Schatzregal NRW

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  • Ironpic
    Heerführer


    • 23.05.2011
    • 1722
    • Mönchengladbach
    • XP GMP

    #16
    Hallo,

    So wie ich das verstanden habe, wird dann der Grundstückseigentümer "angemessen an
    den Kosten für die Grabung und Bergung beteiligt". Jetzt könnte man ja sagen, was geht
    uns das an. Aber angenommen ich stoße bei meiner Suche auf eine römerzeitliche
    Streuung oder eine sogenannte Trümmerstelle. Die Archäologen haben gerade nichts
    besseres vor und wollen die Stelle untersuchen und Graben und Bergen und Aufbereiten
    usw. Und der Grundstückseigentümer wird an den Kosten beteiligt. Und das erzählt er
    jedem der es hören oder auch nicht hören will. Was meint ihr wer uns noch auf seinen
    Acker lässt?

    Horrorszenario???
    Viele Grüße von
    Ironpic

    ------------------


    Manchmal, wenn mir langweilig ist, rufe ich bei DHL an und frage wann die Sendung mit der Maus kommt!

    Kommentar

    • TBG
      Ratsherr


      • 06.06.2006
      • 292
      • Rheinland

      #17
      Das ist auch total daneben.
      Allein schon da dann deine Ausgrabung statt findet, wird den Eigentümer schon stören und weil man da dann noch richtig einen drauf setzen möchte, darf sich der Eigentümer auch noch an den Kosten beteiligen. Das ist natürlich großes Kino.

      Als ob jetzt ein Bauherr etwas meldet, was auf einer Baustelle gefunden wurde .
      Nicht nur Baustopp - nein auch zusätzliche Kosten!

      Das ist ja in etwa so, als würde man nach ner allgemeinen Verkehrskontrolle im Anschluss an diese die Arbeitszeit der Polizisten bezahlen müssen.

      Das ist schon eine sehr dreiste Nummer - die wollen dann was von Dir (bei Dir buddeln) und dafür darfst Du auch noch zahlen. Fast wie Schutzgelderpressung ^^
      Bei aller Aufregung, sollten wir aber nicht vergessen,dass Al Bundy 1966 vier Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat!

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      • chabbs
        Heerführer


        • 18.07.2007
        • 12179
        • ...

        #18
        Glaubt nicht, dass in Zukunft noch irgendwelche Grabungen ohne Not stattfinden werden. Es ist kein Pfennig Geld dafür da...

        Kommentar

        • Ironpic
          Heerführer


          • 23.05.2011
          • 1722
          • Mönchengladbach
          • XP GMP

          #19
          Hallo chabbs,

          Das ist auch etwas, das ich nicht nachvollziehen kann. Auf der einen Seite streicht man
          den Archis die Mittel zusammen bis sie nicht mehr graben können, auf der anderen hält
          man die Sondengänger davon ab, ihren Beitrag zur Aufbereitung der Geschichte zu leisten.
          Die einzige Erklärung, die ich habe: man versucht auf beiden Seiten einen totalen
          Stillstand zu erreichen und abzuwarten bis sich die finanzielle Lage soweit verbessert hat,
          um mit den Grabungen fortzufahren. Das kann aber unter Umständen lange dauern, und
          die Kreisel-Egge wartet nicht.
          Es gibt ein Beispiel: Xanten, Lager Vetera I, Jahr für Jahr muss der Landwirt seinen Acker
          bearbeiten, Jahr für Jahr werden dabei Artefakte bis zur Unkenntlichkeit zerstört. Aber
          keiner der archäologischen Verantwortungsträger hat den Mut, die offiziellen Sucher
          einzuladen, die gefährdeten Stücke unter Aufsicht eines Mitarbeiters bergen zu lassen.
          Oder will man verhindern, dass man feststellen muss, dass Sondengänger doch keine
          Monster sind und man eigentlich vernünftig mit ihnen zusammenarbeiten kann. Mit dem
          Schatzregal an ihrer Seite bräuchten sie noch nicht einmal etwas abzugeben, außer
          einem Dankeschön. Aber anscheinend ist sogar das schon unmöglich. Und wenn wir zuviel
          finden würden könnte man Teile veräussern. Mit dem Geld könnte man Grabungen
          finanzieren.
          Evtl. kann man ja mal über die Privatisierung der Archäologie nachdenken. Stichwort
          Outsourcing oder Planum als Profitcenter. Vielleicht bewegt sich dann einmal etwas bei
          der Amtsarchäologie in eine andere Richtung.
          Zuletzt geändert von Ironpic; 14.07.2013, 07:28.
          Viele Grüße von
          Ironpic

          ------------------


          Manchmal, wenn mir langweilig ist, rufe ich bei DHL an und frage wann die Sendung mit der Maus kommt!

          Kommentar

          • chabbs
            Heerführer


            • 18.07.2007
            • 12179
            • ...

            #20
            Ich halte mich kurz, damit ich mich nicht aufrege- genu die gleichen Erfahrungen haben wir hier auch gemacht!
            Der Kontakt mit dem Amt läuft super. Aber zu einem Dankeschön reichte es dann trotzdem bei einigen Aktionen nicht.

            Das liegt nicht an en einzelnen Mitarbeitern in den Ämtern, das ist systemisch.

            Kommentar

            • fleischsalat
              Moderator

              • 17.01.2006
              • 7794
              • Niedersachsen

              #21
              Zitat von Ironpic
              Hallo,

              So wie ich das verstanden habe, wird dann der Grundstückseigentümer "angemessen an
              den Kosten für die Grabung und Bergung beteiligt". Jetzt könnte man ja sagen, was geht
              uns das an. Aber angenommen ich stoße bei meiner Suche auf eine römerzeitliche
              Streuung oder eine sogenannte Trümmerstelle. Die Archäologen haben gerade nichts
              besseres vor und wollen die Stelle untersuchen und Graben und Bergen und Aufbereiten
              usw. Und der Grundstückseigentümer wird an den Kosten beteiligt. Und das erzählt er
              jedem der es hören oder auch nicht hören will. Was meint ihr wer uns noch auf seinen
              Acker lässt?

              Horrorszenario???
              Das sog. "Verursacherprinzip" gibt es in anderen Bundesländern (z.B NDS) auch. Der Grundeigentümer/Bauherr MUSS die archäologische Untersuchung/Ausgrabung NUR bezahlen, wenn durch den von ihm verursachten Bodeneingiff das Denkmal zerstört würde (Z.B. durch den Bau eines Kellers, Tiefgarage usw...). Wenn nur eine Fundamentplatte gegossen wird und kein Bodeneingriff stattfindet, der das Bodendenkmal zerstört, sondern nur überbaut, ist auch keine Ausgrabung fällig. Es KANN beauflagt werden, dass zwischen Fundament und B-Horizont eine Trennschicht eingebracht wird. Ebenso kann die Dokumentation des entdeckten Bodendenkmals mit in die Beauflagung aufgenommen werden (Glaub mir, das ist definitiv das kleinere Übel für den Bauherren).
              Forschungsgrabungen, wie die in Deinem Beispiel erwähnte, muss weiterhin das Land selbst tragen.

              Noch etwas vielleicht nicht ganz uninteressantes: Bei der Baubegleitung darf NICHT tiefer abgezogen werden, als die später durch den Bau entstehende Tiefe. Selbst wenn da sonstwas wichtiges drunterliegt, ist bei erreichen der Fundamenttiefe Schluss und es wird überbaut. Wird dann doch noch weiter gegraben, kann es NICHTMEHR dem Bauherren in Rechnung gestellt werden.

              Mit der Suche auf dem Acker hat das nicht viel zu tun, außer, dass Bauanträge in der Nähe von bekannten Fundstellen strenger beauflagt werden.
              Willen braucht man. Und Zigaretten!

              Kommentar

              • allesfinder
                Bürger


                • 15.11.2008
                • 102
                • Bayern
                • Metalldetektor Garrett AT PRO / Pinpointer Pro

                #22
                Ihr habt alle mein Mitgefühl.

                Hallo,

                Ihr habt alle mein Mitgefühl.
                Bin ja mal gespannt wie lange es noch dauern wird, bis Bayern das Schatzregal einführen wird.
                Mir graust schon davor.

                Kommentar

                • sirente63
                  Banned
                  • 13.11.2005
                  • 5348

                  #23
                  Zitat von der_bünghauser
                  Was genau sagt dieses neue Gesetz jetzt eig. aus? Erstmal vorweg.
                  Das Fundrecht hat sich durch das Schatzregal in NRW geändert.
                  Schatzregal=Enteignung
                  Durch das Schatzregal hast du deine anteiligen Besitzansprüche/Eigentumsrechte verloren.

                  Gemachte Bodenfunde/Lesefunde/Zufallsfunde egal ob antik oder neuzeitlich wie z.B Knöpfe,Orden,Münzen,Fibeln,Schwert,Goldschatz gehört Alles jetzt den Land NRW.Die Fundsachen gehen automatisch in den Besitz des Landes NRW über.

                  Der Sucher oder Zufallsfinder sowie der Grundstückseigentümer "Sollen" eine Belohnung erhalten.

                  Nur Sondengeher sowie Lesesucher mit einer Nachforschungsgenehmigung haben Anspruch auf eine(wohl geringe) Belohnung!

                  "Sondengeher ohne eine Genehmigung haben keinen Anspruch auf diese Belohnung."
                  Was das im Klartext bedeutet?
                  Ganz einfach,es wird vermutlich nicht mehr soviel gefunden und gemeldet in NRW.

                  Kommentar

                  • AndiObb
                    Heerführer


                    • 22.08.2011
                    • 2031

                    #24
                    Zitat von allesfinder
                    Hallo,

                    Ihr habt alle mein Mitgefühl.
                    Bin ja mal gespannt wie lange es noch dauern wird, bis Bayern das Schatzregal einführen wird.
                    Mir graust schon davor.
                    Möglicherweise nicht mehr lange, die Versuche gibt's schon seit Jahren. Momentane Stellungnahmen der Parteien hier (etwas runterscrollen):


                    Prof. Dr. Sommer ist kein Freund von Sondengängern - mal nett ausgedrückt. Interessanterweise gibt's bei uns eine derart vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Sondlern und Archis nicht, ich weiß wovon ich spreche. Und chabb´s Hinweis mit dem "Systemischen" kann ich da nur voll bestätigen. Bayern ist ja schon immer "etwas anders". Abwarten wieviel "Andersartigkeit" wir uns in diesem Bereich bewahren können.

                    Das Gesetz in NRW ist nun da. Sch***, aber so ist es. Mich interessieren die ersten Erfahrungen wie dieses Gesetz gelebt wird, das ist es ja worauf es ankommt.

                    VG
                    Andi
                    andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

                    Kommentar

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