Impressumspflicht

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  • Rabbit
    Landesfürst

    • 08.09.2000
    • 754
    • Bayern
    • Garrett GTI 2500

    #1

    Impressumspflicht

    Hallo zusammen,

    für deutsche Websitebetreiber gilt bekanntlich die Impressumspflicht. Nun möchte nicht jeder Betreiber einer privaten Website, dass jederman seine Privatadresse einsehen kann.

    Zumindest technisch besteht die Möglichkeit, eine sogenannte "Proxy domain" oder "Private domain" zu erwerben. Die Firmen, die diese anbieten, werden dann bei whois Abfragen genannt, nicht jedoch der eigentliche Domaininhaber. Gleichsam kann dieser Dienstleister im Impressum genannt werden ("represented by ..."), was allerdings kaum dem Sinn eines Impressums gerecht werden dürfte.

    Ist die Inanspruchname solcher Dienstleistungen nach deutschem Internetrecht eine illegale Umgehung der Impressumspflicht, rechtlich gleichgestellt dem simplen Weglassen des Impressums?

    Viele Grüße
    Rabbit
  • Rabbit
    Landesfürst

    • 08.09.2000
    • 754
    • Bayern
    • Garrett GTI 2500

    #2
    Danke für die Antwort Zeitzeuge, vielleicht weiß ja jemand noch etwas genaueres.

    Viele Grüße
    Rabbit

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    • Eifelgeist
      Ehren-Moderator
      Heerführer

      • 13.03.2001
      • 2593
      • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

      #3
      Eigentlich ganz einfach! JEDER der etwas veröffentlicht, muss die Veröffentlichung mit seinem „Karl-August Mustermann“ und einer ladungsfähigen Anschrift (kein Postfach) versehen (= Impressum).

      Gruß
      Eifelgeist
      Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

      Wer hier vorüber geht, verweile!
      Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
      Deutschland zerfällt in viele Teile.
      Das Substantivum heißt: Zerfall.

      Was wir hier stehn gelassen haben,
      das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
      Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
      auf den ein Volk gekommen ist.


      Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

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      • Eifelgeist
        Ehren-Moderator
        Heerführer

        • 13.03.2001
        • 2593
        • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

        #4
        Zitat von Zeitzeuge
        Zwar nicht ganz richtig, ...
        Und was ist daran falsch?

        Gruß
        Eifelgeist
        Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

        Wer hier vorüber geht, verweile!
        Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
        Deutschland zerfällt in viele Teile.
        Das Substantivum heißt: Zerfall.

        Was wir hier stehn gelassen haben,
        das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
        Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
        auf den ein Volk gekommen ist.


        Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

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        • Rabbit
          Landesfürst

          • 08.09.2000
          • 754
          • Bayern
          • Garrett GTI 2500

          #5
          Zitat von Zeitzeuge
          Dort steht

          "Nur wenn Sie eine private Homepage ohne Gästebuch, Forum und ohne Bannerwerbung (auch nicht für ein eigenes kommerzielles Angebot) haben, oder wenn die Domain bis auf ein Baustellenschild leer ist, werden Sie die entsprechenden Informationen nicht bereit halten müssen."

          Sollte diese Aussage richtig sein, hätte sich die eingangs gestellte Frage von selbst erledigt.

          Viele Grüße
          Rabbit

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          • Triode
            Landesfürst


            • 08.09.2005
            • 831
            • NRW Essen.Hattingen
            • Leider keine.Entweder Fotos oder sondeln

            #6
            Impressum

            Runterladen und lesen.
            Dann wird einiges klarer.

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            • Eifelgeist
              Ehren-Moderator
              Heerführer

              • 13.03.2001
              • 2593
              • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

              #7
              Zitat von Zeitzeuge
              JEDER.
              Das stimmt eben nicht ganz.
              Privatpersonen gehören nunmal nicht dazu, die keine gewerblichen Dienste etc. anbieten.
              Der Gesetzestext definiert es jedoch genauer. Auswendig kenn Ich den aber auch nicht.

              Gruss Matthias
              Da der Gesetzgeber zu keiner eindeutigen Regelung in der Lage war, werden es die Gerichte bei Bedarf klären. Siehe auch: http://www.reichertz.de/impressum.htm

              M. E. greifen da auch noch die Landespressegesetze, da es sich auch bei „privaten“ Seiten um „Veröffentlichungen“ i. S. v. „der Öffentlichkeit zugänglich machen“ handelt.

              Vorsicht ist das Muttertier der Kiste voll Porzellan ...

              Gruß
              Eifelgeist
              Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

              Wer hier vorüber geht, verweile!
              Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
              Deutschland zerfällt in viele Teile.
              Das Substantivum heißt: Zerfall.

              Was wir hier stehn gelassen haben,
              das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
              Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
              auf den ein Volk gekommen ist.


              Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

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              • Eifelgeist
                Ehren-Moderator
                Heerführer

                • 13.03.2001
                • 2593
                • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

                #8
                Zitat von Zeitzeuge
                Woebi eine geschäftlicher Nutzen bei einer wirklich privaten Hompage ala "Hier meine Kinder und mein Haus", schon schwierig wird. ...
                Mir ging es mehr um die Widersprüchlichkeit in den jeweiligen Gesetzen („geschäftsmäßig“)!

                Beispiel:

                Privatmann Moritz Mustermann veröffentlicht den Text XYZ in einem Druckmedium (Buch) im Selbstverlag. Er verteilt das Elaborat kostenlos unter seinen Mitmenschen. Purer Spaß an der Freud'! Trotzdem unterliegt er immer der Impressumspflicht der Landespressegesetze (Name, Anschrift), damit ggf. zivilrechtliche Ansprüche durchgesetzt werden können und eine strafrechtliche Verfolgung ermöglicht wird.

                Moritz Mustermann veröffentlicht (ausschließlich) selbigen Text XYZ auf seiner privaten „Hohmpeehtsch“ (ohne Forum, ohne Gästebuch, ohne „Links“!). Wat nu? Impressum nach Landespressegesetz? Kein Impressum nach Teledienste-Gesetz?

                FF – Viel Vergnügen ...

                Gruß
                Eifelgeist
                Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

                Wer hier vorüber geht, verweile!
                Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
                Deutschland zerfällt in viele Teile.
                Das Substantivum heißt: Zerfall.

                Was wir hier stehn gelassen haben,
                das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
                Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
                auf den ein Volk gekommen ist.


                Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

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                • Eifelgeist
                  Ehren-Moderator
                  Heerführer

                  • 13.03.2001
                  • 2593
                  • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

                  #9
                  Falscher Ansatz! Erscheint ein Buch in einem Verlag, dann ist dieser (+ Druckerei) impressumpflichtig. Nicht der Autor! Gleiches gilt für Zeitschriften und sonstige Periodika.

                  Mein Beispiel galt dem Selbstverleger (Verfasser = Verleger).

                  Gruß
                  Eifelgeist
                  Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

                  Wer hier vorüber geht, verweile!
                  Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
                  Deutschland zerfällt in viele Teile.
                  Das Substantivum heißt: Zerfall.

                  Was wir hier stehn gelassen haben,
                  das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
                  Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
                  auf den ein Volk gekommen ist.


                  Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

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                  • Eifelgeist
                    Ehren-Moderator
                    Heerführer

                    • 13.03.2001
                    • 2593
                    • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

                    #10
                    Auf die Schnelle nichts Besseres gefunden: http://www.drehscheibe.org/ol-presse...LeitfadenID=95

                    Eifelgeist
                    Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

                    Wer hier vorüber geht, verweile!
                    Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
                    Deutschland zerfällt in viele Teile.
                    Das Substantivum heißt: Zerfall.

                    Was wir hier stehn gelassen haben,
                    das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
                    Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
                    auf den ein Volk gekommen ist.


                    Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

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                    • Eifelgeist
                      Ehren-Moderator
                      Heerführer

                      • 13.03.2001
                      • 2593
                      • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

                      #11
                      Zitat von Zeitzeuge
                      ... Dr. Arbeit usw. ...
                      „Unglückliches“ Beispiel! Dissertationen haben als Impressum immer die annehmende Hochschule ...

                      Gruß
                      Eifelgeist
                      Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

                      Wer hier vorüber geht, verweile!
                      Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
                      Deutschland zerfällt in viele Teile.
                      Das Substantivum heißt: Zerfall.

                      Was wir hier stehn gelassen haben,
                      das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
                      Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
                      auf den ein Volk gekommen ist.


                      Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

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                        Heerführer

                        • 13.03.2001
                        • 2593
                        • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

                        #12
                        Zitat von Zeitzeuge
                        Gut, Du hast gewonnen.


                        Zitat von Zeitzeuge
                        ... Was anderes, wie sieht es eientlich mit Dokumenten ala Benutzerhandbuch, entwicklerleitfaden usw. aus, die z.B. das Haus nicht verlassen sollten.
                        Trotzdem Impressumspflichtig? ...
                        Nein! Keine Veröffentlichung, da nicht für die Allgemeinheit (Öffentlichkeit) bestimmt.

                        Zitat von Zeitzeuge
                        ... Innerhalb von Kooperationen etc. werden ebenfalls häufig Dokumente ausgetauscht. Teilweise sogar vielfach ausgedruckt und in Mettings vorgelegt.
                        Siehe oben.

                        Genug für heute ...

                        Gute Nacht!
                        Eifelgeist
                        Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

                        Wer hier vorüber geht, verweile!
                        Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
                        Deutschland zerfällt in viele Teile.
                        Das Substantivum heißt: Zerfall.

                        Was wir hier stehn gelassen haben,
                        das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
                        Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
                        auf den ein Volk gekommen ist.


                        Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

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