noch mal zum bodenfund

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  • diddlmaus
    Geselle


    • 23.05.2004
    • 81

    #1

    noch mal zum bodenfund

    hallo leute,

    ich habe gerade im geschlossenen thread "bodenfund" gelesen und dabei stellen sich mir ein paar fragen.
    bei unserem hobby ist es nicht auszuschliesen auf eine waffe zu stoßen, ob als gut gefettetes exemplar oder als rostklumpen. sei es beim sondeln oder als dachbodenfund oder beim ausschöpfen von plumpsklos
    nun meine frage(n): wie verhalte ich mich bei solch einem fund? wie lange ist eine waffe eine waffe und wann ein rostklumpen? und, welche besitzrechte hat man an solch einem fund?

    gruß diddl
  • Muecke
    Heerführer

    • 12.10.2003
    • 2414
    • Deutschland

    #2
    Hallo,

    ich fasse mich mal kurz, da dieses Thema im Forum sehr oft angesprochen wurde. Über die Suchfunktion wirst Du garantiert Beiträge angezeigt bekommen, welche genaue Auskunft geben. Suche einfach mal nach " wesentliche Teile ", "Waffengesetz", " Teilesätze" u.s.w.
    Entschuldige bitte, aber es macht irgendwann keinen Spaß mehr andauernd das gleiche zu schreiben, wenn alles schon mal da war. Die Sachen sind auf alle Fälle gesetzlich geregelt und sind im Waffengesetz und im Kriegswaffenkontrollgesetz genauestens geregelt. Kannst mal hier nachlesen:



    Ansonsten wird selbst ein totaler Rostklumpen, welcher mal eine Schußwaffe war, nach dem Gesetz auch noch als solche angesehen, obwohl damit nichts mehr anzufangen ist. Also äußerste Vorsicht!
    Kann z.B. auch noch geladen sein und trotzdem losgehen.
    Normalerweise melden das Fundstück, dann wird überprüft, ob die Waffe mit einer Strafsache in Berührung stand und dann auf die WBK oder zum Büchsenmacher, welcher das gute Stück nach genauen Vorgaben kastriert. Wie und was gemacht werden muss, entnimmst Du dem Link von mir. Wenn das alles geschehen ist, kannste das Teil dann als Dein Eigentum betrachten.

    MfG Uwe

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    • diddlmaus
      Geselle


      • 23.05.2004
      • 81

      #3
      @ mücke,

      ich dachte ja nur ich könnte mir hier praktische tips abholen, das waffengesetz kenne ich in groben zügen. ich habe keine lust mir bei solch einem fund von den behörden ans bein pissen zu lassen.

      p.s. keine ahnung das hier soviel über dieses thema diskutiert wurde.


      gruß diddl

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      • Rotti
        Heerführer

        • 16.09.2000
        • 1832
        • Im finstren Bayern / M
        • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

        #4
        Tip für gefundene Rostklumpen, die unbedingt mit sollen:

        Finde einen Büchsenmacher Deines Vertrauens und speichere seine Tel.Nr. ins Handy. Den Transport von der Fundstelle zu ihm kündigst Du ihm vorher telefonisch an. Transportieren darfst Du sie nämlich. Besser ist es, wenn er das vorher auch weiß. Das minimiert das Risiko etwas, aber:
        Die Rechtslage ist dennoch schwammig, weil mit etwas bösem Willen ist die Frage ob das dann ein "Transport" , eine "Inbesitznahme zum Zwecke des Transports" oder "...zum Zwecke der Aneignung" war, gleich auf dem Tisch. Und Du darfst dann auf Deine Kosten und Nerven glaubwürdig darlegen, daß es wirklich nur ein Transport war. Könnte eventuell schwierig werden...
        Wir machen hier nicht umsonst so´n Heckmeck um das Thema.

        Wenn man´s richtig angehn will, bleibt letztenendes eh nur der Weg über die rote Sammler WBK. Dann kann fast nix mehr schiefgehen.

        Bei ´ner Waffe, die noch frisch im Fett liegt ist allerdings eh nicht von einem Weltkriegsrelikt, sondern von einer Straftat auszugehen, und sei es "nur" der illegale Besitz.
        Ist n Heikles Thema, das Ganze.
        Noch besser ist es, den Jungs von Grün Weiß vor Ort einfach
        bescheidzusagen, daß man das Teil zum Büchsenmacher fährt. Die sind zumeist tausend mal besser drauf, als ihr Ruf den Anschein erweckt. (Hallo!? Das sind auch Männer wie wir....mit demselben Hang zum Spielenundundund.) Und wenn man ihnen nicht blöd kommt, ist mit denen oft sehr gut reden.

        Einfach mal ausprobieren.
        Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
        die Asche bleibt uns doch!

        Kommentar

        • diddlmaus
          Geselle


          • 23.05.2004
          • 81

          #5
          @mücke,

          ich verstehe dich ja. man quatscht sich nicht gerne den mund fusselig.
          leider nutze ich die suchfunktionen in den foren nur ungern. das ist für mich so ähnlich wie mit einem lexikon zum stammtisch in die kneipe gehen

          @rotti,

          danke, das sind praktische tips.

          um eins klarzustellen, ich habe keine waffen oder munition gefunden und bin auch nicht scharf drauf so etwas zu finden. es ist jedoch nicht ausgeschlossen das man mal mit so etwas zu tun bekommt (ich habe jedenfalls keinen diskriminator für kriegswaffen an meinem dedektor

          alsooo, ich verstehe es so, der besitzer des grundstück oder wald o.ä. muß mit dem sondeln und graben einverstanden sein, der besitzer hat kein interesse an den funden (und was passiert wenn doch) und wenn waffen ins spiel kommen dann die behörden informieren.
          was passiert wenn ich die fundwaffe nicht zu einem büchsenmacher bringe sondern die polizei nimmt sie mit, habe ich dann auch noch einen anspruch darauf oder verschwindet sie in den unergründlichen weiten der amtsstuben?
          gibt es probleme solche fundwaffen (auch kriegswaffen-vollautomaten) vom büchsenmacher "kastrieren" zu lassen?

          gruß diddl

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          • MrSheepy
            Landesfürst

            • 26.06.2003
            • 970
            • Wesel, NRW
            • C Scope 770

            #6
            1. Kastrieren kann die jeder dazu berechtigte Büchsenmacher. Kommt nur auf den Preis an...

            2. Wiederbekommen tust Du die Sachen immer, evtl. mit Auflagen! Stellen die Sachen eine Gefährdung dar, kanns aber auch anders aussehen

            3. Im normalfall hat man 2-3 Wochen Zeit Funde abändern zu lassen

            4. Der Besitzer muss natürlich gefragt werden. Hat er kein Interesse an den Funden Deins, sonst 50:50.

            5. Waffen/Munition melden...
            Zuletzt geändert von MrSheepy; 07.01.2005, 07:12.
            Keine Signatur ist auch ne Signatur!

            Kommentar

            • diddlmaus
              Geselle


              • 23.05.2004
              • 81

              #7
              hallo nochmal,

              erst mal danke für die infos.

              macht es eigentlich einen unterschied ob es sich um eine "normale" waffe (pistole, karabiener) eine kriegswaffe (mpi, mg) oder gar einen panzer oder geschütz (z.b. 8,8 ) handelt?
              ich meine damit ob man all dies auf deko umbauen lassen darf und es behalten kann.

              gruß diddl

              Kommentar

              • basti
                Landesfürst


                • 19.07.2004
                • 697
                • ruhrgebiet mitte

                #8
                diddil wenn du einn panzer haben möchtest ich rede von radpanzer keinen mit ketten
                brauchst du einn führerschein wenn du ihn in deutschland fahren möchtest auf der strasse.
                auf privatgelände nicht da kannste auch mit kette fahren

                man kann alles zur deko umbauen lassen

                ich habe mal bei ebay um einen tomahayk marschflugkörper gekämpft der war leer aber sowas macht sich prächtig im garten nur der seetransport aus den staat war einwenig hoch

                gruss basti

                Kommentar

                • diddlmaus
                  Geselle


                  • 23.05.2004
                  • 81

                  #9
                  danke für eure antworten.

                  @basti,

                  und was sagt der tüv dazu wenn man mit so'n teil vorfährt


                  gruß diddl

                  Kommentar

                  • Funker
                    Geselle


                    • 31.12.2003
                    • 63
                    • Sprockhövel,Ruhrpott,NRW

                    #10
                    Was soll der TÜV sagen? Auch in Düsseldorf fuhr einer mit nem Panzer auf der Kö einkaufen.
                    Carsten

                    Kommentar

                    • basti
                      Landesfürst


                      • 19.07.2004
                      • 697
                      • ruhrgebiet mitte

                      #11
                      ja keine ahnung frag mal ob du einen spürpanzer mit strassenzulassung bekommen kannst

                      erwarte aber ein nicht sehr ernst gemeinte antwort

                      aber da fahre ich lieber nen richtig netten kettenbagger

                      macht mehr spass


                      guss basti

                      Kommentar

                      • Funker
                        Geselle


                        • 31.12.2003
                        • 63
                        • Sprockhövel,Ruhrpott,NRW

                        #12
                        hey,wenn du von der a43 bochum riemke abfährst,direkt am ende der ausfahrt ist son typ der verkauft ab und an auch nen panzer.

                        Kommentar

                        • BVK
                          Heerführer


                          • 16.09.2004
                          • 1184

                          #13
                          Alles klar???

                          Diddlmaus,
                          da hast Du nun Deine Antworten. Die einzig brauchbare ist die #2 von Muecke.
                          Aber Du willst ja kein Lexikon zum Stammtisch mitnehmen. Na dann viel Spass noch.

                          Gruß
                          BVK
                          der auch erst lernen mußte, nicht bei jedem, auch ernsthaften Thema einen Spielplatz eröffnen zu müssen
                          und ich werde 54.
                          Zuletzt geändert von BVK; 10.01.2005, 19:31.

                          Kommentar

                          • Claus
                            • 24.01.2001
                            • 6219
                            • Bernau bei Berlin
                            • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                            #14
                            ich hab das Thema mal zu den Rechtsfragen verschoben, da passt es wohl eher... :
                            @ BVK was ist los mit dir, schlecht geschlafen...

                            Es waren schon ein paar mehr vernünftige Antworten dabei, würd ich meinen.
                            Jedenfalls keine falschen.

                            Was ich vermisst habe, ist der Hinweis auf die waffenrelevanten Teile.

                            Laut deutschem Gesetz ist ein solcher Fund eine Waffe, wenn bestimmte Waffenrelevante Teile (Lauf oder Schloss oder Abzugmechanismus) vorhanden sind.
                            Der Zustand dieser Teile spielt dabei absolut keine Rolle!!!

                            Rottis Hinweis ist absolut richtig, du darfst einen solchen Fund in Besitz nehemn, aber nur um ihn auf direktem Weg einem Berechtigten zu übergeben.
                            Dabei sollten Rottis Ratschläge mit der Ankündigung des Transportes ernstgenommen werden.

                            claus
                            Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                            Kommentar

                            • basti
                              Landesfürst


                              • 19.07.2004
                              • 697
                              • ruhrgebiet mitte

                              #15
                              also claus ich weiss auch damals von meiner lustigen zeit bei y tours das vorallem auf das schloss und abzug geachtet wurde das sowas ja nicht mitgenommen wurde

                              aber bei den meisten umgebauten waffen ist doch der lauf verschweisst das schloss durchbohrt oder abzug festgeschweisst

                              daher denke ich das diese teile nicht mehr in betriebszustand sein dürfen

                              gruss basti

                              ps nein ich habe keine g3 oder g36 geklaut

                              Kommentar

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