Heute vor 60 Jahren wurde der "Nero-Befehl" Hitlers (erlassen am 19.03.45) durch Speer widerrufen.
[Quelle u.a.: "huntert-tage.de" - eine Homepage zum Buch mit gleichen Titel, erschienen im "Droemer Knaur" -Verlag (siehe weiter unten, Punkt [3])]
Dies eröffnet mir die Möglichkeit, einmal ein paar Fragen in Bezug auf den zuvor genannten Befehl, hier im SDE-Forum loszuwerden; vielleicht hat irgendjemand ein paar Antworten parat?! Mich würds freuen!
Aber vor der lustigen "Frage"-Stunde mal ein paar Fakten!
Der "Nero-Befehl"
oder auch: der "Befehl: Verbrannte Erde"
[1] Erlassen: 19. März 1945
[1] Verbreitet: 19. März 1945
[3] Aufgehoben: 03. Mai 1945
"Nero-Befehl" - "Eine" Durchführungsbestimmung!
Erlassen, durch: den "Chef des Transportwesens der Wehrmacht", hier: "Planungsabteilung III"
[2] Erlassen und verbreitet, am: 29. März 1945
Der Befehl: "verbrannte Erde" (im Wortlaut):
Original-Quelle: IMG, Band XLI, Seite 430f., Dokumente "Speer" #25
Original-Quelle: IMG, Band XLI, Seite 431f., Dokumente: Speer #26
Quellen im Internet: (Auswahl)
[1][2] Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Nerobefehl
[1] Document-Archiv: http://www.documentarchiv.de/ns/1945/nero-befehl.html
[1] Inidia: http://www.inidia.de/nero-befehl.htm
[1] Shoa: http://www.shoa.de/content/view/136/84/
[3] 3. Mai 2005: http://www.hundert-tage.de/sixcms/de...ahrekriegsende
Alternativ: direkt auf der Seite "hundert-tage.de" des "Droemer Knaur" -Verlags - Flash-Banner (zum 3. Mai 1945): http://www.hundert-tage.de/swf/banner.swf?id=23661
Quelle für die Originaldokumente: (CD-Rom)
Digitale Bibliothek: Der Nürnberger Prozess (Anklageschrift, Dokumente, u.v.a.m.)http://www.digitale-bibliothek.de/sc...&sc=band20.htm Preis: 45 EUR
Ein paar Quellen zu Speer
Seite zum Film: SPEER und ER!
TV-TIPP: SPEER + ER! Sendetermine (Teil 1-3): 9. Mai, 11. Mai und 12. Mai 2005 jeweils 20:15h auf ARD!
Stern: Architekt von "Germania":
Zur Sabotage des Befehls durch Speer (hier: zu "Der Untergang"):
Weltchronik: Kurzbiografie Speer:
Infobitte: Kurzbiografie Speer: (2)
B*ld: über Speer: (kurz)
DLR: Bücher zu/über Speer (2005):
Quelle: BZ http://www.bz-online.de/aktionen/200...7,1286551.html
Sonstige Quellen:
Über die Taktik: "verbrannte Erde" auf Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Verbrannte_Erde
Soweit ein paar ausgewählte Quellen.
Bei der Suche via metager oder google finden sich noch unzählige Quellen, die aber letztendlich den gleichen Wortlaut wiedergeben.
Jetzt zu den - von mir am Anfang dieses Textes - "angedrohten" Fragen:
1.) Mich würde einmal interessieren, in welchem Umfang dieser Befehl (noch) umgesetzt wurde ?
Soweit mir bisher bekannt, wurden z.B. in Hannover wohl öfters die "Vorhaben" durch andere Militärs bzw. durch Befehlsverweigerung vereitelt, oder durch zivile Personen verhindert.
Sprich: sogenannte "Sprengkommandos" wurden einfach weggeprügelt oder ausser Gefecht gesetzt! Wie z.B. beim Versuch der Sprengung des Neuen Rathauses, der Schleuse in Anderten, oder auch der G/E-Werke; Brücken wurden dagegen mehrere gesprengt.
2.) Welche Anordnungen/Befehle wurden von Speer erlassen, die den "Nero-Befehl" untergraben haben? Inwieweit wurde der Befehl fernmündlich/-schriftlich durch Speer abgeändert verbreitet?
Kürzlich habe ich zum ersten Mal mehrere Quellen gefunden, die sich in dieser Richtung äußern. Bei einer war die Rede davon Speer habe etwa 50x Hochverrat begangen?!
3.) Gab es weitere Durchführungsbestimmungen und/oder sonstige Anweisungen z.B. von anderen Militärischen Stellen ("Kommandobehörden") für den militärischen Bereich oder einzelner "Gauleiter" bzw. "Reichsverteidigungskommissare" für den zivilen Bereich bezüglich des "Nero-Befehls" ?
4.) Ist irgendjemand Literatur bekannt, die sich mit diesem Befehl und den Folgen befasst?
5.) Hat sich jemand aus diesem Forum schon mal mit diesem Thema ("Nero-Befehl") - weiter (als den Befehl zu lesen) - befasst? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Okay, mehr fällt mir gerade nicht dazu ein!
Sollte irgendjemand antworten, so gleich zur Info: ich werde "wahrscheinlich" erst am kommenden Wochenende die Zeit haben, darauf zu antworten.
-NL-
[Quelle u.a.: "huntert-tage.de" - eine Homepage zum Buch mit gleichen Titel, erschienen im "Droemer Knaur" -Verlag (siehe weiter unten, Punkt [3])]
Dies eröffnet mir die Möglichkeit, einmal ein paar Fragen in Bezug auf den zuvor genannten Befehl, hier im SDE-Forum loszuwerden; vielleicht hat irgendjemand ein paar Antworten parat?! Mich würds freuen!

Aber vor der lustigen "Frage"-Stunde mal ein paar Fakten!
Der "Nero-Befehl"
oder auch: der "Befehl: Verbrannte Erde"
[1] Erlassen: 19. März 1945
[1] Verbreitet: 19. März 1945
[3] Aufgehoben: 03. Mai 1945
"Nero-Befehl" - "Eine" Durchführungsbestimmung!
Erlassen, durch: den "Chef des Transportwesens der Wehrmacht", hier: "Planungsabteilung III"
[2] Erlassen und verbreitet, am: 29. März 1945
Der Befehl: "verbrannte Erde" (im Wortlaut):
Der Befehl Hitlers: "Verbrannte Erde" (im Wortlaut):
Der Kampf um die Existenz unseres Volkes zwingt auch innerhalb des Reichsgebietes zur Ausnutzung aller Mittel, die die Kampfkraft unseres Feindes schwächen und sein weiteres Vordringen behindern.
Alle Möglichkeiten, der Schlagkraft des Feindes unmittelbar oder mittelbar den nachhaltigsten Schaden zuzufügen, müssen ausgenutzt werden.
Es ist ein Irrtum zu glauben, nicht zerstörte oder nur kurzfristig gelähmte Verkehrs-, Nachrichten-, Industrie- und Versorgungsanlagen bei der Rückgewinnung verlorener Gebiete für eigene Zwecke wieder in Betrieb nehmen zu können.
Der Feind wird bei seinem Rückzug uns nur eine verbrannte Erde zurücklassen und jede Rücksichtnahme auf die Bevölkerung fallen lassen.
Ich befehle daher:
1) Alle militärischen Verkehrs-, Nachrichten-, Industrie- und Versorgungsanlagen sowie Sachwerte innerhalb des Reichsgebietes, die sich der Feind zur Fortsetzung seines Kampfes irgendwie sofort oder in absehbarer Zeit nutzbar machen kann, sind zu zerstören.
2) Verantwortlich für die Durchführung dieser Zerstörungen sind: Die militärischen Kommandobehörden für alle militärischen Objekte einschließlich der Verkehrs- und Nachrichtenanlagen,
die Gauleiter und Reichsverteidigungskommissare für alle Industrie- und Versorgungsanlagen sowie sonstige Sachwerte;
den Gauleitern und Reichsverteidigungskommissaren ist bei der Durchführung ihrer Aufgabe durch die Truppe die notwendige Hilfe zu leisten.
3) Dieser Befehl ist schnellstens allen Truppenführern bekanntzugeben, entgegenstehende Weisungen sind ungültig.
Der Kampf um die Existenz unseres Volkes zwingt auch innerhalb des Reichsgebietes zur Ausnutzung aller Mittel, die die Kampfkraft unseres Feindes schwächen und sein weiteres Vordringen behindern.
Alle Möglichkeiten, der Schlagkraft des Feindes unmittelbar oder mittelbar den nachhaltigsten Schaden zuzufügen, müssen ausgenutzt werden.
Es ist ein Irrtum zu glauben, nicht zerstörte oder nur kurzfristig gelähmte Verkehrs-, Nachrichten-, Industrie- und Versorgungsanlagen bei der Rückgewinnung verlorener Gebiete für eigene Zwecke wieder in Betrieb nehmen zu können.
Der Feind wird bei seinem Rückzug uns nur eine verbrannte Erde zurücklassen und jede Rücksichtnahme auf die Bevölkerung fallen lassen.
Ich befehle daher:
1) Alle militärischen Verkehrs-, Nachrichten-, Industrie- und Versorgungsanlagen sowie Sachwerte innerhalb des Reichsgebietes, die sich der Feind zur Fortsetzung seines Kampfes irgendwie sofort oder in absehbarer Zeit nutzbar machen kann, sind zu zerstören.
2) Verantwortlich für die Durchführung dieser Zerstörungen sind: Die militärischen Kommandobehörden für alle militärischen Objekte einschließlich der Verkehrs- und Nachrichtenanlagen,
die Gauleiter und Reichsverteidigungskommissare für alle Industrie- und Versorgungsanlagen sowie sonstige Sachwerte;
den Gauleitern und Reichsverteidigungskommissaren ist bei der Durchführung ihrer Aufgabe durch die Truppe die notwendige Hilfe zu leisten.
3) Dieser Befehl ist schnellstens allen Truppenführern bekanntzugeben, entgegenstehende Weisungen sind ungültig.
Eine Durchführungsbestimmung zum "Nero-Befehl" (im Wortlaut):
1) Verkehrsanlagen künftig bei jeder Geländepreisgabe grundsätzlich nachhaltig zerstören. Abweichungen befiehlt in Einzelfällen OKW. Alle einschränkenden Befehle einschl. der mit Verfg. OKW/West/Qu 2 Nr.07069/45 geh. v. 15. September 1944 Ziff. 4 gemachten Vorbehalte entfallen.
2) Verantwortlich für die Zerstörung aller Verkehrsanlagen sind die Kommandobehörden. Sie befehlen Vorbereitung, Auslösung und Durchführung.
3) Der Gen d. Trspw. ist hierbei fachlicher Berater seiner Kommandobehörde. Er schlägt im Benehmen mit örtlichen Dienststellen des RVM Objekte und Umfang der Zerstörung von Verkehrsanlagen (Eisenbahn und Binnenschiffart) vor.
4.) Zerstörungen sind nur wirkungsvoll, wenn sie auf breitester Basis erfolgen. Durchführung muß deshalb in erster Linie durch das RVM mit seinen eigenen Kräften und den ihm zur Verfügung stehenden Hilfskräften erfolgen.
Für technisch schwierige Objekte sind Eisenbahn-Pioniere, wo diese nicht ausreichen, Truppenpioniere und sonstige Kräfte der Truppe, einzusetzen. Zusammmenwirken dieser verschiedenen Kräfte ist durch Gen Trspw. im Benehmen mit den betr. örtlichen Dienststellen des RVM sicherzustellen.
5.) Ziel ist Schaffen einer Verkehrswüste im preisgegebenen Gebiet. Verknappung von Sprengmitteln verlangt erfinderisches Nutzen aller Möglichkeiten nachhaltigen Zerstörens (Verwendung jeder Munitionsart, auch Beutemunition, Feueranlagen, Zertrümmern wichtiger Teile). Neben allen verkehrswichtigen Objekten (Kunstbauten jeder Art, Gleisanlagen, Betriebs- und Werkstatteinrichtungen) auch gesamtes rollendes und schwimmendes Material (besonders Lokomotiven, Zugschiffe, Selbstfahrer) soweit nicht abziehbar, unter Ausschöpfung aller Hilfsmittel restlos zerstören.
Hierbei durch Zusammenfahren rollendes Material und Brandanlagen sowie Schiffsversenkungen starke Sperren schaffen. Ausfall von Lokomotiven und Wagen vorwiegend wirksam für auf Beute angewiesenen Ostgegner.
6) RVM und Reichsministerium Speer werden um entsprechende Anweisungen ihrer nachgeordneten Dienststellen nach vorstehenden Richtlinien gebeten.
1) Verkehrsanlagen künftig bei jeder Geländepreisgabe grundsätzlich nachhaltig zerstören. Abweichungen befiehlt in Einzelfällen OKW. Alle einschränkenden Befehle einschl. der mit Verfg. OKW/West/Qu 2 Nr.07069/45 geh. v. 15. September 1944 Ziff. 4 gemachten Vorbehalte entfallen.
2) Verantwortlich für die Zerstörung aller Verkehrsanlagen sind die Kommandobehörden. Sie befehlen Vorbereitung, Auslösung und Durchführung.
3) Der Gen d. Trspw. ist hierbei fachlicher Berater seiner Kommandobehörde. Er schlägt im Benehmen mit örtlichen Dienststellen des RVM Objekte und Umfang der Zerstörung von Verkehrsanlagen (Eisenbahn und Binnenschiffart) vor.
4.) Zerstörungen sind nur wirkungsvoll, wenn sie auf breitester Basis erfolgen. Durchführung muß deshalb in erster Linie durch das RVM mit seinen eigenen Kräften und den ihm zur Verfügung stehenden Hilfskräften erfolgen.
Für technisch schwierige Objekte sind Eisenbahn-Pioniere, wo diese nicht ausreichen, Truppenpioniere und sonstige Kräfte der Truppe, einzusetzen. Zusammmenwirken dieser verschiedenen Kräfte ist durch Gen Trspw. im Benehmen mit den betr. örtlichen Dienststellen des RVM sicherzustellen.
5.) Ziel ist Schaffen einer Verkehrswüste im preisgegebenen Gebiet. Verknappung von Sprengmitteln verlangt erfinderisches Nutzen aller Möglichkeiten nachhaltigen Zerstörens (Verwendung jeder Munitionsart, auch Beutemunition, Feueranlagen, Zertrümmern wichtiger Teile). Neben allen verkehrswichtigen Objekten (Kunstbauten jeder Art, Gleisanlagen, Betriebs- und Werkstatteinrichtungen) auch gesamtes rollendes und schwimmendes Material (besonders Lokomotiven, Zugschiffe, Selbstfahrer) soweit nicht abziehbar, unter Ausschöpfung aller Hilfsmittel restlos zerstören.
Hierbei durch Zusammenfahren rollendes Material und Brandanlagen sowie Schiffsversenkungen starke Sperren schaffen. Ausfall von Lokomotiven und Wagen vorwiegend wirksam für auf Beute angewiesenen Ostgegner.
6) RVM und Reichsministerium Speer werden um entsprechende Anweisungen ihrer nachgeordneten Dienststellen nach vorstehenden Richtlinien gebeten.
Quellen im Internet: (Auswahl)
[1][2] Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Nerobefehl
[1] Document-Archiv: http://www.documentarchiv.de/ns/1945/nero-befehl.html
[1] Inidia: http://www.inidia.de/nero-befehl.htm
[1] Shoa: http://www.shoa.de/content/view/136/84/
[3] 3. Mai 2005: http://www.hundert-tage.de/sixcms/de...ahrekriegsende
Alternativ: direkt auf der Seite "hundert-tage.de" des "Droemer Knaur" -Verlags - Flash-Banner (zum 3. Mai 1945): http://www.hundert-tage.de/swf/banner.swf?id=23661
Quelle für die Originaldokumente: (CD-Rom)
Digitale Bibliothek: Der Nürnberger Prozess (Anklageschrift, Dokumente, u.v.a.m.)http://www.digitale-bibliothek.de/sc...&sc=band20.htm Preis: 45 EUR
Ein paar Quellen zu Speer
Seite zum Film: SPEER und ER!
TV-TIPP: SPEER + ER! Sendetermine (Teil 1-3): 9. Mai, 11. Mai und 12. Mai 2005 jeweils 20:15h auf ARD!
Stern: Architekt von "Germania":
Zur Sabotage des Befehls durch Speer (hier: zu "Der Untergang"):
Weltchronik: Kurzbiografie Speer:
Infobitte: Kurzbiografie Speer: (2)
B*ld: über Speer: (kurz)
DLR: Bücher zu/über Speer (2005):
WikiPedia: Stichworte "Kriegswirtschaft" + "Nero-Befehl":
Speer widersetze sich offen diesem Befehl und war bemüht, so viel wie möglich von der Industrie zu retten. Sprengstoff, der in die falschen („loyalen“) Hände hätte geraten können, wurde weggeschlossen, und Werksleiter wurden zur Sicherheit mit Handfeuerwaffen ausgerüstet. Anordnungen des Führers, die über sein Ministerium liefen, änderte er so ab, dass Maschinen nicht zerstört, sondern nur zerlegt wurden. Mit dieser und vielen weiteren Aktionen durchkreuzte Speers Ministerium systematisch die meisten Anordnungen, die im Zusammenhang mit dem „Nero-Befehl“ standen. Albert Speer beging dabei in etwa 60 Fällen Hochverrat, ermöglichte jedoch Deutschland ein einigermaßen erträgliches Weiterleben nach der Niederlage(...).
Speer widersetze sich offen diesem Befehl und war bemüht, so viel wie möglich von der Industrie zu retten. Sprengstoff, der in die falschen („loyalen“) Hände hätte geraten können, wurde weggeschlossen, und Werksleiter wurden zur Sicherheit mit Handfeuerwaffen ausgerüstet. Anordnungen des Führers, die über sein Ministerium liefen, änderte er so ab, dass Maschinen nicht zerstört, sondern nur zerlegt wurden. Mit dieser und vielen weiteren Aktionen durchkreuzte Speers Ministerium systematisch die meisten Anordnungen, die im Zusammenhang mit dem „Nero-Befehl“ standen. Albert Speer beging dabei in etwa 60 Fällen Hochverrat, ermöglichte jedoch Deutschland ein einigermaßen erträgliches Weiterleben nach der Niederlage(...).
Hitler zu Speer über Deutschland im Zusammenhang mit dem Nero-Befehl:
Hitlers "Nero-Befehl" wurde vielfach unterlaufen, am wirkungsvollsten von Rüstungsminister Albert Speer. Dem hatte Hitler seine Anordnung in einer düsteren Vision erläutert: "[i]Wenn der Krieg verloren geht, wird auch das Volk verloren sein. Es ist nicht notwendig, auf die Grundlagen, welche das deutsche Volk zu seinem primitivsten Weiterleben braucht, Rücksicht zu nehmen. Im Gegenteil, es ist besser, selbst diese Dinge zu zerstören. Denn das Volk hat sich als das schwächere erwiesen, und dem stärkeren Ostvolk gehört ausschließlich die Zukunft. Was nach diesem Kampf übrig bleibt, sind ohnehin nur die Minderwertigen, denn die Guten sind gefallen.[i]"
Hitlers "Nero-Befehl" wurde vielfach unterlaufen, am wirkungsvollsten von Rüstungsminister Albert Speer. Dem hatte Hitler seine Anordnung in einer düsteren Vision erläutert: "[i]Wenn der Krieg verloren geht, wird auch das Volk verloren sein. Es ist nicht notwendig, auf die Grundlagen, welche das deutsche Volk zu seinem primitivsten Weiterleben braucht, Rücksicht zu nehmen. Im Gegenteil, es ist besser, selbst diese Dinge zu zerstören. Denn das Volk hat sich als das schwächere erwiesen, und dem stärkeren Ostvolk gehört ausschließlich die Zukunft. Was nach diesem Kampf übrig bleibt, sind ohnehin nur die Minderwertigen, denn die Guten sind gefallen.[i]"
Sonstige Quellen:
Über die Taktik: "verbrannte Erde" auf Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Verbrannte_Erde
Soweit ein paar ausgewählte Quellen.
Bei der Suche via metager oder google finden sich noch unzählige Quellen, die aber letztendlich den gleichen Wortlaut wiedergeben.
Jetzt zu den - von mir am Anfang dieses Textes - "angedrohten" Fragen:
1.) Mich würde einmal interessieren, in welchem Umfang dieser Befehl (noch) umgesetzt wurde ?
Soweit mir bisher bekannt, wurden z.B. in Hannover wohl öfters die "Vorhaben" durch andere Militärs bzw. durch Befehlsverweigerung vereitelt, oder durch zivile Personen verhindert.
Sprich: sogenannte "Sprengkommandos" wurden einfach weggeprügelt oder ausser Gefecht gesetzt! Wie z.B. beim Versuch der Sprengung des Neuen Rathauses, der Schleuse in Anderten, oder auch der G/E-Werke; Brücken wurden dagegen mehrere gesprengt.
2.) Welche Anordnungen/Befehle wurden von Speer erlassen, die den "Nero-Befehl" untergraben haben? Inwieweit wurde der Befehl fernmündlich/-schriftlich durch Speer abgeändert verbreitet?
Kürzlich habe ich zum ersten Mal mehrere Quellen gefunden, die sich in dieser Richtung äußern. Bei einer war die Rede davon Speer habe etwa 50x Hochverrat begangen?!
3.) Gab es weitere Durchführungsbestimmungen und/oder sonstige Anweisungen z.B. von anderen Militärischen Stellen ("Kommandobehörden") für den militärischen Bereich oder einzelner "Gauleiter" bzw. "Reichsverteidigungskommissare" für den zivilen Bereich bezüglich des "Nero-Befehls" ?
4.) Ist irgendjemand Literatur bekannt, die sich mit diesem Befehl und den Folgen befasst?
5.) Hat sich jemand aus diesem Forum schon mal mit diesem Thema ("Nero-Befehl") - weiter (als den Befehl zu lesen) - befasst? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Okay, mehr fällt mir gerade nicht dazu ein!
Sollte irgendjemand antworten, so gleich zur Info: ich werde "wahrscheinlich" erst am kommenden Wochenende die Zeit haben, darauf zu antworten.


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