Nun soll es eine Straftat sein.....

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  • Öschi
    Heerführer


    • 05.11.2005
    • 2555
    • Niedersachsen, LKA Hildesheim
    • Adleraugen ;-)) und ein wahnsinnig gutes Gespür!

    #16
    Verstehe die Problematik nicht.
    Fürs Angeln brauche ich (sofern ich nicht am Forellenpuff sitze) einen Sportfischerschein.
    Auto..... Führerschein
    Jagd.... Jagd- und Waffenschein
    ....und so weiter.
    Glaube für denjenigen, der ein Hobby mit Freude und Verstand ausübt, ist ein Lehrgang, Genehmigung oder Schein (allgemein) das geringste Übel, bzw. selbstverständlich.
    Da brauch ich gar nicht drüber zu diskutieren.
    Fährt einer ohne "Lappen " Auto? Nein......
    Sondelt einer ohne Genehmigung, Lehrgang und Recherche? Nein...
    Also braucht man sich über Straftatbestand keine Gedanken machen.
    Geht den vorgeschriebenen Weg, erkundigt euch: Keine Probleme
    Genehmigung zum Sondeln dauert ein paar Monate? Auf den Führerschein musstet ihr auch rund 18 Jahre warten.
    Man muss schonmal was tun um vorwärts zu kommen
    Quidquid agis prudenter agas et respice finem

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    • rhaselow1
      Heerführer


      • 13.12.2009
      • 4969
      • meck.pomm.
      • Fisher,F2,F75 Ltd

      #17
      Jupp….so ist es nun mal
      Ich möchte auch nicht wissen was alles in Privaten Vitrinen liegt.Und mit der Möglichkeit der Technik ist es ja ein Kinderspiel was zu finden,…das da der Riegel vorgeschoben wird ist ja klar.Und nur Militaria(Nazikram)suchen….ist nicht die Aufgabe eines Ehrenamtlichen.Da muss man sich auch mal nach ne Scherbe bücken….m.f.g.Rico😉

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      • 36Sandhase41
        Heerführer


        • 21.08.2020
        • 3294
        • 96187 Stadelhofen
        • Fisher F22 abgelegt, XP Orx 35, Garrett Pro Pointer AT

        #18
        Lehrgang machen - Genehmigung holen vom Amt

        Leider doch... auch ich war vorstellig auf dem Amt, mit 2 Funden
        in der Tasche, die auch begutachtet worden sind.

        Alles gut mit Einverständnis des Grundbesitzers.

        Aaaaaber: "Sie könnten sich die Genehmigung holen, aber die
        die bekommen sie sowieso nicht, ganz schwierig."

        Andere Auskunft bei meiner Nachfrage nach einem Gelände,
        das demnächst großflächig bebaut werden sollte:

        "Klar können sie dort mit Einverständnis der verschiedenen
        Besitzer ehrenamtlich Sondeln."

        Hab keinen Lehrgang gemacht.

        Ganz ehrlich: Man ist auf dem Amt wirklich sehr nett, freundlich
        und hilfsbereit. Aber heißt das jetzt ich darf offiziell oder nicht?

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        • samson
          Heerführer

          • 03.10.2000
          • 1785
          • Eich bei Worms
          • Whites DFX, XP Deus

          #19
          Wunderschöne Theorie für alle, denen eine Chance gegeben wird. Der größte Teil der RheinlandPfälzer hat z.B. keine Möglichkeit eine Genehmigung zu bekommen.
          Jetzt kommt nicht mit: "Dann kannste halt nicht suchen".

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          • Jäger67
            Bürger


            • 19.01.2008
            • 120
            • niedersachsen

            #20
            Moin
            Das ist natürlich nicht so schön....Aber wieso gibt es dort keine Genehmigungen?
            Ich bzw wir suchen zur Zeit nur am Strand..ein paar Euros kommen dabei rum,aber mehr auch nicht..Und wir räumen dabei sogar noch den Strand auf!
            Auf dem Maisacker wo wir anfang Oktober sind finden wir auch nur ein paar Scheibenknöpfe und Reichspfennige.Und Dinge die der Bauer mal verloren hat...Schraubenschlüssel,Vorschlaghammer und Eisenketten..Also nichts was dem Archi wirklich interessiert.Wir sondeln minimum 6std und kommen mit fast nichts nach Hause..Haben den Acker auch vom Müll befreit und sind zufieden.Für mich ist das mehr Entspannung vom Beruf und keine Schatzsuche..

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            • Watzmann
              Heerführer

              • 26.11.2003
              • 5014
              • Großherzogtum Baden

              #21
              Zitat von Sorgnix
              Schönen guten Morgen!!

              ... die Suche ohne Genehmigung ist in SH schon seit JAHREN verboten
              Und eben solange steht es auch im Denkmalschutzgesetz von SH!
              §12 2.5

              (2) Der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde bedürfen

              5.das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein,

              Manchmal ist es hilfreich das Gesetz durchzulesen, bevor man wieder ein neues Fass aufmacht.

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              • Bergedienst
                Heerführer


                • 16.09.2019
                • 1838
                • TH

                #22
                Zitat von Jäger67
                Moin
                Das ist natürlich nicht so schön....Aber wieso gibt es dort keine Genehmigungen?
                Ich bzw wir suchen zur Zeit nur am Strand..ein paar Euros kommen dabei rum,aber mehr auch nicht..Und wir räumen dabei sogar noch den Strand auf!
                Auf dem Maisacker wo wir anfang Oktober sind finden wir auch nur ein paar Scheibenknöpfe und Reichspfennige.Und Dinge die der Bauer mal verloren hat...Schraubenschlüssel,Vorschlaghammer und Eisenketten..Also nichts was dem Archi wirklich interessiert.Wir sondeln minimum 6std und kommen mit fast nichts nach Hause..Haben den Acker auch vom Müll befreit und sind zufieden.Für mich ist das mehr Entspannung vom Beruf und keine Schatzsuche..
                Es geht hier auch eher ums Prinzip weil einige darauf mehr Rechte ableiten. Ich denke persönlich das Genehmigungen mit Bedingungen nützlich sind, Raubgräber suchen so oder so. Die meisten sind wie du aber es gibt auch genug schwrze Schafe
                Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist, nur die anderen müssen leiden. Genauso ist das, wenn man dumm ist.

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                • U.R.
                  Heerführer


                  • 15.01.2006
                  • 6487
                  • Niedersachsen
                  • der gesiebte Sinn ;-)

                  #23
                  Schleswig-Holstein, Niedersachsen

                  Also generell Verboten ist da nichts, oder verstehe ich da was falsch?
                  Zitat:
                  " Für die Suche an den Stränden der Nord- und Ostsee sowie der Binnenseen, ausgenommen die Strände auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck, erteilt das ALSH als zuständige obere Denkmalschutzbehörde ab sofort bis auf Weiteres eine generelle Genehmigung, die von Volljährigen und Geschäftsfähigen über den untenstehenden Download-Link heruntergeladen werden kann. Die generelle Suchgenehmigung gilt nur für Bereiche, die folgende Kriterien erfüllen (Abb.5).:"

                  Die Genehmigung gilt nicht für angrenzende Bereiche. D.h. sie gilt nicht für seewärtige Bereiche, die regelmäßig von Wasser überspült sind und sie gilt nicht für landseitige Bereiche, die sich an den Strand anschließen wie z. B. Liegewiesen, Campingplätze oder angrenzende Landwirtschaftsflächen oder sonstige Flächen wie z. B. Naturschutzgebiete.




                  Hier die Genehmigung zum Ausdrucken....









                  Der sicherste Weg Geld zu verbrennen ist,......Kohle davon zu kaufen!

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                  • Xerxes
                    Heerführer

                    • 18.03.2001
                    • 1302
                    • Brandenburg-Preußen
                    • Euro Sabre, Compass

                    #24
                    Interessant finde ich im 1. Beitrag im Link enthaltene Mail.)..
                    detektor.betreuung :)

                    Hast du Kummer oder Sorgen...Detektorseelsorge...sag, du bist sondelsüchtig und möchtest dich kurieren...oder besser.. deiner sucht nachkommen...

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