Suchgenehmigung durch Jagdpächter

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  • wolfsmond
    Heerführer

    • 19.03.2002
    • 1111
    • Kiel

    #1

    Suchgenehmigung durch Jagdpächter

    Im letzten Sommer war ich in einem Waldstück zum Sondeln unterwegs und bin dabei auf einen Jäger getroffen. Er war sehr interessiert an dem was ich machen und gab mir sogar einige Hinweise wo ich etwas finden könnte. Auf meine Frage ob ich denn hin und wieder den Wald zum Sondeln betreten dürfe, stimmte er ohne weitere zu. Lediglich in den Monaten November und Dezember sollte ich wegen der Brunftzeit der Hirsche den Wald außerhalb der Wege nicht betreten.
    Soweit so gut...

    Gestern war ich erneut in diesem Wald. Nach zwei Stunden hatte ich erneut Kontakt mir einem mir unbekannten Jäger, der sehr verärgert auf mich zu kam. Ich erklärte ihm auf seine Frage was ich hie rzu suchen hätte, das ich eine Genehmigung vom Jagdaufseher habe. Nachdem ich mich mit dem Jagdpächter lange unterhalten habe, stellte sich heraus, das der Jagdaufseher keine Rechte hatte eine Genehmigung auszusprechen!
    Ich entschuldigte mich natürlich in diesem Fall, wies aber darauf hin, das ich im guten Glauben war, hier im Wald Sondeln zu dürfen. Letztendlich entschuldigte sich auch der Jagdpächter noch, obwohl ich ihm wohl den Abschuss eines Damhirsches verdorben hatte...

    Ergo:

    Eine Genehmigung sollte man mit dem Eigentümer UND den Jagdpächtern abklären um solche Situationen zu vermeiden...
  • SheepThought
    Landesfürst

    • 24.05.2002
    • 727
    • 37186 Moringen
    • Whites Eagle Spectrum, Ebinger 720

    #2
    Moin zusamm!

    Also...
    Jagdaufseher ist nicht gleich Eigentümer...
    Genehmigungen für Suchen auf dem Land kann der Eigentümer (Grundbesitzer) erteilen. Wenn dieser das Jagdrecht verpachtet hat, kann Dich der Jagdpächter zwar nicht vom Suchen abhalten, aber er kann Dir Auflagen machen, die sein Jadgrecht, für das er Geld bezahlt, wahren.

    Alles klar?

    Bye

    Derk
    Ich suche nicht, ich finde! (P.Picasso)

    Kommentar

    • wolfsmond
      Heerführer

      • 19.03.2002
      • 1111
      • Kiel

      #3
      tja, die rechtliche Lage ist mir durchaus bekannt, so hat der Jagdpächter keinerlei rechtliche Möglichkeiten mich des Waldes zu verweisen. (Das Thema ist hier ja auch mehrfach diskutiert worden)
      Mir ging es nur darum, zu zeigen, das es besser ist eine Suchgenehmigung mit möglichst allen abzusprechen...

      Wolfsmond

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