Schatzregale schematisch

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  • masterTHief
    Landesfürst

    • 27.11.2001
    • 985
    • In einer Höhle in der Erde
    • Schlumberger Titan

    #1

    Schatzregale schematisch

    Hier einmal von mir eine vergleichende Gegenüberstellung (als schematische Schnellhilfe für Jedermann gedacht):

    Schema der Verfahrens- und Verwaltungsabläufe mit und ohne Schatzregal
    © 2004 masterTHief


    Ohne Schatzregal

    Entdeckung / Fund
    Privates Eigentum (§ 984 BGB)
    Fachliche Beurteilung
    Erwerbsrechte ausschließliche bzw. Vorkaufsrechte, Enteignung
    Öffentliches Eigentum
    Kaufpreis / Entschädigung
    Zuweisung an öffentliche Stelle

    Länder ohne Schatzregal:
    - Bayern
    - Hessen
    - Nordrhein-Westfalen


    Mit Schatzregal

    Entdeckung / Fund
    Fachliche Beurteilung
    Öffentliches Eigentum
    Belohnung / Fundprämie (kein Finderlohn i. S. des BGB i. V. m. verlorenen Gegenständen) nicht zwingend, sondern Anreiz zur Ablieferung
    Zuweisung an öffentliche Stelle

    Schatzregale gelten in folgenden Ländern für Funde:
    a) anläßlich staatlicher Nachforschungen oder
    Grabungen
    b) in Grabungsschutzgebieten
    c) von besonderem, hervorragendem wissenschaftlichem Wert
    d) von (wissenschaftlichem) Wert

    Baden-Württemberg: a, b, c,
    Berlin: a,
    Brandenburg: a, b, d,
    Bremen: a, b, c,
    Hamburg: a,
    Mecklemburg-Vorpommern: a, b, c,
    Niedersachsen: a,
    Rheinland-Pfalz: a, b, c,
    Saarland: a, b,
    Sachsen: a, b,
    Sachsen-Anhalt: a, b, c,
    Schleswig-Holstein: a, b, c,
    Thüringen: a, b, c,


    Gruß

    masterTHief
    - nur echt mit "TH" -
  • Oelfuss
    Heerführer

    • 11.07.2003
    • 7794
    • Nds.
    • whites 3900 D pro plus

    #2
    Danke für die Info!
    bang your head \m/

    Kommentar

    • Sorgnix
      Admin

      • 30.05.2000
      • 25931
      • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
      • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

      #3
      und was sagt die Praxis dazu??????

      Zitat von masterTHief

      Schatzregale gelten in folgenden Ländern für Funde:
      a) anläßlich staatlicher Nachforschungen oder
      Grabungen
      b) in Grabungsschutzgebieten
      c) von besonderem, hervorragendem wissenschaftlichem Wert
      d) von (wissenschaftlichem) Wert


      => Niedersachsen: a,
      ... daß man DAS in Nds wohl auch "das kleine Schatzregal" nennt ...

      Das heißt, das SR gilt hier nur für Funde die "anläßlich staatlicher Nachforschungen oder Grabungen" (wg. mir auch auf privatem Grund und Boden) gemacht wurden - NICHT für Funde, die von Privatleuten gemacht wurden ...


      ... wobei, man könnte natürlich jursistisch spitzfindig grammatikalische Besonderheiten in den Satz "anläßlich staatlicher Nachforschungen oder Grabungen" hineindeuteln ...

      => anläßlich staatlicher Nachforschungen oder staatlicher Grabungen ... ???

      oder

      => anläßlich staatlicher Nachforschungen oder jeglicher allgemeiner Grabungen ... ??

      oder doch einfach nur Grabungen????


      WER legt das jetzt bitte WIE aus??

      IHR Plädoyer, Herr Rechtsanwalt

      Gruß
      Weißnix
      Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
      zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

      (Heiner Geißler)

      Kommentar

      • Sorgnix
        Admin

        • 30.05.2000
        • 25931
        • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
        • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

        #4
        ich vergaß:

        Rudolf,
        vielen Dank für diese Aufstellung!
        Bringt mal wieder ein wenig Nachdenklichkeit hier rein ...


        Meine Fragerei nach der Auslegung "von Worten" rührt übrigens aus unserem gemeinsam gehörten Vortrag von Dr. Selk, der ja für die Erläuterung des kurzen Satzes über den Schatzfund nach BGB § 984 glatt 20 Minuten brauchte ...

        ... und das nur für die nötigsten Definitionen ...
        Deshalb bin ich in diesem o.g. Falle doch ein wenig vorsichtig geworden ...

        Gruß
        Jörg
        Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
        zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

        (Heiner Geißler)

        Kommentar

        • masterTHief
          Landesfürst

          • 27.11.2001
          • 985
          • In einer Höhle in der Erde
          • Schlumberger Titan

          #5
          Danke, Ölfuss und Sorgnix, gern geschehen.

          Sorgnix,
          Deine Frage richtet sich zwar an einen Anwalt wie Dr. Selk, - auf den hast Du ja hinsichtlich des Privatrechtes (§ 984 BGB) direkt Bezug genommen hast - , aber der wird (standesrechtlich bedingt) hier kaum Stellung dazu nehmen.
          Wenngleich ich ebenso hier in München in einer Anwalts- und Steuerkanzlei arbeite, so doch n u r angestellt als Diplom-Finanzwirt und nicht als niedergelassener Steuerberater.
          Muß nicht heißen, daß ich rechtlich unbewandert bin, aber Rechtsauskunft kann nur von einem Anwalt wie Dr. Selk gegeben werden, mich würden sofort alle Abmahn-Anwälte an den Hammelbeinen ziehen.
          Meinem Schema ist zu entnehmen, daß das Schatzregal Niedersachsen n u r zieht, wenn die Nachforschung oder Grabung staatlich v e r a n l a ß t war.
          Ist doch eigentlich eindeutig, alle privat veranlaßten Grabungen fallen im Umkehrschluß nicht darunter. So meine juristisch inkompetente Antwort (wenn Robert Selk das bestätigt, bin ich in guter Gesellschaft).

          Danke, EUER EHREN!

          Nach dem Vortrag von Dr. Selk zum § 984 BGB – den ich sehr kritisch und genau verfolgt habe – habe ich mich mit ihm länger unterhalten. Der Vortrag basierte zugegebenermaßen (von einigen Modifikationen abgesehen) auf meinem Aufsatz zum Schatzfundparagraphen, den Frau Vettermann vor einigen Jahren in der NUGGET veröffentlicht hat und der anscheinend Standart geworden ist.
          Herr Dr. Selk hatte nach dessen Kenntnis durch Frau Vettermann sich darüber gewundert, daß es sich bei dem Autor um einen Nicht(!)-Juristen gehandelt hat (damals war ich noch Steuerprüfer).
          Jedenfalls kann man auch hier über 20 Minuten lesen, was es mit dem einen(!) Satz des § 984 BGB auf sich hat.
          Nicht jeder war bei dem Vortrag anwesend und niemand hat einen schriftlichen Abdruck, insoweit kann man weiterhin auf den Aufsatz zurückgreifen.

          Das Schema zum Schatzregal als Teil des Öffentlichen (nicht privaten) Rechts lag schon länger in der Schublade, aber nachdem ich es leid war, laufend mehr Dichtung als Wahrheit zum Schatzregal in den Foren zu lesen, mußte das mal raus.
          Habe durchaus auch hier länger darüber nachdenken müssen, wie man die verschiedenen Grundzüge zum Eigentumserwerb (durch Privat oder Staat) auf einen leicht verständlichen Nenner bringen kann, an dem man sich grob aber zutreffend orientieren kann.
          Gebe meiner Hoffnung Ausdruck, daß diesbezüglich demnächst nicht mehr so viel Phantasien in den Foren und der Szene kursieren und für Verunsicherung sorgen.
          Sollte auch etwas für sog. Neulinge geeignet sein.

          Es galt mir, aufzeigen, daß man durchaus auch in Ländern mit Schatzregal privat Eigentum an Schätzen erlangen kann, wenn man nicht gerade in Brandenburg fündig geworden ist - siehe zu d) - , denn dort schlägt der Staat schon zu, wenn der Fund auch nur von (wissenschaftlichem) Wert ist.
          Und das ist für die Wissenschaftler - wollen wir wetten? - dort praktisch jeder Fund.

          Also weitersagen, daß es diese Orientierungshilfe gibt, weiter empfehlen und macht Euch Ausdrucke (habe nichts dagegen - deshalb auch ins Web gestellt).

          Bei Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie

          masterTHief
          - nur echt mit "TH" -

          Kommentar

          • mistermethan
            Heerführer

            • 31.07.2003
            • 2961
            • Sachsen, Dresden
            • Tesoro Euro Sabre, Garrett AT Pro, Garrett Pro-Pointer, Teknetics Omega 8000, abgelegt: MD 3009 (der ging nur 2 Mal), Bounty Hunter Quick Draw, Minelab Musketeer Advantage

            #6
            schönes Thema!

            Betrifft mich seit gestern auch direkt (also eigentlich schon länger). Der nette Polizist erläuterte mir bei der Übergabe der Fundmunition und der Frage wie es denn zu dem Fund kam: "Sie wissen aber das sowas hier in Sachsen verboten ist (sondeln)!" Weiter meinte er: "Suchen sowie Graben, auch wenn man bloß mit der Gartenschaufel das Laub beiseiteschiebt". Auch hat er mir die Strafe beim Erwischen aufgezeigt - der Detektor ist auf nimmerwiedersehen eingezogen und es hagelt eine Anzeige (keine Ordnungswidrigkeit!). Sie persönlich hätten wohl keine direkte Handhabe, sollte mich allerdings der Förster ertappen und anrufen sähe das schon anders aus. Deswegen steht im Protokoll auch: "Beim Gassigehen zufällig gefunden". Ich bin sehr dankbar über die Auslegung der Beamten, habe aber trotzdem ein anderes Rechtsverständniß! Dieses Hobby ist so friedvoll und naturverbunden und solange man sich auch an den Ehrencodex hält (keine Gräber, Bodendenkmale oder Massenschlachtfelder wie das Oderbruch) sehe ich da für mich auch keinerlei Konsequenzen, obwohl der Verlust des Detektors schon ein großes Übel wäre!

            Marco, etwas vom Thema abgewichen...
            Klar das Auge, stark die Hand, treu dir selbst, dem Vaterland, lieber brechen als sich schmiegen, so muß Recht und Rechtes siegen.

            Adolf Pichler

            Kommentar

            • Sorgnix
              Admin

              • 30.05.2000
              • 25931
              • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
              • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

              #7
              upps.

              ... da hatte ich doch einen Beitrag übersehen ...

              Danke für die erweiternden Ausführungen!


              Zu zwei Sätzen geb ich aber gern noch nen kleinen Kommentar ab ( )

              Zitat von masterTHief
              ... So meine juristisch inkompetente Antwort (wenn Robert Selk das bestätigt, bin ich in guter Gesellschaft).
              ... ich gehe schwer davon aus, daß sich die Betonung auf "Antwort" bezieht - nicht auf "inkompetent" ...


              Zitat von masterTHief
              ... Nicht jeder war bei dem Vortrag anwesend und niemand hat einen schriftlichen Abdruck, insoweit kann man weiterhin auf den Aufsatz zurückgreifen.
              ... nö. Mitgeschrieben habbich auch nicht - aber ich hab ne 1a Bandaufnahme des Vortrags
              (MIT freundlicher Erlaubnis des Vortragenden gemacht ... )

              ... und frage jetzt keiner nach ner Kopie davon.
              Der Mitschnitt ist auf ner DAT-Kassette. Ich hab keine Gerätschaften, das Ding zu kopieren ...


              Gruß
              Jörg


              P.S. Marco, ich sehe das auch so. Besser, der Kram wird entdeckt und entsorg, als das doch mal irgendwann was schief geht
              Und die Variante "Gassi gehen" haben die Kollegen in Grün nur aus Eigennutz entwickelt. Zur Vermeidung von unnötigem Schriftverkehr
              Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
              zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

              (Heiner Geißler)

              Kommentar

              • Schreck
                Ritter


                • 28.06.2005
                • 469
                • Hessen

                #8
                re

                Hallo,
                prima Post, allerdings habe ich immer noch nicht verstanden, ob ich jetzt in Niedersachsen sondeln darf oder nicht. Ich habe zwar drei Rechtsscheine
                aber schlau bin ich bis jetzt noch nicht aus den Angaben geworden...Ich interpretiere frei, ich darf sondeln, wenn ich nicht gerade direkt über ein Hügelgrab tappe. Wie schaut es konkret mit dem Wert aus? Wenn das Land gräbt gehört es NS, aber wenn ich auf Landeseigentum sondele, was passiert dann...wie in Hessen 50/ 50? Natürlich vorausgesetzt, ich dürfte grundsätzlich auf Landesterritorium sondeln, brauche ich das direkte Einverständnis von der Kommune oder dem Förster?
                Vielen Dank im Voraus!

                Grüsse,
                Schreck
                Zuletzt geändert von Schreck; 19.07.2005, 11:29.

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