Hallo zusammen,
ich arbeite gerade an einem etwas "größeren" Projekt zur Geschichte der Schutzbauten ("Bunker") während des zweiten Weltkriegs, und unmittelbar danach (geplant bis Mitte/Ende 1949, evtl. auch bis Mitte der 50er Jahre!).
Bei der Durchsicht der mir bisher vorliegenden Literatur und nach Einsicht einiger Akten, musste ich bereits jetzt mehrmals feststellen, dass auch die "Meister" der Materie nicht unfehlbar sind/waren, nahezu in allen Werken hat das unschöne "Fehlerteufelchen" zugeschlagen.
Aber was ich Klasse finde: diverse Aussagen wurden bereits diverse Male blind und daher trotzdem falsch übernommen.
Aber mich immer wieder blöd anmachen, weil ich gerne weiß aus welcher Quelle irgendeine Aussage / ein Text und/oder Zitat stammt! Ja, abschreiben ist EINFACH.
Und ich bleibe dabei: ohne Quellenangabe ist und bleibt jeder noch so gute Text (meiner Meinung nach) relativ uninteressant. Nur meine persönliche Meinung!
Egal... weiter im Text!
Nachdem ich das Thema "Gesetzliche Grundlagen" inzwischen durchgearbeitet habe und mir das Meiste zu dieser Thematik inzwischen wohl als Original oder Kopie vorliegt, beschäftige ich mich derzeit mit dem Thema "Bunker-Sprengungen" durch die Alliierten zwischen Kriegsende und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland (evtl. auch bis zur "Wiederbewaffnung der BRD"!).
Bisher sehe ich das so: (Kurzform)
Unmittelbar nach Kriegsende wurden Bunker, die eine besondere militärische Bedeutung für den "geschlagenen" Gegner ("Deutschland", bzw. das "Deutsche Reich") hatten, gesprengt. Die gesetzliche Grundlage wurde soweit ich bisher weiß, erst am 10.04.1946 mit der Bekanntgabe der Kontrollratsdirektive Nr. 23 (Anmerkung: Nr. 22 befasst sich mit "Betriebsräten" -- vgl. dazu: "Bunker-Welten", S. 156f.!) geschaffen, die von der Kernaussage her folgenden Inhalte hatte:
In Artikel I heißt es dazu u.a.: "Hiermit sind in Deutschland verboten und werden für gesetzwidrig erklärt: Vorbereitung, Besitz oder Benutzung von Plänen oder Modellen militärischer Einrichtungen jeglicher Art. Planung, Entwurf, Herstellung, Errichtung oder Bau militärischer Einrichtungen jeglicher Art und Planung, Entwurf oder Errichtung von nichtmilitärischen Bauten jeglicher Art, die in irgend welchen Einzelheiten des Planes, Entwurfs, der Errichtung oder Erbauung eine mögliche Nutzbarmachung für Kriegszwecke vorsehen."
In Artikel II wurde die Begriffe militärische "Einrichtungen" und "Bauten" genauer definiert, darin heißt es dann (allgemein): "_Militärische Einrichtungen_ sind alle Bauten, welche zu Zwecken des Land-, See- oder Luftkrieges oder dem Unterhalt von bewaffneten Streitkräften dienen sollen (...)." [vgl. dazu: "Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland", S. 136 f. - Zu finden wahrscheinlich in fast jeder Uni-Bibliothek Fb./Abt. "Rechtswissenschaften"!]
Und danach folgt dann eine präzisere (aber unvollständige) Auflistung anhand von Beispielen, darunter neben diversen anderen, folgende: "Befehlsstände, Bunker, militärische und zivile Luftschutzräume, Geschützstände, Luftabwehreinrichtungen (Flak), U-Bootbunker jeglicher Art; Hilfsanlagen für Land- und Luftkriegführung; Arsenale; Einrichtungen für Fernverständigung und Funksender (mit Ausnahme der für Zivilbedürfnisse genehmigten); Anlagen für strategische Großversorgung mit Treibstoff, Öl und Schmiermitteln; militärische Forschungs- und Versuchsanstalten; Schieß- und andere Übungsplätze; unterirdische Fabriken und Lagerräume; gegen Luftangriff und Artilleriebeschuß geschützte Werkstätten und Lagerräume, Munitionskammern und andere Befestigungswerke."
Nachdem eine gesetzliche Grundlage durch die Kontrollratsdirektive Nr. 23 der Alliierten geschaffen war, wurde diese dann auch systematisch umgesetzt. Soweit noch nicht geschehen, wurden die Bauwerke in Listen erfaßt, und diese dann offenbar nach besonderen Prioritäten abgearbeitet. Zuständig für die Erstellung dieser Listen war ab Anfang 1946 die von den Alliierten der "Property control" (Eigentumskontrolle) geschaffene Stelle, mit der Bezeichnung "Chief Custodien of Wehrmacht Property" - Zuständig für die Erfassung und Verwaltung der Objekte aus den Beständen der ehem. "Wehrmacht", der "Organisation Todt", Speer, u.ä. zuständig war [vgl. dazu: "Bunker-Welten", S. 152 1. + 2. Abs.!]. Die Unterlagen verweilen z.T. wohl derzeit im Stadtarchiv Bremerhaven.
>> Hier herrscht bei mir noch ein wenig Unklarheit darüber, nach welchen Kriterien hier die Auswahl stattgefunden hat, ob "Sprengung", "Entfestigung" oder ob das Objekt überhaupt nicht angetastet wurde.
Denn z.T. sind militärisch wichtige "Befehlsstände" offenbar lediglich geräumt, jedoch soweit ich bisher weiß, nicht entfestigt/gesprengt worden; normale "Bunker" wurden dagegen gesprengt. Beispiele dafür finden sich doch einige. Was mich insgesamt dann etwas verwirrt (um ehrlich zu sein!).
Denn bisher hatte ich angenommen, das offenbar 'nur' Objekte, die als Kriterium a) nicht ausschließlich militärisch genutzt wurden und b) bereits der Wirtschaft oder der Zivilbevölkerung als Unterkunft, Lager oder sonstirgendwie dienten, eine Chance hatten, nicht gesprengt zu werden.
Wie es z.B. auch in dem Buch "Bunker-Welten" des Autoren Michael Foedrowitz ab ca. Seite 152 ("Sprengung" oder "Entfestigung"!) nachzulesen ist.
Die in Frage kommenden Objekte erhielten von den Besatzern eine Markierung in Form einer "Kontrollnummer", und wohl nur Objekte mit einer derartigen Nummer wurden nicht zerstört! Eine Liste mit diesen Objekten ist mir bisher noch nicht in die Hände gefallen. Sie muss aber existiert haben. Wie mir auch bereits von offiziellen Stellen berichtet wurde.
Zum Beispiel soll u.a. auch eine derartige Liste bei der Erfassung der Bunker Mitte der 50er Jahre in Hannover, die zur weiteren Nutzung (während des sog. Kalten Krieges" in Frage kamen, gedient haben. Ob das wirklich so war, konnte ich bisher nicht belegen.
Etwas genaueres konnte mir bisher niemand - bei den zuständigen Stellen die derzeit noch mit "Schutzbauten" zutun haben - sagen.
Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf!
Anmerkung: Vielleicht mehr dazu im kommenden Herbst!
Die systematische Zerstörung der zahlreichen Schutz- und Befestigungsanlangen erfolgte (soweit mir bisher bekannt) in Hannover bis zum 31.12.1948. Wogegen die zuständige Stelle, die Entwaffnungsabteilung der Alliierten ("Disarmament Branch") in deren Zuständigkeit auch die Beseitigung der Bunker fiel, ihre Arbeit erst zum 12. September 1950 endgültig einstellte, und damit die Sprengung weiter Bunker endete.
Was aber nicht heisst, das danach keine Bunker mehr beseitigt wurden. Jedoch nicht mehr aus Gründen, die mit der Entwaffnung und Entmilitärisierung Deutschlands zutun hatte. Danach waren es dann oft wirtschaftliche Interessen, die dafür verantwortlich waren, das so manch ein Objekt dem Erdboden gleich gemacht wurde.
>> Ich frage mich jetzt, was genau der Grund dafür war, das im Raum Hannover zum 01.01.1949 die Zerstörung der Befestigungsbauten ("Bunker") eingestellt wurde? War dies in der gesamten Region der Fall? Also innerhalb der ehem. "britischen Besatzungszone" ???
Zuerst hatte ich angenommen, das es mit der Gründung der BRD zutun haben könnte. Dafür habe ich aber direkt keinerlei Hinweise entdecken können. Dann hatte ich die "Gesetzgebung" usw. in Verdacht. Aber z.B. das Grundgesetz (und andere wichtige Gesetze ebenso) wurde erstmals am 23.05.1949 veröffentlicht. Wie dem auch sei... ich habe bisher, was diesen Punkt betrifft, noch keine -mich- zufrieden stellende Antwort gefunden.
Wie allgemein bekannt, gilt als Stichtag für die "Gründung der Bundesrepulik Deutschland" (BRD) der 23.05.1949 für die drei westlichen Besatzungszonen, sowie der 7. Oktober 1949 für die "Gründung der Deutschen Demokratischen Republik" (DDR) in der Sowjetischen Besatzungszone.
Bekanntgabe des Grundgesetzes (und anderer wichtiger Gesetze) erfolgte am: 23.05.1949.
>> Okay, mir ist bekannt das zum Beispiel Österreich von Großbritanien zum 01.01.1949 wieder die Kontrolle über die Grenze zu Italien erhalten hat. Denkbar wäre, dass das für Deutschland genauso war?
Ich konnte das bisher nicht genau heraus finden!
Weiß dazu irgendjemand was?
Bin für jeden Info dankbar!
-NL-
ich arbeite gerade an einem etwas "größeren" Projekt zur Geschichte der Schutzbauten ("Bunker") während des zweiten Weltkriegs, und unmittelbar danach (geplant bis Mitte/Ende 1949, evtl. auch bis Mitte der 50er Jahre!).
Bei der Durchsicht der mir bisher vorliegenden Literatur und nach Einsicht einiger Akten, musste ich bereits jetzt mehrmals feststellen, dass auch die "Meister" der Materie nicht unfehlbar sind/waren, nahezu in allen Werken hat das unschöne "Fehlerteufelchen" zugeschlagen.
Aber was ich Klasse finde: diverse Aussagen wurden bereits diverse Male blind und daher trotzdem falsch übernommen.
Aber mich immer wieder blöd anmachen, weil ich gerne weiß aus welcher Quelle irgendeine Aussage / ein Text und/oder Zitat stammt! Ja, abschreiben ist EINFACH.
Und ich bleibe dabei: ohne Quellenangabe ist und bleibt jeder noch so gute Text (meiner Meinung nach) relativ uninteressant. Nur meine persönliche Meinung!
Egal... weiter im Text!

Nachdem ich das Thema "Gesetzliche Grundlagen" inzwischen durchgearbeitet habe und mir das Meiste zu dieser Thematik inzwischen wohl als Original oder Kopie vorliegt, beschäftige ich mich derzeit mit dem Thema "Bunker-Sprengungen" durch die Alliierten zwischen Kriegsende und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland (evtl. auch bis zur "Wiederbewaffnung der BRD"!).
Bisher sehe ich das so: (Kurzform)
Unmittelbar nach Kriegsende wurden Bunker, die eine besondere militärische Bedeutung für den "geschlagenen" Gegner ("Deutschland", bzw. das "Deutsche Reich") hatten, gesprengt. Die gesetzliche Grundlage wurde soweit ich bisher weiß, erst am 10.04.1946 mit der Bekanntgabe der Kontrollratsdirektive Nr. 23 (Anmerkung: Nr. 22 befasst sich mit "Betriebsräten" -- vgl. dazu: "Bunker-Welten", S. 156f.!) geschaffen, die von der Kernaussage her folgenden Inhalte hatte:
In Artikel I heißt es dazu u.a.: "Hiermit sind in Deutschland verboten und werden für gesetzwidrig erklärt: Vorbereitung, Besitz oder Benutzung von Plänen oder Modellen militärischer Einrichtungen jeglicher Art. Planung, Entwurf, Herstellung, Errichtung oder Bau militärischer Einrichtungen jeglicher Art und Planung, Entwurf oder Errichtung von nichtmilitärischen Bauten jeglicher Art, die in irgend welchen Einzelheiten des Planes, Entwurfs, der Errichtung oder Erbauung eine mögliche Nutzbarmachung für Kriegszwecke vorsehen."
In Artikel II wurde die Begriffe militärische "Einrichtungen" und "Bauten" genauer definiert, darin heißt es dann (allgemein): "_Militärische Einrichtungen_ sind alle Bauten, welche zu Zwecken des Land-, See- oder Luftkrieges oder dem Unterhalt von bewaffneten Streitkräften dienen sollen (...)." [vgl. dazu: "Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland", S. 136 f. - Zu finden wahrscheinlich in fast jeder Uni-Bibliothek Fb./Abt. "Rechtswissenschaften"!]
Und danach folgt dann eine präzisere (aber unvollständige) Auflistung anhand von Beispielen, darunter neben diversen anderen, folgende: "Befehlsstände, Bunker, militärische und zivile Luftschutzräume, Geschützstände, Luftabwehreinrichtungen (Flak), U-Bootbunker jeglicher Art; Hilfsanlagen für Land- und Luftkriegführung; Arsenale; Einrichtungen für Fernverständigung und Funksender (mit Ausnahme der für Zivilbedürfnisse genehmigten); Anlagen für strategische Großversorgung mit Treibstoff, Öl und Schmiermitteln; militärische Forschungs- und Versuchsanstalten; Schieß- und andere Übungsplätze; unterirdische Fabriken und Lagerräume; gegen Luftangriff und Artilleriebeschuß geschützte Werkstätten und Lagerräume, Munitionskammern und andere Befestigungswerke."
Nachdem eine gesetzliche Grundlage durch die Kontrollratsdirektive Nr. 23 der Alliierten geschaffen war, wurde diese dann auch systematisch umgesetzt. Soweit noch nicht geschehen, wurden die Bauwerke in Listen erfaßt, und diese dann offenbar nach besonderen Prioritäten abgearbeitet. Zuständig für die Erstellung dieser Listen war ab Anfang 1946 die von den Alliierten der "Property control" (Eigentumskontrolle) geschaffene Stelle, mit der Bezeichnung "Chief Custodien of Wehrmacht Property" - Zuständig für die Erfassung und Verwaltung der Objekte aus den Beständen der ehem. "Wehrmacht", der "Organisation Todt", Speer, u.ä. zuständig war [vgl. dazu: "Bunker-Welten", S. 152 1. + 2. Abs.!]. Die Unterlagen verweilen z.T. wohl derzeit im Stadtarchiv Bremerhaven.
>> Hier herrscht bei mir noch ein wenig Unklarheit darüber, nach welchen Kriterien hier die Auswahl stattgefunden hat, ob "Sprengung", "Entfestigung" oder ob das Objekt überhaupt nicht angetastet wurde.
Denn z.T. sind militärisch wichtige "Befehlsstände" offenbar lediglich geräumt, jedoch soweit ich bisher weiß, nicht entfestigt/gesprengt worden; normale "Bunker" wurden dagegen gesprengt. Beispiele dafür finden sich doch einige. Was mich insgesamt dann etwas verwirrt (um ehrlich zu sein!).
Denn bisher hatte ich angenommen, das offenbar 'nur' Objekte, die als Kriterium a) nicht ausschließlich militärisch genutzt wurden und b) bereits der Wirtschaft oder der Zivilbevölkerung als Unterkunft, Lager oder sonstirgendwie dienten, eine Chance hatten, nicht gesprengt zu werden.
Wie es z.B. auch in dem Buch "Bunker-Welten" des Autoren Michael Foedrowitz ab ca. Seite 152 ("Sprengung" oder "Entfestigung"!) nachzulesen ist.
Die in Frage kommenden Objekte erhielten von den Besatzern eine Markierung in Form einer "Kontrollnummer", und wohl nur Objekte mit einer derartigen Nummer wurden nicht zerstört! Eine Liste mit diesen Objekten ist mir bisher noch nicht in die Hände gefallen. Sie muss aber existiert haben. Wie mir auch bereits von offiziellen Stellen berichtet wurde.
Zum Beispiel soll u.a. auch eine derartige Liste bei der Erfassung der Bunker Mitte der 50er Jahre in Hannover, die zur weiteren Nutzung (während des sog. Kalten Krieges" in Frage kamen, gedient haben. Ob das wirklich so war, konnte ich bisher nicht belegen.
Etwas genaueres konnte mir bisher niemand - bei den zuständigen Stellen die derzeit noch mit "Schutzbauten" zutun haben - sagen.
Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf!

Anmerkung: Vielleicht mehr dazu im kommenden Herbst!
Die systematische Zerstörung der zahlreichen Schutz- und Befestigungsanlangen erfolgte (soweit mir bisher bekannt) in Hannover bis zum 31.12.1948. Wogegen die zuständige Stelle, die Entwaffnungsabteilung der Alliierten ("Disarmament Branch") in deren Zuständigkeit auch die Beseitigung der Bunker fiel, ihre Arbeit erst zum 12. September 1950 endgültig einstellte, und damit die Sprengung weiter Bunker endete.
Was aber nicht heisst, das danach keine Bunker mehr beseitigt wurden. Jedoch nicht mehr aus Gründen, die mit der Entwaffnung und Entmilitärisierung Deutschlands zutun hatte. Danach waren es dann oft wirtschaftliche Interessen, die dafür verantwortlich waren, das so manch ein Objekt dem Erdboden gleich gemacht wurde.
>> Ich frage mich jetzt, was genau der Grund dafür war, das im Raum Hannover zum 01.01.1949 die Zerstörung der Befestigungsbauten ("Bunker") eingestellt wurde? War dies in der gesamten Region der Fall? Also innerhalb der ehem. "britischen Besatzungszone" ???
Zuerst hatte ich angenommen, das es mit der Gründung der BRD zutun haben könnte. Dafür habe ich aber direkt keinerlei Hinweise entdecken können. Dann hatte ich die "Gesetzgebung" usw. in Verdacht. Aber z.B. das Grundgesetz (und andere wichtige Gesetze ebenso) wurde erstmals am 23.05.1949 veröffentlicht. Wie dem auch sei... ich habe bisher, was diesen Punkt betrifft, noch keine -mich- zufrieden stellende Antwort gefunden.
Wie allgemein bekannt, gilt als Stichtag für die "Gründung der Bundesrepulik Deutschland" (BRD) der 23.05.1949 für die drei westlichen Besatzungszonen, sowie der 7. Oktober 1949 für die "Gründung der Deutschen Demokratischen Republik" (DDR) in der Sowjetischen Besatzungszone.
Bekanntgabe des Grundgesetzes (und anderer wichtiger Gesetze) erfolgte am: 23.05.1949.
>> Okay, mir ist bekannt das zum Beispiel Österreich von Großbritanien zum 01.01.1949 wieder die Kontrolle über die Grenze zu Italien erhalten hat. Denkbar wäre, dass das für Deutschland genauso war?
Ich konnte das bisher nicht genau heraus finden!
Weiß dazu irgendjemand was?
Bin für jeden Info dankbar!
-NL-


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