Tauschbörsen -->Frage:

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  • saarbunker
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    • 28.06.2004
    • 399
    • Rheinland-Pfalz ;-)
    • ein White`s MXT :-)

    #1

    Tauschbörsen -->Frage:

    Guten Morgen Leute,
    Da ja hier mal den Vorschlag von jemanden gemacht worden ist, Dokumentationen bei Tauschbörsen wie: Emule, Kazzar,.... zu ,,Saugen"
    Gehen wir mal davon aus, es handelt sich nur um Dokus, die vor einer Woche oder so, im Fernseher gelaufen sind..... und nun meine Frage:
    Darf man das eigendlich diese Dokus ,,Saugen"?
    Wohl bemerkt, es handelt sich ja nicht um Musik oder die Neusten Kino Filme!
    Ich habe mal was gehört, diese Tauschbörsen sollen ansich nicht Verboten sein, sondern Das Runterladen von Musik etc.... Stimmt das?
    Wenn ja, dann dürfte es doch eigendlich keine Problem geben, wenn man Dokumentationen ,,Saugt" oder?
    Weil, es ist ja schon blöd, wenn man eine schöne Doku Verpasst hat....und möchte sie unbedingt haben......Was sagt ihr??

    Vielen Dank für eure Bemühungen, das intressiert bestimmt nicht nur mich, sondern noch Viele andere hier!

    MfG
    Johannes
  • Gemueselaste
    Ritter


    • 18.05.2004
    • 367
    • Landau
    • UWM 20

    #2
    Ich sehe bei ner Dokumentation keinen Unterschied zu Musik oder einem Film.
    Der Beitrag wurde vom entsprechenden Sender erstellt und der hat auch die Rechte daran.
    Ich glaube nicht, dass die öffentliche Ausstrahlung im Fernsehen ein Verzicht auf die Rechte darstellt. Im Gegenteil, wenn ein anderer Sender den Beitrag ausstrahlen will, muss er dafür auch berappen.

    Weil, es ist ja schon blöd, wenn man eine schöne Doku Verpasst hat....und möchte sie unbedingt haben......Was sagt ihr??
    Wenn Du sie verpasst hast, warum trittst Du nicht an den Sender heran, und bittest darum, Dir ne Kopie des Beitrags zu schicken. Wunder Dich aber nicht, wenn die was dafür verlangen.

    Gruss
    Martin

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    • Hajo
      Heerführer

      • 29.09.2003
      • 3112
      • NRW
      • C-Scope 1220 B

      #3
      ...und das werden sie...
      und nicht zu knapp!
      hatten wir aber schon mal hier..ich weiß jetzt nicht wo...
      Uli
      Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....

      Kommentar

      • Tigerente
        Ratsherr


        • 23.02.2004
        • 251
        • Gießen / Hessen

        #4
        Kannst Dir ja mal die Gesetze durchlesen : http://www.urheberrecht.org/law/norm...03-09-13/text/
        Zuletzt geändert von Tigerente; 12.10.2004, 10:36.
        Jesus lebt !!!
        Joghurt auch !!!!

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        • Tigerente
          Ratsherr


          • 23.02.2004
          • 251
          • Gießen / Hessen

          #5
          Hab da noch etwas gefunden

          Rechtliches zum Filetausch:

          Durch die Unterzeichnung Klaus Wowereits (SPD) am 13.09.2003 trat das neue Urheberrecht in Kraft. Brigitte Zypries (SPD), Verfechterin der Urheberinteressen und Interessen der Vermarkter fast zusammen: "Wer - ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich - Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar." Es ist wohl klar, dass sie sich mit dieser Aussage auf die Tauschbörsen (eMule, Kazaa, Morpheus usw.) bezieht. Wer sich noch früher dahinter verstecken konnte, seine kopierten CDs als Sicherheitskopien abzustempeln, wird es von nun an schwerer haben durch das neue Urheberrecht. Denn dieses schränkt das Recht auf private Sicherungskopien massiv ein.

          Der Privat-User macht sich strafbar, wenn zur Erstellung der Kopie ein Kopierschutz umgangen wird. Es ist also logisch, dass alle zukünftigen Software, Audio-CDs etc. einen Kopierschutz beinhalten werden, ganz egal ob dieser wirklich vor einer illegalen Kopie schützen kann oder nicht.

          Privatkopien aus deutlich erkennbar illegalen Quellen sind in Zukunft ebenso verboten wie das Anbieten von Dateien über das Internet, sofern keine Lizenzvereinbarung besteht. Auf gut Deutsch heißt dies, dass es durch das neue Gesetzt möglich ist, private Nutzer einer Tauschbörse zu verklagen. In den USA ist diese Entwicklung schon fast zum Alltag geworden. Mit Geldstrafen in Höhe von 750 - 150.000 Dollar je Soundfile sind zu rechnen. Ob es in Deutschland auch so dramatisch kommen wird, ist noch unklar.

          Software, die zum Erstellen von 1:1 Kopien von Dateien dient, wird auch weiterhin legal bleiben. Dies gilt jedoch nicht für Software die gezielt einen Kopierschutz umgehen kann. (z.B. CloneCD). Folgende Software, die bis vor kurzem noch in jedem Fachgeschäft legal erhältlich war, ist nun illegal und darf nicht weiter vertrieben werden:

          Movie Jack 3 ; DCS DVD Copy Suite ; DaViDeo 3 ; Movie Ripper DVD ; Clone CD Version 4 ; DVD RipperKit ; Game Jack 3

          Erlaubt bleiben wird es den Anwendern im privaten Bereich bis zu sieben Kopien von Daten- und Musik-CDs, zur privaten Nutzung, zu erstellen. Allerdings auch hier wieder nur unter dem Vorbehalt, dass bei den Kopien keine Kopierschutzmechanismen umgangen worden sind. Die Privatkopien, solange diese als legal zählen, dürfen unentgeltlich an Leute aus dem engeren Bekanntenkreis weitergegeben werden. Bei rechtmäßigem Erwerb von Software hat der Anwender das Recht auf eine Sicherungskopie, selbst wenn für diese ein Kopierschutz umgangen werden muss.



          Weiterführende Links:


          – Filesharing und Recht.


          – Sehr umfangreiche Webseizte zum aktuellen UrhG, zur Rechtslage allgemein und der Rechtslage zu privaten Musikkopien.

          Erfahren Sie mehr über SEG Host: Kompetenz und Zuverlässigkeit im Domain-Kauf mit sicherem Treuhand-Service. Jetzt informieren!

          – Rechtslage bei MP3-Daten.


          – FAQ zum Urheberrecht - UrhG
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