Also meines Wissens gibt es da keine generelle Regelung. Auf privaten Grundstücken kann dir das Sondeln nicht verboten werden wenn es dir der Eigentümer gestattet. Weiterhin kommt es auch darauf an, auf was für einem Gebiet du sondeln willst. Wenn das z.B. archäologisch interessant ist (z.B. Bodendenkmäler), dann wirst du dir schwer tun, eine Genehmigung zu erhalten.
Wende dich einfach mit einer Anfrage an die für das Gebiet zuständige Denkmalschutzbehörde (meistens beim Kreis angesiedelt).
Die verschiedenen Denkmalschutzgesetze findest du hier
Handle so, dass die Maxime deines Handelns zum Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung werden könnte (Immanuel Kant)
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Handle so, dass die Maxime deines Handelns zum Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung werden könnte (Immanuel Kant)
Schau Dir mal unser Unterforum für die rechtlichen Fragen an. Die Frage kommt recht regelmäßig
Stimmt!!Diese frage ist eine der häufigsten.Höre und sehe sehr oft das sich Sondler darüber Informieren.
Meinen Wissens nach ist es nich erlaubt zu sondeln.Aber wie "700000279" sagte da sollte man immer mit dem Grundstückseigentümer regeln.
Es ist mir noch nier passiert das ich einen Bauern angetroffen habe,der was dagegen hat.Immer nur Standart sprüche wie 50~50 oder ;was haben Sie den schon so gefunden".Man muss eben nur Nett sein.Habe schonmal was verschenckt,da sind die immer am meisten begeistert,die Bauern.
... Also meines Wissens gibt es da keine generelle Regelung. Auf privaten Grundstücken kann dir das Sondeln nicht verboten werden wenn es dir der Eigentümer gestattet....
Wie kommt ihr nur immer auf die Idee, dass auf Privatgrund das Denkmalschutzgesetz nicht gültig wäre.
Es ist vielmehr so, dass man beide Einverständnisse haben muss, das der Denkmalschutzbehörde und das des Grundeigentümers.
claus
Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!
Neben den eingetragenen Bodendenkmälern (Grabstätten, Villenanwesen etc.) muss man natürlich auch an die nicht eingetragenen Bodendenkmäler denken wie römische Münzen, die als bewegliches Bodendenkmal genauso unter Denkmalschutzgesetze fallen...
Ausserdem sind auf allen privaten Flächen auch noch andere Gesetze zu beachten, z.B. bei Gewässerläufen und in Waldgebieten auch das Naturschutzsgesetz... Ich denke mal das von Sondlern am häufigsten verletzte Gesetz!
Neben den eingetragenen Bodendenkmälern (Grabstätten, Villenanwesen etc.) muss man natürlich auch an die nicht eingetragenen Bodendenkmäler denken wie römische Münzen, die als bewegliches Bodendenkmal genauso unter Denkmalschutzgesetze fallen...
Ausserdem sind auf allen privaten Flächen auch noch andere Gesetze zu beachten, z.B. bei Gewässerläufen und in Waldgebieten auch das Naturschutzsgesetz... Ich denke mal das von Sondlern am häufigsten verletzte Gesetz!
Man trifft beim Studium der Foren auf recht unterschiedliche Aussagen.
Ich habe mal irgendwo im Internet den Gesetzestext nachgelesen, (finde ihn leider nicht mehr) daß auch Bodenverfärbungen die von einem nicht mehr vorhandenen Denkmal herrühren eben dieses Denkmal darstellen. Bei eingetragenen Bodendenkmälern wird die Genehmigung für diese Stellen nicht erteilt, da man bei seiner zuständigen Behörde die Gegend in der man zu Suchen beabsichtigt auch mit Grabungsgenehmigung anmelden muß. Das heißt, das auch ein noch nicht eingetragenes Bodendenkmal dem Grundstücksbesitzer nicht bekannt sein kann und deshalb trotz seiner Erlaubnis eine Allgemeine Grabungsgenehmigung vorliegen muß. ( Gilt für NRW)
SO HABE ICH DEN TEXT VERSTANDEN
@astra
dein gesetzestext denke ich kanst du ant akta legen der wer weis schon wo welcher boden in irgendeiner weise verfärbungen hat das ist reine auslegungssache (und sollte es so sein naja dann kann man immer noch weitersehen)
demnach ist das sondeln in kiesgruben so ziemlich immer untersagt ddenn beim abbau dort siehst du div. schichten sehr gut
aber vorab gefragtes also mit brandenburg glaub ich ist es sone sache
mich haben sie dort damals schon weggejagt nur weil ich ein grünen landy gefahren hab also oft ist es so ,daß anwohner angehalten sind ein besonderes auge auf div. gestalten zu werfen.
naja man kann es denen nicht verübeln wenn bei mir einer jedes jahr den vorgarten umpflügen würde dem würd ich auch beine machen das is klar
micha
desweiteren hatte ich es ,das einer klipp und klar zu mir sagte :er gibt mir 10 min wenn ich dann nicht weg bin ruft er die polizei naja vor 2 jahren hatten irgendwelche hornochsen dem sein bootshaus so dermaßen unterhöhlt das es zusammenbrach (mit boot drin) ich hab mich so gefetzt mit dem ich dacht der kriegt nen herzinfakt son a..loch :beobachtet mich solange bis wir uns komplett angemummelt hatten boot startklar ins wasser gelassen dann kommt er an und jagt uns weg
dabei hatte ich ihm vorher schon plausiebel gemacht,das uns die unterwasserwelt gerade an diesen ungestörten seen wirklich interessiert.
Zuletzt geändert von hopfenhof; 10.11.2004, 21:54.
Belächle niemanden der einen Schritt zurück macht denn er könnte nur Anlauf nehmen wollen.
womit wir uns jetzt wieder mal total verrannt haben und keiner mehr weiss, wo es langgeht...
Zitat von Wilhelm
Hi, zusätzlich zur Claus Antwort,
wenn man auf Privatgrundstücke sondeln möchte, braucht man NUR die Genehmigung des Grundstücksbesitzers. Man muß nicht gleich die Behörden belästigen.
JEDER Grundstücksbesitzer hat in seinem Grundstücksbrief stehen, ob auf seinem Grundstück ein Bodendenkmal eingetragen ist.
Die Entscheidung liegt beim Besitzer, denn der muß es wissen...
liebe Grüße
Wilhelm
Wo holt ihr nur immer solche Informationen her
WENN dem so wäre, würde das ja im Umkehrschluss bedeuten, es gibt keine unbekannten Denkmäler mehr, da sie ja alle eingetragen sind...
Da sprech ich jetzt auch die beweglichen Denkmale an...
Sondeln heisst im Gesetzestext "gezielte Suche... mit Hilfsmitteln" und das ist nun mal Genehmigungspflichtig. Da steht nichts von Privatgrund.
...und es soll mir jetzt keiner erzählen, er will ja NUR sondeln und nicht graben!
Lügen macht Nase lang!
claus
Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!
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