Ist die Strandsuche in MV erlaubt?

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  • leif eriksson
    Ritter


    • 22.04.2010
    • 446
    • oppidum Gripheswald
    • Whites

    #1

    Ist die Strandsuche in MV erlaubt?

    Hallo Mitglieder,

    soweit ich weiß hat MV ein Schatzregal. Kann ich mich
    trotzdem auf Strandsuche begeben?

    Viele Grüße
    Wat den Eenen sin Uhl', ist den Annern sin Nachtigall.
  • Andi08/15
    Heerführer

    • 27.06.2003
    • 2048
    • Lkr. RT/Baden-Württemberg
    • Garret ACE250

    #2
    Hmm,

    soweit ich noch weiß, gilt das historische Strandrecht, allerdings rechtsbereinigt und erweitert um den §959 BGB.
    Der Finder darf aber am Strand gefundene (ob angeschwemmt oder ersondelt ist bums!) Sachen behalten, wenn der rechtmäßige Eigentümer offenkundig sein Eigentum aufgegeben hat oder nicht zu ermitteln ist, was bei Strandgut und stinknormalen Klimpermünzen generell als gegeben anzunehmen ist. Somit kannst Du fröhlich drauflossuchen.
    Wenn Du allerdings einen Geldbeutel mit Ausweis findest und einfach behältst, so Dich einer erwischt, handelt es sich um (Fund-) Unterschlagung und man kann belangt werden.
    § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
    (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

    ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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    • 1_highlander
      Heerführer


      • 13.03.2008
      • 5055
      • L
      • GMP

      #3
      Soweit ich weiß ist es generell erlaubt. Sollten allerdings Strandkörbe da stehen, wo du suchen möchtest, dann müsstest du den Pächter des jeweiligen Abschnittes fragen. So habe ich es jedenfalls gemacht, nachdem mich mal ein Pächter runterschmeißen wollte. Man muss den Ärger ja nicht unbedingt provozieren...
      Gruß Carsten

      "Es irrt der Mensch, solang`er strebt."
      (Goethe Faust I)

      Gewinner Fotowettbewerb Mai 2011/April, Mai, Juli, August 2017, Dezember 2018, Oktober 2019, April 2021
      Mitgewinner Fotowettbewerb März/April 2013/Dezember 2016

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      • Bastard
        Heerführer


        • 06.10.2009
        • 1171
        • Mittelbach
        • china:-( ACE 250

        #4
        Die Erklärung von Andi ist soweit richtig, genauso der Tip vom Highländer. Zumindest haben mir das Schupo´s auf Rügen genauso erklärt als sie mich abends dabei "erwischten", und ich wahrscheinlich sehr Schuldbewußt aussah. Jedenfalls meinten sie das ich wahrscheinlich mit meinen Rucksack voller Zeltnägel mehr Geld verdiene als ich Münzen finden würde. Aber für paar Bier hat es immer gelangt! :-D
        Ein BASTARD kommt selten allein


        Ich bin zwar nicht getauft,dafür aber geimpft!!!

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        • leif eriksson
          Ritter


          • 22.04.2010
          • 446
          • oppidum Gripheswald
          • Whites

          #5
          Super. Vielen Dank für Eure Beiträge.
          Also kann ich ohne Genehmigung am Strand suchen!
          Sehr gut.

          Ein sonniges und erfolgreiches Wochenende wünsche ich.
          Wat den Eenen sin Uhl', ist den Annern sin Nachtigall.

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          • gustav73
            Geselle

            • 30.04.2002
            • 70
            • Nordosten
            • Garrett AT Pro

            #6
            Zitat von Andi08/15
            Hmm,

            soweit ich noch weiß, gilt das historische Strandrecht, allerdings rechtsbereinigt und erweitert um den §959 BGB.
            Der Finder darf aber am Strand gefundene (ob angeschwemmt oder ersondelt ist bums!) Sachen behalten, wenn der rechtmäßige Eigentümer offenkundig sein Eigentum aufgegeben hat oder nicht zu ermitteln ist, was bei Strandgut und stinknormalen Klimpermünzen generell als gegeben anzunehmen ist. Somit kannst Du fröhlich drauflossuchen.
            Wenn Du allerdings einen Geldbeutel mit Ausweis findest und einfach behältst, so Dich einer erwischt, handelt es sich um (Fund-) Unterschlagung und man kann belangt werden.
            Gilt das nur für den Ostseestrand oder auch an Seen?

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            • Cowboybasti
              Heerführer


              • 07.04.2006
              • 2209
              • Süd-Niedersachsen
              • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

              #7
              @ leif eriksson

              wo willste denn suchen gehen , also welchen strand / ort?
              Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

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