Schatzsucher gehen Polizei ins Netz...

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  • wolfsmond
    Heerführer

    • 19.03.2002
    • 1111
    • Kiel

    #1

    Schatzsucher gehen Polizei ins Netz...

    heute im internet gefunden:

    Hallo Leute,
    habe gestern diesen Artikel in der Zeitung gefunden.(Nordkurier vom 31.07.02)

    SCHATZSUCHER GEHEN POLIZEI INS NETZ

    Einbeck:Zwei Schatzräuber sollen in großem Stil in Deutschland wertvolle historische Funde illegal ausgegraben haben.Die Brüder aus der niedersächsischen Region Einbeck stehen im Verdacht,seit Jahren in mehreren Bundesländern,darunter Nordrhein-Westfalen,Thüringen,Hessen und Bayern, meist an Burgen und Wallanlagen ohne Genehmigung gegraben zu haben.Bei einer Hausdurchsuchung sei eine große Zahl entsprechender Gegenstände sichergestellt worden, sagte ein Polizeisprecher gestern.

    Gefunden wurden rund 2500 wertvolle Münzen . Sie sollen extrem wertvoll sein.Zudem stellte die Polizei zahlreiche Schusswaffen sicher.Die Brüder seien den Behörden seit Jahren als Raubgräber bekannt und für entsprechende Delikte schon verurteilt worden, so die Polizei



    grübelnderweise


    wolfsmond

  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
    • 25938
    • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

    #2
    ...

    ... hab Deinen letzten Absatz mal um das Wort "Münzen" ergänzt ...

    Wenn ich wieder in der Heimat bin, versuch ich den Bericht der Regionalzeitung reinzusetzen. Der ist etwas umfangreicher, als der Überregionale aus Deiner Gegend.

    Teilweise widerspricht sich der Bericht.
    Einerseits wird den Jungs illegaler Handel im großen Stil vorgeworfen, andererseits haben sie Riesenmengen wertvollster Münzen im Hause. Das spricht vielleicht doch eher für Sammler.
    (Was jetzt keine Verharmlosung der Fundumstände sein soll ...)

    Was ihnen wohl mit Sicherheit das Genick brechen wird:

    Unter anderem fand man neben historischen Waffen (Vorderlader ??) ein umgebautes älteres MG ... :
    DA ist die Rechtslage wohl am eindeutigsten ...

    Die gefundenen Gürtelschnallen und Pfeilspitzen werden dem Richter da vergleichsweise wohl nur ein müdes Lächeln entlocken ...
    Aus sichergestellten Karten und Unterlagen sind anscheinend 170 "Fundstellen" zu entnehmen bzw. nachzuweisen ...

    Na dann Prost.

    weiterbeobachtenderweise
    Jörg
    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)

    Kommentar

    • ClausBremen
      Ratsherr

      • 21.07.2001
      • 206
      • Bremen
      • Bounty-Hunter

      #3
      Re: ...

      Original geschrieben von Sorgnix
      ... neben historischen Waffen (Vorderlader ??) ein umgebautes älteres MG ... :
      DA ist die Rechtslage wohl am eindeutigsten ...
      Hi Sorgnix !
      Bei einem älteren, umgebauten (= entmilitarisierten) MG ist die Rechtslage wirklich eindeutig - es ist nämlich vollkommen legal.

      Aber 2500 wertvolle Münzen (ausgegraben in eindeutig bodendenkmalmässigen Bereichen !!) dürften teuer zu stehen kommen ...

      ClausBremen :BUMM

      P.S.: was merken wir uns ?! Sich zu sehr in Foren zu outen oder uncodierte Fundkarten anzulegen kann durchaus problematisch sein ...
      Viele sind hartnäckig in Bezug auf den einmal eingeschlagenen Weg,
      wenige in Bezug auf das Ziel.
      Friedrich Nietzsche (1844-1900)

      Kommentar

      • Claus
        • 24.01.2001
        • 6219
        • Bernau bei Berlin
        • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

        #4
        Problematik

        Original geschrieben von ClausBremen


        P.S.: was merken wir uns ?! Sich zu sehr in Foren zu outen oder uncodierte Fundkarten anzulegen kann durchaus problematisch sein ...
        Sich aber gar nicht erst in die Verlegenheit kommen zu lassen etwas codieren oder verschweigen zu müssen ist noch viiiieeeeel unproblematischer!

        claus
        Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

        Kommentar

        • D.D.T
          Lehnsmann

          • 04.07.2002
          • 47
          • Kiel
          • Whites Classic SL

          #5
          Re: Re: ... Maschinengewehr

          Original geschrieben von ClausBremen


          Bei einem älteren, umgebauten (= entmilitarisierten) MG ist die Rechtslage wirklich eindeutig - es ist nämlich vollkommen legal.

          : Haha... darauf würde ich nicht wetten:
          Ein MG ist

          a) ein vollautomatischer Selbstlader und

          b) eine Waffe die ihrer äußeren Form nach dem Anschein von vollautomatischen Kriegswaffen hervorruft

          Mir ist sonst keine vollautomatische Waffe bekannt, die für etwas anderes als den Krieg entwickelt/gebaut wurde.

          Demnach ist jedes Maschinengewehr welches gefunden wird, egal in welchem Zustand, ein "verbotene Schußwaffe" nach §37 Abs. 1 Nr 1 Waffengesetz.
          Das heißt weiterhin, das jeder der so etwas erwirbt, also in seinen Besitz bringt, oder einfach nur besitzt(weil von Opa geerbt oder so) eine STRAFTAT begeht.2


          Ich rate jedem Sondengänger der Waffen und Munition(und teile davon)finden kann, mal zu einem Waffenhändler seines Vertrauens zu gehen und sich mal über das Waffenrecht aufklären zu lassen. Insbesondere über erwerb und besitz von Schußwaffen und Munition. Oder geht zum Ordnungsamt, Abteilung Waffenangelegenheiten.

          Zwar werden die meisten nur Schrott finden, aber das ist dem Staatsanwalt meist ziemlich egal.

          Nun gut, genug gesagt

          Gut Fund
          D.D.T

          P.S.: @ClausBremen, was meinst Du eigentlich mit "entmilitarisiertem MG"???
          DDT, [...], [...] wegen Nebenwirkungen verboten :-)

          Kommentar

          • Claus
            • 24.01.2001
            • 6219
            • Bernau bei Berlin
            • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

            #6
            ist zwar ein verbotenes Insektizid



            aber wo er Recht hat, hat er Recht unser DDT !!!

            Genau ist es § 37 WaffGes Ziffer 1 d) und e)

            Nachzulesen hier
            oder auf der Startseite unter Sachgebiete -> Fundmunition


            Was ClausBremen meint (vermute ich) ist der Umbau der Waffe, das würde bedeuten die Waffe ist zerlegt und gegen Wiederzusammenbau dauerhaft gesichert, aber davon stand nichts im Artikel. Sie wäre dann bestimmt auch nicht beschlagnahmt worden.

            claus
            Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

            Kommentar

            • Uwe
              Landesfürst

              • 28.07.2000
              • 612
              • BRD, 06886 Wittenberg
              • 2x MD 3009, 1x MD 3006

              #7
              Kriegswaffen??????

              Hallo,

              mit diesem Begriff solltet Ihr vorsichtig umgehen, nicht alles was so aussieht ist eine Kriegswaffe:

              "V. Rohrwaffen
              29. a) Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung,*
              b) Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem
              1. September 1939 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,*
              c) vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem
              2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,*
              d) halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem
              2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
              und der Jagd- und Sportgewehre*

              *Wassergekühlte Maschinengewehre (Buchstabe a), Maschinenpistolen, die als Modell vor dem
              1. September 1939 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind (Buchstabe b), vollautomatische
              und halbautomatische Gewehre, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft
              eingeführt worden sind (Buchstaben c und d), werden erst an dem Tag aus der Kriegswaffenliste
              ausgenommen, an dem das Dritte Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes gemäß dessen Artikel 5 Satz 1 in
              Kraft tritt."


              --> mal ganz besonders auf den letzten Abschnitt mit dem Sternchen achten!!!

              Aber selbst wenn es keine KW sein sollte, bleibt der Tatbestand mit der vollautomatischen Selbstladewaffe bestehen, vobei bei einem Bodenfund dann auch noch der Zustand eine Rolle spielt.

              @ Claus

              Naja, und das mit dem Sicherstellen: -mitgenommen wird doch erst mal alles, was verdächtig aussieht, weil meistens die Ahnung fehlt, leider.Kennen wir doch schon zur genüge, gelle

              Gruß Uwe
              Gruß Uwe





              ....Und der Mensch heißt Mensch
              weil er vergisst, weil er verdrängt....

              H. Grönemeyer ( Mensch )

              Kommentar

              • Rotti
                Heerführer

                • 16.09.2000
                • 1832
                • Im finstren Bayern / M
                • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

                #8
                Da war doch noch....

                ...die Sache mit dem Umbau.....
                Da stellt sich zunächst mal die Frage, WAS wurde umgebaut? Haben sie´s "kastriert" oder tauglich gemacht.Wenn "kastriert": Ist das den geltenden Vorschriften entsprechend(also mit Blockierung gegen Zusammenbau zu einer Anscheinswaffe) durch einen BRECHTIGTEN gemacht worden, oder haben sie es selbst gemacht, so mit Schweißbatzen da,Löchlein hier....?Letzteres ist auch nicht erlaubt, und der Umbau kostet Zeit, Geld und Nerven.Schon bei "normalen" Gewehren und Pistolen. Wetten, daß sie´s instandgesetzt haben?
                Egal, vielleicht war´s ja auch nur ein Dekoteilesatz vom Sauer und alles ist ganz legal, aber Ärger kann man sich so allemal genug einhandeln. Dürfte wohl zu einem Lehrstück der "do´s" und "don´t s" gedeihen....
                Und natürlich alles im eigenen Haus.Es gibt Leute, die fordern solche Aktionen heraus.
                Das sind zumeist dieselben, die auch vor der Kneipe torkelnd versuchen ihr Auto aufzusperren und losfahren- direkt vor dem Streifenwagen.
                Ergo: Mentalitätssache!
                Hoffentlich keiner von den hiesigen Recken...


                Besorgterweise
                Le Rott


                @ DDT: Entmilitarisiert heißt in diesem Zusammenhang (am Beispiel einer....sagen wir mal...MP40): Lauf und Patronenlager verschweißt.8 Kalibergroße Bohrungen im Lauf.Eine davon verstiftet.Schloss abgeschnitten, Schlagbolzentunnel zugeschweißt.Gehäuseteile durch blockierende Schweißungen gegen Zusammenbau gesichert.Und zwar welche, die man nicht so mirnixdirnix in 20 Minuten mit der Feile wegbringt.Umbau nur durch berechtigte Personen, will sagen-Büchsenmacher oder Dipl.-Ing FR Waffentechnik oder Vergleichbare.Alles Andere ist problematisch.Bis vor ein paar Jahren gab´s die Teilesätze ohne die Blockierungen.Nur der Zusammenbau war verboten.So schwindet das Vertrauen in die Bürger...
                Ausnahme heute: Ein MG, welches auf einer Feldlafette festgeschweißt ist, darf auch zusammengebaut sein.Ausnahme weiterhin (wenn auch andersrum!): Griffstücke von Vollautomaten, die eine Gesamtlänge von unter 60 cm haben (UZI, Skorpien , MP5K) sind grundsätzlich nicht erlaubt.
                Soweit die momentane Lage der Dinge.
                Hier im Oberland fährt ein Pickup mit MG 08 auf Lafette auf der Ladefläche rum. Optischer Gag,- aber erlaubt!
                Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
                die Asche bleibt uns doch!

                Kommentar

                • Claus
                  • 24.01.2001
                  • 6219
                  • Bernau bei Berlin
                  • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                  #9
                  Re: Kriegswaffen??????

                  Original geschrieben von Uwe
                  Hallo,

                  Aber selbst wenn es keine KW sein sollte, bleibt der Tatbestand mit der vollautomatischen Selbstladewaffe bestehen, wobei bei einem Bodenfund dann auch noch der Zustand eine Rolle spielt.


                  Ganau das ist das hüpfende Komma: der Zustand ist dem Staatsanwalt vollkommen egal!!!

                  Original geschrieben von Uwe
                  @ Claus

                  ...Kennen wir doch schon zur genüge, gelle

                  Gruß Uwe
                  ??? ICH nicht, jedenfalls nicht von der Betroffenenseite! :effe


                  Obige Argumente bezogen sich auf das WaffGes und nicht auf das KWKG!
                  Laut WaffGes ist das MG ein verbotener Gegenstand, dass es nun gleichzeitig auch noch unter das KWKG fällt (und das tut es) ist nur strafverschärfend.
                  Bitte Gesetze und Verordnungen immer in ihrer Gesamtheit betrachten.

                  claus
                  Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                  Kommentar

                  • Treasurepit
                    Ratsherr

                    • 07.10.2000
                    • 233
                    • BRD-Ludwigshafen-Rlpf
                    • Mhites MXT, UW ein Ebinger.

                    #10
                    Sehr verwirrend und kaum auf den Punkt zu bringen !!??

                    Also für einen Jura-Laien sind unsere Gesetzgebungen doch sehr verwirrend. Einerseits steht in diesem Bericht:
                    ---------------------------------------
                    Vorsicht ist geboten, denn dem KWKG unterliegen:
                    Gegenstände, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe hervorrufen.

                    Das bedeutet, daß auch zugeschweißte Maschinenpistolen und Sturmgewehre unter das KWKG fallen.

                    Plastikbausätze, auch in einzelnen Teilen, die noch zusammengeklebt werden müssen.

                    Hier taucht der Begriff "Anscheinswaffe" auf. Damit sind Waffen gemeint, die bestimmte Merkmale haben und dadurch unter das KWKG fallen:

                    1. Mündungsfeuerdämpfer
                    2. Aufsetzvorrichtung für Gewehrgranaten
                    3. vorstehendes Magazin mit großer Kapazität
                    4. gelochter Laufmantel
                    5. zusätzlicher Handgriff

                    Teilesätze für automatische Waffen

                    Hierbei ist die Rechtsprechung im Moment in Bewegung. Auch wenn diese Teile noch frei erhältlich sind, so ist doch mit einem Verbot zu rechnen.
                    --------------------------------------
                    andererseits sind laut Uwe´s Beitrag MG´s mit Wasserkühlung ausgenommen.

                    Dann fahren legalerweise Pick up´s mit Lafette und MG durch die Gegend (was ich sehr orginell finde) und andererseits wird man evtl. belangt weil man einen Revell Plastikbausatz einer KW zusammengebaut hat.

                    Sehr verwirrende Sachlage.

                    Gruß treasurepit: :

                    LINQVITE VERBA VIRI VINO CONTENDITE LAETI !
                    (Doch lasset genug sein der Worte und schwinget nun fröhlich den Becher !)
                    -- Bis zum nächsten IGLU-Stammtisch!! --
                    ***Interessierte schauen mal bitte auf unserer homepage vorbei***

                    Kommentar

                    • Uwe
                      Landesfürst

                      • 28.07.2000
                      • 612
                      • BRD, 06886 Wittenberg
                      • 2x MD 3009, 1x MD 3006

                      #11
                      WOZU...........

                      .......mach ich mir eigentlich die Mühe und setze weiter oben schon mal den Wortlaut mit Erklärung rein, wenn es sowieso keinen interessiert und hinterher genauso weiterdiskutiert wird wie vorher - schmeißt doch nicht immer das KWKG mit dem WaffG durcheinander, sondern lest mal in Ruhe. :mad:

                      Gruß Uwe
                      Gruß Uwe





                      ....Und der Mensch heißt Mensch
                      weil er vergisst, weil er verdrängt....

                      H. Grönemeyer ( Mensch )

                      Kommentar

                      • Claus
                        • 24.01.2001
                        • 6219
                        • Bernau bei Berlin
                        • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                        #12
                        sooo verwirrend ist das gar nicht

                        wenn man die Beiträge hier und andererseits die Gesetzestexte aufmerksam und mit eingeschaltetem Hirn liest! (nicht bös gemeint!!!)

                        @Treasurepit versuch doch einfach mal den Sinn der Gesetzgebung zu verstehen (manchmal haben die sogar einen: )

                        Anscheinswaffe: das Verbot derselbigen soll verhindern, dass ein durchgeknallter damit z.B. eine Bank überfällt, das geht mit einer Plastikwaffe, deshalb verboten, aber nicht mit einem wassergekühlten MG (zu schwer) oder mit einem fest auf einer Lafette verschweisstem (das hat Rotti versäumt zu erwähnen) MG (zu unhandlich)

                        Ich bin gerade dabei auf der Startseite den Artikel zu WaffGes und KWKG zu überarbeiten!

                        @ Uwe im Prinzip kann ich Dich verstehen, aber in manchen Fällen berühren Tatbestände halt BEIDE Gesetze, gerade DIE Beiden überschneiden sich in fast allen Punkten, aber eben nicht in ALLEN.

                        claus
                        Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                        Kommentar

                        • Uwe
                          Landesfürst

                          • 28.07.2000
                          • 612
                          • BRD, 06886 Wittenberg
                          • 2x MD 3009, 1x MD 3006

                          #13
                          Ja.................

                          ....Claus, iss ja auch richtig, und ich stimme Dir auch voll zu.
                          Mir viel nur auf - trotz obiger Auszüge aus den entsprechenden Gesetzestexten - daß der §37 immer wieder mit dem KWKG verwechselt wird.
                          Ergo - wie Du schon richtig gesagt hast:" MIT EINGESCHALTETEN GEHIRN LESEN"


                          Gruß Uwe
                          Gruß Uwe





                          ....Und der Mensch heißt Mensch
                          weil er vergisst, weil er verdrängt....

                          H. Grönemeyer ( Mensch )

                          Kommentar

                          • Rotti
                            Heerführer

                            • 16.09.2000
                            • 1832
                            • Im finstren Bayern / M
                            • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

                            #14
                            No...?

                            ...Sollte ich hobbe was vergesse?
                            Das MG auf der Feldlafette hab ich im "Nachsatz" an DDT erwähnt...

                            Allerdings kam der zugegebenerweise -ein paar Minuten später mit dazu.
                            Also dann Prosit auf unser schönes ,neues,vereinfachtes und der inneren Sicherheit dienliches WaffG, das Sportschützen, Jäger und Sammler endgültig mit weniger Rechten ausstattet als einen Berufskriminellen!So von wegen Unverletzlichkeit der Privatsphäre.....aber egal, was kümmert die Experten unser Grundgesetz....



                            Endlich könen Ministerialbürokraten schalten und walten, wie sie wollen,Gesetze verdreht und Bürger schikaniert werden, ohne irgendwie ein Unrechtsbewusstsein haben zu müssen.Prima!

                            Interessant hierbei ein Artikel in der aktuellen "Visier"-Ausgabe:
                            In Hamburg hat ein Typ (wg. Vergewaltigung und einer ganzen Latte anderer schwerer Delikte vorbestraft!) mit einer MP "aus Freude" in die Luft geballert.So wie´s aussieht, ein ganzes Magazin voll. Auch vor Gericht hat er sich geweigert, den eigentlichen Besitzer der MP zu "outen". Nach WBK braucht man ja in diesem Falle eh nicht fragen.....
                            1 Jahr auf Bewährung hat er gekriegt, der Gute.Mit welcher Begründung? "Damit er sein Leben endlich wieder auf die Reihe kriegen kann" ...sagte die Richterin.Es ist wirklich begeisternd, wie blind Justitia doch offenbar wirklich ist.
                            Oder????
                            Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
                            die Asche bleibt uns doch!

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                            • Claus
                              • 24.01.2001
                              • 6219
                              • Bernau bei Berlin
                              • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                              #15
                              das Gesetz ist manchmal blind - aber es verzeiht nie

                              oder wie hiess die Fernsehserie?

                              @ Rotti ich wollt Dich hier nicht korrigieren! Mein Bestreben war nur herauszustellen, dass ein MG auf einem Fahrzeug, wenn überhaupt nur dann eine Zulassung bekommt, wenn das MG fest mit dem Fahrzeug verbunden und selbiges nicht gepanzert ist.
                              Die Regel ist sowas keinesfalls!

                              Ansonsten zu obigem Beitrag: Kein Kommentar! (Es gibt ja auch noch kein neues Waffengesetz, nur Entwürfe)
                              Bleibt noch die Frage; heute mit dem falschen Bein aufgestanden ?

                              claus
                              Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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