Hieb-/Stichwaffen-Verkauf

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  • tunichgut
    Ritter


    • 16.07.2004
    • 468
    • NRW + SH

    #1

    Hieb-/Stichwaffen-Verkauf

    Angenommen, jemand hat Bajonette verschiedener Epochen (Hau- und Stichwaffen von Kriegswaffen) und will die verkaufen; darf er das oder greift dann wieder das KWKG o.ä. ???
    Spielt dabei das Aussehen i.S.v. "Gebrauchsfähigkeit" eine Rolle?
    Danke für jede weiterführende Info
    Ein Schelm, wer böses denkt...
  • Deistergeist
    Moderator

    • 24.11.2002
    • 19529
    • Barsinghausen am Deister

    #2
    Grummel, da fühle ich mich angesprochen-wo ich doch dauernd mit "verbotenen Gegenständen" rumlaufe ...der DEUTSCHE an sich ist eben übervorsichtig-wenn es um das Verletzen von Gesetzen geht.
    Mein Wissensstand: Bajonette besitzen und benutzen bedarf keiner Genehmigung, und ist auch nicht verboten. Der Verkauf an Personen unter 18 ist nicht erlaubt. Habe ich in meinem Haushalt Bajonette UND Personen unter 18 Jahren, muss ich die Waffen sichern, damit dieser Personenkreis keinen Unfug damit machen kann. Das ist natürlich sehr verkürzt und umgangssprachlich ausgedrückt. Nähere Infos findest du auf den Seiten des "FORUM WAFFENRECHT".
    Wenn jemand andere Infos hat-ich lasse mich gern belehren. Aber bitte mit den Gesetzen zu den Infos! Und bitte beachten: Auch das neue Waffengesetz lässt sich auslegen, und das wird auch gern ausgenutzt. Was in einem Bundesland toleriert wird, kann im nächsten Ländle für Ärger sorgen.
    MfG Bajonettgeist
    "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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    • Deistergeist
      Moderator

      • 24.11.2002
      • 19529
      • Barsinghausen am Deister

      #3
      Was mir gerade einfällt: Manche Blankwaffen, auch ältere Exemplare, sind natürlich wegen ihrer Form verboten. Z. B. die nette Kombination Schlagring/Messer. Auch Uropas Stockdegen ist verboten. In Deutschland MUSS eine Waffe wie eine Waffe aussehen, nicht wie eine Taschenlampe oder ein Spazierstock! Für Discobesuche und Stadionbesuche gelten natürlich besondere Regeln.
      Viele Outdoor Händler bieten Bajonette zum Kauf an, einfach mal das Kleingedruckte lesen.

      Quelle: Forum Waffenrecht, Visier und Kontaktbeamter der Polizei Hannover.
      "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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      • tunichgut
        Ritter


        • 16.07.2004
        • 468
        • NRW + SH

        #4
        ....danke!!!!
        Ein Schelm, wer böses denkt...

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        • Rotti
          Heerführer

          • 16.09.2000
          • 1832
          • Im finstren Bayern / M
          • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

          #5
          Genau so isses!
          Frei ab 18, nicht in Kombination mit Schlagringen o.ä. und nicht als "getarnte Waffen" wie Stockdegen o.ä.
          Ebenfalls verboten: Butterfly- Messer , Fallschirmjäger - Fallmesser und soweit ich weiß auch Springmesser mit über 10cm Klingenlänge.

          CU
          Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
          die Asche bleibt uns doch!

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