Mit Waffe an der Hand unterwegs

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  • DenOlli
    Bürger


    • 18.11.2020
    • 142
    • Luxemburg

    #1

    Mit Waffe an der Hand unterwegs

    Am Samstag ist ein Niederländer in Luxemburg protokolliert worden (nicht festgenommen) welcher mit einer Maschinenpistole unterwegs war. Da er eine Metallsonde dabei hatte liegt der Verdacht nahe dass er explizit nach Kriegsgerät gesondelt hat, was natürlich verboten ist. Interessant wird daher die Anklageschrift sein, ob nun unerlaubter Waffenbesitz und/oder unerlaubtes Suchen derselbigen. Und natürlich das entsprechende Urteil. https://www.rtl.lu/news/national/a/1722740.html
  • Immelmann
    Heerführer


    • 23.12.2004
    • 5638
    • Hessen

    #2
    Die "Maschinenpistole" hät ich ja mal gern gesehen.
    Meine Rechtschreibfehler sind mein Eigentum, unanfechtbar, natürlich immer gewollt, und einfach knorke
    "Semper Fi - you rat, you fry!"

    Kommentar

    • DenOlli
      Bürger


      • 18.11.2020
      • 142
      • Luxemburg

      #3
      Zitat von Immelmann
      Die "Maschinenpistole" hät ich ja mal gern gesehen.
      Wird wohl so ein verrostet Ding gewesen sein.... Aber die Medien brauchen halt was. Genau deshalb wären mal die Urteile interessant. Denn nur die geben dei wahren Umstände wieder.

      Kommentar

      • Freddo
        Heerführer

        • 21.01.2001
        • 1398
        • Nds

        #4
        Moin,
        steht doch im Artikel, dass er das Ding bei der Ausgrabung gefunden hat, dürfte also nicht so ganz neuwertig sein.
        Was die Presse unter Maschinenpistole versteht ist dann ein anderes Ding. Mal abwarten ob noch ein Bild auftaucht.
        Viele Grüße
        Freddo

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        • Zappo
          Heerführer


          • 28.04.2006
          • 2428
          • Baden

          #5
          Zitat von Freddo
          Moin,
          steht doch im Artikel, dass er das Ding bei der Ausgrabung gefunden hat, dürfte also nicht so ganz neuwertig sein.
          Was die Presse unter Maschinenpistole versteht ist dann ein anderes Ding. Mal abwarten ob noch ein Bild auftaucht.
          Was die Presse darunter versteht, ist m.Es. eher zweitrangig.

          Ich finde das vollkommener Blödsinn, dass der GESETZGEBER "Waffen", die erst dann eine Waffe darstellen, wenn man Kolben, Lauf, Verschluss und Magazin hinzufügt, als Waffen bezeichnet und entsprechend ahndet.

          In der Regel hat doch bei nem Bodenfund die Korrosion da schon in Richtung Unbrauchbarmachen ganze Arbeit geleistet. Ausser man glaubt die Mär vom Tigerpanzer im See, der beim zweiten Mal anlassen angesprungen ist.

          Nöh, das ist übers sinnvolle Ziel hinaus.

          Gruss Zappo

          PS: ich halte auch das gezielte Sondeln nach Waffen für ziemlich daneben - aber das ist ein anderes Thema.

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          • Freddo
            Heerführer

            • 21.01.2001
            • 1398
            • Nds

            #6
            Ja sehe ich auch so, leider ist das, was der Gesetzgeber verzapft erstrangig

            Kommentar

            • samson
              Heerführer

              • 03.10.2000
              • 1785
              • Eich bei Worms
              • Whites DFX, XP Deus

              #7
              Wie willst Du denn sinnvoll die Grenze setzen, ab wann so ein Teil wieder brauchbar gemacht werden kann? Da ist es für den Gesetzgeber einfacher und praktikabler, die Teile, egal welcher Zustand, erstmal zu verbieten.

              Kommentar

              • Freddo
                Heerführer

                • 21.01.2001
                • 1398
                • Nds

                #8
                Ich glaube, das Problem ist nicht was ich wieder instand setzten kann (Ersatzteilbeschaffung?). Wen ich was zum Ballern brauche ist wohl die ilegale Beschaffung einfacher, vorausgesetzt ich habe das nötige Kleingeld. Da ich kein Geld und keinen Bedarf habe stellt sich mir die Frage aber nicht

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                • DenOlli
                  Bürger


                  • 18.11.2020
                  • 142
                  • Luxemburg

                  #9
                  Zitat von samson
                  Wie willst Du denn sinnvoll die Grenze setzen, ab wann so ein Teil wieder brauchbar gemacht werden kann? Da ist es für den Gesetzgeber einfacher und praktikabler, die Teile, egal welcher Zustand, erstmal zu verbieten.
                  Bei uns woll(t)en "die" sogar die Geschütze und Panzer aus den Miltärmuseen verschrotten lassen.... da hat wohl irgendwer Angst vor sich selbst....

                  Kommentar

                  • U.R.
                    Heerführer


                    • 15.01.2006
                    • 6487
                    • Niedersachsen
                    • der gesiebte Sinn ;-)

                    #10
                    Also,
                    wie ich das lese,
                    Maschinenkanone (soll aus Flugzeug stammen) gefunden, Aktion abgerochen.
                    Dann mit Kumpels wiedergekommen und versucht dabei die Waffe zu Bergen.

                    Dann, während der Arbeiten vom Förster erwischt, der nun Polizei und Räumdienst Informierte, die dann die Waffe geborgen haben.

                    Das die Waffe aus einem Flugzeug stammt, habe ich aus einem anderen Forum.

                    Der sicherste Weg Geld zu verbrennen ist,......Kohle davon zu kaufen!

                    Kommentar

                    • Michael aus G
                      Heerführer

                      • 26.07.2000
                      • 2655
                      • Gera

                      #11
                      Zitat von DenOlli
                      Bei uns woll(t)en "die" sogar die Geschütze und Panzer aus den Miltärmuseen verschrotten lassen.... da hat wohl irgendwer Angst vor sich selbst....
                      Da gibts hier und da immer noch Bestrebungen. Ich sach ma nur Wehrtechnische Studiensammlung Koblenz...
                      Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.

                      Kommentar

                      • Deistergeist
                        Moderator

                        • 24.11.2002
                        • 19522
                        • Barsinghausen am Deister

                        #12
                        Hast du da was zu Lesen?

                        Glückauf!
                        "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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                        • Zappo
                          Heerführer


                          • 28.04.2006
                          • 2428
                          • Baden

                          #13
                          Zitat von samson
                          Wie willst Du denn sinnvoll die Grenze setzen, ab wann so ein Teil wieder brauchbar gemacht werden kann? Da ist es für den Gesetzgeber einfacher und praktikabler, die Teile, egal welcher Zustand, erstmal zu verbieten.
                          Abseits der klar definierbaren Grenze gibt es halt andere und klarere Gegebenheiten, bei denen man die Grenze zum haarspalterischen Blödsinn deutlich hinter sich lässt. Ein Gewehrkolbenrest eines K98 aus dem abgelassenen Stausee ist per Definition ein Teil einer Kriegswaffe - aber die missbräuchliche Komplettierung, Aufarbeitung und Verwendung dürfte doch da nicht gegeben sein.

                          Ein Verständnis für die Methode der Herrschenden , möglichst viel pauschal zu verbieten, weil irgendjemand irgendwie mal in den konstruiertesten Fällen irgendwas merkwürdiges mit veranstalten kann, habe ich nicht. Garnicht. Und ich finde dieses auch komplett unangebracht.

                          Das endet damit, dass irgendwann alles weg ist. Das beste Beispiel sind die Vorschriften zur Zeit.

                          Es gibt nichts, wo nicht jemand Schindluder mit treibt. Das deshalb (und aus Kontrollfaulheit) zum Pauschalverbot aufzublasen - und zwar nur dem Buchstaben und nicht dem Sinnn des Gesetzes entsprechend - also quasi pervertiert - ist maximal verfehlt.

                          Das Kriegswaffenverbot ist sicher nicht gemacht dafür, verrostete Gewehrteile in Vitrinen zu verhindern.

                          Gruss Zappo

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                          • allradteam
                            Landesfürst


                            • 06.12.2005
                            • 910
                            • Bayern
                            • XP DEUS II, Minelab Manticore, Eigenbau-PI-Großschleife, und noch mehr

                            #14
                            Ein K98 fällt aber nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz, sondern "nur" unter das Waffengesetz. Das ist schon ein großer Unterschied.

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                            • Hans_L
                              Geselle


                              • 02.12.2006
                              • 90
                              • Bayern

                              #15
                              Und ein Gewehrkolben ist nicht einmal ein wesentliches Teil!

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