Taucher sollen für Rettung zahlen

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  • ogrikaze
    Moderator

    • 31.10.2005
    • 11352
    • Leipzig
    • Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris

    #1

    Taucher sollen für Rettung zahlen

    Zwei Touristen, die nach einem schief gegangenen Tauchabenteuer 19 Stunden in Hai verseuchten Gewässern am Barrier Reef in Australien ausharren mussten, sollen für ihre Rettung zahlen. Das regte die Regierungschefin von Queensland an als sie erfuhr, dass die beiden ihre Geschichte für viel Geld an eine britische Zeitung verkauft hatten. Die Rettungsaktion am Samstag mit sieben Hubschraubern, drei Flugzeugen und sechs Booten kostete nach Medienberichten von Montag umgerechnet 18 000 Euro. Unterdessen zogen Mitarbeiter des Bootes, das die beiden am Freitag in die Nähe der Pfingstinseln mit anderen zumGreat Barrier Reef gebracht hatte, deren Darstellung infrage. Das Wasser sei völlig ruhig gewesen und die Sicht fantastisch, sagte Crewmitglied Matt Cawkwell. Die Crew habe das Wasser stundenlang mit Ferngläsern abgesucht, und Bojen in einem Kilometer Entfernung gut sehen können. Richard Neely (38) hatte dagegen in dem Zeitungsinterview beschrieben, dass die See in der Nähe der Pfingstinseln rau war. Sie seien 200 Meter vom Boot entfernt aufgetaucht. Sie hätten frenetisch gewunken und gerufen, die Crew habe sie aber nicht bemerkt. Die Strömung habe sie immer weiter abgetrieben.

    mehr hier unter auch das gibts http://www.sz-online.de/
    Gruß Sven

    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
    Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

  • =Spooky=
    Ritter


    • 09.06.2007
    • 467
    • Königreich Bayern

    #2
    Finde ich persönlich auch ganz klar für richtig. Ebenso die selbe Regelung für die Bergwacht, wenn "Turnschuh-Touristen" selbst verschuldet in Bergnot geraten, oder die mittlerweile in vielen Gebührensatzungen übernommenen neuen Regelungen der Freiwilligen Feuerwehren, dass mutwillig ausgelöste Fehlalarme kostenpflichtig sind (bei Berufsfeuerwehren ist es schon seit Jahrzehnten gängige Praxis!).
    greets
    =Spooky=

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    • Dackelfreund
      Heerführer


      • 25.11.2006
      • 4708
      • .........
      • -------------

      #3
      Zitat von =Spooky=
      Finde ich persönlich auch ganz klar für richtig. Ebenso die selbe Regelung für die Bergwacht, wenn "Turnschuh-Touristen" selbst verschuldet in Bergnot geraten, oder die mittlerweile in vielen Gebührensatzungen übernommenen neuen Regelungen der Freiwilligen Feuerwehren, dass mutwillig ausgelöste Fehlalarme kostenpflichtig sind (bei Berufsfeuerwehren ist es schon seit Jahrzehnten gängige Praxis!).
      dito!
      ich sage nur gelbe Nummerschilder

      Kommentar

      • Harry1984
        Bürger


        • 01.06.2008
        • 122
        • Unterfranken
        • Xp Goldmaxx power,Fisher F4

        #4
        Wer sich in Gefahr begibt kommt darin um und wenn nicht kann er zahlen.
        Ich denke wenn ich wirklich aus eigener Dummheit in so eine Situation komme und mir mein Leben gerettet wird. Dann finde ich gibt es überhaupt keinen Grund sich über anfallende Kosten zu beklag. Bei Nichtverschulden siehts natürlich anders aus.
        Jeder Mensch betreibt seine Liebhabereien sehr ernsthaft,
        meistens ernsthafter als seine Gechäfte.

        Kommentar

        • Mr.T
          Heerführer


          • 15.02.2007
          • 2653
          • Holzkirchen-Bayern
          • Teknetics Omega 8000 - Fisher F4 - Garrett Pro-Pointer

          #5
          Zitat von Harry1984
          Wer sich in Gefahr begibt kommt darin um und wenn nicht kann er zahlen.
          Ich denke wenn ich wirklich aus eigener Dummheit in so eine Situation komme und mir mein Leben gerettet wird. Dann finde ich gibt es überhaupt keinen Grund sich über anfallende Kosten zu beklag. Bei Nichtverschulden siehts natürlich anders aus.
          Da finde ich sollte man immer noch einige Faktoren unterscheiden. Zwischen grober Fahrlässigkeit und Leichtsinn gibts meiner Meinung nach schon noch Unterschiede. Wenn die Leutz mit der Story allerdings jetzt den großen Reibach machen wollen würde ich es allerdings auch gut heissen wenn sie davon wenigstens die Rettung bezahlen müßten.
          Grüße aus Holzkirchen
          Mr.T



          Das Schönste, was wir erleben können, ist das Geheimnisvolle.
          Albert Einstein

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          • schwesterkai
            Banned
            • 09.04.2005
            • 206

            #6
            Zitat von =Spooky=
            Finde ich persönlich auch ganz klar für richtig. Ebenso die selbe Regelung für die Bergwacht, wenn "Turnschuh-Touristen" selbst verschuldet in Bergnot geraten, oder die mittlerweile in vielen Gebührensatzungen übernommenen neuen Regelungen der Freiwilligen Feuerwehren, dass mutwillig ausgelöste Fehlalarme kostenpflichtig sind (bei Berufsfeuerwehren ist es schon seit Jahrzehnten gängige Praxis!).
            Ja gängige Praxis und wer schlau ist legt Beschwerde ein und es wird erstattet.Ich hab noch keinen Fall gesehen wo ich,wennich Selbstzahler eintrage, der jenige auch Selber zahlen mußte und wenn er sich für ne lapalienverletzung n Notarzt ruft...egal unser soziales System fängt alles auf.

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