Servus,
ich komme langsam aber sicher zum Ende meiner Arbeit über Verbrechen der NS-Zeit in meiner Stadt - vielen Dank an dieser Stelle an alle, die mitgeholfen haben!
also, das letzte Kapitel meiner Arbeit: Eine hochschwangere Polin flieht aus dem Zwangsarbeiterlager, plündert, um zu überleben und wird am Ende erschossen. Ich habe das nach reichlicher Überlegung als Verbrechen der Endphase eingestuft, da auch ein Deutscher fürs Plündern hingerichtet worden wäre - bei uns hier mehrfach geschehen. Ist die Zuordnung Ok?
Und wie immer in letzter Zeit die Frage nach der gesetzlichen Grundlage: Gab es einen Erlass o.ä., der so einen harten Kurs gegenüber Plünderern vorschrieb? War das überall so üblich?
Danke für jede Info!
Felix
ich komme langsam aber sicher zum Ende meiner Arbeit über Verbrechen der NS-Zeit in meiner Stadt - vielen Dank an dieser Stelle an alle, die mitgeholfen haben!
also, das letzte Kapitel meiner Arbeit: Eine hochschwangere Polin flieht aus dem Zwangsarbeiterlager, plündert, um zu überleben und wird am Ende erschossen. Ich habe das nach reichlicher Überlegung als Verbrechen der Endphase eingestuft, da auch ein Deutscher fürs Plündern hingerichtet worden wäre - bei uns hier mehrfach geschehen. Ist die Zuordnung Ok?
Und wie immer in letzter Zeit die Frage nach der gesetzlichen Grundlage: Gab es einen Erlass o.ä., der so einen harten Kurs gegenüber Plünderern vorschrieb? War das überall so üblich?
Danke für jede Info!
Felix
Kommentar