Bunkerfunde ...

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  • Horst D
    Heerführer


    • 08.02.2005
    • 1393
    • Speyer

    #1

    Bunkerfunde ...

    da ich mich als bildjournalist momentan mit dem westwall beschäftige, besonders den bunkern im bienwald ( kein suchen mit sonden ) hab ich mal eine frage an die experten.
    bei unseren fotografischen dokumentationen endecken wir immer wieder teile im , bzw in der nähe des bunkers aus der zeit des krieges...siehe hier

    einen lampenschirm.
    meine frage wäre nun...wie sieht es rechtlich aus wenn man so einen fund mit nach hause nimmt, darf man solche funde an interessierte verkaufen.
    oder sollte man sich einfach nach dem motto...was niemand weiß macht in nicht heiß ...verhalten.
    danke für die antworten.
  • chrissi78
    Geselle


    • 01.04.2004
    • 64
    • Bayern / nähe München

    #2
    Servus Horst,

    rechtlich kenn ich mich nicht aus,

    ABER
    meiner Meinung nach sollte man nicht´s mitnehmen, außer seinen Eindrücken.
    Es sollen sich ja noch andere daran erfreuen können, sowas in natura anzugucken.

    gruss
    chris
    Gruss

    der Chrissi

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    • svenismk2
      Heerführer

      • 11.12.2003
      • 1214
      • nrw,alpen am niederrhein
      • whites classic

      #3
      Du erwartest, doch jetzt nicht "WIRKLICH" eine antwort! Na,Ja wen doch dan mal Neeee PN an meiner Einer!
      In Memory of Jimmy! 25.04.2006, and "Die Süsse" 02.04.2007,und Ivy 09.09.2007

      Kommentar

      • eifelzombie
        Ratsherr


        • 09.08.2004
        • 278
        • DN / AC

        #4
        Hallo Horst,

        schau mal im Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz http://www.schatzsucher.de/frames/rp.htm nach, vorallem unter

        "Zweiter Abschnitt

        Kulturdenkmäler"

        da wird Deine Frage schnell beantwortet.

        Gruß
        Eifelzombie

        Kommentar

        • zirpl
          Heerführer

          • 15.09.2002
          • 1729
          • Bei den 7 Zwergen
          • Tesoro Cortez

          #5
          Ich..

          denke solche Fragen werden im DSch.G der Länder geregelt. Ich glaube nicht das es hier Leute gibt, die öffentlich preisgeben,was sie alles verbotenerweise mit nach Haus genommen haben.

          Zirpl

          Kommentar

          • Horst D
            Heerführer


            • 08.02.2005
            • 1393
            • Speyer

            #6
            Zitat von zirpl
            denke solche Fragen werden im DSch.G der Länder geregelt. Ich glaube nicht das es hier Leute gibt, die öffentlich preisgeben,was sie alles verbotenerweise mit nach Haus genommen haben.

            Zirpl
            bingo...meine frage ist hiermit geklärt.

            Kommentar

            • Oelfuss
              Heerführer

              • 11.07.2003
              • 7794
              • Nds.
              • whites 3900 D pro plus

              #7
              Noch zur Ergänzung

              Dein Foto ist auch nur entstanden, weil noch was vorhanden war. Ich hoffe, das auch spätere Besucher solche Eindrücke noch "mitnehmen" können. Mich persönlich ärgert es schon, wenn ich einen Bunker ablichte, der wirklich jeder Schraube beraubt wurde.

              Unlängst wurden bei ebay wieder Luftungsventile aus einem Westwallbunker angeboten Da könnt ich echt das Kotzen kriegen.... Diese Deteils werden dann, ohne nachzudenken, für wenige Euro verhökert.

              Wozu gibt es Kameras?
              bang your head \m/

              Kommentar

              • Horst D
                Heerführer


                • 08.02.2005
                • 1393
                • Speyer

                #8
                [QUOTE=Oelfuss]Noch zur Ergänzung

                Dein Foto ist auch nur entstanden, weil noch was vorhanden war. Ich hoffe, das auch spätere Besucher solche Eindrücke noch "mitnehmen" können. Mich persönlich ärgert es schon, wenn ich einen Bunker ablichte, der wirklich jeder Schraube beraubt wurde.

                keine bange oelfuss, ich bin da ganz deiner meinung, das teil liegt noch da, leider musste ich aber festellen das bei einem anderen bunker bzw. dessen umgebung schon etliche grabungslöcher waren und das obwohl ich schon mit eigenen augen gesehen habe, das in der gegend blindgänger liegen....na dann guten flug kann ich da nur sagen.

                Kommentar

                • BVK
                  Heerführer


                  • 16.09.2004
                  • 1184

                  #9
                  Frage geklärt...

                  Zitat von Horst D
                  bingo...meine frage ist hiermit geklärt.

                  nur teilweise.

                  Kurz und knapp: Denkmalschutz ist eine Sache. Eigentum eine andere.

                  EIGENTÜMER ALLER BAUWERKE DES WESTWALLS ist die Bundesrepublik Deutschland als, in diesem Fall, Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.
                  Das gilt auch für ALLE Einrichtungsgegenstände der WW-Anlagen.

                  Ich will es mal auf die Spitze treiben:

                  Wer sich in/auf ein Bauwerk des WW begibt:
                  betritt zunächst einmal ein Grundstückseigentum - wohl ohne Erlaubnis.
                  betritt ein Eigentum des Bundes - garantiert ohne Erlaubnis.

                  Wer Einrichtungsgegenstände mitnimmt begeht den Straftatbestand Diebstahl. Wer's darüber hinaus verkauft...

                  Zu dieser Rechtslage (Eigentum) gibt es kein Wenn oder Aber!

                  Der Denkmalschutz schränkt mit seinen Regelungen zu unbeweglichen/beweglichen Sachen darüberhinaus nur den Eigentümer in der Verwendung seines Eigentums.

                  Und wie man mit fremden Eigentum umgehen sollte, aber nicht nur deswegen, wurde ja schon zutreffend kommentiert

                  BVK
                  Zuletzt geändert von BVK; 16.02.2005, 10:58.

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