Copter...

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  • silex1
    Ritter


    • 14.03.2015
    • 373
    • DD-SN
    • Augen und Hände

    #1

    Copter...

    Hallo,

    ich trage mich schon lange mit dem Gedanken "schwanger", mir einen Copter zuzulegen, wo ich Fotos und Filmaufnahmen machen kann.
    Leider fehlt mir der technische Hintergrund, welcher Copter es sein soll und welche Kamera da dran sein sollte.
    Mir würde gefallen, wenn ich die Bilder der Kamera live sehen kann und den Copter "gezielt" steuern kann.
    Auch wäre ich gerne über rechtliche Dinge noch etwas erhellter, denn ob ein Überflug und die Aufnahme der Bilder (von frei zugänglichen Sehenswürdigkeiten) dann rechtlich gesehen doch nicht "mir" gehören.
    Als Bsp. mal ein sehenswertes Video des "Leipziger Bahnhofes in Dresden"


    Dürfte ich solche Aufnahmen auch kommerziell machen oder nur für den privaten Gebrauch, denn der Bahnhof gehört mir ja nun nicht, aber solche Aufnahmen finde ich sensationell.

    Ich bin für sachdienliche Hinweise sehr dankbar!
    VG
    René
  • ogrikaze
    Moderator

    • 31.10.2005
    • 11299
    • Leipzig
    • Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris

    #2
    Bin da nicht DER Experte für Deine Fragen, aber schönes Video was Du verlinkt hast
    Gruß Sven

    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
    Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

    Kommentar

    • Donnerstag
      Heerführer


      • 15.02.2014
      • 1674
      • Pommern

      #3
      Wenn es "nur" um ein paar Aufnahmen für den privaten Gebrauch geht, und Du Dich nicht weiter mit der Materie beschäftigen willst, dann dürfte die Parrot AR Drohne nicht die schlechteste Wahl sein.
      Wenn es hochwertig sein soll, sowohl Drohne als auch Kameraaufnahmen, dann wird es "etwas" teurer und du brauchst kein anderes Hobby mehr :-).

      Aus meinen Bekanntenkreis kannst du den ja mal anchatten, kannst dich auch in seinem Youtubkanal umschauen:

      der baut die nach Kundenwunsch zusammen. Aber mal einfach so losfliegen kann ein teurer Spass werden. Wenn du willst stell ich den Kontakt her und der berät Dich auch vernünftig.
      Rechtlich weiß er auch ne ganze Menge, was diese Materie betrifft. Seine größte Drohne trägt übrigens ne Kiste Bier :-).
      Gruß
      Dirk


      Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -

      Otto Von Bismarck

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      • Brainiac
        Heerführer


        • 21.12.2003
        • 3194
        • Berlin
        • Augen, Ohren, Nase und Verstand

        #4
        Du darfst öffentliche Gebäude ohne Genehmigung von außen fotografieren und kommerziell nutzen (Panofreiheit). Allerdings nur ohne technische Hilfsmittel die dir einen bestimmten Vorteil verschaffen (langes Stativ/Telestange/Drohne) und das dann auch nur wenn das Gebäude kein Kunstwerk darstellt oder beinhaltet oder der Eigentümer eine Urheberlizenz darauf angemeldet hat und du dich dabei auf öffentlichem Grund befindest. Auch darfst du dabei keine Persönlickeitsrechte verletzen, nicht die öffentliche Ordnung stören... speziell mit einer Kameradrohne musst duch auch noch ein paar Sicherheitsaspekte beachten.
        Wenn du die Aufnahmen nur privat machst und kein Geld damit verdienen willst wird das ganze etwas lockerer gesehen. Aber auch als Privatperson musst du vorsichtig sein und einige Dinge beachten. Zum Beispiel die Vervielfältigung und Weitergabe... Also zum Beispiel die Veröffentlichung im Internet.
        Im Zweifelsfall stehst du auf der sicheren Seite wenn du den Gebäudeeigentümer vorher fragst. Am besten mit einer von dir vorgefertigten Aufnahmeerlaubnis die du dir von Eigentümer unterschreiben lässt...
        ______________
        mfg Swen


        2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

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        • silex1
          Ritter


          • 14.03.2015
          • 373
          • DD-SN
          • Augen und Hände

          #5
          @ogrikaze
          Bei dem Luftbild sieht man noch die urprüngliche Funktion des Bahnhofes.
          Das "breite Gleis" war das erste Gleis und das, wo die Saxonia drauf gefahren war (1839).
          Das Gebäude mit dem Türmchen ist der "Neubau" der Ankunftshalle von 1859 und trotz Verfalles, immer live schön anzusehen.

          @Donnerstag
          Der Preis spielt schon eine Rolle, jedoch ist dies nicht der Maßstab.
          Von der Vidioqualität ist Dein gepostetes Video schon sehr gut und so sollten auch die Aufnahmen werden.
          Würde mich freuen, wenn Du mal den Kontakt herstellst, denn
          "Seine größte Drohne trägt übrigens ne Kiste Bier" klingt verlockend!

          @Brainiac
          Danke sehr für die Tips. Und der Tip mit dem Formular scheint wohl das Beste zu sein, bevor man losfliegt.
          VG
          René

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          • dcag99
            Heerführer


            • 11.09.2012
            • 4738
            • Königreich Württemberg
            • AT Pro

            #6
            soweit ich weiss, gibt es auch noch flughöhenbeschränkungen auf die geachtet werden sollte.

            der macher deines videos hat überall dafür genehmigungen etc angefordert. da würde ich einfach ein wenig googlen. zumal an öffentlichen orten auch die polizei / ordnungskräfte nicht gerade begeistert sind bei solchen sachen. allein da würde schon das eine oder andere gespräch viel helfen.
            Gruss Matthias

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            • allradteam
              Landesfürst


              • 06.12.2005
              • 910
              • Bayern
              • XP DEUS II, Minelab Manticore, Eigenbau-PI-Großschleife, und noch mehr

              #7
              Rechte und Pflichten: Hier ist alles sehr gut beschrieben:

              Kommentar

              • Krait
                Lehnsmann


                • 19.05.2015
                • 26
                • Wuppertal
                • Minelab xTerra 305 (wenn ich denn mal dazu komme)

                #8
                Auch wäre ich gerne über rechtliche Dinge noch etwas erhellter, denn ob ein Überflug und die Aufnahme der Bilder (von frei zugänglichen Sehenswürdigkeiten) dann rechtlich gesehen doch nicht "mir" gehören.
                Als Bsp. mal ein sehenswertes Video des "Leipziger Bahnhofes in Dresden"
                Da mag ich vielleicht helfen können (im Online Marketing tätig). Es handelt sich hierbei aber trotzdem NICHT um eine Rechtsberatung.

                Prinzipiell bist Du der Urheber aller Werke, sofern das Werk als eine eigene Schaffung angesehen werden kann. So wäre es beispielsweise nicht in Ordnung Ein Kunstwerk (z.B. die Mona Lisa) perfekt zu fotografieren um das Foto anschließend kommerziell zu verwenden, wie zum Beispiel es als Poster zu verkaufen. Auch sind Screenshots eines Logos beispielsweise kein eigenes Werk, ebenso wenig wie das abpausen oder orginalgetreue Nachbilden. Ich würde Dir zudem raten Grenzfälle zu vermeiden, denn im Zweifelsfall entscheidet ein Gericht dann darüber, ob es sich nun um ein eigenes Werk handelt oder Du eine Urheberrechtsverletzung begangen hast.

                Des Weiteren gibt es bestimmte Regelungen, wenn Kunstwerke mit im Bild zu sehen sind. Hier ist eine Genehmigung des Rechteinhabers einzuholen und auch hier sollte genau abgeklärt werden, welche Nutzungsrechte er Dir zu welchem Zweck gibt.

                Um den konkreten Fall des Bahnhofes zu nehmen. Kein Kunstwerk = Aufnahme gehört Dir.
                Beachte aber, dass, wie in der Broschüre genannt, diverse Regelungen einzuhalten sind, wie Datenschutz, Flughöhenbegrenzungen und Sicherheitsaspekte (was beim Bahnhof schwierig sein dürfte).
                Ebenso kann es Probleme geben, wenn Du Personen recht fokussiert aufnimmst. Privat mag das noch gehen, das Werk aber zu veröffentlichen bedarf dann einer Erlaubnis der Person (Recht am eigenen Bild).
                Auch kann es Probleme geben, wenn ein berechtigtes höher gestelltes Interesse gibt, weshalb die Aufnahme nicht i.O. wäre. Fliegst Du über die Köpfe der Menschen und nimmst dabei versehentlich eine Frau auf, welche einen recht tiefen Ausschnitt trägt, gibt es da evtl. auch Probleme.

                Fazit:
                - Kein Kunstwerk / Dein eigenes Werk = Du bist der Urheber (Besitzer).
                - Persönlichkeitsrechte beachten
                - Auflagen beachten

                Beste Grüße,

                Pascal.
                Ehrenamtlicher Mitarbeiter des LVR Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland | Webmaster und Beirat der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e.V. | Ehrenamtlicher Mitarbeiter des Museums Burg Linn in Krefeld, Mitglied der IG "Bergische Historiker"

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                • silex1
                  Ritter


                  • 14.03.2015
                  • 373
                  • DD-SN
                  • Augen und Hände

                  #9
                  Vielen Dank Euch, für die weiterführenden rechtlichen Gegebenheiten und Urheberrechte.
                  Hilft mir schon mal weiter...sieht aber etwas komplizierter aus, als es wohl am Ende sein wird...;-)
                  Ich trabe dann mal zur Luftfahrtbehörde...liegt eh auf dem Weg!
                  VG
                  René

                  Kommentar

                  • Donnerstag
                    Heerführer


                    • 15.02.2014
                    • 1674
                    • Pommern

                    #10
                    Zitat von Krait

                    Fazit:
                    - Kein Kunstwerk / Dein eigenes Werk = Du bist der Urheber (Besitzer).
                    - Persönlichkeitsrechte beachten
                    - Auflagen beachten

                    Beste Grüße,

                    Pascal.
                    Bei diversen Gebäuden, i.B Schlösser Burgen darfst Du definitiv keinerlei kommerzielle Nutzung von Bildern vornehmen, die nicht unter die Panoramafreiheit fallen. Da kann die obige Aussage ganz schnell teuer werden. Da liegen die Verwertungsrechte beim Eigentümer oder sind abgetreten. Kommerziell kann schon ein Link oder ein Banner sein.
                    Weiterhin dürfen Gebäude im Prinzip schon von öffentlichen Wegen fotografiert oder gefilmt werden, aber ein Überflug mit den Copter ist kein öffentlicher Weg (derzeit rechtliche Grauzone). Selbst Google, mit der recht abenteuerlichen Auslegung des Urheberrechts und des Rechts allgemin, hat die Möglichkeit der Verpixelung deines Grundstückes auf Streetview eingeräumt.
                    nicht weil sie so lieb und rücksichtsvoll sind, sondern weil die Aufnahme nicht aus Augenhöhe erfolgt und schon ein besonders hohes Stativ ist verboten.

                    Das ganze Problem ist komplex, dass es immer eine Einzellfallentscheidung mit Restrisiko bei kommerzieller Nutzung sein wird.
                    Gruß
                    Dirk


                    Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -

                    Otto Von Bismarck

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                    • Baron
                      Heerführer


                      • 17.12.2007
                      • 1140
                      • 74740 Sennfeld

                      #11
                      Habe den DJI Phantom mit Kamera, die so eingestellt ist, das sie alle 3 Sekunden ein Bild macht. Der Copter hat GPS und kommt wenn die Akkus schwach werden oder wenn er aus dem Funkbereich getrieben wird an seinen Startplatz zurück. Zu empfehlen ist noch einen Sender einzubauen den man mit dem Handy orten kann wenn der Copter mal abstürzt.

                      Gruß
                      Micha
                      Angehängte Dateien
                      Ebinger 410
                      Ebinger 728

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                      • Krait
                        Lehnsmann


                        • 19.05.2015
                        • 26
                        • Wuppertal
                        • Minelab xTerra 305 (wenn ich denn mal dazu komme)

                        #12
                        Bei diversen Gebäuden, i.B Schlösser Burgen darfst Du definitiv keinerlei kommerzielle Nutzung von Bildern vornehmen, die nicht unter die Panoramafreiheit fallen. Da kann die obige Aussage ganz schnell teuer werden.
                        Das stimmt. Habe ich jetzt nebst "Kunsterg" nicht mit erwähnt. Dennoch ist meine Aussage insofern gültig, dass eine Urheberschaft unter den genannten Voraussetzungen besteht. Ob eine Verwertung des Bildes dann i.O. hängt von verschiedenen, hier bereits z.T. aufgezählten Faktoren ab.

                        Im Zweifelsfall würde ich mich ohnehin an einen RA für Urheberrecht wenden, statt auf Aussagen von Foren-Usern zu vertrauen.

                        Beste Grüße,

                        Pascal.
                        Ehrenamtlicher Mitarbeiter des LVR Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland | Webmaster und Beirat der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e.V. | Ehrenamtlicher Mitarbeiter des Museums Burg Linn in Krefeld, Mitglied der IG "Bergische Historiker"

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                        • Brainiac
                          Heerführer


                          • 21.12.2003
                          • 3194
                          • Berlin
                          • Augen, Ohren, Nase und Verstand

                          #13
                          Zitat von Krait
                          Im Zweifelsfall würde ich mich ohnehin an einen RA für Urheberrecht wenden, statt auf Aussagen von Foren-Usern zu vertrauen.

                          Beste Grüße,

                          Pascal.
                          Ja im Zweifelsfall solltest du hier den Foren-Usern nicht trauen was die rechtlichen Dinge betrifft...
                          Stell dir mal vor du würdest hier fragen wo und wie du sondeln darfst...
                          ______________
                          mfg Swen


                          2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

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