Kosten bei Granatenmeldung?

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  • michimichl
    Heerführer


    • 03.02.2013
    • 1214
    • bayern

    #1

    Kosten bei Granatenmeldung?

    Hallo freunde,

    Ich habe letzte Woche eine Granate gemeldet und abholen lassen.
    Nun frag ich mich ob für mich oder den Eigemtümer des Feldes kosten entstehen oder nicht?


    Danke für euere Hilfe

    Lg michi
    Bundesland Bayern
  • rhaselow1
    Heerführer


    • 13.12.2009
    • 4969
    • meck.pomm.
    • Fisher,F2,F75 Ltd

    #2
    Habe auch schon mal davon gehört.Was genau weiß ich nicht.Ich habe hier in Meck.Strelitz noch keine Rechnung,Probleme gehabt.Wer weiß,Bundesländerwahnsinn?!?m.f.g.Rico;-)))

    Kommentar

    • michimichl
      Heerführer


      • 03.02.2013
      • 1214
      • bayern

      #3
      Na da bin ich ja mal gespannt, besser is es wohl der Bauer fährt drüber und im reißt es den tracktor unterm Arsch weg.

      Kommentar

      • Preussengold
        Berufs-Querulant
        • 30.09.2012
        • 3577
        • Preussen

        #4
        Unsinn, niemals kostet das Geld. Ich hab schon so oft die Jungs gerufen das wir uns duzen. Das ist ihre Arbeit, sogar wenn se umsonst kommen. Haben im Sommer ne schöne Wagenachse rausgezogen,die sah aus wie eine Rakete Kostet nicht mal im Ausland/Bayern Geld)
        Der Widerstand gegen Hitler wird von Tag zu Tag größer. Johannes Gross 2014

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        • Gimbli
          Moderator

          • 27.09.2008
          • 6849
          • Essen/Ruhrgebiet
          • Tesoro Tejon/Minelab Safari

          #5
          Also die 4 oder 5 mal die der KMRD bei mir in NRW bisher kommen mußte waren auch gratis.
          Das sind doch Zufallsfunde deren beseitigung Gefahrenabwehr ist und
          der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit dient.

          Gruß Michael
          Der Weg ist das Ziel
          No DSU inside!

          Kommentar

          • jabberwocky6
            Heerführer


            • 08.08.2006
            • 3164
            • Spätzle-City (B-W)
            • XP Deus, G-Maxx II, Garrett ACE 250

            #6
            Ich hab schon 5 oder 6 Mal den KMRD kommen lassen, gekostet hat das nie was. Auch nicht, als sich das Fundstück als alter Feuerlöscher entpuppte.

            LG Jan
            Hier könnte Ihre Werbung stehen!

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            • wobo
              Heerführer


              • 12.03.2013
              • 1192
              • Uelzen

              #7
              Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ebenfalls ohne Fragen, ohne Bürokratie,
              sogar die in beiden Fällen beteiligte Polizei war auffallend freundlich...

              Gruß Wolf...

              Kommentar

              • dcag99
                Heerführer


                • 11.09.2012
                • 4738
                • Königreich Württemberg
                • AT Pro

                #8
                ein kurzer blick brachte folgendes zutage:





                hinweisblatt (für grundstückeigentümer):




                wichtigster auszug daraus:

                Für die Tätigkeit des Kampfmittelbeseitungsdienstes werden dabei keine Kosten erhoben.

                die gesetzliche Lage genauer:

                Regelungen im GG und im AKG
                (1) In Art. 104 a) Abs. 1 GG heißt es, dass der Bund und die Länder gesondert die Ausgaben tragen, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit das GG nichts anderes bestimmt. Art. 120 Abs. 1 GG regelt, dass der Bund die Aufwendungen für Besatzungskosten und für die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen zu tragen hat, es sei denn Aufwendungen für Kriegsfolgelasten in Bundesgesetzen sind nicht geregelt und bis zum 01.10.1965 von den Ländern erbracht worden.

                In den Jahren 1948/1949 hatten die Länder die Kampfmittelbeseitigung von den alliierten Stellen übernommen. Die Ausgaben hierfür wurden zunächst vorwiegend aus dem Bundeshaushalt erstattet. Ab dem Jahr 1956 erklärte dann der Bund, dass er für die Finanzierung nicht mehr alleine aufkommen könne. Schließlich erklärte sich der Bundesfinanzminister auf der Grundlage von § 19 Abs. 2 Nr. 1 AKG dazu bereit, die Kosten der Kampfmittelbeseitigung wie folgt aufzuteilen:

                Der Bund sowie das Sondervermögen des Bundes tragen die Beseitigungskosten auf ihren eigenen Liegenschaften, unabhängig davon, ob es sich um ehemals reichseigene oder ausländische Kampfmittel handelt.

                Der Bund trägt ebenfalls die Beseitigungskosten für ehemals reichseigene Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften. Die Details hierzu regeln die Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (VV-AKG) des BMF und des BMVBS.

                Die Länder tragen die übrigen Beseitigungskosten, d.h. die Kosten für die Beseitigung der von den Alliierten verursachten Kampfmittelbelastung auf allen anderen als im Eigentum des Bundes stehenden Flächen.



                (markierungen nachträglich von mir zur besseren lesbarkeit hinzugefügt)


                Die genaue bayrische Rechtslage gibt es hier:




                dazu wichtig:

                4.2 Verantwortung der Grundstückseigentümer

                Die Grundstückseigentümer sind als Zustandsstörer grundsätzlich für die Beseitigung konkreter Gefahren, die von Kampfmitteln auf ihren Grundstücken ausgehen, verantwortlich. Sie können von den Sicherheitsbehörden im Einzelfall bei Vorliegen einer konkreten Gefahr verpflichtet werden, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, soweit es die öffentliche Sicherheit erfordert.

                [...]

                5.1 Allgemeines

                Die örtlichen Sicherheitsbehörden und die Polizei vor Ort verfügen in der Regel nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse und Einrichtungen, um konkrete Gefahren durch aufgefundene „alte“ Kampfmittel (vgl. Nr. 2.2) abwehren zu können. Hierfür wird ihnen der vom Staatsministerium des Innern vorgehaltene Kampfmittelbeseitigungsdienst als tatsächliche freiwillige Leistung kostenfrei zur Verfügung gestellt.
                Also wie schon erwähnt: Polizei verständigen ist immer der richtigere Weg. der KMRD kommt sowohl für die Polizei als auch für Grundstückseigentümer kostenlos. Das inkludiert auch "falschmeldungen"


                Die Rechtslage sollte analog dazu auch in jedem anderen Bundesland so sein.
                Gruss Matthias

                Kommentar

                • jacobson15
                  Ritter


                  • 17.06.2007
                  • 312
                  • Oberbayern

                  #9
                  Ein bischen Vorsicht ist angebracht:

                  Das hängt in Bayern von der Beauftragung ab.

                  Es gibt einma Kampfmittelräumer und dann die Kampfmittelbeseitiger. Die Kampfmittelbeseitigung ist kostenlos, die Kampfmittelräumung wurde teilprivatisiert.

                  Wenn du jetzt einen Kampfmittelräumer anrufst der für dein Gebiet zuständig ist und derjenige ein Privatunternehmen ist dann bist du der Auftraggeber. Als Auftraggeber bist zur Zahlung verpflichtet, wenn er dir denn eine Rechnung stellt.

                  Kampfmittelräumer werden zur Bestimmung von Kampfmitteln und zur Beurteilung von Transportsicherheit eingesetzt. Diese transportieren die Kampfmittel dann nur zum Aufnahmepunkt der Kampfmittelbeseitiger.

                  Mein Tipp: Ruf die Polizei an, melde den Fund. Dann ruft die Polizei nach Begutachtung der Funde den betreffenden Räumer oder Beseitiger (Sprengkommando) an. Jetzt kommt der Auftrag von der Polizei und nicht mehr von dir und du kannst nicht zur Kasse gebeten werden.

                  Hier mal die Situation in Hamburg:

                  Stellen für Kampfmittelräumdienst gestrichen - Grundstücksbesitzer sollen für Entschärfung zahlen

                  Kommentar

                  • Mabalu
                    Ritter

                    • 25.05.2002
                    • 398
                    • nähe Hildesheim Niedersachsen
                    • c-scope Newforce und die gute alte MD 3009 - Einsteigermodell

                    #10
                    Hallo!

                    In Niedersachsen wird kostenlos abgeholt.

                    Anders ist es wenn Du Dein Baugrundstück absuchen lässt.


                    Viel Interessanter ist doch die Frage wenn es denn dann gekracht hat und eine Bombe, wie z.b. in München, gesprengt werden musste und Sachschaden
                    entstanden ist.

                    Wer zahlt denn dann?


                    Gruss

                    Matthias
                    Qualifizierungskurs für Sondengänger in Niedersachsen vom Niedersächsischen Landesdenkmalamt für Denkmalpflege - theoretischer und praktischer Teil - Hannover erfolgreich absolviert!

                    Kommentar

                    • Schlaufuchs
                      Geselle


                      • 25.07.2012
                      • 81
                      • Niedersachsen
                      • XP Goldmaxx

                      #11
                      Gefundene Materialien müssen abgeholt werden (kostenlos). Wenn es Privatgelände ist, können Kosten für den Eigentümer entstehen.
                      Geschichten, Bilder, Recherchen: Found Places (Blogspot)

                      Kommentar

                      • dcag99
                        Heerführer


                        • 11.09.2012
                        • 4738
                        • Königreich Württemberg
                        • AT Pro

                        #12
                        Zitat von Mabalu
                        Hallo!

                        In Niedersachsen wird kostenlos abgeholt.

                        Anders ist es wenn Du Dein Baugrundstück absuchen lässt.


                        Viel Interessanter ist doch die Frage wenn es denn dann gekracht hat und eine Bombe, wie z.b. in München, gesprengt werden musste und Sachschaden
                        entstanden ist.

                        Wer zahlt denn dann?


                        Gruss

                        Matthias

                        Bombe,Fliegerbombe,Schwabing,Versicherungen,Panorama,Schwabing West,Wirtschaft,Süddeutsche Zeitung



                        Wer kommt für Schäden auf, die infolge einer Bombenexplosion entstanden sind?

                        Entstandene Schäden werden hauptsächlich von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Wichtig ist, dass die Versicherung auch die Kategorien "Brand, Blitzschlag, Explosion" abdeckt. "Etwa 80 Prozent der Versicherten haben dieses Risiko bei Abschluss ihrer Versicherung automatisch mitversichert", sagt eine Sprecherin der Allianz. Vor zwanzig Jahren sei es noch Pflicht gewesen, diese Schadensfälle abzudecken. Mittlerweile sei es aber auch möglich, eine Wohngebäudeversicherung ohne diese Kategorien abzuschließen. Die Versicherten müssten daher genau prüfen, ob sie für diesen Schadensfall versichert sind. Allerdings gibt es auch Versicherungen, in denen Kriegsfolgeschäden etwa durch Bomben von einer Kostenerstattung ausgeschlossen sind. Hier muss der Geschädigte selbst für die Schäden aufkommen.




                        und für den schlaufuchs der sich so kompetent äusserte (nämlich falsch) hab ich auch nochmal einen weiteren auszug:


                        Wer trägt die Kosten zur Beseitigung von Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg?

                        Im Grundsatz gilt: Die Kosten für die Bergung und den Abtransport des Kampfmittels tragen entweder der Bund oder aber Länder und Gemeinden. Ausschlaggebend für die Aufteilung der Kosten ist die Herkunft der Bombe. Für die Schäden, die an umliegenden Gebäuden entstehen, können - je nach Vertrag - Versicherer einspringen.

                        Wann zahlt der Bund, wann die Bundesländer?
                        Der Bund zahlt höchstens dann, wenn es um die Beseitigung ehemals reichseigener Munition geht. Beim Bundesfinanzministerium heißt es: "Die Unschädlichmachung und Beseitigung alliierter Munition sowie die Finanzierung dieser Maßnahmen ist ausschließlich Sache der Länder." Da es bei der Bombe in Schwabing um eine amerikanische Fliegerbombe ging, habe der Bund "keine Finanzierungszuständigkeit". Dies gelte nicht nur für die Beseitigung selbst, sondern auch für Folge- oder Spätschäden.

                        In welchem Gesetz ist das geregelt?
                        Die Zuständigkeit des Bundes ist im Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG) festgelegt, das in den fünfziger Jahren in Kraft trat. Die Ansprüche gegen das Deutsche Reich sind in dem Fall nicht mit dem Krieg erloschen, sondern vom Bund zu erfüllen. Doch der Bund soll nicht alles bezahlen. Darum wurde im Grundgesetz eine Lastenverteilung verankert, derzufolge der Bund nicht für die Beseitigung ausländischer Bomben aufkommen muss.
                        Gruss Matthias

                        Kommentar

                        • sirente63
                          Banned
                          • 13.11.2005
                          • 5348

                          #13
                          Man sollte noch erwähnen,das man in verschiedenen Bundesländern zwingend eine gültige Nachforschungsgenehmigung haben sollte.
                          Und genauso wichtig die Erlaubnis des Grundstücksbesitzers/Eigentümers.



                          Im Zusamenhang sondeln+suchen, Bodenfund mit einer Munitionsfundmeldung bei den zuständigen Behörden!



                          Bei einen sogenannten (Munition)Zufallsfund,Oberflächenfund(Lesefund) oder der Hund hat was freigebuddelt!Gibt es generell keine Probleme oder Kosten für den oder die Finder.

                          Alle Angaben "Ohne Gewähr"!
                          Ein Tip oder Hinweis zum Thema ist "keine Rechtsberatung",falls doch Jemand zur Kasse gebeten werden sollte!
                          Warum auch immer.......

                          Kommentar

                          • dcag99
                            Heerführer


                            • 11.09.2012
                            • 4738
                            • Königreich Württemberg
                            • AT Pro

                            #14
                            Zitat von sirente63
                            Man sollte noch erwähnen,das man in verschiedenen Bundesländern zwingend eine gültige Nachforschungsgenehmigung haben sollte.
                            Und genauso wichtig die Erlaubnis des Grundstücksbesitzers/Eigentümers.



                            Im Zusamenhang sondeln+suchen, Bodenfund mit einer Munitionsfundmeldung bei den zuständigen Behörden!



                            Bei einen sogenannten (Munition)Zufallsfund,Oberflächenfund(Lesefund) oder der Hund hat was freigebuddelt!Gibt es generell keine Probleme oder Kosten für den oder die Finder.

                            Alle Angaben "Ohne Gewähr"!
                            Ein Tip oder Hinweis zum Thema ist "keine Rechtsberatung",falls doch Jemand zur Kasse gebeten werden sollte!
                            Warum auch immer.......
                            Eine Rechtsberatung darf im Internet eh nicht durchgeführt werden. Ein Hinweisen auf die aktuelle Gesetzeslage ist natürlich möglich. In meinen 2 Postings bin ich damit deutlich eingegangen.

                            Ich glaube nicht, dass eine fehlende Nachforschungsgenehmigung ein Grund für die Übernahme von Kosten ist, die durch die Entsorgung von Kriegslasten entstehen. Das macht keinen Sinn. Natürlich kann bei einer fehlenden Nachforschungsgenehmigung u.U. eine Anzeige erstattet werden. Diese ist jedoch unabhängig vom Munitionsfund.

                            Die Gesetzeslage in den einzelnen Bundesländern zum Thema Sondeln sollte natürlich bekannt sein!

                            Trotzdem hier auch nochmals eine Bitte:

                            Auch wenn ihr "illegal" sondelt... bitte bitte bitte lasst Kriegsaltlasten nicht einfach zurück. Bitte meldet dies der zuständigen Behörde und / oder der Polizei. Dann war es halt ein "lesefund". Aber im Interesse Aller lasst es bitte nicht liegen!
                            Gruss Matthias

                            Kommentar

                            • Mabalu
                              Ritter

                              • 25.05.2002
                              • 398
                              • nähe Hildesheim Niedersachsen
                              • c-scope Newforce und die gute alte MD 3009 - Einsteigermodell

                              #15
                              Zitat von dcag99

                              Auch wenn ihr "illegal" sondelt... bitte bitte bitte lasst Kriegsaltlasten nicht einfach zurück. Bitte meldet dies der zuständigen Behörde und / oder der Polizei. Dann war es halt ein "lesefund". Aber im Interesse Aller lasst es bitte nicht liegen!
                              Hallo!

                              dcag99 dem habe ich nichts hinzuzufügen!
                              Fachgerecht entsorgt ist der beste - richtige weg!

                              Gruß

                              Matthias
                              Qualifizierungskurs für Sondengänger in Niedersachsen vom Niedersächsischen Landesdenkmalamt für Denkmalpflege - theoretischer und praktischer Teil - Hannover erfolgreich absolviert!

                              Kommentar

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