... immer ein wenig knifflig, wenn das Bild so professionell unscharf gestaltet ist
Die Schulterklappe ist ja nunmal absolut nicht einwandfrei zu identifizieren
Der Kragenspiegel verrät zumindest: Offizier.
also kein Uffz, Mannschaftsdienstgrad oder Generail ...
Wenn ich den verschwommenen hellen Fleck auf Deinem Bild so anschaue,
bleibt eigentlich nur der Major.
Es sei denn, da entdeckt einer noch irgendwie nen Pickel auf der Klappe
Oder was anderes an der Uniform, wo ich eh keine Ahnung von habe ...
Knipse 90° frontal auf die Glasplatte vom Bilderrahmen gehalten -
nur so kriegt man 1a den Blitz mit drauf. Von Händen und
anderen Details ganz zu schweigen ...
=> mach doch bitte nochmal ein Bild von "schräg" von der Seite
Gruß
Jörg
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)
1.
der Kollege auf Deinem Bild sieht in meinen Augen DEUTLICH älter aus, als der im Link vorgestellte, der im Alter von 35 (!!) Jahren vom Pferd fiel ...
2.
die Schulterklappe Deines Bildes geht nun absolut nicht in die Richtung des Rangs eines Oberleutnants, den der "andere" bekleidete ...
So viel ist zu erkennen, das da KEIN Pickel drauf ist ...
Da würde ich nochmal GENAU schauen ...
Gruß
Jörg
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)
@bunkerlord.
Auch ich komme auf Hauptmann raus.
Die Schulterstücken eines Forstassessors (Link MFF) sind auf einer Wehrmachts-Dienstuniform nicht getragen worden.
Es gab zwar Überschneidungen im militärischen Bereich, aber nicht mit zivilen Dienststellen wie Forst, Reichsbahn, Schutzpolizei etc..
Mein Großvater, der beide Weltkriege mitmachen "durfte", trug z.B. zu Zeiten des 2. Weltkrieges auf der WH-Uniform noch seine Schulterstücke eines Rittmeisters (Hauptmann) der Kaiserlichen Armee aus dem 1. Weltkrieg. Ob das ausdrücklich gestattet oder nur geduldet war, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.
§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!
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