Copyright/Urheberrecht!

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  • niemandsland
    N/A
    • 17.08.2003
    • 1679

    #1

    Copyright/Urheberrecht!

    Hallo zusammen,

    nachdem dieses Thema hier im Forum immer mal wieder für Verwirrung sorgte und jede/r irgendwo dazu seine -eigene- Meinung vertritt, die dann aber nicht zwangsweise auch rechtskonform ist; hab ich mir gedacht, ich schau mich mal im Internet um und poste einfach mal, was Menschen dazu veröffentlichen die sich mit dem Recht ein wenig besser auskennen.

    Vorweg: dieser Beitrag soll eine Orientierungshilfe sein, keine Rechtsberatung. Ich bin selbst kein Anwalt, denke aber, ein wenig mehr wissen als der Gesetzestext kann zu dieser Thematik nicht schaden!

    Aber zum Thema "Copyright" bzw. Urheberrecht in Deutschland:

    zuerst einmal die Begriffsbestimmung.

    Da ich zu faul bin, meinen Duden zu rate zu ziehen, mal eben zu wissen.de und den Begriff eingegeben: "Copyright"

    Dazu meint das "Wahrig Fremdwörterlexikon":
    Co|py|right n.; -s, s> Urheberrecht [engl.]
    und weiter heißt es dazu auf wissen.de:

    Die Gesamtheit der Rechtssätze, die ein individuelles geistiges Werk schützen; gesetzlich geregelt im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, UrhG) vom 9. 9. 1965 (mehrfach geändert). [...] Seit 1901 bzw. 1907 war das Urheberrecht im Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst (LUG) und im Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie (KUG) geregelt. Nunmehr ist es im Urheberrechtsgesetz vom 9. 9. 1965 zusammengefasst. Geschützt werden durch das Urheberrecht Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Ihrem Urheber gewährt das Gesetz das subjektive Urheberrecht, das seine geistigen und persönlichen Interessen schützt und ihm ausschließliche Verwertungsrechte gibt. Der Urheber allein hat das Recht, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen (solange es nicht veröffentlicht ist), in der Öffentlichkeit vorzutragen, aufzuführen, vorzuführen, zu senden, durch Bild- und Tonträger oder Funksendungen wiederzugeben. Ferner gewährt ihm das Gesetz das Folgerecht und den Anspruch auf die Bibliothekstantieme. Der Urheber kann anderen an seinem Werk Nutzungsrechte, z. B. einem Verleger das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht (Verlagsrecht), einräumen. Das Urheberrecht ist vererblich. Es erlischt grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern zu, so erlischt es 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers. Das Urheberrecht an Lichtbildwerken erlischt 25 Jahre nach dem Erscheinen des Werks, jedoch bereits 25 Jahre nach der Herstellung, wenn das Werk innerhalb dieser Frist nicht erschienen ist. [...]

    (Gekürzt von mir!)
    Das wäre dann erstmal die Kernaussage zu/über das Urhebergesetz. Okay, war soweit auch schon bekannt, gehört aber dazu!

    Da wir uns aber nicht auf ein Buch beziehen, denn es geht um Internetveröffentlichungen, denke ich, ist diese Kernaussage einfach nicht ausreichend. In den vergangenen Jahren wurde das Urheberrecht in Deutschland z.T. neu gefasst und an die neuen Medien ("Computer/Internet") angepasst.

    Zuerst einmal: das derzeitig gültige Gesetz in der Juris-Datenbank:
    Urhebergesetz: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/

    Zweite Quelle: http://www.netlaw.de/gesetze/urhg.htm
    Dritte Quelle: http://www.urhg.de/

    Neuste/Aktuelle Fassung: http://www.weinknecht.de/ojr/index.h...setze/urhg.htm

    Auflistung mit aktuellen Quellen: http://www.rechtliches.de/info_UrhG.html

    Weitere Quellen via Google finden: Googlen in Deutschland!

    Wem das alles nicht reicht, der kann die Thematik auf der Internetpräsenz des rechtswissenschaftlichen Instituts der Uni Saarbrücken noch vertiefen. Hier findet man alles was mit dem Urheberrecht zutun hat. Nicht nur aus deutscher Sicht, sondern auch auf Basis der EU-Richtlinien etc. pp.!

    Hier der Link:
    Juristische Internetprojekt Saarbrücken (JIPS): Thema "Urheberrecht"

    Ich hoffe, dass das jetzt mal weiterhilft... ansonsten weiss ich dann auch nicht mehr weiter!

    -NL-
    Zuletzt geändert von niemandsland; 30.05.2004, 18:05. Grund: Kleinere Korrekturen!
  • niemandsland
    N/A
    • 17.08.2003
    • 1679

    #2
    Nachtrag:

    ...Fehlen sollte meiner Meinung nach auch nicht, das Institut für Urheber- und Medienrecht (hervorgegangen aus dem Institut für Filmrecht).

    Der Link: Institut für Urheber- und Medienrecht

    Besonders interessant fand ich die sog. Info-Richtlinien; auch wieder ein Link:
    Inforichtlinien

    -NL-

    Kommentar

    • niemandsland
      N/A
      • 17.08.2003
      • 1679

      #3
      Zweite Nachtrag:

      Wie an anderer Stelle bereits geschrieben, ist mir einer der beiden Fachanwälte bekannt, die sich mit der Thematik Urheber- und/oder Markenrecht (auch Computerspielerecht) beschäftigen.

      Es handelt sich hierbei um die Kanzlei Michow in Hamburg.

      Mehr dazu auf der Internetpräsenz: Michow-Kanzlei im Internet!

      Gibt aber sicherlich auch noch andere kompetente Anwälte die zu der zuvor genannten Thematik arbeiten.

      -NL-
      Zuletzt geändert von niemandsland; 30.05.2004, 17:50.

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