die gebeine dürfen dann nach deutschland überführt werden.
Rechtslage in Belgien und Holland
Einklappen
X
-
fakt ist der, nach dem stand der dinge, die meine recherchen um werner voss betreffen, dass das sondeln in belgien absolut verboten ist. allerdings gibt es die ausnahme, dass , wenn ein belgischer archäologe die leitung führt oder mit zugegen ist, das sondeln erlaubt werden kann, allerdings unter der auflage: funde sind eigentum des belgischen staates ,mit ausnahme einwandfrei identifizierbarer gefallener (erkennungsmarke, soldbuch, papiere.)
die gebeine dürfen dann nach deutschland überführt werden.Für Gott, Kaiser und Vaterland!!!
Spandau!!! Was sonst??

Kommentar