Hallo liebe Mitsondler,
ich will euch mein Erlebnis mit einem Archäologen schildern.
Zur Geschichte.
Bei einem Sondelgang in Bayern fand ich einen dreckigen Metallklumpen, den ich zur Reinigung mit nach Hause nahm, dort kam ein Metallkopf zum vorschein. Da er altertümlich aussah, erweckte es sofort die Sondlerpflicht in mir, diesen Kopf einen Archi (Archäologen erster Kontakt) zu melden. Also zuständigen Archi im Internet ausfindig gemacht und eine Email mit Bilder geschickt.
Das kam dann zurück?
Sehr geehrter Herr allesfinder,(Name geändert)
vielen Dank für Ihre Email. Im Folgenden möchte ich Sie auf die denkmalschutzrechtliche Situation in der Sie sich mit Ihrem „Hobby“ Sondengehen befinden hinweisen:
Für das Gehen mit Ihrem Gerät bedürfen Sie keiner Erlaubnis, es ist auch nicht verboten.
Nach Art. 7 DSchG bedarf der Erlaubnis, wer auf einen Grundstück Erdarbeiten vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach Annehmen muss, dass sich dort Bodendenkmäler befinden. Die Liste der Bodendenkmäler in Bayern ist nicht abgeschlossen, sondern wird, anhand von Neufunden stetig ergänzt.
Daher stellt sich die Situation grundsätzlich anders dar, sobald sie in den Boden eingreifen. Metallsonden sind für das Auffinden von Metallen, insbesondere Edelmetallen wie in Ihrem Fall Bronze, konzipiert. Sie können den Umständen nach daher annehmen, dass ein entsprechender Signalton Ihres Gerätes archäologische Funde und damit Bodendenkmäler anzeigt, auch wenn in der Denkmalliste an dieser Stelle kein Bodendenkmal eingetragen ist. Jede Erdarbeit an der Stelle dieses Signaltons bedarf nach o.g. Art. 7 DSchG der Erlaubnis. Unter diesen Vorzeichen durchgeführte Erdarbeiten ohne die Erlaubnis nach Art. 7 DSchG werden nach Art. 23 DSchG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 250.000€ belegt. Nach Auffassung der unteren Denkmalschutzbehörde des Lkr. Landshut ist eine Grabung durch einen Sondengeher nicht erlaubnisfähig.
Abseits dieser denkmalschutzrechtlichen Gegebenheiten möchte ich Ihnen meine Bedenken aus fachlicher Sicht darlegen:
Archäologische Ausgrabungen stellen eine wissenschaftliche, planmäßige Untersuchung archäologischer Fundstellen dar. Im Rahmen dieser Untersuchungen werden von den Ausgräbern alle im Untersuchungsbereich befindlichen, archäologischen Befunde, einer streng wissenschaftlich festgelegten Vorgehensweisen folgend, ausgegraben und dokumentiert. Als archäologische Befunde werde die, bei der Ausgrabung sichtbaren Fundumstände bzw. der Fundkontext bezeichnet. Gattungen archäologischer Befunde sind beispielsweise Gräber, Horte, Siedlungsgruben, Vorratsgruben, Pfostenlöcher, Mauerreste u.v.m.
Nur die genaue Dokumentation dieser Befunde ermöglicht dem späteren Auswerter eine detailgenaue Rekonstruktion der Fundumstände, die wiederum Grundlage der wissenschaftlichen Deutung der Funde ist.
Zudem sind den Befunden selbst zahlreiche Informationen inhärent. So lassen sich anhand Form und Struktur von Pfostenlöchern Aussagen über die Bauweise prähistorischer Gebäude treffen, die genaue Dokumentation von Gräber ermöglicht Aussagen über Grabriten und religiöse Vorstellung sowie über Belegungsabfolgen von Gräberfeldern und soziale Strukturen der damaligen Gesellschaft. Aus Vorratsgruben kann auf die Ernährungsgewohnheiten, aus einfachen Siedlungsgruben durch pollenanalytische Untersuchungen auf das Landschaftsbild der vorgeschichtlichen Epochen geschlossen werden usw. Diese Beobachtungen der Befunde sind für das Verständnis unserer prähistorischen Geschichte unabdingbar. Sie übertreffen die reine Aussagekraft des einzelnen Fundes bei weitem. Archäologische Funde selbst bieten der Wissenschaft nur in Zusammenhang mit der genauen Dokumentation ihres Fundkontextes die sichere Möglichkeit wissenschaftlich fundierte Aussagen, auch über ihr Alter und ihre genaue Bedeutung zu treffen.
Funde, die gezielt durch Schatzsucher geborgen werden sind ihrem Kontext beraubte, wissenschaftlich wertlose Antiquitäten. Durch die unkontrollierte Bergung im Rahmen ihres „Hobbys“ zerstören Sie also die Geschichte des Fundes und damit seine Bedeutung für unsere Gesellschaft.
Da sie offensichtlich an Geschichte interessiert sind, möchte ich Sie bitten, diese Argumente bei Ihren weiteren Überlegungen in Erwägung zu ziehen!
Mit freundlichen Grüßen
Archi (Name geändert).
Ich dachte mir hä, wollte doch nur einen Fund melden. Also Telefon in die Hand genommen und angerufen.
Fazit: Der freundliche Archi ist total gegen Sondler eingestellt.
Aussage: Das Sondeln ohne zu graben ist erlaubt, und jeder Sondler der auch nur aushalb eines Bodendenkmals und in bewegter Erde Alufolie oder anderes Metall ausgräbt ist ein Raubgräber und macht sich ohne Grabgenehmigung strafbar.
Und wird von Ihm verfogt.
Diese Geschichte ist wahr und spielte sich in Niederbayern ab.
Meine Frage: Hat sich bei den Gesetzen in Bayern was geändert oder spielt sich der Archi nur auf?
Ich will nicht alle Archis über einen Kamm scheren, aber vorerst hat es sich mit Fundmeldungen für mich an Archis erledigt.
Bin total sauer und geschockt darüber und weiß nicht ob ich noch weiter sondeln soll.
Wie findet Ihr diese Geschichte.
Gruß allesfinder
ich will euch mein Erlebnis mit einem Archäologen schildern.
Zur Geschichte.
Bei einem Sondelgang in Bayern fand ich einen dreckigen Metallklumpen, den ich zur Reinigung mit nach Hause nahm, dort kam ein Metallkopf zum vorschein. Da er altertümlich aussah, erweckte es sofort die Sondlerpflicht in mir, diesen Kopf einen Archi (Archäologen erster Kontakt) zu melden. Also zuständigen Archi im Internet ausfindig gemacht und eine Email mit Bilder geschickt.
Das kam dann zurück?
Sehr geehrter Herr allesfinder,(Name geändert)
vielen Dank für Ihre Email. Im Folgenden möchte ich Sie auf die denkmalschutzrechtliche Situation in der Sie sich mit Ihrem „Hobby“ Sondengehen befinden hinweisen:
Für das Gehen mit Ihrem Gerät bedürfen Sie keiner Erlaubnis, es ist auch nicht verboten.
Nach Art. 7 DSchG bedarf der Erlaubnis, wer auf einen Grundstück Erdarbeiten vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach Annehmen muss, dass sich dort Bodendenkmäler befinden. Die Liste der Bodendenkmäler in Bayern ist nicht abgeschlossen, sondern wird, anhand von Neufunden stetig ergänzt.
Daher stellt sich die Situation grundsätzlich anders dar, sobald sie in den Boden eingreifen. Metallsonden sind für das Auffinden von Metallen, insbesondere Edelmetallen wie in Ihrem Fall Bronze, konzipiert. Sie können den Umständen nach daher annehmen, dass ein entsprechender Signalton Ihres Gerätes archäologische Funde und damit Bodendenkmäler anzeigt, auch wenn in der Denkmalliste an dieser Stelle kein Bodendenkmal eingetragen ist. Jede Erdarbeit an der Stelle dieses Signaltons bedarf nach o.g. Art. 7 DSchG der Erlaubnis. Unter diesen Vorzeichen durchgeführte Erdarbeiten ohne die Erlaubnis nach Art. 7 DSchG werden nach Art. 23 DSchG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 250.000€ belegt. Nach Auffassung der unteren Denkmalschutzbehörde des Lkr. Landshut ist eine Grabung durch einen Sondengeher nicht erlaubnisfähig.
Abseits dieser denkmalschutzrechtlichen Gegebenheiten möchte ich Ihnen meine Bedenken aus fachlicher Sicht darlegen:
Archäologische Ausgrabungen stellen eine wissenschaftliche, planmäßige Untersuchung archäologischer Fundstellen dar. Im Rahmen dieser Untersuchungen werden von den Ausgräbern alle im Untersuchungsbereich befindlichen, archäologischen Befunde, einer streng wissenschaftlich festgelegten Vorgehensweisen folgend, ausgegraben und dokumentiert. Als archäologische Befunde werde die, bei der Ausgrabung sichtbaren Fundumstände bzw. der Fundkontext bezeichnet. Gattungen archäologischer Befunde sind beispielsweise Gräber, Horte, Siedlungsgruben, Vorratsgruben, Pfostenlöcher, Mauerreste u.v.m.
Nur die genaue Dokumentation dieser Befunde ermöglicht dem späteren Auswerter eine detailgenaue Rekonstruktion der Fundumstände, die wiederum Grundlage der wissenschaftlichen Deutung der Funde ist.
Zudem sind den Befunden selbst zahlreiche Informationen inhärent. So lassen sich anhand Form und Struktur von Pfostenlöchern Aussagen über die Bauweise prähistorischer Gebäude treffen, die genaue Dokumentation von Gräber ermöglicht Aussagen über Grabriten und religiöse Vorstellung sowie über Belegungsabfolgen von Gräberfeldern und soziale Strukturen der damaligen Gesellschaft. Aus Vorratsgruben kann auf die Ernährungsgewohnheiten, aus einfachen Siedlungsgruben durch pollenanalytische Untersuchungen auf das Landschaftsbild der vorgeschichtlichen Epochen geschlossen werden usw. Diese Beobachtungen der Befunde sind für das Verständnis unserer prähistorischen Geschichte unabdingbar. Sie übertreffen die reine Aussagekraft des einzelnen Fundes bei weitem. Archäologische Funde selbst bieten der Wissenschaft nur in Zusammenhang mit der genauen Dokumentation ihres Fundkontextes die sichere Möglichkeit wissenschaftlich fundierte Aussagen, auch über ihr Alter und ihre genaue Bedeutung zu treffen.
Funde, die gezielt durch Schatzsucher geborgen werden sind ihrem Kontext beraubte, wissenschaftlich wertlose Antiquitäten. Durch die unkontrollierte Bergung im Rahmen ihres „Hobbys“ zerstören Sie also die Geschichte des Fundes und damit seine Bedeutung für unsere Gesellschaft.
Da sie offensichtlich an Geschichte interessiert sind, möchte ich Sie bitten, diese Argumente bei Ihren weiteren Überlegungen in Erwägung zu ziehen!
Mit freundlichen Grüßen
Archi (Name geändert).
Ich dachte mir hä, wollte doch nur einen Fund melden. Also Telefon in die Hand genommen und angerufen.
Fazit: Der freundliche Archi ist total gegen Sondler eingestellt.
Aussage: Das Sondeln ohne zu graben ist erlaubt, und jeder Sondler der auch nur aushalb eines Bodendenkmals und in bewegter Erde Alufolie oder anderes Metall ausgräbt ist ein Raubgräber und macht sich ohne Grabgenehmigung strafbar.
Und wird von Ihm verfogt.
Diese Geschichte ist wahr und spielte sich in Niederbayern ab.
Meine Frage: Hat sich bei den Gesetzen in Bayern was geändert oder spielt sich der Archi nur auf?
Ich will nicht alle Archis über einen Kamm scheren, aber vorerst hat es sich mit Fundmeldungen für mich an Archis erledigt.
Bin total sauer und geschockt darüber und weiß nicht ob ich noch weiter sondeln soll.
Wie findet Ihr diese Geschichte.
Gruß allesfinder






du meinst wahrscheinlich bis 1945, wobei meiner Erfahrung nach ich meinem Archi mit so nem neuzeitlichem Kram gar nicht kommen brauch..völlig uninteressant



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