grabungsschutzgebiet die zweite

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • buddly
    Geselle


    • 25.12.2003
    • 85
    • schiffweiler-saarland
    • md 3006 ss

    #1

    grabungsschutzgebiet die zweite

    guten tag leute!
    hätte da mal eine frage:
    hier in der nähe hat man eine röm.stadt ausgegraben (schwarzenacker).
    etwa 2km davon entfernt schlug meine sonde bei einem waldspaziergang aus.
    ich fand einige röm. werkzeuge??? sowie auch massenhaft bemalte keramik-
    scherben.
    die teile brachte ich zum röm.museum und erzählte von der fundstelle.
    doch zu meinem erstaunen sagte man mir nur, das in diesem gebiet zwar eine
    röm.tempelanlage vermutet wird, doch das land kein geld besitzt um ausgrabungen zu machen.
    nun meine frage:
    darf ich dort graben??? die stelle ist doch behördlich bekannt.
    grüsse buddly.................
  • samson
    Heerführer

    • 03.10.2000
    • 1785
    • Eich bei Worms
    • Whites DFX, XP Deus

    #2
    Warum hast Du nicht einfach gefragt? Wenn dort eine römische Tempelanlage sein sollte so ist das ein BD! Ob eingetragen oder nicht spielt keine Rolle aber um genaueres zu erfahren mußt Du fragen.

    Tschüß
    Uwe

    Kommentar

    • buddly
      Geselle


      • 25.12.2003
      • 85
      • schiffweiler-saarland
      • md 3006 ss

      #3
      grabungen

      hallo!
      habe ja nachgefragt.die stelle ist weder als bd, noch als grabungsschutzgebiet ausgeschrieben.anders als im landertal (auch hier in der nähe) wo man schmelzöfen, röm. skulptur u.s.w. fand und das als gsg
      ausgeschrieben wurde.also totales grabungsverbot.....................
      grüsse b...........

      Kommentar

      • samson
        Heerführer

        • 03.10.2000
        • 1785
        • Eich bei Worms
        • Whites DFX, XP Deus

        #4
        Ich meine, warum hast Du nicht gefragt ob Du dort suchen darfst?

        Kommentar

        • buddly
          Geselle


          • 25.12.2003
          • 85
          • schiffweiler-saarland
          • md 3006 ss

          #5
          re

          natürlich habe ich gefragt:
          buddeln darf ich!!!!!!!!!!!
          muss das gefunde zeug aber melden und abgeben.
          irgenwie

          grüsse

          Kommentar

          • buddly
            Geselle


            • 25.12.2003
            • 85
            • schiffweiler-saarland
            • md 3006 ss

            #6
            nachtrag

            vielleicht war mein ansprechpartner im museum auch inkompitent.
            hat selbst keine ahnung.

            Kommentar

            • Sorgnix
              Admin

              • 30.05.2000
              • 25924
              • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
              • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

              #7
              oooch ...

              ... immer diese wilden Rechtsfragen ...

              Fragen mußt Du - allerdings ander zuständigen Stelle ...

              Wenn ich´s richtig verstehe, fragtest Du bei einem Museum nach.
              DAS ist nicht die zuständige Denkmalbehörde!
              ... ich denke mal, damit gilt Dein Fund auch nicht unbedingt als "gemeldet" ...

              Was Dir das Museum - welcher Mitarbeiter eigentlich?? Kompetent? Aussagebefugt? - in der Beziehung mitteilt ist das eine - ob dies den Auflagen bzw. Anforderungen des Gesetzes genügt, das andere.

              SELBST, wenn man Dir dort gesagt hätte: Kanns´te graben - als "Genehmigung" würd ich das nicht auffassen ...

              DIE erteilt nunmal nach Gesetz die Denkmalbehörde


              ... und ob das Gebiet nun als BD eingetragen ist oder nicht, ob sie dort etwas vermuten, oder auch nicht - nach in ALLEN Bundesländern gängiger Rechtsauffassung ist bei Entdeckung eines (vermutlichen) BD das Graben unverzüglich EINZUSTELLEN!
              (Notbergung u.ä. jetzt mal außen vor ...)


              Melde Deinen Fund einfach bei der zuständigen Behörde und frag.
              ... und melde Deine Ansprüche wg. Fundrecht an.


              ABER: ... in Eigeninteresse - vielleicht vorab GENAU abklären, ob es nicht doch schon als BD bekannt war. Nicht, das Du nun unwissentlich drauf rumliefst ...


              Ich werd beim Schreiben das Gefühl nicht los, daß das mit dem Recht hier nicht so einfach ist ...

              Gruß
              Jörg
              Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
              zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

              (Heiner Geißler)

              Kommentar

              • buddly
                Geselle


                • 25.12.2003
                • 85
                • schiffweiler-saarland
                • md 3006 ss

                #8
                danke

                vielen dank sorgnix:
                ich glaube, das ich mal in der landeshauptstadt, beim konservatoramt nachfrage!!!!!!!!
                gruss buddly

                Kommentar

                Lädt...