Schatzregal-Ich blick nicht mehr durch

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  • Konrad aus B.
    Geselle


    • 09.11.2012
    • 72
    • Leichlingen
    • Teknetics Eurotec Pro

    #1

    Schatzregal-Ich blick nicht mehr durch

    Hallo zusammen.
    NRW hat ja nun ein Schatzregal.
    D.h. der Fund muss gemeldet oder abgegeben werden, was für mich auch kein Problem darstellt.
    Aber nun meine Frage: Darf ich nun ohne Genehmigung (NFG) auf Feldern in NRW (nicht im Wald oder auf BD) mit dem Einverständnis des Grundstückeigentümers und Pächters sondeln oder stellt dieses eine OWI dar?
    Und wie sieht es mit einer Auftragssuche aus?

    der verzweifelnde Konrad
  • chabbs
    Heerführer


    • 18.07.2007
    • 12179
    • ...

    #2
    Zitat von Konrad aus B.
    Hallo zusammen.
    NRW hat ja nun ein Schatzregal.
    D.h. der Fund muss gemeldet oder abgegeben werden, was für mich auch kein Problem darstellt.
    Aber nun meine Frage: Darf ich nun ohne Genehmigung (NFG) auf Feldern in NRW (nicht im Wald oder auf BD) mit dem Einverständnis des Grundstückeigentümers und Pächters sondeln oder stellt dieses eine OWI dar?
    Und wie sieht es mit einer Auftragssuche aus?

    der verzweifelnde Konrad
    Nein, ohne Genehmigung ist nur Badestrand und Spielplatz möglich....auch wenn der Acker natürlich des Spielplatz des Sondengängers ist

    Funde müssen gemeldet werden. Von abgeben hat bisher niemand was gesagt...es existieren für NRW noch keine Durchführungsbestimmungen des neuen Gesetzes.

    Auftragssuche geht ohne NFG nur, wenn das Denkmalamt Dir einen Suchauftrag gibt.

    Ob das eine OWI ist, würde ich nicht versuchen wollen. Zumindest wenn Du dann Deine Funde nicht meldest ist es eine Straftat. Da ja jetzt im Gesetz steht, dass die Funde formaljuristisch Eigentum des Landes werden. Wenn man nicht meldet, klaut man dem Staat sein Eigentum... und das ist eine Straftat. Ich denke, darauf wird das Gesetz leider hinauslaufen.

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    • Sorgnix
      Admin

      • 30.05.2000
      • 26084
      • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
      • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

      #3
      ??????????

      Vergleihst Du jetzt Äpfel mit Birnen??

      Das Einverständnis Funde zu melden und evtl. auch abzugeben ist doch nicht gleichbedeutend mit der Erteilung einer Suchgenehmigung ...

      Das sind verschiedene paar Schuhe.

      Eine Suchgenehmigung brauchst Du so oder so. (in den meisten Fällen )
      Und das Du meldest und (u.U.) abgibst, das ist zwar auch Bestandteil der Genehmigung, aber deshalb kein Automatismus in der anderen Richtung ...

      Oder ist die Bereitschaft, die Verkehrsregeln in der Tempo 30 Zonze einzuhalten jetzt gleichbedeutend mit der Erteilung der Fahrerlaubnis für Schwer-LKW, wo Du doch sonst nur nen Mofa-Führerschein hast??

      Gruß
      Jörg
      Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
      zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

      (Heiner Geißler)

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      • Preussengold
        Berufs-Querulant
        • 30.09.2012
        • 3577
        • Preussen

        #4
        Ganz ehrlich so richtig seh ich auch nicht durch, hier in BRB. Man behauptet selbst die Suche nach Vogelringen die ich ja betreibe sei genehmigungspflichtig! Ich hab schon mal überlegt ob ich einen NFG für die Suche nach Maulwurfpiercings beantrage, auf die Antwort wäre ich sehr gespannt
        Der Widerstand gegen Hitler wird von Tag zu Tag größer. Johannes Gross 2014

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        • Konrad aus B.
          Geselle


          • 09.11.2012
          • 72
          • Leichlingen
          • Teknetics Eurotec Pro

          #5
          Zitat von Sorgnix
          ??????????
          Eine Suchgenehmigung brauchst Du so oder so. (in den meisten Fällen )
          Gruß
          Jörg
          Was denn jetzt. Brauche ich ein Suchgenehmigung? Ja oder nein?
          Was sind denn die meisten Fälle?

          Konrad

          Kommentar

          • chabbs
            Heerführer


            • 18.07.2007
            • 12179
            • ...

            #6
            Zitat von Konrad aus B.
            Was denn jetzt. Brauche ich ein Suchgenehmigung? Ja oder nein?
            Was sind denn die meisten Fälle?

            Konrad
            Hab ich doch geschrieben:

            Ja.

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            • sirente63
              Banned
              • 13.11.2005
              • 5348

              #7
              Für die Verlustsuche oder nur das Wiederfinden,benötigst du keine NFG.
              Dabei gemachte sogenannte meldepflichtige "Zufallsfunde" sind den LDA zu melden.

              Für eine gezielte suche nach Antiken auf Äcker,Felder und Wiesen benötigst du eine NFG in NRW.Diese erhält in NRW eigentlich jeder, der einen Antrag dafür stellt.

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              • chabbs
                Heerführer


                • 18.07.2007
                • 12179
                • ...

                #8
                Zitat von sirente63
                Für die Verlustsuche oder nur das Wiederfinden,benötigst du keine NFG..
                Und meine Lieblingsfrage: zeigst Du mir eben, wo die Wörter Verlust-oder Auftragssuche im Gesetz genannt werden?

                Die Aussage ist schlicht falsch.

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                • Konrad aus B.
                  Geselle


                  • 09.11.2012
                  • 72
                  • Leichlingen
                  • Teknetics Eurotec Pro

                  #9
                  Genau das ist das was ich meine.
                  Keine klare Regelung.
                  Jeder interpretiert das anders. Ich blick nicht mehr durch.
                  Für eine klare Aussage wäre ich dankbar.


                  Konrad

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                  • chabbs
                    Heerführer


                    • 18.07.2007
                    • 12179
                    • ...

                    #10
                    Eine klare Aussage hast Du gehört. Ist im Übrigen auch die Rechtsauffassung der Gerichte.

                    § 13
                    Ausgrabungen

                    (1) Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung des Landes, des Landschaftsverbandes oder der Stadt Köln (§ 22 Abs. 5) stattfinden.

                    (2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet.

                    (3) Die Erlaubnis kann mit Auflagen und unter Bedingungen erteilt werden, die die Planung und Ausführung der Grabung oder Bergung, die Leitung durch vorgebildete Fachkräfte, die Behandlung und Sicherung der Bodenfunde, die Dokumentation der Grabungsfunde, die Berichterstattung und die abschließende Herrichtung der Grabungsstätte betreffen. Sie kann auch unter der Bedingung erteilt werden, daß die Ausführung nach einem von der Oberen Denkmalbehörde gebilligten Plan erfolgt.

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                    • Konrad aus B.
                      Geselle


                      • 09.11.2012
                      • 72
                      • Leichlingen
                      • Teknetics Eurotec Pro

                      #11
                      Ich will nicht nach Bodendenkälern graben!!!!!

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                      • chabbs
                        Heerführer


                        • 18.07.2007
                        • 12179
                        • ...

                        #12
                        Zitat von Konrad aus B.
                        Ich will nicht nach Bodendenkälern graben!!!!!
                        Man, ich fall immer wieder auf die Trolle rein. Warum fragst Du, wenn Du die Antwort kennst?

                        Mach was Du willst. Aber bitte geh uns hier nicht auf die Eier.

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                        • sirente63
                          Banned
                          • 13.11.2005
                          • 5348

                          #13
                          Zitat von chabbs
                          Und meine Lieblingsfrage: zeigst Du mir eben, wo die Wörter Verlust-oder Auftragssuche im Gesetz genannt werden?

                          Die Aussage ist schlicht falsch.
                          Einfach lächerlich deine Argumentation!Eine Verlustsuche,so wie das Wiederfinden von Gegenständen:Schlüssel,Schmuck/Ringen sonstigen verlustigen Dingen, ist nicht Genehmigungspflichtig!
                          Nur ein Beispiel:Ich suche schon etwas länger einen Goldehering eines Landwirtes!
                          Hat der gute Mann auf einen seinen Äckern verloren,und mich persönlich darum gebeten das Teil zu suchen und wiederzufinden.

                          Zeigst du mir das Gesetz wo steht das verlustiges bewegliches Eigentum zu suchen verboten ist?

                          Mein Rechtsanawalt,ein guter Kollege von mir,hat dieses im Worttext den Herrn Archaeologen Dr.Grünewald LDA in Münster schriftlich so mitgeteilt!

                          "Für meine persönlichen Zwecke wie die Verlustsuche+ das Wiederfinden benötige Ich persönlich keine NFG"!

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                          • Drusus
                            Heerführer


                            • 31.08.2005
                            • 3464
                            • München, Bayern
                            • Goldmaxx, was sonst?? ;)

                            #14
                            Zitat von sirente63
                            "Für meine persönlichen Zwecke wie die Verlustsuche+ das Wiederfinden benötige Ich persönlich keine NFG"!
                            Das würde sich ja auch mit dem von Chabbs genannten Gesetzestext decken, da es sich dabei nicht um Bodendenkmäler handelt.

                            Nur sollte man eben beweisen können, dass man auf Verlustsuche ist.

                            Viele Grüße,
                            Günter
                            Quis custodiet ipsos custodes?

                            Kommentar

                            • dcag99
                              Heerführer


                              • 11.09.2012
                              • 4738
                              • Königreich Württemberg
                              • AT Pro

                              #15
                              Zitat von Drusus
                              Das würde sich ja auch mit dem von Chabbs genannten Gesetzestext decken, da es sich dabei nicht um Bodendenkmäler handelt.

                              Nur sollte man eben beweisen können, dass man auf Verlustsuche ist.

                              Viele Grüße,
                              Günter
                              wäre das nicht eine verkehrte beweislast? muss man dir nicht erstmal nachweisen, dass du NICHT auf einer Verlustsuche warst?

                              ich dachte immer unser rechtssystem basiert auf der unschuldsvermutung und nicht der schuldsvermutung.
                              Gruss Matthias

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