Hier die Anwort, auf eine Petition die Tauchen in NRW als Allgemeingut gefordert hatte.
Nur ein kleiner Auszug aus dem ganzen Presseartikel!
Quelltext mit Bilder und der ganze(interessante) Bericht:
Nur ein kleiner Auszug aus dem ganzen Presseartikel!
Ums kurz zu machen: Tauchen ist in Nordrhein-Westfalen kein Allgemeingebrauch und besonders bemerkenswert für diese Einstufung sind die zugrunde liegenden Argumente. Während die Gemeingebrauchregelung des Landeswassergesetzes z.B. das Baden, Waschen, Viehtränken Schöpfen mit Handgefäßen, den Eissport und das Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (gemeint ist vermutlich "ohne eigene Antriebe", denn wenn kleine Fahrzeuge eigene Triebe hätten... hmm...) gestattet ist, schauen die Taucher in die Röhre. Die Angler werden nicht explizit genannt, und dennoch wird das Angeln in heimischen Gewässern weitgehend als Allgemeingut betrachtet. Also, wenn der Petrijünger in sein flottes, grünes Trocki-Latz-Gummihöschen schlüpft und mit Wurm, Fliege, Blinker, Pilker in den Uferzonen an den Schilfkanten auf den stehenden Hecht oder an den Abbruchkanten dem Aal nachsteigt, ist das etwas ganz anderes, als wenn etwa ein Taucher, wie jeder Schwimmer auch an den Einstiegen ins Gewässer geht/steigt und eben nicht an der Wasseroberfläche, sondern unterhalb dieser das Gewässer durchschwimmt und erkundet.
Kommentar