Unleserliche Eintragung im Wehrpass

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  • Westfalica
    Ratsherr


    • 16.03.2006
    • 298
    • Herford/Provinz Westfalen
    • C-Scope CS1220

    #1

    Unleserliche Eintragung im Wehrpass

    Vor kurzem habe ich im Nachlass meines Opas u.a auch einige Sachen von meinem Uhrgrossvater Karl:



    Gefunden, der gute hat 2 Weltkriege mitgemacht (und überlebt!). So ganz schlau werde ich aus Dieser Eintragung allerdings nicht:



    Würde mich freuen, wenn jemand das entziffern könnte, ich lese da nur was von "Füssilierbataillon"


    Gruss
    Westfalica
    Ein Verwaltungsakt ist nicht nichtig im Sinne des § 44 VwVfG wenn er die Nicht-Nichtigkeitskriterien bzgl. der nicht Nichtigkeit erfüllt.

    Auszug aus dem Bundesverwaltungsverfahrensgesetz
  • revolution77
    Heerführer

    • 04.04.2002
    • 1091
    • Bodensee

    #2
    2. Ersatz ****batallion in Wilhelmshaven

    Kommentar

    • armenius87
      Ritter


      • 22.01.2007
      • 443
      • Hamburg

      #3
      Vielleicht heißt es: 2. Ersatzseebataillon...

      Nachtrag:

      Es heißt definitiv 2. Ersatzseebataillon, denn laut des unten angeführten Wikipdia-Artikels war in Wilhelmshaven das 2. Seebataillon stationiert; das 2. Ersatzseebataillon wäre demzufolge die Reserve desselben!

      Zuletzt geändert von armenius87; 03.07.2007, 13:02.

      Kommentar

      • Westfalica
        Ratsherr


        • 16.03.2006
        • 298
        • Herford/Provinz Westfalen
        • C-Scope CS1220

        #4
        Danke für die Antworten, Ersatzseebataillon könnte gut hinkommen, er ist Jahrgang 1900, war zu dem Zeitpunkt also auch noch ziemlich jung.
        Opa hat leider nix mehr über ihn erzählen können, und seine eigenen Sachen (War bei der Waffen-SS...) wohl aus Angst Versteckt/Vernichtet, aber DIE Nachforschung werde ich die Tage mal in nen eigenen Thread packen.
        Ein Verwaltungsakt ist nicht nichtig im Sinne des § 44 VwVfG wenn er die Nicht-Nichtigkeitskriterien bzgl. der nicht Nichtigkeit erfüllt.

        Auszug aus dem Bundesverwaltungsverfahrensgesetz

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