Zahlen oder Haftstrafe

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  • Wigbold
    Heerführer

    • 25.11.2000
    • 3670
    • 76829 Landau / Pfalz
    • OGF - L + W

    #16
    Bevor wir uns hier vergalloppieren:

    Wohin hat der Provider die Rechnung / Mahnung geschicht ? Und wohin hat der Anwalt sein Schreiben geschickt ?

    An die alte oder an die Neue Adresse ?

    Anwälte machen zwar immer dicke Backen mit Androhungen und so. Aber man sollte das nicht pauschal in die Tonne drücken. Die Frage ist einfach: Wie gut ist seine Munition und wieviel Bluff - Anteil ist dabei ?

    Im Übrigen denke ich auch öfter über einen gepflegten Amoklauf nach. Das würde aber dann sicher keine unschuldigen Fußgänger treffen, sondern die Richtigen. Die Verursacher !

    Nachhakenderweise, Wigbold
    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
    Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

    Mark Twain



    ... weiter neue Wege gehen !

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    • Salzi
      Ritter

      • 16.10.2002
      • 467
      • Berglen
      • Schuhgrösse 41

      #17
      @ all

      ersteinmal DANK an alle die antworten

      schreibe gerade einen brief an die rechtsverdreher ( sorry an die nichtbeteiligten der sache)

      ...die sollen einmal die Forderungen auflisten , wie sie zustandekommen und belegen ...

      dann sehen wir weiter ---

      der KtdK bedankt sich ( Killer , troz der Kippe )

      Schaun mer mal ...
      Ich bin kein Rassist - Ich hasse alle !!!

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      • Hürtgen Hell
        Geselle


        • 10.05.2004
        • 77
        • NRW

        #18
        Das ist wohl das sinvollste, sich erstmal anzuschauen, wie die herrschaften denn auf das Sümmchen kommen...
        In der Nacht beginnt ein neuer Tag

        Kommentar

        • Salzi
          Ritter

          • 16.10.2002
          • 467
          • Berglen
          • Schuhgrösse 41

          #19
          @ wigbold

          dann bitte aber einheitlich getarnt - nicht aus allen 50 kriegen der letzten 70 jahre ...

          mein Plan sieht folgerdermassen aus :

          1) politiker
          2) Anwälte ( die forderungen stellen )
          3) Benzinpreisverursacher
          4) exFrauen

          ...
          Zuletzt geändert von Salzi; 25.08.2004, 14:30.
          Ich bin kein Rassist - Ich hasse alle !!!

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          • profiler
            Geselle


            • 06.08.2004
            • 56
            • rheinland-pfalz

            #20
            @salzi
            mache beamte nicht zu vergessen.....

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            • Salzi
              Ritter

              • 16.10.2002
              • 467
              • Berglen
              • Schuhgrösse 41

              #21
              ...das macht Wigbold ...

              plus die windelköpfe wo flugzeuge in Hochhäuser fliegen ...

              wir hätten noch platz im fluchtauto für nen amokläufer für die aufgabenbereiche

              spammailer , Popups und strassenmusiker
              Ich bin kein Rassist - Ich hasse alle !!!

              Kommentar

              • MatthiasHNX
                Geselle


                • 28.01.2004
                • 76
                • Hessen-Süd

                #22
                Obwohl ich mich auch nicht allzu gut in der Materie auskenne...

                Kann sein, daß dafür auch Erzwingungshaft angeordnet werden kann. Vermutlich aber erst, nachdem Du den Gerichtsvollzieher verärgert hast. M. W. dient diese aber nur dazu, die Forderung zu unterstreichen, nicht aber die Forderung aufzuheben, denn der Rechnungsbetrag dürfte bestehen bleiben, bzw. eher höher werden.

                So wie Du das jetzt geschildert hast, könntest Du Dich mit einer eidesstattlichen Versicherung in finanzieller Hinsicht um die Forderung drücken. ABER: Dir gibt keiner mehr ne Kreditkarte, keine Autofinanzierung, keine Ratenzahlung beim Otto-Versand etc. - sprich alles, wo Schufa eingeholt wird. Ob Du von Deiner Hausbank eine Scheckkarte oder nen Dispo bekommst weiß ich auch nicht. Hat also auch sehr viele Nachteile.

                Ich würde daher anraten, zuerst die Rechtmäßigkeit der Forderungen in Frage zu stellen, hier riecht es auch irgendwie nach unberechtigter Abzocke.
                Wie Wigbold schon geschrieben hat, bleibt auch erst mal abzuwarten wieviel heiße Luft hinter den Drohungen der Gegenseite steckt.
                Und wenn alles nicht hilft: Freundlich mit dem Gerichtsvollzieher umgehen. Mir laufen beruflich ab und zu welche übern Weg und ich muß sagen, daß das alles sehr nette Menschen sind, mit denen man auch gut und sachlich verhandeln kann (auch aus Sicht des armen Opfers). Die kleben Dir auch bestimmt nicht auf den letzten Joghurt im Kühlschrank nen Kuckuck drauf...
                Wenn Dir tatsächlich nur 2.50EUR in der Woche übrig bleiben, sind Gerichtsvollzieher für Dich viel mehr Freund als Feind
                Nur darfst Du sie nicht verarschen, Meldeaufforderungen ignorieren usw.
                Zuletzt geändert von MatthiasHNX; 25.08.2004, 15:39.

                Kommentar

                • Salzi
                  Ritter

                  • 16.10.2002
                  • 467
                  • Berglen
                  • Schuhgrösse 41

                  #23
                  Nein , die Gerichtsvollzieher machen ja nur Ihren Job - das ist wie der tankstellenpächter - der macht ja nicht die Benzinpreise ...
                  Ich bin kein Rassist - Ich hasse alle !!!

                  Kommentar

                  • Muhns
                    Landesfürst

                    • 22.08.2002
                    • 755

                    #24
                    Zitat von MatthiasHNX
                    Und wenn alles nicht hilft: Freundlich mit dem Gerichtsvollzieher umgehen. Mir laufen beruflich ab und zu welche übern Weg und ich muß sagen, daß das alles sehr nette Menschen sind, mit denen man auch gut und sachlich verhandeln kann (auch aus Sicht des armen Opfers). Die kleben Dir auch bestimmt nicht auf den letzten Joghurt im Kühlschrank nen Kuckuck drauf...
                    Wenn Dir tatsächlich nur 2.50EUR in der Woche übrig bleiben, sind Gerichtsvollzieher für Dich viel mehr Freund als Feind
                    Nur darfst Du sie nicht verarschen, Meldeaufforderungen ignorieren usw.
                    Moin zusammen,
                    nach dem Studium dieses Threads muss ich da beipflichten, mein Nachbar, ein guter Freund von mir, ist Vollstreckungsbeamter.
                    Wichtig ist eine Kooperation mit dem Beamten, da davon der weitere Verlauf der Sache abhängen kann (wenn klar ist, das du das zahlen musst, was die dir da i.R. gestellt haben, das muss ja erstmal geklärt werden). Mit dem Beamten kannst/musst du aushandeln, wie hoch die Beträge sein sollen und ob du zahlen kannst, und was mit den Raten wird, etc.
                    Eine "Vermeidung" der Kooperation wirft natürlich den "üblichen bürokratischen Apparat mit allen Folgen" an, denn der Beamte macht auch nur seinen Job, und wenn du dich da querstellst, hast du wahrscheinlich ein Problem.

                    Jedenfalls, das wollte ich an dieser Stelle noch anfügen.

                    Grüße und viel Glück bei der Sache,
                    MUHNS
                    "Das Wesen von Ebbe und Flut ist in einem Glas Wasser nicht ablesbar." (GUNKL)

                    Kommentar

                    • Surfer
                      Ritter

                      • 06.01.2002
                      • 579
                      • Aachen

                      #25
                      Sei doch mal bitte so nett-

                      und umschreibe(bzw. beschreibe) den Provider. Da gibts z.b Freies Netz(erdachte Beschreibung-Namensgleichheit und Ähnlichkeiten sind rein zufällig und nicht gewollt) wo schon einige Verfahren,laufen aufgrund unrechtmäßiger Forderungen.
                      Vielleicht kann man dir einen Tip geben,wo du Foren findest wo diese Thematik behandelt wird und wo auch vielleicht der eine oder andere tip abfällt.
                      Durchtrenne immer erst den blauen Draht-wenn die Uhr schneller wird-Lauf

                      Kommentar

                      • MatthiasHNX
                        Geselle


                        • 28.01.2004
                        • 76
                        • Hessen-Süd

                        #26
                        Ich würde auch nicht davor zurückschrecken, irgendwelche Drecksäcke gleich beim Namen zu nennen. Ist doch auch gute Werbung für die

                        Kommentar

                        • rubberduck
                          Bürger

                          • 11.04.2003
                          • 164
                          • bei Bonn
                          • DFX mit 14er Penetrator, Tesoro Silver uMax

                          #27
                          So wie Du das jetzt geschildert hast, könntest Du Dich mit einer eidesstattlichen Versicherung in finanzieller Hinsicht um die Forderung drücken
                          schön wärs

                          leg Widerspruch ein und bitte um eine Forderungsaufstellung (PER EINSCHREIBEN). Dabei schilderst du auch den Vorfall das du gekündigt hast (im übrigen Kündigungen immer schriftlich mit Einschreiben und die Bestätigung 4 Jahre aufheben) und das eine Fortführung des Vertrages ja gar nicht möglich gewesen wäre.
                          Danach wartest du mal in Ruhe die Antwort ab.
                          Vor dem Knast brauchst du keine Angst zu haben.
                          Wenn Antrag auf Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung vom Gläubiger gestellt wird und der GVZ dich z. B. nicht antrifft oder du nur einen Teilbetrag zahlen kannst ergeht "Haftanordnung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung".
                          Auf deutsch heißt das das dich der Gläubiger zwingen will die EV abzugeben.
                          Deswegen geht aber noch nicht jeder in den Bau.
                          Gleichzeitig würde ich mich an den Verbraucherschutz wenden.

                          Nur zur Info: sowohl die EV als auch die Haftanordnung sind äußerst schädlich
                          Diese werden beim Schuldnerregister des Amtsgerichts veröffentlicht.
                          Angaben darüber erhalten nicht nur die Schufa und ALLE Wirtschaftsauskunfteien sondern jeder der beim Amtsgericht ein berechtigtes Interesse vorweisen kann. Auch die IHK verkauft Listen der Schuldnerlisten an Ihre Mitglieder.

                          Mit dem Beamten kannst/musst du aushandeln, wie hoch die Beträge sein sollen und ob du zahlen kannst, und was mit den Raten wird, etc.
                          Auch das ist eine Fehlinfo. Wenn der Gläubiger nicht mit deinen 2,50 bzw. mit dem Betrag der angebl. zwischen dir und GvZ ausgehandelt wurde einverstanden ist kannst du sowas vergessen.
                          In der Regel hört der Gläubiger jedoch auf den Gerichtsvollzieher.

                          Sollte Mahnbescheid gestellt werde IMMER widersprechen. Ansonsten wird ein vollstreckbarer Titel erwirkt der bis zu 30 Jahre lang vollstreckt werden kann.
                          Raus gehts da nur mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren.
                          D.h. 6 Jahre Wasser und Brot
                          Das Verfahren ist teuer, aufwendig und wenig erheiternd. Du bekommst dann einen Vermögensverwalter zugeteilt.

                          Abschließend ist zu sagen das Haftanordnung, EV, IV und vollstreckbarer Titel für deine Selbstständigkeit der Anfang vom Ende sind.
                          Auch zukünftige evtl. Arbeitgeber holen Auskünfte über die Bonität Ihrer Angestellten. Die wollen nämlich in Zukunft nicht mit Lohnpfändungen ausgelastet sein.

                          Ansonsten kannst du mich ja mal per PN anschreiben und dann kann man ja mal telefonieren.
                          Ich arbeite in der Branche und kenn mich ein wenig aus.

                          gruss
                          dirk
                          Detektor:
                          DFX mit 14er Penetrator, Tesoro Silver uMax

                          früher: MXT

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                          • nixfinder
                            Anwärter


                            • 03.02.2004
                            • 24
                            • Hamburg

                            #28
                            Hallo.
                            Als nicht Jurist kann und will ich Deinen Fall nicht beurteilen.

                            Ich habe schon haeufiger die Erfahrung gemacht,mit Verlagen und Versicherungen,das wilde Drohungen ausgestossen wurden.
                            Post vom Amtsgericht,habe Widerspruch eingelegt.
                            Ca. ein Jahr spaeter wieder Post vom Amtsgericht,Inhaltie Gegenseite hat ihre Forderungen zurueckgezogen.

                            Soll heissen:
                            Es hat sich in den letzten Jahren eingebuergert unberechtigte Forderungen frech zu stellen,in der Hoffnung der vermeintliche Schuldner laesst sich durch Post vom Amtsgericht beeindrucken bzw. hat Angst vor weiter steigenden Kosten.

                            Wenn ich es richtig gelesen habe stehst Du finanziell schon an der Wand.
                            Ein Einspruch gegen die Forderungen verschafft Dir min. ein Jahr Zeit.
                            Bis dahin kann sich die persoenliche Situation stark veraendert haben.
                            Den Einspruch kannst Du jederzeit zureuckziehen und zahlen.

                            Bei Angeboten von Teilzahlungen ist Vorsicht geboten.
                            Man wird sie vor Gericht als Anerkenntnis der Schuld werten.

                            Hier gab es schon einige mehr oder wenig richtige Tipps.
                            Alle,mich eingeschlossen,von nicht Juristen.

                            Ich denke du solltest deine Fragen besser hier Stellen:


                            Ich habe mir das Forum nicht angesehen(man muss sich vorher registrieren).
                            Du kannst dann berichten.

                            nixfinder

                            ps.
                            Erst mein zweites Posting hier und hat nichts mit dem eigentlichen Thema gemein.
                            Warum?
                            Weil es mir die Falten aus dem Beutel zieht wie teilweise voellig unberechtigte Forderungen durchgesetzt werden.

                            Kommentar

                            • Salzi
                              Ritter

                              • 16.10.2002
                              • 467
                              • Berglen
                              • Schuhgrösse 41

                              #29
                              Hallo , der Anbieter ist kein kleiner No-Name sondern ARCOR - ( Falls sich die Firma jetzt angegriffen fühlt - GUT SO ! - Ihr könnt mich ja verklagen oder den Betrag erhöhen )

                              Habe seit der (leider) mündlichen Kündigung knapp 10 Monate KEINERLEI schreiben , Mahnung oder sonstiges bekommen - Nicht an die alte Adresse ( dort wohnt mein Onkel ) und nicht an die neue - die Arcor bekannt ist durch die frage der Vertragsübernahme ...

                              @ARCOR : Ihr habt wohl für D2 nicht genug Geld auf die schweizer -Konto-Seite gebracht !!!
                              Ich bin kein Rassist - Ich hasse alle !!!

                              Kommentar

                              • rubberduck
                                Bürger

                                • 11.04.2003
                                • 164
                                • bei Bonn
                                • DFX mit 14er Penetrator, Tesoro Silver uMax

                                #30
                                Ich würde auch nicht davor zurückschrecken, irgendwelche Drecksäcke gleich beim Namen zu nennen.
                                wieso Drecksäcke ?

                                1. kann man es doch mal versuchen

                                2. Kündigungen haben immer schriftlich zu erfolgen und die Bestätigungen müssen aufbewahrt werden. Wem das zu unbequem ist der muss ggf. die Konsequenzen tragen.
                                Detektor:
                                DFX mit 14er Penetrator, Tesoro Silver uMax

                                früher: MXT

                                Kommentar

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