Genehmigung erforderlich?

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  • Bascauda
    Ritter


    • 21.08.2007
    • 417
    • Oberbayern
    • XP GOLDMAXX POWER

    #16
    Bei unseren Vereinsgewässern ist es einfach so, daß sich Taucher eine Genehmigung holen und gut ists. Die Genehmigung wird nur dann nicht erteilt, wenn z.B. neuer Fischbesatz eingebracht wurde, woraufhin man sich eben auf ein anderes Datum einigt. Richtig verwehrt wurde es meines Wissens noch nie jemanden.
    Außerdem sind alle zum Verein gehörenden Gewässer beschildert.
    Gruß
    Basci
    Ertrage einer den anderen und vergebt euch untereinander Kolosser 3,13

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    • Forelle
      Bürger


      • 06.02.2005
      • 106
      • Bernau

      #17
      Die Lage ist in Sachsen Anhalt möglicherweise vom Gesetzgeber anders geregelt. In Brandenburg sind wir da zum Glück seit letztem Jahr in einer recht guten Lage:
      -> Seit dem 30.04.2008 zählt in Brandenburg das "Tauchen mit Atemgerät" zum Gemeingebrauch! Nachzulesen im GVBl für das Land Brandenburg, Teil I - Gesetze, 19. Jhg., Nr. 5 vom 29.April 2008,
      S. 62 - 92; d.h. überall wo es nicht aus natur- o. wasserschutz- bzw. privat- o. sonstigen rechtlichen Gründen verboten ist, kann man ohnen Genehmigung tauchen.
      (s. Pkt 51 zu § 43 der Änderung, steht auf der website der Landesregierung). <-
      Daher gilt es nunmehr das der Eigner sich um ein Verbot bemühen muß und nicht der Nutzer um eine Genehmigung :-)

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      • locke-jl
        Ratsherr

        • 04.07.2003
        • 228
        • genthin
        • whites classic i.d.

        #18
        Na denn is mir klar warum im brandenburgischen das kein interessiert wenn ich da tauche, und die Angler höchstens mal fragen wie es unten aussieht und ob man mal den Grund für ständig abreißendes Gerät mit hochbringen kann.

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        • SeekandFind
          Banned
          • 23.05.2008
          • 1509
          • Region Cuxhaven
          • Bounty Hunter IV

          #19
          Zitat von locke-jl
          Also ich hatte bis dahin noch keine Probleme an irgendwelchen Gewässern , weder mit Anglern noch mit sonstwem. Hab halt nur kein Bock auf die Cops die irgendein wichtiger Opa aus Unwissenheit oder Altersstarrsinn ans Wasser ordert und wir uns rechtfertigen müssen.
          Du willst dein Hobby zusammen auf dem Grundstück (Eigentum) eines Fremden ausführen. Da musst du eben vorher fragen, was bedeuten kann, dass dir das verwehrt wird.

          Ist das in der Tat so schwer zu verstehen?

          Martin

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          • linux_blAcky
            Heerführer


            • 10.09.2004
            • 4898
            • Köln / NRW
            • Bounty Hunter Tracker 1D

            #20
            ich finde: wo kein kläger, da kein richter.
            solange man sich nicht so benimmt das man einen kläger und nachfolgendes auf den plan ruft....
            Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.

            Kommentar

            • chabbs
              Heerführer


              • 18.07.2007
              • 12180
              • ...

              #21
              Zitat von linux_blAcky
              ich finde: wo kein kläger, da kein richter.
              solange man sich nicht so benimmt das man einen kläger und nachfolgendes auf den plan ruft....
              Sehe ich auch oft so, was so etwas angeht. Aber den Besitzer würde ich eben schon fragen. Das ist m.E. schon wichtig. Du würdest ja auch nicht wollen, dass irgendjemand bei Dir im Keller auf Biersuche geht oder? Oder zum Bewundern der Möbel durch den Kamin einsteigt.

              Und, wenn man es ein wenig nett macht, wird man sicher nirgendwo große Steine in den Weg gelegt bekommen. Es empfiehlt sich, eine Pulle Kluck oder Silberpfeil und einen kleinen Fressalienkorb zum gefügig machen der Einheimischen mit sich zu führen


              Liebe Grüße

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