Frage zu "Bunker-Zerstörungen nach Kriegsende"

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  • niemandsland
    N/A
    • 17.08.2003
    • 1679

    #1

    Frage zu "Bunker-Zerstörungen nach Kriegsende"

    Hallo zusammen,

    ich arbeite gerade an einem etwas "größeren" Projekt zur Geschichte der Schutzbauten ("Bunker") während des zweiten Weltkriegs, und unmittelbar danach (geplant bis Mitte/Ende 1949, evtl. auch bis Mitte der 50er Jahre!).

    Bei der Durchsicht der mir bisher vorliegenden Literatur und nach Einsicht einiger Akten, musste ich bereits jetzt mehrmals feststellen, dass auch die "Meister" der Materie nicht unfehlbar sind/waren, nahezu in allen Werken hat das unschöne "Fehlerteufelchen" zugeschlagen.

    Aber was ich Klasse finde: diverse Aussagen wurden bereits diverse Male blind und daher trotzdem falsch übernommen. Aber mich immer wieder blöd anmachen, weil ich gerne weiß aus welcher Quelle irgendeine Aussage / ein Text und/oder Zitat stammt! Ja, abschreiben ist EINFACH.

    Und ich bleibe dabei: ohne Quellenangabe ist und bleibt jeder noch so gute Text (meiner Meinung nach) relativ uninteressant. Nur meine persönliche Meinung!

    Egal... weiter im Text!

    Nachdem ich das Thema "Gesetzliche Grundlagen" inzwischen durchgearbeitet habe und mir das Meiste zu dieser Thematik inzwischen wohl als Original oder Kopie vorliegt, beschäftige ich mich derzeit mit dem Thema "Bunker-Sprengungen" durch die Alliierten zwischen Kriegsende und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland (evtl. auch bis zur "Wiederbewaffnung der BRD"!).

    Bisher sehe ich das so: (Kurzform)
    Unmittelbar nach Kriegsende wurden Bunker, die eine besondere militärische Bedeutung für den "geschlagenen" Gegner ("Deutschland", bzw. das "Deutsche Reich") hatten, gesprengt. Die gesetzliche Grundlage wurde soweit ich bisher weiß, erst am 10.04.1946 mit der Bekanntgabe der Kontrollratsdirektive Nr. 23 (Anmerkung: Nr. 22 befasst sich mit "Betriebsräten" -- vgl. dazu: "Bunker-Welten", S. 156f.!) geschaffen, die von der Kernaussage her folgenden Inhalte hatte:

    In Artikel I heißt es dazu u.a.: "Hiermit sind in Deutschland verboten und werden für gesetzwidrig erklärt: Vorbereitung, Besitz oder Benutzung von Plänen oder Modellen militärischer Einrichtungen jeglicher Art. Planung, Entwurf, Herstellung, Errichtung oder Bau militärischer Einrichtungen jeglicher Art und Planung, Entwurf oder Errichtung von nichtmilitärischen Bauten jeglicher Art, die in irgend welchen Einzelheiten des Planes, Entwurfs, der Errichtung oder Erbauung eine mögliche Nutzbarmachung für Kriegszwecke vorsehen."

    In Artikel II wurde die Begriffe militärische "Einrichtungen" und "Bauten" genauer definiert, darin heißt es dann (allgemein): "_Militärische Einrichtungen_ sind alle Bauten, welche zu Zwecken des Land-, See- oder Luftkrieges oder dem Unterhalt von bewaffneten Streitkräften dienen sollen (...)." [vgl. dazu: "Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland", S. 136 f. - Zu finden wahrscheinlich in fast jeder Uni-Bibliothek Fb./Abt. "Rechtswissenschaften"!]

    Und danach folgt dann eine präzisere (aber unvollständige) Auflistung anhand von Beispielen, darunter neben diversen anderen, folgende: "Befehlsstände, Bunker, militärische und zivile Luftschutzräume, Geschützstände, Luftabwehreinrichtungen (Flak), U-Bootbunker jeglicher Art; Hilfsanlagen für Land- und Luftkriegführung; Arsenale; Einrichtungen für Fernverständigung und Funksender (mit Ausnahme der für Zivilbedürfnisse genehmigten); Anlagen für strategische Großversorgung mit Treibstoff, Öl und Schmiermitteln; militärische Forschungs- und Versuchsanstalten; Schieß- und andere Übungsplätze; unterirdische Fabriken und Lagerräume; gegen Luftangriff und Artilleriebeschuß geschützte Werkstätten und Lagerräume, Munitionskammern und andere Befestigungswerke."

    Nachdem eine gesetzliche Grundlage durch die Kontrollratsdirektive Nr. 23 der Alliierten geschaffen war, wurde diese dann auch systematisch umgesetzt. Soweit noch nicht geschehen, wurden die Bauwerke in Listen erfaßt, und diese dann offenbar nach besonderen Prioritäten abgearbeitet. Zuständig für die Erstellung dieser Listen war ab Anfang 1946 die von den Alliierten der "Property control" (Eigentumskontrolle) geschaffene Stelle, mit der Bezeichnung "Chief Custodien of Wehrmacht Property" - Zuständig für die Erfassung und Verwaltung der Objekte aus den Beständen der ehem. "Wehrmacht", der "Organisation Todt", Speer, u.ä. zuständig war [vgl. dazu: "Bunker-Welten", S. 152 1. + 2. Abs.!]. Die Unterlagen verweilen z.T. wohl derzeit im Stadtarchiv Bremerhaven.

    >> Hier herrscht bei mir noch ein wenig Unklarheit darüber, nach welchen Kriterien hier die Auswahl stattgefunden hat, ob "Sprengung", "Entfestigung" oder ob das Objekt überhaupt nicht angetastet wurde.

    Denn z.T. sind militärisch wichtige "Befehlsstände" offenbar lediglich geräumt, jedoch soweit ich bisher weiß, nicht entfestigt/gesprengt worden; normale "Bunker" wurden dagegen gesprengt. Beispiele dafür finden sich doch einige. Was mich insgesamt dann etwas verwirrt (um ehrlich zu sein!).

    Denn bisher hatte ich angenommen, das offenbar 'nur' Objekte, die als Kriterium a) nicht ausschließlich militärisch genutzt wurden und b) bereits der Wirtschaft oder der Zivilbevölkerung als Unterkunft, Lager oder sonstirgendwie dienten, eine Chance hatten, nicht gesprengt zu werden.

    Wie es z.B. auch in dem Buch "Bunker-Welten" des Autoren Michael Foedrowitz ab ca. Seite 152 ("Sprengung" oder "Entfestigung"!) nachzulesen ist.

    Die in Frage kommenden Objekte erhielten von den Besatzern eine Markierung in Form einer "Kontrollnummer", und wohl nur Objekte mit einer derartigen Nummer wurden nicht zerstört! Eine Liste mit diesen Objekten ist mir bisher noch nicht in die Hände gefallen. Sie muss aber existiert haben. Wie mir auch bereits von offiziellen Stellen berichtet wurde.

    Zum Beispiel soll u.a. auch eine derartige Liste bei der Erfassung der Bunker Mitte der 50er Jahre in Hannover, die zur weiteren Nutzung (während des sog. Kalten Krieges" in Frage kamen, gedient haben. Ob das wirklich so war, konnte ich bisher nicht belegen.

    Etwas genaueres konnte mir bisher niemand - bei den zuständigen Stellen die derzeit noch mit "Schutzbauten" zutun haben - sagen.
    Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf!

    Anmerkung: Vielleicht mehr dazu im kommenden Herbst!

    Die systematische Zerstörung der zahlreichen Schutz- und Befestigungsanlangen erfolgte (soweit mir bisher bekannt) in Hannover bis zum 31.12.1948. Wogegen die zuständige Stelle, die Entwaffnungsabteilung der Alliierten ("Disarmament Branch") in deren Zuständigkeit auch die Beseitigung der Bunker fiel, ihre Arbeit erst zum 12. September 1950 endgültig einstellte, und damit die Sprengung weiter Bunker endete.

    Was aber nicht heisst, das danach keine Bunker mehr beseitigt wurden. Jedoch nicht mehr aus Gründen, die mit der Entwaffnung und Entmilitärisierung Deutschlands zutun hatte. Danach waren es dann oft wirtschaftliche Interessen, die dafür verantwortlich waren, das so manch ein Objekt dem Erdboden gleich gemacht wurde.

    >> Ich frage mich jetzt, was genau der Grund dafür war, das im Raum Hannover zum 01.01.1949 die Zerstörung der Befestigungsbauten ("Bunker") eingestellt wurde? War dies in der gesamten Region der Fall? Also innerhalb der ehem. "britischen Besatzungszone" ???

    Zuerst hatte ich angenommen, das es mit der Gründung der BRD zutun haben könnte. Dafür habe ich aber direkt keinerlei Hinweise entdecken können. Dann hatte ich die "Gesetzgebung" usw. in Verdacht. Aber z.B. das Grundgesetz (und andere wichtige Gesetze ebenso) wurde erstmals am 23.05.1949 veröffentlicht. Wie dem auch sei... ich habe bisher, was diesen Punkt betrifft, noch keine -mich- zufrieden stellende Antwort gefunden.

    Wie allgemein bekannt, gilt als Stichtag für die "Gründung der Bundesrepulik Deutschland" (BRD) der 23.05.1949 für die drei westlichen Besatzungszonen, sowie der 7. Oktober 1949 für die "Gründung der Deutschen Demokratischen Republik" (DDR) in der Sowjetischen Besatzungszone.

    Bekanntgabe des Grundgesetzes (und anderer wichtiger Gesetze) erfolgte am: 23.05.1949.

    >> Okay, mir ist bekannt das zum Beispiel Österreich von Großbritanien zum 01.01.1949 wieder die Kontrolle über die Grenze zu Italien erhalten hat. Denkbar wäre, dass das für Deutschland genauso war?

    Ich konnte das bisher nicht genau heraus finden!

    Weiß dazu irgendjemand was?

    Bin für jeden Info dankbar!

    -NL-
    Zuletzt geändert von niemandsland; 25.04.2005, 18:18.
  • BVK
    Heerführer


    • 16.09.2004
    • 1184

    #2
    Mein lieber Scholli,
    pardon Niemandsland

    Zunächst mal: auch ich null Ahnung, aber prima, dass du die Recherche auf die britische Besatzungszone beschränkst. Allerdings wird das auch schwierig genug.
    Einen kleinen Ansatzpunkt - letztlich wohl auch nicht voll zutreffenden -vermute ich in der Formulierung im § 19 Allgemeines Kriegsfolgengesetz (Abs. (3?)u. Nr.) im Augenblick nicht zur Hand. Werde es morgen früh nachsehen.

    Ein Thema von sogar aktueller rechtlicher Brisanz...

    Gruß
    BVK

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    • Deistergeist
      Moderator

      • 24.11.2002
      • 19530
      • Barsinghausen am Deister

      #3
      Gewohnt gründlich!
      Wegen Einstellung der Sprengungen etc: Das hat eventuell einfach mit dem Flüchtlingsproblem zu tun, akute Wohnungsnot. Die deutschen Ämter werden darauf gedrängt haben, Bunker und Schutzräume als Behelfsunterkünfte nutzen zu dürfen.

      MfG Thomas
      "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

      Kommentar

      • BVK
        Heerführer


        • 16.09.2004
        • 1184

        #4
        Zitat von Deistergeist
        Gewohnt gründlich!
        Wegen Einstellung der Sprengungen etc: Das hat eventuell einfach mit dem Flüchtlingsproblem zu tun, akute Wohnungsnot. Die deutschen Ämter werden darauf gedrängt haben, Bunker und Schutzräume als Behelfsunterkünfte nutzen zu dürfen.

        MfG Thomas
        Thomas,

        das war zwar auch ein Grund,ein gewichtiger sogar. M. Gross z.B hat dazu ja einiges in seinem Buch "Die LVZ-West im Rheinland...." gesagt (ISBN etc. folgt) und auch wg. Fortgang der Sprengungen umfangreich dokumentiert. Allerdings nur in Bezug auf WW und LVZ-West in NRW.
        Spontan fällt mir auch nur ein, dass die Wohnungsnot in den Städten ein Thema war, bei den Alliierten zu intervenieren.
        Allerdings die Kernfrage lautet: Bunkerzerstörungen nach Kriegsende.
        Und ich denke mal, dass Niemandsland da eher an die Zerstörung der Luftschutzanlagen (Bunker) denkt, als an die Verteidigungsanlagen.

        Aber vom Ausgangspunkt der Kontrollratsdirektiven 22 und 23 gibt es wohlmöglich da keinen Unterschied?

        MfG
        BVK
        Zuletzt geändert von BVK; 25.04.2005, 23:32.

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        • niemandsland
          N/A
          • 17.08.2003
          • 1679

          #5
          Nachtrag:
          Eine gute Anlaufadresse für Hannover und die Region, was die Bestände z.B. "Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland" und weitere interessante Gesetze betrifft, ist die "Bibliothek des Nds. Landtags", in der "Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek" (die ehem. Landesbibliothek!), und - soweit ich mich erinnere - ist der Gesamtbestand der Kontrollrats Direktiven in der "Bibliothek des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen" vorhanden, Bezug z.B. via "AHB" (Hannover) möglich.

          Ansonsten hilft hier auch die Suche via "hobsy.de" (!).

          @ Alle die mir geantwortet haben: ich bin heute zu kaputt. Schreib morgen was dazu! Danke für die Antworten!

          -NL-

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          • linux_blAcky
            Heerführer


            • 10.09.2004
            • 4898
            • Köln / NRW
            • Bounty Hunter Tracker 1D

            #6
            hi...

            passt nicht ganz ins thema, aber der vollständigkeit halber:

            hier in köln wurden bunker - wie in anderen städten - teilweise für "vertriebene" und andere projekte umgenutzt. es gab auch in den letzten kriegstagen eine notkirche in einem verlassenen gauamtsbunker.
            allerdings handelt es sich hier um reine zivilschutzanlagen, die zb. nach dem krieg als möbelhäuser, städtische lager etc. umgenutzt wurden. (@bvk warum keine antwort auf meine pn?)
            interessanter ist hier m.e. eine faschistische "mustersiedlung" samt angehängten "privat-ls-bunkern" (wie lautet sowas eigentlich offiziell?), die nach dem krieg von den besatzungsmächten komplett übernommen wurde (incl. rauswurf der vorbewohner) - um dann neubewohnern aus den ehemaligen "ostgebieten" zur verfügung gestellt zu werden.......

            @niemandsland: tolle recherche !!! respekt !!!!!


            frage an leute die kids in dem alter haben: warum müssen die respekt mit "ck" schreiben bzw sprayen ?????
            mfg,

            blAcky
            Zuletzt geändert von linux_blAcky; 26.04.2005, 02:15.
            Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.

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            • BVK
              Heerführer


              • 16.09.2004
              • 1184

              #7
              Mist...

              jetzt habe ich einen schönen Beitrag wg. Listen gebastelt und will 5 pdf Dateien (eingescannte Dokumente) anhängen, da kommt die Meldung sie seien zu groß.
              Erlaubt 93,... KB Dateien aber 296 K +/- x
              Bei Eigenschaften nachgesehen, die Teile sind nicht komprimiert.
              Kann mir da jemand helfen?
              Muss jetzt weg, schaue aber später noch mal rein
              (@linux_Blacky: meinste die PN vom 11.12.04 ?
              Gruß
              BVK

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              • cisco
                Ratsherr

                • 25.02.2003
                • 253
                • Köln

                #8
                Es gab in den 50er Jahren ein Entfestigungsprogramm der Tri-Zone (die drei westlichen Besatzungszonen).

                Gruß

                Cisco
                :lesender

                Kommentar

                • BVK
                  Heerführer


                  • 16.09.2004
                  • 1184

                  #9
                  Listen gibt es

                  Das war mein ursprünglicher Beitrag...
                  Ausnahme: Problem der angehängten Dateien...

                  Eine Bemerkung vorweg:
                  Mein Gedanke mit dem AKG ist wohl der falsche Ansatzpunkt gewesen. Er wird erst relevant durch die Maßnahmen - Zerstörung von Anlagen - und deren Rechtsfolgen in heutiger Zeit.

                  Aber dafür habe ich auf die Schnelle etwas anderes ausfindig gemacht...
                  Zitat von niemandsland
                  ....
                  Bisher sehe ich das so: (Kurzform)
                  Unmittelbar nach Kriegsende wurden Bunker, die eine besondere militärische Bedeutung für den "geschlagenen" Gegner ("Deutschland", bzw. das "Deutsche Reich") hatten, gesprengt. Die gesetzliche Grundlage wurde soweit ich bisher weiß, erst am 10.04.1946 mit der Bekanntgabe der Kontrollratsdirektive Nr. 23 (Anmerkung: Nr. 22 befasst sich mit "Betriebsräten" -- vgl. dazu: "Bunker-Welten", S. 156f.!) geschaffen, die von der Kernaussage her folgenden Inhalte hatte:...
                  Lassen wir mal dahingestellt ob es nun die Direktive Nr. 22 oder 23 war.
                  In Nr. 22 Anlage A, Priorität Nr. 2 Bst H ist jedenfalls bereits die vollständige Zerstärung aller militärischen und öffentlichen Luftschutzbunker angeordnet(Quelle: http://www.schatzsucher.de/Foren/sho...ight=Direktive
                  @Vimoutiers #8)
                  Zitat von niemandsland
                  ....Nachdem eine gesetzliche Grundlage durch die Kontrollratsdirektive Nr. 23 der Alliierten geschaffen war, wurde diese dann auch systematisch umgesetzt. Soweit noch nicht geschehen, wurden die Bauwerke in Listen erfaßt, und diese dann offenbar nach besonderen Prioritäten abgearbeitet. Zuständig für die Erstellung dieser Listen war ab Anfang 1946 die von den Alliierten der "Property control" (Eigentumskontrolle) geschaffene Stelle, mit der Bezeichnung "Chief Custodien of Wehrmacht Property" - Zuständig für die Erfassung und Verwaltung der Objekte aus den Beständen der ehem. "Wehrmacht", der "Organisation Todt", Speer, u.ä. zuständig war [vgl. dazu: "Bunker-Welten", S. 152 1. + 2. Abs.!]. Die Unterlagen verweilen z.T. wohl derzeit im Stadtarchiv Bremerhaven.

                  >> Hier herrscht bei mir noch ein wenig Unklarheit darüber, nach welchen Kriterien hier die Auswahl stattgefunden hat, ob "Sprengung", "Entfestigung" oder ob das Objekt überhaupt nicht angetastet wurde.

                  Denn z.T. sind militärisch wichtige "Befehlsstände" offenbar lediglich geräumt, jedoch soweit ich bisher weiß, nicht entfestigt/gesprengt worden; normale "Bunker" wurden dagegen gesprengt. Beispiele dafür finden sich doch einige. Was mich insgesamt dann etwas verwirrt (um ehrlich zu sein!).

                  Denn bisher hatte ich angenommen, das offenbar 'nur' Objekte, die als Kriterium a) nicht ausschließlich militärisch genutzt wurden und b) bereits der Wirtschaft oder der Zivilbevölkerung als Unterkunft, Lager oder sonstirgendwie dienten, eine Chance hatten, nicht gesprengt zu werden.
                  ....
                  Die in Frage kommenden Objekte erhielten von den Besatzern eine Markierung in Form einer "Kontrollnummer", und wohl nur Objekte mit einer derartigen Nummer wurden nicht zerstört! Eine Liste mit diesen Objekten ist mir bisher noch nicht in die Hände gefallen. Sie muss aber existiert haben. Wie mir auch bereits von offiziellen Stellen berichtet wurde.:...
                  Nun, da könnten jetzt die angehängten pdf-Dateien ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
                  Sie zeigen ansatzweise eine Lösung, werfen aber sofort weitere Fragen auf.
                  Allerdings wird die Struktur sichtbar.

                  HQNRW
                  Anweisung Headquarters Land North-Rhine/Wesftphalia vom 2.12.1947 an Ministerpräsident des Landes NRW betr. Zerstörung von Objekten der Dringlichkeitsstufe II
                  OFP Oberfinanzpräsident Westfalen (Abwicklungsstelle) Rundverfügung zur Anweisung des HQ an die nachgeordneten Abwicklungsstellen (Finanzämter v. 23.01.1948
                  Liste A = Beispiel der Liste "A" für Objekte zur Dauernden Beibehaltung. Reichseigene Anlagen.
                  Liste B = Beispiel der Liste "B" für Objekte zur zeitweiligen Beibehaltung. Reichseigene Anlagen.
                  Beide Beispiele sind zwar undatiert, stammen aber wohl, der Einordnung ins "Mäppchen" nach aus 1948.

                  Die A und B Listen gab es in gleicher Form für private Anlagen.
                  Auf Beispiele habe ich hier bewußt verzichtet. Sie enthalten neben personenbezogenen Daten auch Lagebezeichnungen zu Stollenanlagen, Deckungsgräben etc.,die heute noch aktuell sind...

                  Alle Listen waren jeweils, mal in 2, mal in 3-facher Ausfertigung in deutsch und englisch mit einem Genehmigungsvermerk des KRO vorzulegen.

                  KRO.pdf
                  Eine interessante Genehmigung eines KOR aus August 1949

                  Bis hierhin.
                  Dann kam das Problem mit den Anhängen...

                  Also habe ich die HQNRW und die OFP pdf-Dateien abgeschrieben und jetzt als doc. angehängt. (Inhaltlich korrekt, allderings von der Formatierung bezüglich des Originals nicht ganz genau)

                  Wenn das Anhänge-Problem "pdf zu groß" gelöst werden könnte....
                  könnten auch die bespielhaften Listen "A" und "B" sichtbar werden...

                  Gruß
                  BVK
                  Angehängte Dateien
                  Zuletzt geändert von BVK; 27.04.2005, 01:21. Grund: "Redaktionell"

                  Kommentar

                  • niemandsland
                    N/A
                    • 17.08.2003
                    • 1679

                    #10
                    @ ALL

                    Danke für die Antworten!

                    Vorweg:
                    Ich habe mir eben meine Quelle noch einmal näher angesehen, und durch das Posting von BVK einen Fehler in meiner bisherigen Recherche entdeckt, aus der ich hier im Forum die Ausschnitte rauskopiert und zusammengeschrieben habe.

                    Text (6. Abs.) wie er hier im Forum steht:
                    Unmittelbar nach Kriegsende wurden Bunker, die eine besondere militärische Bedeutung für den "geschlagenen" Gegner ("Deutschland", bzw. das "Deutsche Reich") hatten, gesprengt. Die gesetzliche Grundlage wurde soweit ich bisher weiß, erst am 10.04.1946 mit der Bekanntgabe der Kontrollratsdirektive Nr. 23 (...)
                    Zur Aufklärung:
                    Der Fehler steckt im Detail: Bezug oben im Text ist -nicht- die "Kontrollratsdirektive" (die wurde bereits 1945 veröffentlicht!), sondern das "Kontrollratsgesetz" und eben dieses wurde am 10. April 1946 erlassen. Kleiner Fehler - große Wirkung! Der Rest stimmt aber.

                    Anmerkung:
                    Ich habe das "Kontrollratsgesetz Nr. 23" freundlicherweise von jemand kopiert bekommen, und mit einer Zettelnotiz "Kontrollratsdirektive Nr. 23" zusammen erhalten! Und so befand es sich in meinen Unterlagen (neben diversen älteren "Reichsgesetzen"), und wurde fortan bei mir als "Direktive" und nicht als "Gesetz" geführt.

                    Sorry, mein Fehler!

                    Irgendwie verliert man bei den vielen Zahlen, Daten und Bezeichnungen auch leicht den Boden unter den Füssen, denn bei fast gleichlautenden Begriffen, wie Kontrollrats "-Befehl", "-Direktive", "-Gesetz" und "-Proklamation" (gefolgt von 1- oder 2-stelligen Zahlen!) ist das - meine Meinung nach - auch kein Wunder.


                    @ BVK

                    Erstmal herzlichen Dank für Deine Mühe!

                    Die Links/Texte von Dir haben schon mal weitergeholfen.

                    Und durch den Rest, den ich eben nur kurz angelesen habe, kämpfe ich mich jetzt Zuende durch!

                    Nochmals ein ganz dickes Danke!

                    Super Infos!

                    -NL-

                    Kommentar

                    • BVK
                      Heerführer


                      • 16.09.2004
                      • 1184

                      #11
                      Ebenfalls kleine Korrektur

                      das doc. Abschrift HQNRW ist
                      unter:
                      1. Gem.Zonen-Exekutivanweisung Nr. 3
                      auf N. 53
                      zu berichtigen!!!

                      Kommentar

                      • niemandsland
                        N/A
                        • 17.08.2003
                        • 1679

                        #12
                        @ BVK

                        Nachtrag:
                        Wie ich Dir eben auch schon geschrieben habe, so wurden - durch die von Dir gepostete Abschrift ("HQ-NRW1"), wowie die zusätzlichen Informationen - diverse meiner Fragen bereits beantwortet.

                        Herzlichen Dank.

                        Ich habe bisher sehr lange nach diesen Antworten gesucht!!!!!!!!!!!

                        Auch im weiteren Umgang mit Ämtern und Behörden sind diese Informationen sehr nützlich!

                        -NL-

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                        • corsa
                          Heerführer


                          • 21.06.2004
                          • 1310
                          • Berlin

                          #13
                          Interessante Fragestellung Deiner Forschung.

                          Ich hab aber auch noch einen relativ trivialen Grund, warum man vielerorts und moeglicherweise zentral befohlen die Sprengarbeiten einstellte. Man hatte naemlich bei zahlreichen missglueckten Sprengarbeiten gemerkt, dass es gar nicht so einfach war, die Bunker kleinzukriegen und der Aufwand sowie die Kollateralschaeden an Nachbargebaeuden oftmals in erheblichem Missverhaeltnis zum Nutzen stand. Zudem hatten sich die Besatzer vielerorts durch missglueckte Sprengungen und deren oftmalige nutzlose Wiederholung der Laecherlichkeit preisgegeben, also schlicht ein massiver Imageverlust drohte (das war hier in Berlin bei franzoesischen Sprengarbeiten an Hochbunkern wohl so der Fall, so dass man dann weitere Sprengungen abbrach).

                          Will sagen: neben der (allerdings durchaus vorstellbaren) Gedankenfuehrung, man koenne ja die Bunker spaeter wieder gebrauchen, weil der Kalte Krieg bereits absehbar war, koennten auch ganz einfache technische und propagandistische Gruende eine Rolle gespielt haben.

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                          • niemandsland
                            N/A
                            • 17.08.2003
                            • 1679

                            #14
                            Nochmals Danke für die Antworten!

                            Ich hab noch mal eine Frage: hat jemand die Directive #39 zur Hand?

                            Bei meiner Online-Recherche in KEW bin ich mehrmals über Listen (nach Directive#39) gestolpert, die gesprengt oder abgerissen werden sollten? Welche Art von Objekten könnten in diesen Listen enthalten sein?

                            -NL-

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