bunker betreten usw.

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  • basti
    Landesfürst


    • 19.07.2004
    • 697
    • ruhrgebiet mitte

    #1

    bunker betreten usw.

    tach zammen ich hab da mal eine frage an euch
    was passiert im falle eines auftauchens der grünen kameraden wenn man grade in einem bunker usw ist? muss man mit einer anzeige rechnen so wegen hausfriedsbruch usw oder was kommt dann?
    frage 2 in welcher weise macht man sich starfbar wenn man sozusagen die bunker tür mit einem schlüssel aufmacht oder in paar steine aus der wand prokelt? schlüssel == 50 pfünder oder akku hammer
    auch hausfriedensbruch? oder einbruch?


    gruss sebastian
  • Oelfuss
    Heerführer

    • 11.07.2003
    • 7794
    • Nds.
    • whites 3900 D pro plus

    #2
    Zitat von basti
    tach zammen ich hab da mal eine frage an euch
    was passiert im falle eines auftauchens der grünen kameraden wenn man grade in einem bunker usw ist? muss man mit einer anzeige rechnen so wegen hausfriedsbruch usw oder was kommt dann?
    Sofern die Anlage auf öffentlichem Grund liegt und Du keine Verbotsschilder "übersehen" oder Zäune überklettert hast, eigentlich nichts.
    Die Ordnungsmacht taucht i.d.R. nur bei Anruf eines Dritten auf. Dann kommts darauf an, was der besorgte Anrufer erzählt hat und was Du für einen Eindruck machst.

    Tarnklamotten und Werkzeug sind dann eher kontraproduktiv.

    Aus eigener Erfahrung kann ich nur von positiven Kontakten beim Zusammentreffen mit der Polizei berichten. Die waren eher belustigt, wenn sie die ursprüngliche Schilderung des Anrufers mit den tatsächlichen Gegebenheiten verglichen haben....

    Wenn Du Dich auf Privatgelände rumtreibst und eine Anzeige vorliegt, hast Du allerdings Pech gehabt Hier hilft nur: Vorher fragen.

    Zitat von basti
    in welcher weise macht man sich starfbar wenn man sozusagen die bunker tür mit einem schlüssel aufmacht oder in paar steine aus der wand prokelt? schlüssel == 50 pfünder oder akku hammer
    auch hausfriedensbruch? oder einbruch?
    Das ist jetzt nicht Dein Ernst oder? Was Du machst ist mir ja ziemlich gleich, aber diese Frage in einem öffentlichen Forum zu stellen....
    Ich messe Dir mal soviel Verstand zu, dass Du Dir denken kannst, hier keine Bestätigung oder Absolution für solche Sachen zu kriegen. Aus diesem Grund kannst Du Dir die Antwort auch denken. Wenn etwas verschlossen ist, ist eine Öffnung immer mindestens eine Sachbeschädigung (und das ist erst der Anfang).

    Also nicht immer GLEICH mit dem Hammer durch die Wand....
    bang your head \m/

    Kommentar

    • Eifelgeist
      Ehren-Moderator
      Heerführer

      • 13.03.2001
      • 2593
      • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

      #3
      Oha!

      Fall 1: Kommt auf die Situation an. Bei einem „allseits“ offenen Bunker neben dem Wanderparkplatz wird wohl keiner was sagen. Ansonsten Einbruch ...

      Fall 2: Schwerer Einbruch, ohne Wenn und Aber!

      Gruß
      Eifelgeist
      Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

      Wer hier vorüber geht, verweile!
      Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
      Deutschland zerfällt in viele Teile.
      Das Substantivum heißt: Zerfall.

      Was wir hier stehn gelassen haben,
      das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
      Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
      auf den ein Volk gekommen ist.


      Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

      Kommentar

      • Salzi
        Ritter

        • 16.10.2002
        • 467
        • Berglen
        • Schuhgrösse 41

        #4
        mich hats schon erwischt ...

        ... ich musste den herren in grün ( ganz grün mit MPi und begleiter mit fell ) gar nichts geben ( ausser die personalien ) , dafür der feuerwehr , die für den bunker verantwortlich sind - 500 € fürs nächtliche ausrücken und 10 stunden arbeitsdienst - BUNKERREINIGUNG !!! war also halb so schlimm - die anzeige die gemacht werden MUSSTE ist eingestellt worden weil a) feuerwehr hat sie zurückgezogen weil schnell bezahlt und abgeleistet wurde b) die staatsanwaltschaft wohl zuviel zu tun hatte oder ich mir sonst nichts habe zu schulden kommen lassen ...
        war aber sehr viel glück dabei !!!
        ausserdem war ich so freundlich die vermissten grünen kollegen zu suchen und rauszuführen ... schon peinlich wenn die suchscheinwerfer nach 30 min aufgeben und man im dunkeln mit einwegfeuerzeugen rumirrt ...
        Ich bin kein Rassist - Ich hasse alle !!!

        Kommentar

        • Ralf
          Banned
          • 09.03.2001
          • 2915
          • Essen/Ruhrgebiet

          #5
          Auf blöde Fragen gibts üblicherweise blöde Antworten...auf saudumme Fragen gibts NIX!
          Mir fällt gleich der Kopf ab vom Schütteln................

          Kommentar

          • Wigbold
            Heerführer

            • 25.11.2000
            • 3670
            • 76829 Landau / Pfalz
            • OGF - L + W

            #6
            Zitat von basti
            was passiert im falle eines auftauchens der grünen kameraden wenn man grade in einem bunker usw ist?
            Also die Zeigefingergilde kam ja schon zu Wort bzw. wird sich noch melden. Anscheinend ist die Frage allein schon ganz doll verboten...

            Ich seh das - als rechtlicher Laie - so:

            War das Gelände nicht umzäunt und der Bunker offen, bzw. sind Löcher zum Einstieg vorhanden, wird es auf unbefugtes Betreten hinauslaufen.

            Je nach Situation kann der Hausfriedensbruch noch dazu kommen.



            Zitat von basti
            frage 2 in welcher weise macht man sich starfbar wenn man sozusagen die bunker tür mit einem schlüssel aufmacht oder in paar steine aus der wand prokelt? schlüssel == 50 pfünder oder akku hammer
            auch hausfriedensbruch? oder einbruch?

            gruss sebastian
            Wenn man die Tür gewaltsam öffnet oder in eine AUSSENmauer einen Einstieg trümmert, ist das sicher ein ( evtl. schwerer ) Einbruch. Und Achtung: Auf dem Rückweg, beladen mit eventuellen Fundsachen, ist der Diebstahl mit dabei, auch wenn es sich um Schrott handelt.

            Falls man zum Öffnen Sprengstoff verwenden will, geht die Sache ganz übel aus, das sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

            Wenn man gewaltfrei in einen Bunker eindringt und innen drin den Hammer schwingt, könnte das durchaus als Sachbeschädigung durchgehen. Aber wahrscheinlicher ist auch hier wohl (evtl. schwerer ) Einbruch, da man kaum eine alleinstehende Mauer kaputtmacht, sondern einen verborgenen Raum öffnen will.

            Eine kleine Extraportion Milch wird dazukommen, wenn es sich um aktuell noch genutzte Liegenschaften des Militär handelt, ich weiß aber nicht, wie die Straftat dann benannt wird.


            Also grundsätzlich sollte man nicht vergessen, daß Vergehen an einem alten Bunker ebenso heftig geahndet werden können, als wenn man Nachbars Häuschen nachts von innen besichtigen will !!!


            Dementsprechend ist auch das Strafmaß von gering bis heftig möglich. Denn vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.


            So, Leute, war das jetzt so schlimm, eine Frage so sachlich als möglich zu beantworten ? Schließlich schadet es auch einem Neuling nicht, wenn er mal darüber nachdenkt, was auf ihn zukommen kann, denn der Rechtliche Umfang eventueller Straftaten wird meist unterschätzt, nicht überschätzt.

            Meine Güte, wenn jemand ernsthaft sowas plant, wird er sich von diesem Beitrag auch nicht abschrecken lassen, aber das Gedankenspiel sei doch erlaubt, was wäre wenn.

            Das heißt schließlich weder daß Basti noch ich sowas morgen abend durchziehen werden, oder ???

            Mit dieser Einstellung, die hier verbreitet ist, sind auch Fotos von Bunkern in der Mehrzahl der Fälle verboten, weil fast immer ein Betreten verboten dabei rausspringt.

            Man muß ja nicht immer gleich zum Hammer greifen !

            Es geht auch mit Erlaubnis.

            Allezufriedenstellenderweise, Wigbold
            Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
            Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

            Mark Twain



            ... weiter neue Wege gehen !

            Kommentar

            • Deistergeist
              Moderator

              • 24.11.2002
              • 19529
              • Barsinghausen am Deister

              #7
              @Wigbold: Du hast ja Recht. Immer mit der Ruhe...und natürlich rein theoretische Fragen....
              Das Auftreten bei Begegnungen mit Amtspersonen ist natürlich oft entscheidend. Zivile Kleidung, etwas Hintergrundwissen zu dem Bauwerk und ein freundlicher Ton können Wunder wirken. Und im Rucksack sollte sich nichts befinden, was Ärger bringen könnte.
              Wer etwas Zeit investiert-der findet meist auch eine Person, die man um eine Erlaubnis zur Besichtigung bitten kann.

              Glück auf!
              "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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              • Wilhelm
                Heerführer

                • 08.09.2002
                • 1053

                #8
                .

                Zitat von basti
                tach zammen ich hab da mal eine frage an euch
                was passiert im falle eines auftauchens der grünen kameraden wenn man grade in einem bunker usw ist? muss man mit einer anzeige rechnen so wegen hausfriedsbruch usw oder was kommt dann?
                frage 2 in welcher weise macht man sich starfbar wenn man sozusagen die bunker tür mit einem schlüssel aufmacht oder in paar steine aus der wand prokelt? schlüssel == 50 pfünder oder akku hammer
                auch hausfriedensbruch? oder einbruch?


                gruss sebastian
                Was dann passiert ? Dann nehm ich Dich Fest ! Punkt.

                Wilhelm

                Kommentar

                • Wigbold
                  Heerführer

                  • 25.11.2000
                  • 3670
                  • 76829 Landau / Pfalz
                  • OGF - L + W

                  #9
                  Zitat von Wilhelm
                  Was dann passiert ? Dann nehm ich Dich Fest ! Punkt.

                  Wilhelm
                  Ich erschaudere bis in die Tiefen meines tarnfarbenen Slips ob Deiner Ausführungen.

                  Aber wäre es nicht produktiver, ein bißchen was über die praktische Handhabung von Straftatbeständen und Ihrer Belohnung zu schreiben ?

                  Zumal ich hinter Deinem Posting die männliche Wilhelm - Ausführung vermute, die ja ein wenig Praxiserfahrung beisteuern könnte.

                  Dann könnten alle was lernen - vielleicht.

                  Interessierterweise, Wigbold
                  Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
                  Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

                  Mark Twain



                  ... weiter neue Wege gehen !

                  Kommentar

                  • Wilhelm
                    Heerführer

                    • 08.09.2002
                    • 1053

                    #10
                    beide

                    @Wigbold

                    Du kennst doch den Spruch : Gemeinsam ist man Quark !
                    So so, Du tarnst Dich also mit Schlüpfern

                    PN folgt

                    mfg

                    Wilhelm

                    Kommentar

                    • Eifelgeist
                      Ehren-Moderator
                      Heerführer

                      • 13.03.2001
                      • 2593
                      • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

                      #11
                      Zitat von Wilhelm
                      ... So so, Du tarnst Dich also mit Schlüpfern ...
                      Er tarnt nicht sich – er tarnt ES ...

                      Gruß
                      Eifelgeist
                      Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

                      Wer hier vorüber geht, verweile!
                      Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
                      Deutschland zerfällt in viele Teile.
                      Das Substantivum heißt: Zerfall.

                      Was wir hier stehn gelassen haben,
                      das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
                      Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
                      auf den ein Volk gekommen ist.


                      Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

                      Kommentar

                      • Wilhelm
                        Heerführer

                        • 08.09.2002
                        • 1053

                        #12
                        .

                        Zitat von Eifelgeist
                        Er tarnt nicht sich – er tarnt ES ...

                        Gruß
                        Eifelgeist

                        Der war gut


                        gruß

                        Wilhelm

                        Kommentar

                        • Ralf
                          Banned
                          • 09.03.2001
                          • 2915
                          • Essen/Ruhrgebiet

                          #13
                          Zitat von Wilhelm
                          Was dann passiert ? Dann nehm ich Dich Fest ! Punkt.

                          Wilhelm
                          Und wär ich ein grüner Kamerad, würd ich sagen:
                          Jung, geh mal wech, laß mich mal.......

                          Kommentar

                          • MrSheepy
                            Landesfürst

                            • 26.06.2003
                            • 970
                            • Wesel, NRW
                            • C Scope 770

                            #14
                            1. Wenn ich einen Bunker öffne der verschlossen wurde kommen folgende Strafbestände zusammen:

                            1. Hausfriedensbruch
                            2. schwerer Einbruch (weil geplant und mit Werkzeug!)
                            3. Sachbeschädigung
                            4. zusätzl. Beschädigung von Bundeseigentum
                            5. Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz
                            (auch wenns nich dransteht, ein Bunker aus dem 2. WW steht unter Denkmalschutz! Hab ich rausgefunden als ich meine Suchgenehmigung beantragt hab... Alles aus dem WW2 steht unter Denkmalschutz... Nur ist das halt all inklusive Paperwork und wenn Du nen Bunker überbauen willst kannste das zu 99% auch tun... Nach Anfrage!)

                            Diese sind jetzt Optional:

                            1. Diebstahl (einfacher, Du hast ja niemanden bedroht)
                            2. unbefugtes Betreten von a) Privatbesitz b) Bundesbesitz
                            3. Suchen ohne Genehmigung

                            Ich hätte folgenden Vorschlag....
                            1. Karte besorgen mit Grundbesitzgrenzen
                            2. Eigentümer rausfinden (zu 99% die Stadt/Bundesland)
                            3. Ins Rathhaus tiegern und schön Bitte Bitte machen....
                            4. Den Lachanfall des Beamten ignorieren während er unter Tränen seinen Kollegen erzählt das ein bekloppter in einen halb verfallenen Bunker will
                            5. Gehnemigung nehmen, Danke sagen und gehen....
                            6. Den erneuten Lachanfall ignorieren....
                            Keine Signatur ist auch ne Signatur!

                            Kommentar

                            • Wilhelm
                              Heerführer

                              • 08.09.2002
                              • 1053

                              #15
                              ganz Dicke

                              @Basti
                              Und wenns ganz Dicke kommt, bekommt man noch die Fahrerlaubnis entzogen, bis plus minus 5 Jahre.
                              Kommt drauf an, was Du im Auto transportierst oder vorhattest zu transportieren.

                              gruß

                              Wilhelm

                              Kommentar

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