Frage an die Rechtsexperten !!!

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  • Forscher1983
    Ratsherr


    • 06.06.2004
    • 294
    • NRW, Aachen
    • leider noch keinen

    #1

    Frage an die Rechtsexperten !!!

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu dem was wir machen:

    Also Freunde von mir und ich suchen schon mal entlang des Westwalls Bunker und gucken uns dann ergibig dort um. Wie schon geschrieben haben wir gestern dabei zwei Handgranaten aus dem 2. Weltkrieg gefunden. Meine Frage ist jetzt, ob wir uns damit theoretisch strafbar machen. hatten gestern zwar nen metalldetektor mit, der bleibt aber sonst immer zu hause, da er sch**** ist und nichts außer Balast bringt.

    Wollten gestern nämlich die Polizei rufen, habe es aber nicht getan, weil unsere Namen sonst zum zweiten mal am gleichen Ort erschienen wären, und irgendwann kauft man uns einen "zufälligen Fund" nicht mehr ab.... deswegen meine Frage wie es rechtlich aussieht, wenn wir suchen gehen.


    Viele Grüße und ein schönes Wochenende wünscht

    Martin


    P.S. Spielt dabei vielleicht die Absicht etwas zu finden eine Rolle ???
    Ein Kompromiss ist die Kunst, einen Kuchen so zu teilen, dass alle meinen, sie hätten das grösste Stück bekommen...
  • Wilhelm
    Heerführer

    • 08.09.2002
    • 1053

    #2
    ach Du meine Güte

    Ihr habt euch nicht nur Theoretisch sondern : Ihr habt euch strafbar gemacht. Punkt !
    Verstoss gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz usw.

    Wobei die kleinste eurer Sorgen wohl das Sondeln ist. Die wäre bedingt erlaubt.

    gruß

    Wilhelm

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    • Oelfuss
      Heerführer

      • 11.07.2003
      • 7794
      • Nds.
      • whites 3900 D pro plus

      #3
      Ich bin zwar kein Rechtsexperte - aber vielleicht hilft Dir meine Ansicht zu dem Thema.

      Solange Du nicht explizit nach Kampfmitteln suchst (und so dumm sollte wohl keiner sein), ist das mehrfache Melden von solchen Sachen sicherlich nicht problematisch und sollte OHNE AUSNAHME erfolgen.

      Ob das Suchen mit MD (ohne schriftliche Erlaubnis) dort überhaupt gestattet ist, kann ich nicht beurteilen. Ohne MD auf öffentlichen Flächen die Erdoberfläche mit den Augen zu scannen dürfte Euch den Pilzsammlern ähnlich machen. Das Verlassen der Waldwege ist in den örtlichen Verordnungen entweder erlaubt - oder nicht.

      @Wilhelm
      die strafbare Handlung (wie nennt sich der Tatbestand?) dürfte sich höchstens auf das Nichtmelden der Funde beziehen -oder wie meinst Du das?
      Ich gehe zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, das die Funde einfach vor Ort verblieben sind.
      bang your head \m/

      Kommentar

      • Wilhelm
        Heerführer

        • 08.09.2002
        • 1053

        #4
        ..

        @Oelfuss

        Dabei geht es um den ERWERB der Waffen, dabei ist es unerheblich ob gefunden, gekauft oder geerbt. Das ist ein Verstoss gegen das Waffen und KWKG-Kriegswaffenkontrollgesetz. Auch Wissen ist strafbar.

        gruß von

        Polizei
        Uli

        Kommentar

        • Claus
          • 24.01.2001
          • 6219
          • Bernau bei Berlin
          • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

          #5
          Einspruch Herr Polizei

          hier geht es nicht um KWKG oder Waffengesetz, sondern um die Kampfmittelverordnung.
          Der zu Folge aufgefundene Kampfmittel gemeldet werden müssen.
          Ein Nichtmelden ist eine Ordnungswidrigkeit (Bussgeld) aber keine Straftat.

          Nun zu eurem Problem @ Forscher, ich sehe da gar keins..

          Frag mal HaraldG, der kennt die gesamte Belegschaft des für seinen Bereich zuständigen KMRD per Vornamen, so oft hat der dort schon gemeldet...

          Wenn ihr Euch doch für Bunkeranlagen interessiert, nicht in abgesperrtem Gelände rumlauft oder gezielt nach Kampfmitteln sucht, seh ich da überhaupt kein Problem.
          Also bitte melden. Besser ihr macht das, als dass spielende Kinder damit zu Schaden kommen.

          claus
          Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

          Kommentar

          • Andos
            Landesfürst


            • 26.03.2004
            • 781
            • Saarland
            • brauch ich nicht

            #6
            Zitat von Wilhelm (Uli)
            @Oelfuss

            Dabei geht es um den ERWERB der Waffen, dabei ist es unerheblich ob gefunden, gekauft oder geerbt. Das ist ein Verstoss gegen das Waffen und KWKG-Kriegswaffenkontrollgesetz. Auch Wissen ist strafbar.

            Ich versteh die Welt nicht mehr. Ich dachte die ganze Zeit, das Nicht melden von Funden der Kriegshinterlassenschaften ist eine Straftat. Wer denkt überhaupt an die spielenden Kinder und Spaziergänger???????????? Wieso mache ich mich strafbar wenn ich so etwas melde. Wenn ich etwas finden würde, rufe ich sofort die Polizei, das ist meine Meinung. Lieber einmal zuviel als einmal zuwenig.

            Gruss Andos
            Die härtse Droge sind Bahnübergänge, ein Zug und du bist weg

            Kommentar

            • Wilhelm
              Heerführer

              • 08.09.2002
              • 1053

              #7
              .

              @Claus

              Doch, es geht auch darum. So wie ich verstanden habe ist er in Besitz von Handgranaten. Du hast natürlich auch Recht denn melden hätte er es sofort bei euch.

              @Andos

              Melden ist keine Straftat.



              Am besten, ich werd die Tage mal den Vortrag von Uli ins forum stellen. Da steht alles drin.

              liebe Grüße

              Wilhelm--ich bins wieder :o)

              Kommentar

              • Claus
                • 24.01.2001
                • 6219
                • Bernau bei Berlin
                • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                #8
                hat er doch

                geschrieben, Petra.

                Beim Bunkergucken HG gefunden...

                Haben sich aber nicht getraut, wegen wiederholtem Fund in wenigen Tagen zu melden.

                So sehr mich der Vortrag von uli interessiert, aber der betreffende Sachverhalt steht in der Kampfmittelverordnung und davon findet der geneigte Leser ein Exemplar auf der Startseite...

                claus
                Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                Kommentar

                • Forscher1983
                  Ratsherr


                  • 06.06.2004
                  • 294
                  • NRW, Aachen
                  • leider noch keinen

                  #9
                  Es hat nichts mit trauen zu tun, vielmehr mit folgender Tatsache: Melden werde ich es auf jeden Fall. Die Sache war nur, dass ich nicht wusste, ob ich durch den ersten Fund schon "bekannt" bin. Ich hatte nur sorge dasss wenn ich die polizei um 3.00 Uhr des Nachts rufe wegen einer gefundenen Handgranate, dass man mir dann stress macht und unterstellt, dass ich das absichtlich suche. Wusste nicht ob das strafbar ist. Zudem kommt noch das das Ding KEINE akute Gefahr darstellt, da es in einer Spalte liegt, zwischen zwei Betonplatten, an einem Bunker, der in Mitten einer riesigen Wiese liegt, auf der Bullen (tierischer Natur :-) ) stehen. Deswegen habe ich auch nicht DIRekt dort angerufen. etwas anderes wäre es gwesen wenn ich die dinger irgendwo gefunden hätte, wo ich selber denke, dass sie eine akute Gefahr darstellen. Eins könnt ihr mir glauben: mir ist sehr an Sicherheit jeglicher Form gelegen und Anmerkungen wie "nicht getraut" haben keinerlei realitätsbezug zu dem was wirklich geschehen ist.


                  Gruß

                  Martin

                  P.S. Würdet ihr den KMRD auch für eine einzige Rufen? Hab nämlich eben von nem Bekannten erfahren, wo noch eine liegt.
                  Ein Kompromiss ist die Kunst, einen Kuchen so zu teilen, dass alle meinen, sie hätten das grösste Stück bekommen...

                  Kommentar

                  • Forscher1983
                    Ratsherr


                    • 06.06.2004
                    • 294
                    • NRW, Aachen
                    • leider noch keinen

                    #10
                    Ach ja: und noch eins!!!! Ich befinde mich NICHT in Besitz der Handgranaten !!!


                    Gruß

                    MC
                    Ein Kompromiss ist die Kunst, einen Kuchen so zu teilen, dass alle meinen, sie hätten das grösste Stück bekommen...

                    Kommentar

                    • svenismk2
                      Heerführer

                      • 11.12.2003
                      • 1214
                      • nrw,alpen am niederrhein
                      • whites classic

                      #11
                      bei mir

                      gabs da null probleme!haben die personalien festgestellt,und sich bedankt.obwohl ich blut und wasser geschwitzt habe,an meinem auto sind so 2-3 sachen nicht eingetragen was mir einfiel als ich vor ihnen zum,fundort herfuhr. und ich mich schon auf eine nette, mängel karte eingestellt habe. herr baurat der auspuff ist echt von rover so gedacht worden .ok dan isser halt zu laut
                      In Memory of Jimmy! 25.04.2006, and "Die Süsse" 02.04.2007,und Ivy 09.09.2007

                      Kommentar

                      • Wilhelm
                        Heerführer

                        • 08.09.2002
                        • 1053

                        #12
                        ok

                        @Claus

                        Tut mir leid, das hatt ich überlesen. Ich war davon ausgegangen, das die Handgranaten mitgenommen wurden, (so fragte ich mein Mann, wie es sei wenn.. ). Destotrotz hätt er es melden sollen. Das geht sogar anonym, gell ?

                        @svenismk2

                        Na wenns nur Blut und Wasser war, gehts noch Stell Dir vor, einige machen sogar in die Hose

                        @Forscher1983

                        Ei, wenn das so ist :o))

                        gruß

                        Wilhelm

                        Kommentar

                        • Claus
                          • 24.01.2001
                          • 6219
                          • Bernau bei Berlin
                          • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                          #13
                          @ Forscher

                          mit dem "nicht getraut" wollte ich jetzt keineswegs ausdrücken, dass du zu feige warst oder etwas ähnliches. Es war einfach die Umschreibung deiner Ausführungen mit meinen Worten...

                          Deine erneute Frage verstehe ich aber nun nicht so ganz.
                          Lies dir doch bite mal die Kampfmittelverordnung durch. Dort ist es klar geregelt
                          - WAS ein Kampfmittel ist
                          - WAS zu tun ist

                          Und das mit dem

                          Zudem kommt noch das das Ding KEINE akute Gefahr darstellt...
                          möchte ich so nicht stehen lassen!

                          Ich schrieb zwar, dass diese Stielgranaten in der Regel mit einem Brennzünder gezündet wurden, aber eben nur in der Regel!
                          Das bedeutet es gibt dafür auch andere Zünder. Den BZ 40 zum Beispiel. Da ist sogar ebenfalls ein Schnürchen dran (Verwechslungsgefahr!) das endet aber nicht an einer Reibspirale, sondern an einem Schlagbolzen mit Feder!

                          Wenn du an "deiner" HG schon Eisenteile in dem Loch gesehen hast, dann spricht das sehr für diese Art Zünder.

                          Es gilt nach wie vor; Kampfmittel werden nicht berührt und umgehend gemeldet!

                          claus
                          Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                          Kommentar

                          • hopfenhof
                            Heerführer

                            • 16.03.2003
                            • 2906
                            • sa
                            • Xlt,Deus,Sea Hunter,Aquanaut,Förster-Ferrex&Sensys-Magneto,Propointer

                            #14
                            @ Wilhelm
                            Anonym na das kann ich mir nicht recht vorstellen ,denn meist wissen die schon deine Nummer wenn du nur an der Polizeistation vorbeifährst. gelle?????
                            Geschweigedenn in welchem Funkbereich du dich befindest da kannste 10mal sagen ich bin am Nordpool
                            und Festnetz da brauchen wir nicht drüber sprechen
                            zu DDR Zeiten in Belin passiert
                            Ich Stepke noch und ruf gerade mal die 110 an
                            dann: großkozig "Doofkopf" gesagt und schnell aufgelegt
                            dann keine 20 Sekunden später der Rückruf mit Androhung eines saftigen Hosenbodens voll.
                            Naja soviel dazu
                            Belächle niemanden der einen Schritt zurück macht denn er könnte nur Anlauf nehmen wollen.

                            Kommentar

                            • Patric
                              Banned
                              • 14.07.2004
                              • 52
                              • NRW/Krefeld
                              • C Scope 220 übergangsweise

                              #15
                              @forscher

                              ah ruf doch einfach die jungs an sag denen wo´s liegt und fertig aus.

                              wie sieht des eigentlich aus wenn die dinger"reintheoretisch" leer sind?darf man die dann behalten oder ist das auch ein verstoß gegen sämtliche gesetzte und §?!

                              würde mich mal intressieren.

                              @hopfenhof
                              das gleiche habe ich als kleiner lütten auch schon mal erlebt

                              Kommentar

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