NRW hat ja nun ein Schatzregal.
D.h. der Fund muss gemeldet oder abgegeben werden, was für mich auch kein Problem darstellt.
Aber nun meine Frage: Darf ich nun ohne Genehmigung (NFG) auf Feldern in NRW (nicht im Wald oder auf BD) mit dem Einverständnis des Grundstückeigentümers und Pächters sondeln oder stellt dieses eine OWI dar?
Und wie sieht es mit einer Auftragssuche aus?
der verzweifelnde Konrad







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