Darf man einfach da sondeln gehen?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • dcag99
    Heerführer


    • 11.09.2012
    • 4738
    • Königreich Württemberg
    • AT Pro

    #31
    weiss nicht ganz, was mein sondelverhalten mit der fragestellung zu tun hat?

    die gesetzeslage wurde intensiv erörtert und festgestellt. die evtl. vorteile bei korrektem verhalten auch.

    was mich angeht, besitze ich aktuell seit fast 1 jahr keinen MD mehr, der wird erst vorm sommer wieder angeschafft. nichts desto trotz durfte ich z.b. in thüringen ein paar mal sondeln mit dem archi zusammen sowie bei meiner tante in der nähe von erding, da dort nen nachbar von ihr dem hobby nachgeht und mehrere md's hat. dazu kommen bei div. projekten aushub sondeln. inwiefern jetzt diese aussage dem fragenden hilft weiss ich nicht. die direkten kontakte beziehen sich hier auf archis die einem in begleitung auch stellen erlauben die sonst so oder so tabu sind (um ne burg rum bspw.)
    Gruss Matthias

    Kommentar

    • Late Metal
      Anwärter


      • 12.02.2015
      • 15
      • Entenhausen

      #32
      Hm....gut zu lesen, gut bevor ich jetzt einkaufen gegangen wäre.....schlecht das ich mich wohl nicht auf Tour begeben kann.....
      BW ist das sondeln also verboten, soso.... und wenn sondeln dann wollte ich das ja schon gerne in und um den eigen Wohnort betreiben - und zwar dann wenn ICH Lust drauf habe....schöne Sch.......tja, ich denke das wars für mich......
      Wer der Herde folgt, sieht immer nur Ärsche

      Kommentar

      • Zardoz
        Heerführer


        • 27.02.2004
        • 4083
        • Hasufurth
        • 6.Sinn

        #33
        Nana..... so schnell wirft man die Flinte doch nicht ins Korn...
        Der Möglichkeiten sind da doch viele..... z.b. bis nach Bayern ist es von dir doch nicht sooo weit .....oder eben die Zusammenarbeit mit dem LDA ....usw.

        Gruss
        Zardoz
        Das Dilemma der Menschheit ist, dass die Idioten so selbstsicher und die Intelligenten so voller Zweifel sind. (Oscar Wilde)

        Kommentar

        • Late Metal
          Anwärter


          • 12.02.2015
          • 15
          • Entenhausen

          #34
          Wenn dann nur usw
          Wer der Herde folgt, sieht immer nur Ärsche

          Kommentar

          • Zardoz
            Heerführer


            • 27.02.2004
            • 4083
            • Hasufurth
            • 6.Sinn

            #35
            Pssssst.....
            Das Dilemma der Menschheit ist, dass die Idioten so selbstsicher und die Intelligenten so voller Zweifel sind. (Oscar Wilde)

            Kommentar

            • Late Metal
              Anwärter


              • 12.02.2015
              • 15
              • Entenhausen

              #36
              Zitat aus dem Internet :

              "In einem Schatzregalland begeht ein nicht meldender Sondengänger gegen das Bundesland bzw. die Behörde eine Straftat (Fundunterschlagung), in Nichtschatzregalländern nur eine kaum zu ahndende Ordnungswidrigkeit (Unterlassung der Fundmeldung)."


              Ist das tatsächlich so?!
              Stinkt mir ja schon gewaltig grad......

              Auszug hierraus :

              Wer der Herde folgt, sieht immer nur Ärsche

              Kommentar

              • Watzmann
                Heerführer

                • 26.11.2003
                • 5014
                • Großherzogtum Baden

                #37
                Wie wäre es wenn Du erst einmal das Denkmalschutzgesetz von BW anschaust?

                Besonders Abschnitt 9 dürfte Dich dann interessieren.

                Kommentar

                • Late Metal
                  Anwärter


                  • 12.02.2015
                  • 15
                  • Entenhausen

                  #38
                  § 21

                  Nachforschungen

                  Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde.


                  Verstehe ich das richtig, das sondeln dann doch nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt?
                  Wer der Herde folgt, sieht immer nur Ärsche

                  Kommentar

                  • Erdspiegel
                    Heerführer


                    • 16.07.2008
                    • 7040
                    • zwischen Schutt & Scherben
                    • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

                    #39
                    Zitat von Late Metal
                    § 21

                    Nachforschungen

                    Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde.


                    Verstehe ich das richtig, das sondeln dann doch nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt?
                    'nur eine Ordnungswidrigkeit' ist gut.
                    Wenn die Behörden einen Großteil der Maßnahmen,die ihnen zur Verfügung stehen ergreifen,dann gibt es richtig Balett.Und eventuelle Sucherkollegen geraten außerdem auch noch gleich mit ins Fadenkreuz.

                    Kommentar

                    • Watzmann
                      Heerführer

                      • 26.11.2003
                      • 5014
                      • Großherzogtum Baden

                      #40
                      Zitat von Late Metal
                      § 21
                      Verstehe ich das richtig, das sondeln dann doch nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt?
                      Schon.
                      Aber wenn man folgendes liest,merkt man gleich,
                      dass es doch anders ist als Mofa frisieren
                      oder schwarzfahren mit der Strassenbahn.
                      Zitat aus dem Denkmalschutzgesetz:
                      Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 250 000 Euro,
                      in besonders schweren Fällen bis zu 500 000 Euro geahndet werden.

                      Kommentar

                      • Late Metal
                        Anwärter


                        • 12.02.2015
                        • 15
                        • Entenhausen

                        #41
                        Für wahr...........
                        Wer der Herde folgt, sieht immer nur Ärsche

                        Kommentar

                        • GigaDiver
                          Lehnsmann


                          • 23.07.2005
                          • 44
                          • Ostholstein

                          #42
                          Zitat von Late Metal
                          Verstehe ich das richtig, das sondeln dann doch nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt?
                          Straftaten im Vergehensbereich werden bei Erstbegehung und minderer Schwere i.d.R. eingestellt. Die das bearbeitenden Amtsrichter sind, aufgrund der sehr pillepalle-prozessfreudigen Deutschen, extrem überpackt mit Vorgängen und stellen daher gerne ein, um den Stapel leer zu bekommen.

                          Teilweise schüttelt man den Kopf, was alles eingestellt wird.

                          Ordnungsbehörden stellen eigentlich so gut wie nie ein und Ordnungs-/Bussgelder sind oft auch noch höher als die Beträge in Strafbefehlen.
                          Lege Dich nie mit einem Geocacher an!
                          Er kennt Orte, an denen Dich niemand findet.

                          Kommentar

                          Lädt...