Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu dem was wir machen:
Also Freunde von mir und ich suchen schon mal entlang des Westwalls Bunker und gucken uns dann ergibig dort um. Wie schon geschrieben haben wir gestern dabei zwei Handgranaten aus dem 2. Weltkrieg gefunden. Meine Frage ist jetzt, ob wir uns damit theoretisch strafbar machen. hatten gestern zwar nen metalldetektor mit, der bleibt aber sonst immer zu hause, da er sch**** ist und nichts außer Balast bringt.
Wollten gestern nämlich die Polizei rufen, habe es aber nicht getan, weil unsere Namen sonst zum zweiten mal am gleichen Ort erschienen wären, und irgendwann kauft man uns einen "zufälligen Fund" nicht mehr ab.... deswegen meine Frage wie es rechtlich aussieht, wenn wir suchen gehen.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende wünscht
Martin
P.S. Spielt dabei vielleicht die Absicht etwas zu finden eine Rolle ???
ich habe eine Frage zu dem was wir machen:
Also Freunde von mir und ich suchen schon mal entlang des Westwalls Bunker und gucken uns dann ergibig dort um. Wie schon geschrieben haben wir gestern dabei zwei Handgranaten aus dem 2. Weltkrieg gefunden. Meine Frage ist jetzt, ob wir uns damit theoretisch strafbar machen. hatten gestern zwar nen metalldetektor mit, der bleibt aber sonst immer zu hause, da er sch**** ist und nichts außer Balast bringt.
Wollten gestern nämlich die Polizei rufen, habe es aber nicht getan, weil unsere Namen sonst zum zweiten mal am gleichen Ort erschienen wären, und irgendwann kauft man uns einen "zufälligen Fund" nicht mehr ab.... deswegen meine Frage wie es rechtlich aussieht, wenn wir suchen gehen.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende wünscht
Martin
P.S. Spielt dabei vielleicht die Absicht etwas zu finden eine Rolle ???
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