.Ok das Einverständisdes Besitzers, soweit es sich um Privatgrund handelt, ist sowieso Ehrensache. Würd ja auch nicht wollen das irgendwer in meinem Garten sein Schaufel zückt.
Suchgenehmigung würde ich genauso brauchen. Bekommt man die einfach so, oder muss man dafür irgendwelche Qualifikationen vorweisen können? Ich schätze mal das da die Bezirkshauptmannschaft Ansprechpartner wäre, oder?
Sollte so eine Genehmigung erteilt werden würde die dann auf gewisse Flächen beschränkt sein oder sagen wir im ganzen Bundesland gelten (oder sogar Bundesgebiet)?
Gibt es bei den entsprechenden Bestimmungen unterschiede in den einzelnen Bundesländer??
Na gut das waren eh schon recht viele Fragen. Ich muss zugeben das ich noch recht neu in diesem Hobby bin. Aber mich würde es trotzdem einfach interessieren wie bei uns die rechtliche Lage aussieht.
Schon mal vielen lieben Dank im vorraus...
lg Guba


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