Waldgesetz

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  • Brainiac
    Heerführer


    • 21.12.2003
    • 3194
    • Berlin
    • Augen, Ohren, Nase und Verstand

    #1

    Waldgesetz

    Nachdem ich gestern eine ungewollte Begegnung der grünen Art in einem Wald hatte bin ich danach direkt zum Amt für Forstwirtschaft (Oberförsterei Strausberg) gefahren um die Angelegenheit persönlich mit dem doch sehr netten Oberförster zu klären. Hätte mir den Mann ganz anders vorgestellt als einen typischen Beamten der den ganzen Tag nur in seinem Büro vor dem PC sitzt...
    Naja, wie auch immer auf jeden Fall war er sehr umgänglich und auch offen dem Gegenüber was wir dort gemacht haben. Außerdem ist zu sagen das Waldbesitzer, Jäger, Forstbetriebe, untere Forstbehörde und obere Forstbehörde nicht immer der selben Meinung sind was die Nutzung des Waldes durch Privatpersonen betrifft.
    Ich habe dann noch einges an Material mitbekommen, wie zum Beispiel das aktuelle Waldgesetz von Brandenburg (das sich übrigens nicht viel vom Bundeswaldgesetz unterscheidet), eine Blanko-Gestattung zum Befahren des Waldes gemäß §16 Absatz 2 usw... Interessant ist auch das die Forstbehörde auch teilweise über den Willen eines privaten Waldbesitzer hinaus entscheiden darf!

    Jetzt mal zur eigentlichen Frage: Wo bitte in diesem Waldgesetzt steht es das man als Privatperson, den Wald zu Fuß betretend nicht sondieren darf? Nach §14-17 Allgemeines Betretungs- und Benutzungsrecht ist das Sondieren nicht verboten (weil eigentlich auch garnicht erwähnt). Es ist übrigens auch gestattet jeden Wald (egal ob staatlich oder privat) zu betreten, Pilze zu sammeln usw... solange nicht durch besondere Beschilderung anders gekennzeichnet...
    ______________
    mfg Swen


    2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...
  • milosa
    Lehnsmann


    • 23.12.2004
    • 35

    #2
    Erholungszweck

    Du beanspruchst kein allgemeines Betretungs- und Benutzungsrecht (Erholungszweck),
    sondern hast einen ganz speziellen Betretungsanspruch.

    Warum sollte soetwas im Waldgesetz geregelt sein?

    Zuletzt geändert von milosa; 08.01.2005, 18:21.

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    • Oelfuss
      Heerführer

      • 11.07.2003
      • 7794
      • Nds.
      • whites 3900 D pro plus

      #3
      Außerdem ist Sondeln ja nicht generell verboten, sondern genehmigungspflichtig! Ein kleiner Unterschied.
      bang your head \m/

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      • Brainiac
        Heerführer


        • 21.12.2003
        • 3194
        • Berlin
        • Augen, Ohren, Nase und Verstand

        #4
        @milosa, das allgemeine Betretungs- und Nutzungsrecht dient nicht nur der Erholung sondern ist eine Art "Jedermansrecht" ähnlich wie es das auch in Skandinavien gibt...
        Auch unter den speziellen Nutzungsrechten wie zum Beispiel das Befahren mit einem KFZ usw findet sich nix was eine Genehmigung für's Sondieren betrifft.

        @Oelfuss, das Bodensondierungen als Privatperson genehmigungspflichtig sind steht dort nicht drin, lediglich Grabungen und Aufschüttungen sind genehmigungspflichtig...
        ______________
        mfg Swen


        2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

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        • Vampire
          Heerführer

          • 16.08.2001
          • 2218
          • Schwarzwald

          #5
          Hy,

          mein Nachbar ist Jäger, darum habe ich ihn mal gefragt was im Wald verboten ist und was der Jäger generell zu sagen hat.

          1. Jedermann ist es erlaubt im Wald spazieren zu gehen. Auch das Sondeln ist NICHT verboten.

          2. Der Jäger besitzt NUR das Jagdrecht und hat überhaupt keine Befugnis dich aus dem Waldstück zu verweisen!!!

          Nur wenn ihr etwas angewachsenes Zerstört oder Mitnehmt ( Bäume fällt)macht ihr euch strafbar.
          Am Besten holt ihr euch die Befugnis vom Waldbesitzer( in den meisten Fällen ist es Privatwald) dann habt ihr nichts zu befürchten.


          Gruß vampire
          "In jeder Legende, mag sie noch so phantastisch sein, steckt ein Körnchen Wahrheit. Und gelegentlich nehmen wir ein schimmer davon wahr."
          Bram Stoker

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          • Claus
            • 24.01.2001
            • 6219
            • Bernau bei Berlin
            • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

            #6
            grummel grummel grummel

            jetzt schmeissen wir aber mal wieder kräftig alle Gesetze durcheinander...

            Natürlich steht im Waldgesetz nichts über das Suchen mit Metallsuchgeräten, das gehört da auch gar nicht hin.
            Das ist im Denkmalschutzgesetz geregelt und diese Vorschriften gelten auch im Wald!

            Es ist zwar "hilfreich" und auch bequem, dass man, wenn man in einem bestimmten Gesetz kein Verbot für ein Vorhaben findet, davon ausgeht, dass es erlaubt ist.
            Es geht aber meist ins Auge, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
            Also bitte; wenn etwas nicht ausdrücklich verboten ist, dann nicht sofort davon ausgehen, dass es auch erlaubt ist.
            Meist ist es dann nämlich durch andere Gesetze oder Genehmigungserfordernis geregelt.

            Ausserdem fällt das doch sofort ins Auge; wenn Grabungen im Wald verboten sind, dann wohl auch das Sondeln, oder geht ihr ohne Spaten los???

            Nein, wir diskutieren jetzt nicht darüber ab wieviel Meter Tiefe ein Loch eine Grabung ist

            claus
            Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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            • Claus
              • 24.01.2001
              • 6219
              • Bernau bei Berlin
              • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

              #7
              @ Vampire

              ...da du dich ja jetzt dazwischengedrängelt hast

              1. Jedermann ist es erlaubt im Wald spazieren zu gehen. Auch das Sondeln ist NICHT verboten.
              Von Verbot hat niemand gesprochen...
              Das hat Oelfuss oben schon mal geschrieben: es bedarf einer Genehmigung, egal ob im Wald oder auf der Autobahn!

              Und nicht alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist automatisch erlaubt...

              Die Frage, was jetzt ein Jäger mit dem Denkmalschutz zu tun hat, will ich hier nicht weiter vertiefen.

              Nochmal, obwohl bestimmt zum 97 male: Es bedarf zweier Genehmigungen.
              Der der Denkmalschutzbehörde
              und der des Grundstückeigentümers.

              claus
              Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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              • Brainiac
                Heerführer


                • 21.12.2003
                • 3194
                • Berlin
                • Augen, Ohren, Nase und Verstand

                #8
                Brauche ich auch eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde für das Sondieren meines Gartens? Mal ausgenommen der Annahme mein Garten würde auf einem Bodendenkmal stehen...
                ______________
                mfg Swen


                2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

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                • Claus
                  • 24.01.2001
                  • 6219
                  • Bernau bei Berlin
                  • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                  #9
                  wenn du schon fragst...

                  eigentlich ja

                  Du brauchst ja auch eine Genehmigung, wenn du dir dort eine Garage hinbauen willst, oder einen Brunnen...

                  claus
                  Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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                  • milosa
                    Lehnsmann


                    • 23.12.2004
                    • 35

                    #10
                    Zitat von Claus
                    eigentlich ja

                    Du brauchst ja auch eine Genehmigung, wenn du dir dort eine Garage hinbauen willst, oder einen Brunnen...

                    claus
                    Einfach ist es selbst in das Denkmalschutzgesetz des jeweiligen Landes zu schauen.

                    Link ist für NRW.

                    Milosa

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                    • Claus
                      • 24.01.2001
                      • 6219
                      • Bernau bei Berlin
                      • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                      #11
                      Danke @ milosa

                      aber auf unserer Startseite unter "Service" stehen die Denkmalschutzgesetze aller 16 Bundesländer!

                      ...und noch einiges Wissenswerte mehr.

                      Es lohnt also, sich ab und an über die Startseite einzuwählen und nicht immer direkt per \Foren ins Forum direkt!

                      claus
                      Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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                      • milosa
                        Lehnsmann


                        • 23.12.2004
                        • 35

                        #12
                        Zitat von Claus
                        aber auf unserer Startseite unter "Service" stehen die Denkmalschutzgesetze aller 16 Bundesländer!

                        ...und noch einiges Wissenswerte mehr.

                        Es lohnt also, sich ab und an über die Startseite einzuwählen und nicht immer direkt per \Foren ins Forum direkt!

                        claus
                        claus,

                        ehrlich gesagt habe ich mir nicht die Mühe gemacht alles anzuschauen.

                        Nur einen Hinweis habe ich gefunden:

                        "Rechtliches
                        ... under construction ... (noch kein Licht am Ende des Tunnels zu sehen ...)


                        Die Aufteilung ist geplant in:
                        - Einleitung
                        - Gesetze (Bergrecht, Privatrecht, Denkmalrecht)
                        - Linkliste Bergrecht einz. Bundesländer
                        - "Supergau" (Unfall, Bergrettung, Kosten)
                        (derart umfangreich, daß momentan kein Land in Sicht ...)"


                        Viele Grüße

                        milosa

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                        • Claus
                          • 24.01.2001
                          • 6219
                          • Bernau bei Berlin
                          • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                          #13
                          hmmm

                          da hast du wohl nur das angeschaut was bei Aufruf erscheint...

                          Da funktioniert aber alles ausser dem Beitrag über Waffengesetz, da es ja kürzlich novelliert wurde.
                          Ich muss mich da wirklich mal dransetzen...

                          Was ich aber meinte ist die Linkliste die links steht.
                          Da findest du unter "Service" auch die Denkmalschutzgesetze.

                          claus
                          Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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                          • Brainiac
                            Heerführer


                            • 21.12.2003
                            • 3194
                            • Berlin
                            • Augen, Ohren, Nase und Verstand

                            #14
                            'ne Startseite gibbet hier auch?!
                            ______________
                            mfg Swen


                            2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

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                            • Claus
                              • 24.01.2001
                              • 6219
                              • Bernau bei Berlin
                              • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                              #15
                              @ swen



                              claus
                              Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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