kann mir mal jemand sagen,wie das rechtlich aussieht?Wann darf man was behalten oder sollte es abgeben?Gibts dann wenigstens Finderlohn.
Fundrecht
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Erst mal herzlich Willkommen bei uns!

Wenn du einen Schatz (Eigentümer nicht mehr feststellbar) findest kommt es auf das Bundesland an, in dem du diesen Schatz gefunden hast (--> Schatzregal)
Bei einem verlorenem Gegenstand steht dir eigentlich immer ein Finderlohn zu.
Das Schatzregal hebelt im Prinzip die rechtliche Tatsache, dass ein gefundener Schatz dem Finder gehört, wieder aus!
claus
PS ich verschieb das mal zu den rechtlichen Fragen, da lesen es mehr, die in dieser Richtung bewandert sind.
Ansonsten:
Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!Kommentar
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Nun, FrancisDrake.
Du bist Pfälzer. Dafür gibt es schonmal keine Entschuldigung.
Jedenfalls gibt es in der Pfalz ein Schatzregal. Da kommen alle Funde rein.
Dummerweise steht dieses Regal nicht bei Dir zuhause, sondern bei den Archäologen im Keller.
Es kann natürlich sein, daß Du einen Kirchenschatz findest. Dann hast Du nach Abgabe des Fundes das Recht auf eine warme Suppe, einzunehmen im Stehen an der Klosterpforte .
Aber wart mal, nachher melden sich noch viele andere Leute, die wissen viel besser Bescheid als ich und die erklären Dir das schon richtig.
Vertröstenderweise, Wigbold
Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.
Mark Twain
... weiter neue Wege gehen !Kommentar
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Moin!
... bevor Du allzu lange warten mußt - nutz die Suchfunktion mal unter den gängigen Schlagworten (Fundrecht, Finderlohn, Schatzregal, etc ...)
Auf die Schnelle hab ich mich an diese Diskussion erinnert.
Behandelt ein weites Feld - auch Deins ...
Gruß
JörgDie Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)Kommentar



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