Darf man einfach da sondeln gehen?

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  • Jünter77
    Einwanderer


    • 08.01.2015
    • 11
    • Aachen

    #1

    Darf man einfach da sondeln gehen?

    Hallo allerseits,
    Ich hab mir vor kurzem überlegt mir einen Metaldetektor zu zulegen.
    Nun bin ich mir nicht sicher ob man einfach so durch den Wald spazieren kann.
    In meinem Garten ist das ja egal, da kriegst ja keiner mit.
    Muss man sich eine Genehmigung vom Amt hohlen und was muss man mit den Funden machen. Muss man die melden oder sogar abgeben?

    Ich wohne in NRW falls euch das weiter helft.


    Gruß Jünter77
    Zuletzt geändert von Colin († 2024); 11.01.2015, 14:46.
  • Zardoz
    Heerführer


    • 27.02.2004
    • 4083
    • Hasufurth
    • 6.Sinn

    #2
    Hier kannst du alles relevante nachlesen...



    Gruss
    Zardoz
    Das Dilemma der Menschheit ist, dass die Idioten so selbstsicher und die Intelligenten so voller Zweifel sind. (Oscar Wilde)

    Kommentar

    • Jünter77
      Einwanderer


      • 08.01.2015
      • 11
      • Aachen

      #3
      Ok danke

      Kommentar

      • Drusus
        Heerführer


        • 31.08.2005
        • 3464
        • München, Bayern
        • Goldmaxx, was sonst?? ;)

        #4
        Ich würde die Frage mal mit "ja, man darf sich nur nicht erwischen lassen!" beantworten!

        Viele Grüße,
        Günter
        Quis custodiet ipsos custodes?

        Kommentar

        • flumi
          Bürger


          • 22.10.2013
          • 140
          • Bayern

          #5
          Zitat von Drusus
          Ich würde die Frage mal mit "ja, man darf sich nur nicht erwischen lassen!" beantworten!

          Viele Grüße,
          Günter
          Ich bin ja eher für die Variante "wegrennen". Kann der Günter nicht, weil er immer ne fette Kugel im Sack hat.

          Kommentar

          • Anubis1279
            Einwanderer


            • 26.01.2015
            • 14
            • Schefflenz

            #6
            So nun hab ich mir mal die Gesetzeslage von BAWÜ durchgelesen (Kopfschmerz)
            und blicke es immer noch nicht. auf einer Seite ist Sondeln erlaubt aber auf der anderen Seite verboten. wie soll man sich nun verhalten?

            Kommentar

            • Watzmann
              Heerführer

              • 26.11.2003
              • 5014
              • Großherzogtum Baden

              #7
              Den berühmten "Raubgräber-Flyer" kennst Du?

              Kommentar

              • Anubis1279
                Einwanderer


                • 26.01.2015
                • 14
                • Schefflenz

                #8
                Ja kenne ich und die Broschüre kenne ich auch. Deswegen bin ich ja so irritiert.
                Weil laut dieser Broschüre darf man nicht

                Kommentar

                • GigaDiver
                  Lehnsmann


                  • 23.07.2005
                  • 44
                  • Ostholstein

                  #9
                  Oha, der Flyer ist ja quasi der öffentliche Aufruf zum Denunziantentum, bzw. der Hexenjagd auf Sondengänger. "Jeder Sondengänger ist ein böser Raubgräber" ... :/
                  Lege Dich nie mit einem Geocacher an!
                  Er kennt Orte, an denen Dich niemand findet.

                  Kommentar

                  • Duisburger
                    Landesfürst


                    • 27.03.2012
                    • 823
                    • Niedersachsen
                    • Augen, Canon EOS 600D

                    #10
                    Zitat von GigaDiver
                    ... Denunziantentum, bzw. der Hexenjagd ... :/
                    Oh je, hast du es auch ne Nummer kleiner?
                    Schaut mal bei den Fotowettbewerben rein!

                    Kommentar

                    • Anubis1279
                      Einwanderer


                      • 26.01.2015
                      • 14
                      • Schefflenz

                      #11
                      Ja aber er hat recht, weil so wie ich es weis darf man doch bis zu einer tiefe von 30 cm sondeln und graben und alles was tiefer ist ,ist verboten.
                      O)der wie soll man das nun Verstehen?

                      Kommentar

                      • dcag99
                        Heerführer


                        • 11.09.2012
                        • 4738
                        • Königreich Württemberg
                        • AT Pro

                        #12
                        Zitat von Anubis1279
                        Ja kenne ich und die Broschüre kenne ich auch. Deswegen bin ich ja so irritiert.
                        Weil laut dieser Broschüre darf man nicht
                        Das hast du schön erkannt.

                        Grundsätzlich darfst du in BW nicht sondeln. Zusätzlich gibt es ein sogenanntes Schatzregal und damit gehören (fast) alle deine Funde dem Land.

                        und nein, du darfst NICHT bis 30 cm sondeln und graben. BW verbietet ausdrücklich jede Art direkter Suche nach Bodendenkmälern. Theoretisch darfst du nicht mal mit den Augen gezielt suchen! Graben schon sowieso nicht!


                        (und jetzt kommts)

                        ABER:

                        Die Landesdenkmalpflege bietet interessierten die Möglichkeit (nach einem Vorstellungsgespräch) bei Projekte als freiwilliger Helfer mitzuwirken. Hierbei darfst du dann natürlich in einem abgesteckten Rahmen sondeln. Gleichzeitig erfährst du so auch mehr über die laufende Ausgrabung.


                        Als Kontakt wäre hier in BW der Herr Dr. Jonathan Scheschkewitz.
                        Die eMail wäre: jonathan.scheschkewitz@rps.bwl.de
                        Gruss Matthias

                        Kommentar

                        • Anubis1279
                          Einwanderer


                          • 26.01.2015
                          • 14
                          • Schefflenz

                          #13
                          ok das heißt wenn ich sondeln möchte muss ich nach Bayern weil da die Regelung besser ist. richtig?

                          Kommentar

                          • dcag99
                            Heerführer


                            • 11.09.2012
                            • 4738
                            • Königreich Württemberg
                            • AT Pro

                            #14
                            Zitat von Anubis1279
                            ok das heißt wenn ich sondeln möchte muss ich nach Bayern weil da die Regelung besser ist. richtig?
                            was spricht gegen eine zusammenarbeit mit dem amt?

                            so lernst du vor ort vieles ...
                            Gruss Matthias

                            Kommentar

                            • Anubis1279
                              Einwanderer


                              • 26.01.2015
                              • 14
                              • Schefflenz

                              #15
                              Zitat von dcag99
                              ABER:

                              Die Landesdenkmalpflege bietet interessierten die Möglichkeit (nach einem Vorstellungsgespräch) bei Projekte als freiwilliger Helfer mitzuwirken. Hierbei darfst du dann natürlich in einem abgesteckten Rahmen sondeln. Gleichzeitig erfährst du so auch mehr über die laufende Ausgrabung.
                              [/email]
                              Das heißt sie suchen billige Arbeitskräfte sorry für meine Wort Wahl aber so kommt es rüber.
                              Ja klar kann man was von den Jungs und Mädels lernen. Aber wenn ich hier ins Museum gehe und mich da mit dem Archäologen unter halte habe ich mehr davon wie das ich mich vorstelle und vielleicht irgend wann Helfen darf.

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