Obwohl es mich im Moment noch nicht wirklich berührt, interessiert mich mal die rechtliche Seite. Dazu mal ein paar Fragen an die, die rechtlich einwenig bewandert sind. Mich interessiert sowohl Bundes- und Landesrecht. Also lokale Gesetze ("Niedersachsen") ebenso, wie Bundesrecht.
Stichwort: "Begehungen"
Begehungen... nunja... ich hab ein Objekt.. maschiere darein.. und sitze, wenn denn was grünes auftaucht oder der Besitzer/Eigentümer oder auch nur irgendjemand, der meint, er müsste mal wichtig sein.. schnell in der Patsche...
Ohne Genehmigung dürfte ich beim betreten einer irgendwie gesicherten Fläche (Hinweisschilder/Zäune) "Landfriedensbruch" begehen. Wenn ich vorher noch eine Tür -illegal- öffne ist es u.U. Einbruch. Nehm ich das Vorhängeschloss als "Fundsache" mit *g* dürfte es u.U. ein schwerer Diebstahl sein. Denn laut dem Strafgesetzbuch ist ein "schwerer Diebstahl" (wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe) das mitnehmen, eines Gegenstandes, der "besonders gegen Diebstahl" geschützt ist. Müsste daher genaugenommen auch ein Vorhängeschloss sein. Betrete ich illegal und nicht eingeladen/besonders ermächtigt ein Haus/Gebäude müsste es sich um Hausfriedensbruch handeln? Sofern es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung handelt! Richtig?
Was für Gesetze berührt man eigentlich wenn man z.B. Abwasserkanäle, alte Schächte, U-Verlagerungen u.ä. begeht??
Was haben wir noch im Angebot? Hab ich was vergessen?
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Stichwort "Natur- und Landschaftsschutz"
Opa Paule hat mitten im "Landschafts- und Naturschutzgebiet" einen Schräbergarten. Und da man nicht überall Strom + fliessend Wasser hat, hats dort eine schöne, alte Torftoilette. Irgendwann ist das gute Stück voll und man muss den Inhalt entsorgen. Also macht Opa Paule ein tiefes Loch auf dem angrenzenden Gelände und entsorgt seine Toilette. Das Loch ist so 50-60 cm tief. Und wird im Schnitt einmal die Woche gebuddelt. Mitten im schönsten Landschafts- und Naturschutzgebiet... wie schauts rechtlich aus?
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Stichwort: "Tierschongebiete"
Was besagt: "Tierschongebiet" -- soweit ich weiss, darf man diese Gebiete nicht betreten, in der Zeit wo z.B. Vögel brüten. Soweit ich mich an die Zeit als Angler erinnere, war das zwischen März und Oktober?
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Stichwort: "sondeln"
Scheint ja eine richtige Goldgrube für die Justiz zu sein.
Ich hab jetzt hier im Forum nur mal ein wenig gelesen.. Kann sein das ich mich IRRE, aber wenn ich das jetzt alles in allem richtig verstanden habe, dann ist der beliebte Volkssport: das "sondeln" nur mit einer Genehmigung der hiesigen Denkmalschutzbehörde "legal" und die Genehmigung des Geländeeigentümers allein, reicht nicht.. richtig oder falsch?
Was muss/sollte man eigentlich alles beachten? Kann man sich als PRIVATPERSON überhaupt -legal- mit der Sonde auf den Weg machen? Soweit ich das bisher verstanden habe, scheint das - was die Denkmalschutzbehörde betrifft, schwierig bis unmöglich zu sein?! Erfahrungen...?
Okay. Genug der Fragen...
Man entschuldige meine Neugier. Aber ich habe mich bei mancheinem Beitrag schon gefragt, inwieweit der rechtlich einwandfrei ist oder eben nicht. Das ganze sind fiktive Beispiele. Mir geht es prinzipiell -nur- um die rechtliche Seite.
Vielleicht ist hier ja jemand, der mir zu dem Recht hier in Niedersachsen mal ein wenig Auskunft geben kann?! Ein paar Links zu den einschlägigen Gesetzen wären auch nicht schlecht. Achja, ich meine jetzt nicht so Geschichten wie Recht.de, Juracafe o.ä. sondern Links, wo ich am besten die betreffenden Gesetze ganz oder teilweise kommentiert finde...!
Besten Dank im voraus für die Zeit und Mühe.
Schönen Abend!
-NL-
Stichwort: "Begehungen"
Begehungen... nunja... ich hab ein Objekt.. maschiere darein.. und sitze, wenn denn was grünes auftaucht oder der Besitzer/Eigentümer oder auch nur irgendjemand, der meint, er müsste mal wichtig sein.. schnell in der Patsche...
Ohne Genehmigung dürfte ich beim betreten einer irgendwie gesicherten Fläche (Hinweisschilder/Zäune) "Landfriedensbruch" begehen. Wenn ich vorher noch eine Tür -illegal- öffne ist es u.U. Einbruch. Nehm ich das Vorhängeschloss als "Fundsache" mit *g* dürfte es u.U. ein schwerer Diebstahl sein. Denn laut dem Strafgesetzbuch ist ein "schwerer Diebstahl" (wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe) das mitnehmen, eines Gegenstandes, der "besonders gegen Diebstahl" geschützt ist. Müsste daher genaugenommen auch ein Vorhängeschloss sein. Betrete ich illegal und nicht eingeladen/besonders ermächtigt ein Haus/Gebäude müsste es sich um Hausfriedensbruch handeln? Sofern es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung handelt! Richtig?
Was für Gesetze berührt man eigentlich wenn man z.B. Abwasserkanäle, alte Schächte, U-Verlagerungen u.ä. begeht??
Was haben wir noch im Angebot? Hab ich was vergessen?
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Stichwort "Natur- und Landschaftsschutz"
Opa Paule hat mitten im "Landschafts- und Naturschutzgebiet" einen Schräbergarten. Und da man nicht überall Strom + fliessend Wasser hat, hats dort eine schöne, alte Torftoilette. Irgendwann ist das gute Stück voll und man muss den Inhalt entsorgen. Also macht Opa Paule ein tiefes Loch auf dem angrenzenden Gelände und entsorgt seine Toilette. Das Loch ist so 50-60 cm tief. Und wird im Schnitt einmal die Woche gebuddelt. Mitten im schönsten Landschafts- und Naturschutzgebiet... wie schauts rechtlich aus?
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Stichwort: "Tierschongebiete"
Was besagt: "Tierschongebiet" -- soweit ich weiss, darf man diese Gebiete nicht betreten, in der Zeit wo z.B. Vögel brüten. Soweit ich mich an die Zeit als Angler erinnere, war das zwischen März und Oktober?
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Stichwort: "sondeln"
Scheint ja eine richtige Goldgrube für die Justiz zu sein.
Ich hab jetzt hier im Forum nur mal ein wenig gelesen.. Kann sein das ich mich IRRE, aber wenn ich das jetzt alles in allem richtig verstanden habe, dann ist der beliebte Volkssport: das "sondeln" nur mit einer Genehmigung der hiesigen Denkmalschutzbehörde "legal" und die Genehmigung des Geländeeigentümers allein, reicht nicht.. richtig oder falsch?
Was muss/sollte man eigentlich alles beachten? Kann man sich als PRIVATPERSON überhaupt -legal- mit der Sonde auf den Weg machen? Soweit ich das bisher verstanden habe, scheint das - was die Denkmalschutzbehörde betrifft, schwierig bis unmöglich zu sein?! Erfahrungen...?
Okay. Genug der Fragen...
Man entschuldige meine Neugier. Aber ich habe mich bei mancheinem Beitrag schon gefragt, inwieweit der rechtlich einwandfrei ist oder eben nicht. Das ganze sind fiktive Beispiele. Mir geht es prinzipiell -nur- um die rechtliche Seite.
Vielleicht ist hier ja jemand, der mir zu dem Recht hier in Niedersachsen mal ein wenig Auskunft geben kann?! Ein paar Links zu den einschlägigen Gesetzen wären auch nicht schlecht. Achja, ich meine jetzt nicht so Geschichten wie Recht.de, Juracafe o.ä. sondern Links, wo ich am besten die betreffenden Gesetze ganz oder teilweise kommentiert finde...!
Besten Dank im voraus für die Zeit und Mühe.
Schönen Abend!
-NL-
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