Hallo zusammen,
für deutsche Websitebetreiber gilt bekanntlich die Impressumspflicht. Nun möchte nicht jeder Betreiber einer privaten Website, dass jederman seine Privatadresse einsehen kann.
Zumindest technisch besteht die Möglichkeit, eine sogenannte "Proxy domain" oder "Private domain" zu erwerben. Die Firmen, die diese anbieten, werden dann bei whois Abfragen genannt, nicht jedoch der eigentliche Domaininhaber. Gleichsam kann dieser Dienstleister im Impressum genannt werden ("represented by ..."), was allerdings kaum dem Sinn eines Impressums gerecht werden dürfte.
Ist die Inanspruchname solcher Dienstleistungen nach deutschem Internetrecht eine illegale Umgehung der Impressumspflicht, rechtlich gleichgestellt dem simplen Weglassen des Impressums?
Viele Grüße
Rabbit
für deutsche Websitebetreiber gilt bekanntlich die Impressumspflicht. Nun möchte nicht jeder Betreiber einer privaten Website, dass jederman seine Privatadresse einsehen kann.
Zumindest technisch besteht die Möglichkeit, eine sogenannte "Proxy domain" oder "Private domain" zu erwerben. Die Firmen, die diese anbieten, werden dann bei whois Abfragen genannt, nicht jedoch der eigentliche Domaininhaber. Gleichsam kann dieser Dienstleister im Impressum genannt werden ("represented by ..."), was allerdings kaum dem Sinn eines Impressums gerecht werden dürfte.
Ist die Inanspruchname solcher Dienstleistungen nach deutschem Internetrecht eine illegale Umgehung der Impressumspflicht, rechtlich gleichgestellt dem simplen Weglassen des Impressums?
Viele Grüße
Rabbit
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