Hallo Zusammen - man kann und konnte ja allerhand kaufen.
Fallen Nachtsichtgeräte und Wärmebildgeräte, wenn sie keine Visiereinrichtung haben, in irgend einer Weise unter das KWKG - Im Anhang des Gesetzes war ersteimal nichts zu finden? Wie sieht es aus, wenn die Dinger für dem Betrieb im Panzer oder am Turm gedacht waren ? Man bekommt ja immer mal wieder Periskope, teils mit Restlichtverstärker o.ä. zu kaufen...
vg
Maik
Fallen Nachtsichtgeräte und Wärmebildgeräte, wenn sie keine Visiereinrichtung haben, in irgend einer Weise unter das KWKG - Im Anhang des Gesetzes war ersteimal nichts zu finden? Wie sieht es aus, wenn die Dinger für dem Betrieb im Panzer oder am Turm gedacht waren ? Man bekommt ja immer mal wieder Periskope, teils mit Restlichtverstärker o.ä. zu kaufen...
vg
Maik
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