250.000.- Euro Strafe für's Graben?

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  • Rolando
    Einwanderer


    • 03.10.2004
    • 14
    • Altertheim, das liegt in der Nähe der berühmt/berüchtigten Autobahnausfahrt KIST bei Würzburg
    • bald den ersten und zwar einen Minelab Explorer XS

    #1

    250.000.- Euro Strafe für's Graben?

    hi ihr,

    jetzt bin ich aber doch etwas geschockt!

    lese gerade das denkmalschutzgesetz durch...... steht da doch tatsächlich was von "bis zu 250.000,- euro strafe"....... wenn man ohne genehmigung an denkmälern oder zum zwecke des ausbuddelns von denkmälern (und dazu kann wohl jeder alte knopf zählen), oder gar auch beim versehentlichen ausbuddeln eines "denkmals" (??) erwischt wird!?

    also das finde ich nun übertrieben! na ja - wenn einer mit dem bagger auf schloss neuschwanstein losrast und die türme niederwalzt - ok! aber ich als einsamer sondler, der an irgendeiner alten mauer ein bisschen herumstochert und vielleicht mal einen alten kreuzer findet - da sind doch unterschiede, oder?

    also ich wohne hier auf dem land in einem bauernhof. bei uns hinten draussen auf den feldern schert sich kein mensch darum (wenn man da draussen überhaupt mal jemanden trifft) wenn ich da mit dem detektor rumdüse, geschweige denn hab ich da schon mal die bullerei gesehen.

    ich mach das jetzt mal nach dem motto: wo kein kläger da kein richter, frage mal den einen oder anderen bauer und geh mal ein bisschen "spazieren" mit meinem kleinen "fiffi" von minelab :-)

    nichts für ungut

    euer
    rolando
  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
    • 25935
    • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

    #2
    Nun ja ...

    ... irgendwas muß ja nun im Gesetz stehen ...

    Ganz salopp gesagt steht für "Mord" da auch "Lebenslänglich" drin - was bei manchem Delinquenten hinterher dann entweder von vornherein in ner (nicht nur für Außenstehende) recht geringjährigen Freiheitsstrafe oder in frühzeitiger Begnadigung endet ... Am Ende sinds ab und an jedenfalls UNTER 10 Jahren ...
    => Keine Suppe wird so heiß gegessen wie sie gekocht wird ...

    DAS jetzt bitte nicht als Diskussionaaufhänge nutzen ...
    ... ich weiß, daß der Vergleich vielleicht ein wenig hinkt.


    Ansonsten wurde dieses Strafmaß seinerzeit bei Erlassung sicher nicht für den Übeltäter Sondengänger erdacht - da ging es doch eher um die eine oder andere Baumaßnahme, bei der dem Bauherrn bzw. Unternehmer die Zeit wichtiger als das Gemeininteresse war ...
    Ich kenne jedenfalls keinen Fall, in dem ne höhere Strafe verhängt wurde.

    Für die Fachgruppe Raubgräber liegt das meiner Kenntnis nach höchste Urteil bei knapp 2.500,-- € (+ Anwalt).
    ... bei Wiederholungstätern dann gern etwas höher.

    "Weh" tut sicher auch ein solch "geringer" Betrag.

    Gruß
    Jörg
    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)

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    • hopfenhof
      Heerführer

      • 16.03.2003
      • 2906
      • sa
      • Xlt,Deus,Sea Hunter,Aquanaut,Förster-Ferrex&Sensys-Magneto,Propointer

      #3
      mir wollte mal ein jungjäger eine strafe von 250 euro aufbrummen da hab ich ihn gefragt ob er vergessen hat wer vor ihm steht und kurzerhand angeboten seinen polo mit meinen (damals noch campo)ins gebüsch zu schieben und ihn dann hinterher
      der Junge hat sich dann besonnen und doch lieber auf seinen hochstand gekrabbelt
      ich dachte mich hacks
      son lümmel da
      Belächle niemanden der einen Schritt zurück macht denn er könnte nur Anlauf nehmen wollen.

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