F: Niedersachsen, Bund+Landesrecht!

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • niemandsland
    N/A
    • 17.08.2003
    • 1679

    #1

    F: Niedersachsen, Bund+Landesrecht!

    Obwohl es mich im Moment noch nicht wirklich berührt, interessiert mich mal die rechtliche Seite. Dazu mal ein paar Fragen an die, die rechtlich einwenig bewandert sind. Mich interessiert sowohl Bundes- und Landesrecht. Also lokale Gesetze ("Niedersachsen") ebenso, wie Bundesrecht.


    Stichwort: "Begehungen"

    Begehungen... nunja... ich hab ein Objekt.. maschiere darein.. und sitze, wenn denn was grünes auftaucht oder der Besitzer/Eigentümer oder auch nur irgendjemand, der meint, er müsste mal wichtig sein.. schnell in der Patsche...

    Ohne Genehmigung dürfte ich beim betreten einer irgendwie gesicherten Fläche (Hinweisschilder/Zäune) "Landfriedensbruch" begehen. Wenn ich vorher noch eine Tür -illegal- öffne ist es u.U. Einbruch. Nehm ich das Vorhängeschloss als "Fundsache" mit *g* dürfte es u.U. ein schwerer Diebstahl sein. Denn laut dem Strafgesetzbuch ist ein "schwerer Diebstahl" (wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe) das mitnehmen, eines Gegenstandes, der "besonders gegen Diebstahl" geschützt ist. Müsste daher genaugenommen auch ein Vorhängeschloss sein. Betrete ich illegal und nicht eingeladen/besonders ermächtigt ein Haus/Gebäude müsste es sich um Hausfriedensbruch handeln? Sofern es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung handelt! Richtig?

    Was für Gesetze berührt man eigentlich wenn man z.B. Abwasserkanäle, alte Schächte, U-Verlagerungen u.ä. begeht??

    Was haben wir noch im Angebot? Hab ich was vergessen?

    ---

    Stichwort "Natur- und Landschaftsschutz"
    Opa Paule hat mitten im "Landschafts- und Naturschutzgebiet" einen Schräbergarten. Und da man nicht überall Strom + fliessend Wasser hat, hats dort eine schöne, alte Torftoilette. Irgendwann ist das gute Stück voll und man muss den Inhalt entsorgen. Also macht Opa Paule ein tiefes Loch auf dem angrenzenden Gelände und entsorgt seine Toilette. Das Loch ist so 50-60 cm tief. Und wird im Schnitt einmal die Woche gebuddelt. Mitten im schönsten Landschafts- und Naturschutzgebiet... wie schauts rechtlich aus?

    ---

    Stichwort: "Tierschongebiete"

    Was besagt: "Tierschongebiet" -- soweit ich weiss, darf man diese Gebiete nicht betreten, in der Zeit wo z.B. Vögel brüten. Soweit ich mich an die Zeit als Angler erinnere, war das zwischen März und Oktober?

    ---

    Stichwort: "sondeln"

    Scheint ja eine richtige Goldgrube für die Justiz zu sein.
    Ich hab jetzt hier im Forum nur mal ein wenig gelesen.. Kann sein das ich mich IRRE, aber wenn ich das jetzt alles in allem richtig verstanden habe, dann ist der beliebte Volkssport: das "sondeln" nur mit einer Genehmigung der hiesigen Denkmalschutzbehörde "legal" und die Genehmigung des Geländeeigentümers allein, reicht nicht.. richtig oder falsch?

    Was muss/sollte man eigentlich alles beachten? Kann man sich als PRIVATPERSON überhaupt -legal- mit der Sonde auf den Weg machen? Soweit ich das bisher verstanden habe, scheint das - was die Denkmalschutzbehörde betrifft, schwierig bis unmöglich zu sein?! Erfahrungen...?


    Okay. Genug der Fragen...

    Man entschuldige meine Neugier. Aber ich habe mich bei mancheinem Beitrag schon gefragt, inwieweit der rechtlich einwandfrei ist oder eben nicht. Das ganze sind fiktive Beispiele. Mir geht es prinzipiell -nur- um die rechtliche Seite.

    Vielleicht ist hier ja jemand, der mir zu dem Recht hier in Niedersachsen mal ein wenig Auskunft geben kann?! Ein paar Links zu den einschlägigen Gesetzen wären auch nicht schlecht. Achja, ich meine jetzt nicht so Geschichten wie Recht.de, Juracafe o.ä. sondern Links, wo ich am besten die betreffenden Gesetze ganz oder teilweise kommentiert finde...!

    Besten Dank im voraus für die Zeit und Mühe.

    Schönen Abend!

    -NL-
    Zuletzt geändert von niemandsland; 26.09.2003, 09:25.
  • Muhns
    Landesfürst

    • 22.08.2002
    • 755

    #2
    Moin,
    interessantes Thema, das doch eigentlich auf Zuspruch treffen sollte, schließlich gehts mehr oder weniger jeden hier mehr oder weniger an...

    Grüße
    Muhns,
    strictly legal
    "Das Wesen von Ebbe und Flut ist in einem Glas Wasser nicht ablesbar." (GUNKL)

    Kommentar

    • Claus
      • 24.01.2001
      • 6219
      • Bernau bei Berlin
      • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

      #3
      Re: F: Niedersachsen, Bund+Landesrecht!

      Original geschrieben von niemandsland
      Stichwort: "Begehungen"

      Ohne Genehmigung dürfte ich beim betreten einer irgendwie gesicherten Fläche (Hinweisschilder/Zäune) "Landfriedensbruch" begehen. Wenn ich vorher noch eine Tür -illegal- öffne ist es u.U. Einbruch. Nehm ich das Vorhängeschloss als "Fundsache" mit *g* dürfte es u.U. ein schwerer Diebstahl sein. Denn laut dem Strafgesetzbuch ist ein "schwerer Diebstahl" (wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe) das mitnehmen, eines Gegenstandes, der "besonders gegen Diebstahl" geschützt ist. Müsste daher genaugenommen auch ein Vorhängeschloss sein. Betrete ich illegal und nicht eingeladen/besonders ermächtigt ein Haus/Gebäude müsste es sich um Hausfriedensbruch handeln? Sofern es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung handelt! Richtig?...
      Nicht ganz!
      Öfnest du gewaltsam ein Vorhängeschloss um es dir anzueignen (mit Bereicherungsabsicht) ist es ein besonders schwerer Diebstahl, (die Gewaltanwendung gegen Sachen macht hier den Unterschied), ansonsten dürfte obiges stimmen. Allerdings würde ich bei öffentlichen und privaten Gebäuden keinen Unterschied machen.

      Original geschrieben von niemandsland

      Was für Gesetze berührt man eigentlich wenn man z.B. Abwasserkanäle, alte Schächte, U-Verlagerungen u.ä. begeht??
      Schächte (Stollen) U-Verlagerungen dürften dem Bergrecht unterliegen. Abwasserkanäle wohl den Wasserversorgungsämtern.

      Original geschrieben von niemandsland

      Stichwort "Natur- und Landschaftsschutz"
      Opa Paule hat mitten im "Landschafts- und Naturschutzgebiet" einen Schräbergarten. Und da man nicht überall Strom + fliessend Wasser hat, hats dort eine schöne, alte Torftoilette. Irgendwann ist das gute Stück voll und man muss den Inhalt entsorgen. Also macht Opa Paule ein tiefes Loch auf dem angrenzenden Gelände und entsorgt seine Toilette. Das Loch ist so 50-60 cm tief. Und wird im Schnitt einmal die Woche gebuddelt. Mitten im schönsten Landschafts- und Naturschutzgebiet... wie schauts rechtlich aus?
      Aus dem Bauch geantwortet; bedenklich! Tatsächlich aber weiss ich es nicht, wenn das Loch "nur" zur Entsorgung der Toilette gemacht wird.

      Original geschrieben von niemandsland

      Stichwort: "Tierschongebiete"

      Was besagt: "Tierschongebiet" -- soweit ich weiss, darf man diese Gebiete nicht betreten, in der Zeit wo z.B. Vögel brüten. Soweit ich mich an die Zeit als Angler erinnere, war das zwischen März und Oktober?
      Welches Schild meinst du denn? Das weisse Dreieck mit grünem Rand und dem schwarzen Vogel, oder das gelbe Schild mit der schwarzen Eule?

      Ersteres ist in der Tat ein Brutschutzgebiet und darf zu gewissen Zeiten (welche ?) nicht betreten werden.
      Das zweite ist ein Naturschutzgebiet oder ein Biosphärenreservet, dort ist mit Sicherheit jegliches Buddeln verboten.

      Original geschrieben von niemandsland

      Stichwort: "sondeln"

      Scheint ja eine richtige Goldgrube für die Justiz zu sein.
      Ich hab jetzt hier im Forum nur mal ein wenig gelesen.. Kann sein das ich mich IRRE, aber wenn ich das jetzt alles in allem richtig verstanden habe, dann ist der beliebte Volkssport: das "sondeln" nur mit einer Genehmigung der hiesigen Denkmalschutzbehörde "legal" und die Genehmigung des Geländeeigentümers allein, reicht nicht.. richtig oder falsch?
      Richtig! In der Tat sind sich alle Bundesländer in Ihren Denkmal- (Kultur) Schutzgesetzen einig.
      Demnach braucht man für die gezielte Suche mit technischen Holfsmitteln eine Genehmigung UND das Einverständnis des Grundstückeigentümers.
      Das kommt in der Regel aber nur zum tragen, wenn denn tatsächlich was historisch Wertvolles gefunden wird, oder man auf Grabungsschutzgebieten oder sogar Bodendenkmalen angetroffen wird.
      Ansonsten ist es so eine Art Grauzone, wenn ich mit Erlaubnis des Bauern auf seinem frisch gepflügtem Acker sondle. Aber eben nicht 100% legal!

      Original geschrieben von niemandsland
      Okay. Genug der Fragen...
      Puuuh, Danke !!!

      Original geschrieben von niemandsland

      Ein paar Links zu den einschlägigen Gesetzen wären auch nicht schlecht. Achja, ich meine jetzt nicht so Geschichten wie Recht.de, Juracafe o.ä. sondern Links, wo ich am besten die betreffenden Gesetze ganz oder teilweise kommentiert finde...!
      Da kann ich nur die Linkliste hier im Forum empfehlen...
      Unter "Recht und Ordnung" findest du, was das Herz begehrt. DeJure.org zum Beispiel ist mit X anderen Rechtsseiten verbunden und findet fast alle Gesetzestexte, auch nach §§ sortiert.
      Nur kommentierte Gesetzestexte hab ich noch nicht entdeckt, wär manchmal wirklich hielfreich!


      claus
      Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

      Kommentar

      • niemandsland
        N/A
        • 17.08.2003
        • 1679

        #4
        @ Claus + ALL

        Claus, erstmal besten Dank für Beantwortung meiner diversen Fragen zu fiktiven Fallbeispielen.

        Original geschrieben von claus
        Allerdings würde ich bei öffentlichen und privaten Gebäuden keinen Unterschied machen.
        Wieso nicht? Okay, kommt sicherlich auf das Gebäude an. Aber in der Regel darf ich öffentliche Gebäude (Behörden, Universitäten, usw.) betreten, wenn auch nur eingeschränkt. Zumal es hier auch auf die Begründung ankommt. Bei einer Kontrolle durch berechtigte Personen kann man sehr schnell des Hauses verwiesen werden, eine Option, die heute u.a. die privaten Wachunternehmen/-dienste ausüben. Im privaten Bereich sieht es dagegen ganz anders aus. Da der Hauseigentümer oder Mieter (evtl. z.B. auch ein Veranstalter) das alleinige Recht ("Hausrecht") ausübt. Ich bin - obwohl ich das Deutsche Recht ein wenig kenne - trotzdem kein Anwalt und es ist hier -nur- meine Auslegung des Gesetzes.

        Und was Gesetzestexte und Fragen dazu betrifft, so möchte ich in diesem Zusammenhang auch noch die Seiten "juracafe.de" und "recht.de" nennen. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch der Link: Bundesrecht Auch hier finden sich zahlreiche Gesetzestexte und Links. Leider auch hier nicht kommentiert. Und Kommentare sind so teuer...


        Stichwort: "schwerer Diebstahl"

        Ich habe mir gerade noch mal das Gesetz angesehen:

        StGB § 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls

        --------------------------------------------------------------------------------

        (1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

        1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum

        oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,

        2. eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,

        3. gewerbsmäßig stiehlt,
        4. (...) Kirchen / Glauben

        5. eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist,

        6. (...)Unglücksfälle/Hilflosigkeit
        7. (...) Waffen

        (2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht.
        Anmerkung: leicht gekürzt!

        Quelle: Bundesrecht: StGB (gesamt) - gratis

        --------------------------------------------------------------------------------

        Neuerdings gibt es anscheinend unter § 243 (2) StGB (in meiner Fassung von 198x Beck (Verlag) war der zweite Absatz - Einschränkung - noch nicht enthalten) eine Einschränkung, wonach ein Verfahren wegen schweren Diebstahls - basierend auf der Annahme, man nimmt ein Vorhängeschloss mit - wegen einer geringwertigen Sache wahrscheinlich nur ein einfacher Diebstahl ist.

        Früher war das anscheinend anders. Mir ist ein Urteil vom Amtsgericht Hannover bekannt, wonach u.a. ein schwerer Diebstahl vorlag, wenn man ein Vorhängeschloß durch gewalteinwirkung öffnet und mitnimmt. Das Schloß war ja schliesslich (wenn man kleinlich ist) eine Sache (...), die durch (...)
        eine Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist.
        Basierend auf §243.2 StGB.


        Stichwort: "Tierschongebiet"

        Oups. Gerade überfragt. Ich hänge ein Bild dran. >:o)


        Stichwort: "sondeln"

        Wenn ich mal von dem Antrag bei der Denkmalschutzbehörde absehe, denn darüber wurde hier in der Vergangenheit recht viel geschrieben... [Anmerk: gute Suchfunktion!]

        Wo liegen hier die einzelnen Zuständigkeiten? Bei einer Wiese, einem Acker ist das noch verhältnismässig einfach festzustellen, sofern sich dieser in Privatbesitz/Pacht befindet. Wie ist das aber mit anderen Gebieten? Wie steht es z.B. mit öffentlichem Grün, Waldgebieten u.ä. ? Sind da die Forstämter zuständig? Was ist mit Gewässern? Gibt es Möglichkeiten für "halböffentliche Gebiete" (ich denke hierbei z.B. an StaOÜPl, die am Wochenende uneingeschränkt zugänglich sind) an Genehmigungen zu kommen, oder sind die Damen und Herren die man hier manchmal am Wochenende im Stadtgebiet sieht, dann allesamt illegal unterwegs? Es geht um einen Platz in der Nähe meiner Heimatstadt.

        Und eine hätte ich da noch.. *fg* Wie weit um ein Bodendenkmal wird denn in der Regel von der zuständigen DSB keine Genehmigung erteilt?

        Soweit erstmal...

        Bild anbei! (Grün, mit schrift und ohne Geier!).

        -NL-
        Angehängte Dateien
        Zuletzt geändert von niemandsland; 26.09.2003, 09:23.

        Kommentar

        • niemandsland
          N/A
          • 17.08.2003
          • 1679

          #5
          Original geschrieben von MUHNS:
          interessantes Thema, das doch eigentlich auf Zuspruch treffen sollte, schließlich gehts mehr oder weniger jeden hier mehr oder weniger an...
          @ Muhns

          Wenn es jeden mehr oder weniger betrifft, dann schreib doch auch mal was dazu. Es geht um fiktive Fälle und die einzelnen Gesetze. Da darf man sogar als "strictly legal"er was dazu beitragen. *fg* Denke, das Thema interessiert Dich doch sicherlich auch, oder?

          -NL-
          Zuletzt geändert von niemandsland; 26.09.2003, 18:47.

          Kommentar

          • matin3
            Landesfürst


            • 03.01.2004
            • 745

            #6
            Zuletzt geändert von matin3; 04.03.2004, 15:42.
            Das Selbst ist sich selbst verborgen.Von allen Schätzen wird der eigene zuletzt ausgegraben.
            (nach Friedrich Nietsche)

            Kommentar

            • Eifelgeist
              Ehren-Moderator
              Heerführer

              • 13.03.2001
              • 2593
              • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

              #7
              Zitat von matin3
              ... so mache ich mal werbung für "Reinhold Ostler" Handbuch für Schatzsucher!Pietschverlag? ! ob er es mir danken wird ...
              Hallo matin3,

              die Werbung geht ins Leere ...

              Das Buch ist leider restlos vergriffen!

              Gruß
              Eifelgeist
              Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

              Wer hier vorüber geht, verweile!
              Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
              Deutschland zerfällt in viele Teile.
              Das Substantivum heißt: Zerfall.

              Was wir hier stehn gelassen haben,
              das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
              Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
              auf den ein Volk gekommen ist.


              Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

              Kommentar

              • matin3
                Landesfürst


                • 03.01.2004
                • 745

                #8
                Zuletzt geändert von matin3; 04.03.2004, 15:44.
                Das Selbst ist sich selbst verborgen.Von allen Schätzen wird der eigene zuletzt ausgegraben.
                (nach Friedrich Nietsche)

                Kommentar

                Lädt...