Wie sah es nun mit der Vollstreckung solcher Urteile aus? Wurden diese nur in den Städten der höheren Gerichtsbarkeit vollstreckt, oder konnte dies auch woanders geschehen, wie sah das für den Regelfall aus? Die niedere Gerichtsbarkeit durfte ja keine Folter oder Todesstrafe anordnen, durfte dort dann aber ein Urteil, das woanders gefällt wurde vollstreckt werden? Es musste ja auch immer vom Scharfrichter gemacht werden!
Kennt sich da jemand aus?




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