Blockwarte / Blockwartbuch

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  • niemandsland
    N/A
    • 17.08.2003
    • 1679

    #1

    Blockwarte / Blockwartbuch

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei einen längeren Text zum Thema Luftschutz zu verfassen. Nachdem ich bereits mehrere Hundert Seiten an Kopien verarbeitet habe, stolpere ich immer wieder über den Haus- bzw. Blockschutzwart im Luftschutz.

    Hierzu hab ich jetzt einfach mal ein paar Fragen.

    Einige dieser Fragen ergeben sich u.a. auch aus dem sog. "Blockwartbuch", herausgegeben im Februar 1939 in Hannover.

    Vorab würde mich mal interessieren, ob irgendjemand bekannt ist, nach welchen Kriterien sog. "Blockwarte" ausgewählt wurden. In 1000 Fragen Luftschutz heißt es dazu, das der Blockwart Mitglied im RLB und besonders ausgebildet sein muss. Inwieweit sich diese Ausbildung erstreckt, geht aus den Infos dort nicht hervor.

    Dann interessiert mich z.B. wie Groß diese "Blöcke" (Straßenzüge/-blocks) waren. Gab es da Vorgaben? Ich habe einiges durchgelesen.. dazu aber nichts gefunden.

    In diesem Blockwartbuch (aus Bremen) wird der "Block (#34)" aus 3 LS-Gemeinschaften, 19 Häusern mit insgesamt 86 Personen (wovon 31 Mitglied im RLB waren), gebildet.

    Ist bekannt ob diese "Bücher" auch irgendwie geprüft wurden? Das Wissen darüber wäre einfach mal interessant.

    Desweiteren wird in dem Text (eine Art Ein- bzw. Anleitung zu dem Buch) unter Punkt 5 eine Broschüre benannt, die ich bisher noch nicht gefunden habe. Weder antiquarisch, noch in der Bibliothek. Der Titel "Die Luftschutzpflicht" (!). Hat diese Broschüre jemand? Außerdem wird noch der "Luftschutzkalender 1939" genannt. Auch hier: hat den jemand?

    Ich suche Scans oder Abschrift. Gern auch in Form von einer Fotokopie?!

    Im folgenden Dokumentiere ich -TEILE- des Blockwartbuches zuerst in Textform und im Anhang in Form von O-Scans. Nur mit 400x3xx Pixel und mit Copyright-Notiz.

    Wer weitere Infos zu "Blockwarten" im Luftschutz während des zweiten Weltkriegs hat... immer interessiert!

    Besten Dank im voraus!

    -NL-


    Zitat von Dokumentation, aus: Blockwartbuch vom Reichsluftschutzbund

    RLB

    Blockwartbuch

    ---


    Orts- bzw. Orts-Kreisgruppe: ..............................

    Orts- bzw. Orts-Kreisgruppenführer: .......................

    Revier-(Gemeinde-)Gruppe: .................................

    Revier-(Gemeinde-)Gruppenführer: ..........................

    Untergruppe: ..............................................

    Untergruppenführer: .......................................


    __________Block Nr. .............

    ________Blockwort .......................

    __________Zahl der LS-Gemeinschaften ......

    __________Zahl der Häuser .................

    __________Zahl der Bewohner ...............


    Anweisung zur Führung des Blockwartbuches
    1. Mit dem Blockwart fällt und steht der Selbstschutz! Der Blockwart hat das
      Blockwartbuch gewissenhaft zu führen und stehts auf dem Laufenden zu halten.
    2. Alle Eintragungen sind mit Bleistift zu machen.
    3. Für jedes Haus ist grundsätzlich eine Doppelseite zu benutzen. Siehe die Eintragungen in Anlage 1 und 2 auf den Schlußseiten dieses Blockwartbuches. Anlage 1 stellt die Verhältnisse in einer Luftschutzgemeinschaft dar, die nur aus einem einzigen Hause besteht. Anlage 2 behandelt eine aus mehreren Häusern gebildete LS-Gemeinschaft. Die Bleistifteintragungen des Blockwartes sind in Schrägschrift wiedergegeben. Beachte auch die Einzelbemerkungen des Blockwartes !
    4. Der Name des Luftschutzwartes ist unter der Rubrik "Selbstorganisation" durch Ankreuzen oder Unterstreichen besonders kenntlich zu machen.
    5. Der Kreis der nicht zu erfassenden Personen (d.h. Personen,. die nicht zur Luftschutzdienstpflicht herangezogen werden können, bzw. Luftschutzunfähig sind) ist in §10 der 1. Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz ausführlich benannt. (Siehe die Broschüre "Die Luftschutzpflicht" oder Luftschutzkalender 1939).
    6. Die Summe aus der Zahl der als Selbstschutzkraft geeigneten Personen und der Zahl der nicht zu erfassenden Personen muß die Gesamtzahl der Bewohner des Hauses ergeben.
    7. In der Rubrik "ausgebildet" bedeutet die Abkürzung W = LS-Wart, H = Hausfeuerwehr, L = Laienhelfer.

    Hannover, im Februar 1939.

    Der Landesgruppenführer:

    gez. S c h r e i b e r
    Generalleutnant z.V.

    ---


    Lageplan des Luftschutzblocks
    (einfache Handskizze mit Angabe der Straßen, Häuser u. Luftschutzgemeinschaften

    -------------------------------------------------------------------------------

    Beispiel:

    -------------------------------------------------------------------------------

    ---

    Luftschutzgemeinschaft Nr. ........ umfaßt die Häuser

    ..........................Straße Nr .......,......,.....,......,......,......

    Beschreibung des Hauses Nr. ......................

    ....... Männer Zahl der RLB-Mitglieder ...........

    ....... Frauen Zahl der Volksgasmasken ...........

    ....... Kinder bis zu 13 Jahren

    ....... Jugendliche von 14-18 Jahren

    ....... Bewohner insgesamt bilden ....... Familien


    Selbstschutzorganisation

    Lfd. als Selbstschutzkraft Geburts- i. Selbstschutz verwend- ausge-
    Nr. geeignete Personen jahr bar als (LS-Wart, bildet Bemer-
    (Zuname, Vorname) Hausfeuerwehr, (W, H, kungen
    Laienhelferin, Melder) L)

    Bemerkungen über nicht zu erfassende Personen

    ...... wehrfähig, ...... anderweitig bestimmt, ...... körperlich bzw.

    geistig behindert, ...... luftschutzunfähig, ...... Kinder, ...... insgesamt.


    ---


    Dachboden entrümpelt am ........
    >
    überprüft am ......, ......, ......, ....... > Überprüfung
    > halbjährlich
    ......, ......, ......, ....... > vornehmen.

    Es lagern noch

    Ausrüstung für den Brandschutz

    Feuerpatschen ..................... | ........................................

    Eimer ............................. | ........................................

    Einstellspritzen .................. | ........................................

    ................................... | ........................................

    ................................... | ........................................

    Verdunkelungsmaßnahmen vorbereitet bzw. angebracht für ................. Räume

    von insgesamt ...... vorhandenen Räumen.

    Als Luftschutzraum (LSR) für die Luftschutzgemeinschaft ist der Keller der

    Familie ................................................

    im Hause .............................. Straße Nr. ...... vorgesehen/ausgebaut

    Er faßt ......... Personen ( ......... cbm; erforderlich ist 3 cbm je Person.)

    Hinweisschild vorhanden ............ | Ausrüstung des LSR ....................

    Splittersicher hergerichtet ........ | .......................................

    gassicher hergerichtet ............. | .......................................

    einsturzsicher hergerichtet ........ | Material für die 1. Hilfe .............

    Gasschleuse vorhanden .............. | .......................................

    Hausunterweisungen in Luftschutzfragen haben stattgefunden am

    .........., .........., .........., .........., .........., ..........

    .........., .........., .........., .........., .........., ..........

    Luftschutzübungen haben stattgefunden am

    .........., .........., .........., .........., .........., ..........

    .........., .........., .........., .........., .........., ..........

    ---
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von niemandsland; 12.02.2004, 21:47.
  • jlandgr
    Landesfürst

    • 06.09.2002
    • 992
    • Mainz,RLP+Göttingen,NDS
    • Archivsuche, Detektor=Augen

    #2
    Antiquarisch zu bekommen:
    Göring, Hermann search: Die Luftschutzpflicht. Göring-Rede vom 5. Juni 1937 search (1935) 15.00 € (apx. $19.12)
    Luftschutzgesetz vom 26. Juni 1935 sowie Durchführungsverordnungen und Ausführungsbestimmungen vom 4. Mai 1937. Hrsg. vom Präsidenten des Reichsluftschutzbundes, Berlin, 1937. 35 S., original illustr. karton. Ebd. (U. defekt), Nr: 5855o, Luftfahrt
    Order Now Store
    Found at ZVAB.com (Celler Versandantiquariat) [No: 5855o]
    siehe http://www.sfb.at

    Den Luftschutzkalender habe ich antquarisch nur von 1943 gefunden, ist aber nicht ganz billig. Auch unter SFB.at

    "Die Luftschutzpflicht" gibt es auch per Fernleihe, u.a. in Bonn:

    Titel Die Luftschutzpflicht
    Ort, Verlag [Berlin] : [Präsidium d. Reichsluftschutzbundes]
    Jahr 1937
    Umfang 35 S. ; 8-o

    Des weiteren könnte eine andere Publikation evtl. interessant sein:

    Autor/beteiligte Personen Kleinsorg, Franz Josef
    Titel Luftschutzpflicht: Was Jedermann über d. gesetzl. Bestimmungen wissen muß
    Ort, Verlag Berlin: Junker u. Dünnhaupt
    Jahr 1938
    Umfang 146 S.

    u.a. in Passau, auch per Fernleihe.

    Den Luftschutzkalender von 1938 gibt es u.a. in Frankfurt u. Göttingen, wobei ich nach Göttingen etwa in 2 Wochen kommen werde und dort den Kalender einsehen u. scannen/kopieren könnte, sonst auch per Fernleihe.

    Viele Grüße,
    Jérôme

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    • niemandsland
      N/A
      • 17.08.2003
      • 1679

      #3
      @ jlandgr

      Hi Jérôme,

      da geht mal wieder ein dickes Danke in Deine Richtung. Super!

      Ich versuch mich mal an der Fernleihe via Passau. Der Titel gefällt mir. Hoffe, das auch der Inhalt dementsprechend ist. *g*

      Nochmals Danke!

      -NL-
      Zuletzt geändert von niemandsland; 13.02.2004, 07:10.

      Kommentar

      • niemandsland
        N/A
        • 17.08.2003
        • 1679

        #4
        @ jlandgr

        Nachtrag:

        Ich hab gerade mächtig zugeschlagen. Etwa 100 Titel lokal und drei bundesweit bestellt. Jetzt hab ich endlich wieder was zu lesen. Der Hammer ist nur: das sind insgesamt gerade mal ca. 1000, 1500 Seiten. Die meisten liegen so bei 2-16 Seiten. Die Ausnahme sind dabei drei Bücher. Somit müßte das Thema "Luftschutz" auch erstmal durch sein. Leider hab ich die Titel oben bisher nicht "ergattert"! Dafür aber jede Menge dabei, was damals "Nur für den Dienstgebrauch!" eingestuft war. Montag weiß ich dann wohl mehr.

        Und jetzt fall ich ins Bett. Ich kann meine Reg# bei der TIB langsam nicht mehr sehen geschweige tippen. *fg*

        -NL-


        PS: PM ist angekommen... Antwort folgt!

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        • niemandsland
          N/A
          • 17.08.2003
          • 1679

          #5
          @ jlandgr

          Nachtrag:

          *g* *freu* *springaufderstellerum*

          Hab heute richtig mal Glück gehabt. Hab endlich die etwa 100, 150 Bücher abgeholt (oder genauer: das, was davon im laufe der Jahre noch übrig geblieben ist). Viele der Leihzettel waren leider leer bzw. mit Vermerken, wie "nicht gefunden", "verlegt", "entwendet" usw. -- aber es gab auch ein paar positive Infos. Etwa ein ganzer Kasten mit Dienstvorschriften, der irgendwo unter Biologie (?) falsch abgelegt war, ist wieder aufgetaucht.

          Darunter richtige Schätze (für mich jedenfalls!). Wie zahlreiche Dienstvorschriften aus dem Luftschutz und eben (wie schon im eigenen Thread genannt) eine Liste mit RL-Kenn-Nr'n. Leider nicht mehr vollständig. Hat wohl einen Brandschaden abbekommen und auch sonst sieht das Papier nicht mehr so gut aus. Aber das, was man irgendwie vielleicht noch nutzen kann, hab ich kopiert.

          So, ich werde mich jetzt mal wieder an die Bücher setzen...

          Bis demnächst!

          -NL-

          Kommentar

          • cisco
            Ratsherr

            • 25.02.2003
            • 253
            • Köln

            #6
            Habe gerade festgestellt, das in dem Handbuch für Luftschutzlehrer (Loseblattsammlung von 1938/39) eine Anlage "Lehrplan für die RLB-Blockwarte und für die RLB-Untergruppenführer" (22 S.) enthalten ist. Kopien sind unterwegs.

            Gruß

            Cisco
            :lesender

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            • Leif
              Banned
              • 09.02.2004
              • 11

              #7
              Ich habe dass Teil mit der Kriegsergänzung. Ich scanne dann nur die zwei Seiten und schicke sie Dir.
              Leif

              Kommentar

              • cisco
                Ratsherr

                • 25.02.2003
                • 253
                • Köln

                #8
                @Leif

                Ich bitte auch!

                cisco
                :lesender

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                • niemandsland
                  N/A
                  • 17.08.2003
                  • 1679

                  #9
                  Herzlichen Dank für die Sackpost und die Scans!

                  -NL-

                  Kommentar

                  • niemandsland
                    N/A
                    • 17.08.2003
                    • 1679

                    #10
                    Moinsen,

                    ich leg jetzt einfach noch mal nach!
                    Da sich mehr oder weniger im gleichen Zusammenhang ein paar Fragen ergeben haben:

                    Was muss ich unter "Sicherheits- und Hilfspolizei der 1., 2. und 3. Ordnung" verstehen?
                    Bezogen nicht auf Sicherheits- / Hilfspolizei" sondern 1..3. Ordnung! Gab es da Abstufungen und wenn ja welcher Natur?

                    Die Frage ist vielleicht blöd, aber ich kann dem ganzen so aus dem Gesetzestext keinerlei Bedeutung abringen...! *hilfe*

                    -NL-

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