Unter dieser Überschrift hat die Zeitschrift "Chip: Foto-Video Digital", Ausgabe 12/2004 - einen Artikel veröffentlicht, der sich mit dieser Thematik (wann/wo fotografieren erlaubt ist, für was benötigt man eine Genehmigung und was ist verboten/strafbar?) befasst. Darunter der Neue § 201a StGB "fotografieren in Höchstpersönlichen Lebensbereichen", § 22 KunstUrhG "Recht am eigenen Bild" und Zusatz § 23 KunstUrhG "Ausnahmen / Beiwerk zu § 22 KunstUrhG", Nicht zu vergessen die Rechte des Architekten § 59 UrhG.
Jedenfalls interessant, wenn man gerne Fotos macht!
-NL-
Jedenfalls interessant, wenn man gerne Fotos macht!
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