Schatzregal-Ich blick nicht mehr durch

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  • chabbs
    Heerführer


    • 18.07.2007
    • 12179
    • ...

    #16
    Da ja neulich in einem Urteil in Norddeutschland festgestellt worden war, dass auch die Suche nach nicht-BD genehmigungspflichtig ist, würde ich mir den ganzen Rechtsblödsinn schenken und mir für ein bisschen mehr als nen Fuffi die blöde NRW-Genehmigung besorgen:

    http://schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=71814

    Spätestens, wenn man an jemanden wie den Lauffer gerät, wird es ohne Genehmigung eng.... ob man jetzt Recht hat oder nicht. Unangenehm wird es.

    Sonst kann ja mal der Sirente dem Eckhart vorher ne Mail schicken, wo er so auf Suche geht. Dann kann er ja berichten, wie toll sein Persil-Schein funktioniert.

    Ist mir in NRW den Stress nicht wert. Antrag stellen, 75 Euro bezahlen, sorgenfrei suchen... echt nicht so problematisch.

    Kommentar

    • Preussengold
      Berufs-Querulant
      • 30.09.2012
      • 3577
      • Preussen

      #17
      Zitat von dcag99

      ich dachte immer unser rechtssystem basiert auf der unschuldsvermutung und nicht der schuldsvermutung.


      xxxxxxxx



      Text entfernt.
      ... den kannst Du besser Deinr Kommunalbehörde vorlegen. Für hier ist das absolut THEMENFREMD und persönlicher Kleinkram ...

      Sorgnix - 10:34
      Der Widerstand gegen Hitler wird von Tag zu Tag größer. Johannes Gross 2014

      Kommentar

      • Ironpic
        Heerführer


        • 23.05.2011
        • 1722
        • Mönchengladbach
        • XP GMP

        #18
        Hallo Konrad aus B.,

        Wie chabbs schon schreibt, eine Genehmigung ist in NRW nicht das große Problem. Da
        Du im Bereich des LVR wohnst und wahrscheinlich auch suchst ist für Dich die
        Außenstelle Overath zuständig.

        Vorgehensweise ist folgende:

        Du suchst Dir eine Fläche aus. Am besten eine Gemeinde mit viel Außenbereich, da die
        Genehmigung 75,- € pro Stadt oder Gemeinde kostet. Dann stellst Du einen Antrag bei
        der Oberen Bau- und Denkmalbehörde des Kreises in dem die Gemeinde liegt. Außerdem
        rufst Du beim LVR in Overath an und bittest um ein Informationsgespräch mit dem
        zuständigen Mitarbeiter um Dich vorzustellen. Der LVR ist das Fachamt und muss Deinen
        Antrag befürworten. Das Denkmalamt ist die Verwaltungsstelle von der Du die
        Genehmigung bekommst und die Gebühr bezahlen musst. Du bekommst auch eine Karte
        vom LVR in der die Flächen auf denen Du nicht suchen darfst eingezeichnet sind
        (Grabungen, Bodendenkmäler, Grabungsschutzgebiete [Archäologische
        Verdachtsflächen]). Ausgenommen von der Genehmigung sind immer ungestörte
        Flächen wie Wald und Weiden (Wiesen).

        Dann kannst Du loslegen.

        Und noch was: Wenn Chabbs ein wenig genervt klingt, liegt es einfach daran, dass wir die
        Frage nach der richtigen Vorgehensweise schon so oft diskutiert und beantwortet haben.
        Natürlich wissen wir, dass es für Dich wahrscheinlich neu ist. Also, Sorry.
        Viele Grüße von
        Ironpic

        ------------------


        Manchmal, wenn mir langweilig ist, rufe ich bei DHL an und frage wann die Sendung mit der Maus kommt!

        Kommentar

        • Sorgnix
          Admin

          • 30.05.2000
          • 26082
          • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
          • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

          #19
          Genau.
          DAS war das Schlußwort

          Damit wir uns nicht zum 98. Male im Kreise drehen ...

          Jörg
          Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
          zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

          (Heiner Geißler)

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