Angenommen, jemand hat Bajonette verschiedener Epochen (Hau- und Stichwaffen von Kriegswaffen) und will die verkaufen; darf er das oder greift dann wieder das KWKG o.ä. ???
Spielt dabei das Aussehen i.S.v. "Gebrauchsfähigkeit" eine Rolle?
Danke für jede weiterführende Info
Spielt dabei das Aussehen i.S.v. "Gebrauchsfähigkeit" eine Rolle?
Danke für jede weiterführende Info
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