Grabungsschutzgebiet

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  • lostandfound
    Einwanderer


    • 29.03.2004
    • 5

    #1

    Grabungsschutzgebiet

    Hallo,

    mein zweites Thema bei euch ist eigentlich der logische Schritt zu meinem ersten (Grundbucheinsicht). Jetzt habe Ich Eigentümer gefunden auf deren Grundstücken Ich suchen darf-nun stellt sich die Frage ob Ich mich vielleicht auf diesen Gebieten in einem Grabungsschutzgebiet befinde? (Wenn z.B. eine Römerstrasse 100m entfernt vom Acker ist oder sich eventl. sogar röm. Bauten auf dem Acker befunden haben könnten..Nur Verdacht)
    -Habe versucht über Suchmaschinen (auch die von Schatzsucher.de )
    mehr zu erfahren, aber leider findet man nur einzelne Ort in denen ein solches existiert. -Gibt es irgendeine Übersicht im Internet über die Ich schnell feststellen kann wo sich diese befinden? (Wäre natürlich für Raubgräber ebenso interresant ) Sind Äcker generell kein Grabungsschutzgebiet? Vielen Dank im voraus!
  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
    • 25924
    • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

    #2
    Du sagst es selber ...

    Zitat von lostandfound
    (Wäre natürlich für Raubgräber ebenso interresant )
    Sind Äcker generell kein Grabungsschutzgebiet?
    zu 1.
    Wohl EINER der Gründe von vielen, daß das nicht bzw. sehr wenig im Netz, auf Topo-Karten oder anderweitig zu finden ist.
    Noch ein Grund wäre, daß Topo-Karten ob der Fülle an Informationen dann vielelicht total unübersichtlich wären. Bedenke: Die Karten werden für anderes erstellt, mit Sicherheit nicht als Archäologieführer.

    Böse Zungen behaupten allerdings, man könne an ähnliches neuerdings per Faxabruf gelangen ...



    zu 2.
    Und Äcker sind nicht generell "kein Grabungsschutzgebiet". (doppelte Verneinung?? )
    DAS allerdings rauszufinden, sollte man tunlichst VOR Suchbeginn.

    ... womit wir zur Hauptantwort Deiner Frage kommen:

    => Wenn der erste Schritt mit der Ermittlung bzw. Erlaubnis des Grundstückseigentümers gemacht ist, kommt der Zweite:
    ... die Nachfrage beim Denmalamt, der unteren Denkmalbehörde, halt dem, der für den Bereich zuständig ist.
    DIE können Dir am Sichersten sagen, ob oder ob kein Schutzgebiet, BD, KD oder anderweitiges Problem für den ausgewählten Bereich besteht.

    Gruß
    Jörg


    P.S. Wenn Du jetzt es irgendwann noch schaffen würdest, Deine Profilangaben z.B. in Richtung Wohnort zu ergänzen, dann könnte man Dir noch detailliertere Hilfen geben - oder auch nicht ...
    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)

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    • Wilhelm
      Heerführer

      • 08.09.2002
      • 1053

      #3
      Grabungsschutzgebiet

      @lost

      Das kommt darauf an !
      Jörg hat zwar recht, doch es fehlt ne Kleinigkeit.
      Viele Bauern haben das Feld nämlich nur gepachtet. Es fragt sich dann nur, wer der wahre Besitzer ist und, da kann man gehörig auf die Schnauze fallen.
      Wenn der Pächter/Bauer Dir erlaubt auf seinem Acker zu suchen, isses noch lang nicht erlaubt. Da gilt wieder, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

      gruß

      Wilhelm

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      • masterTHief
        Landesfürst

        • 27.11.2001
        • 985
        • In einer Höhle in der Erde
        • Schlumberger Titan

        #4
        Hallo Wilhelm,
        Jörg hat in jedem Falle recht, ab zur Denkmalschutzbehörde.
        Hier ist man richtig, ganz gleich, ob das Grundstück verpachtet ist, im Eigenbesitz genutzt wird, mit Erbbaurecht belastet oder ist oder ein Nießbrauchsrecht eingeräumt wurde.

        Gruß

        masterTHief
        - nur echt mit "TH" -

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        • Sorgnix
          Admin

          • 30.05.2000
          • 25924
          • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
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          #5
          Genau.

          Recht hin Recht her - die Frage mit dem Eigentum bzw. der Fundteilung kam mir schon beim Grundbuch-Thread.
          Laßt uns die mal gesondert andiskutieren ...
          ... in nem neuen Thread, den ich sogleich aufmach

          Danke!
          Jörg
          Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
          zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

          (Heiner Geißler)

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