Nachdem ich gestern eine ungewollte Begegnung der grünen Art in einem Wald hatte bin ich danach direkt zum Amt für Forstwirtschaft (Oberförsterei Strausberg) gefahren um die Angelegenheit persönlich mit dem doch sehr netten Oberförster zu klären. Hätte mir den Mann ganz anders vorgestellt als einen typischen Beamten der den ganzen Tag nur in seinem Büro vor dem PC sitzt...
Naja, wie auch immer auf jeden Fall war er sehr umgänglich und auch offen dem Gegenüber was wir dort gemacht haben. Außerdem ist zu sagen das Waldbesitzer, Jäger, Forstbetriebe, untere Forstbehörde und obere Forstbehörde nicht immer der selben Meinung sind was die Nutzung des Waldes durch Privatpersonen betrifft.
Ich habe dann noch einges an Material mitbekommen, wie zum Beispiel das aktuelle Waldgesetz von Brandenburg (das sich übrigens nicht viel vom Bundeswaldgesetz unterscheidet), eine Blanko-Gestattung zum Befahren des Waldes gemäß §16 Absatz 2 usw... Interessant ist auch das die Forstbehörde auch teilweise über den Willen eines privaten Waldbesitzer hinaus entscheiden darf!
Jetzt mal zur eigentlichen Frage: Wo bitte in diesem Waldgesetzt steht es das man als Privatperson, den Wald zu Fuß betretend nicht sondieren darf? Nach §14-17 Allgemeines Betretungs- und Benutzungsrecht ist das Sondieren nicht verboten (weil eigentlich auch garnicht erwähnt). Es ist übrigens auch gestattet jeden Wald (egal ob staatlich oder privat) zu betreten, Pilze zu sammeln usw... solange nicht durch besondere Beschilderung anders gekennzeichnet...
Naja, wie auch immer auf jeden Fall war er sehr umgänglich und auch offen dem Gegenüber was wir dort gemacht haben. Außerdem ist zu sagen das Waldbesitzer, Jäger, Forstbetriebe, untere Forstbehörde und obere Forstbehörde nicht immer der selben Meinung sind was die Nutzung des Waldes durch Privatpersonen betrifft.
Ich habe dann noch einges an Material mitbekommen, wie zum Beispiel das aktuelle Waldgesetz von Brandenburg (das sich übrigens nicht viel vom Bundeswaldgesetz unterscheidet), eine Blanko-Gestattung zum Befahren des Waldes gemäß §16 Absatz 2 usw... Interessant ist auch das die Forstbehörde auch teilweise über den Willen eines privaten Waldbesitzer hinaus entscheiden darf!
Jetzt mal zur eigentlichen Frage: Wo bitte in diesem Waldgesetzt steht es das man als Privatperson, den Wald zu Fuß betretend nicht sondieren darf? Nach §14-17 Allgemeines Betretungs- und Benutzungsrecht ist das Sondieren nicht verboten (weil eigentlich auch garnicht erwähnt). Es ist übrigens auch gestattet jeden Wald (egal ob staatlich oder privat) zu betreten, Pilze zu sammeln usw... solange nicht durch besondere Beschilderung anders gekennzeichnet...





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