Sondeln auf eigenem Grund?

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  • Thunder73
    Lehnsmann

    • 04.04.2003
    • 29
    • Brandenburg
    • ex.MSG-75, MD3009

    #1

    Sondeln auf eigenem Grund?

    Servus,

    ist das Sondeln (bzw. besser das gezielte Graben) auf eigenem Grund eigentlich strafbar- bzw. der Besitz der gefundenen Gegenstände ohne Anzeige bei irgendeiner Behörde ???

    Ist vielleicht eine blöde Frage- aber wenn jetzt eine den "abendländischen Sternenhimmel" nachbildende Scheibe auf meinem Acker vergraben ist- und ich sie finde hat doch die Denkmalbehörde mit Sicherheit was dagegen, oder ???

    ratloserweise
    THUNDER73

    Edit: Land Brandenburg
  • Saxnot
    Bürger


    • 06.03.2005
    • 193
    • Nienburg
    • GTI 2500 Power Master mit 25 cm -Deep Imaging-Sonde

    #2
    Das Problem liegt darin, daß Schutz im Sinne des Belassens im unangetasteten Zustand bei den untertägigen Bodendenkmälern häufig gar nicht möglich ist. Das vorrangige wirtschaftliche Interesse für eine Bebauung des entsprechenden Freilands kann dem z.B. im Wege stehen.

    Wer in oder auf seinem Grundstück ein Bodendenkmal entdeckt, ist verpflichtet, dies anzuzeigen und die Fundstelle mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu belassen. Das trifft auch auf laufende Baustellen zu, die sogar länger "stillgelegt" werden können, »wenn der Betroffene hierdurch nicht wirtschaftlich unzumutbar belastet wird«.

    Erfüllt ein Tatbestand die Voraussetzungen für ein Bodendenkmal, so besteht die gesetzliche Pflicht, dies in die von der Unteren Denkmalbehörde zu führende Denkmalliste einzutragen.

    Gruß Saxnot

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    • Thunder73
      Lehnsmann

      • 04.04.2003
      • 29
      • Brandenburg
      • ex.MSG-75, MD3009

      #3
      Aloha,

      na das ist dann wohl wieder einmal Auslegungssache- oder ???

      Denn:
      "...ein Objekt menschlicher Leistung der Vergangenheit, das im Laufe der Zeit auf Reste unterhalb der Erdoberfläche beschränkt wurde..."

      Das könnte auch der Überlauf der Gülle-Grube des Hofes meiner Oma sein

      Wie siehts denn mit Funden aus- was genau ist denn meldepflichtig ??? (die Flugzeugwracks bzw. die ausgebrannte V2-Stufe ist schon klar)
      Aber was ist mit z.B. Münzen ??? Wie soll ich als Nicht-Numismatiker den Wert für die Archäologie ermitteln ??? Oder laufe ich mit jeder rostigen Unterlegscheibe zur Denkmalbehörde ???
      Wie ist das in der Theorie geregelt- wie läufts in der Praxis ???

      Gruß + Dank
      THUNDER73

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      • Sorgnix
        Admin

        • 30.05.2000
        • 25934
        • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
        • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

        #4
        Tja ...

        ... DAS ist wohl hier die Frage ...

        Es gäbe ein Chaos, wenn jeder mit jeder Münze o.ä. gleich zum Denkmalamt rennen würde ...

        Macht ja aber nunmal keiner.
        ... und so geht halt auch einiges der Fachwelt verloren. Selbst, wenn es golden glitzerte, haben Finder es - wohl auch aus mangelnder Rechtskenntnis - nicht für nötig befunden, es zu melden.
        Bei manch Regelung bzw. praktischer Auslegung im Schatzregal auch leicht zu verstehen ... (da meist keine Rechtskenntnis vorhanden, ist das aber auch wieder zweitrangig ...)
        (=> Suchbegriff: "Dreisener Münzschatz" - da ging es für den Finder absolut schief. DAS Beispiel für idiotische Gesetzesauslegungen ...)

        Es kommt halt trotzdem darauf an, wie der jew. Finder seinen Fund interpretiert. Und im Zweifel rennt man halt einmal zu viel zum Amt. Auf jeden Fall kommen die meisten so das erste Mal ins Heimatmuseum ... - und es wurden lange Freundschaften draus ...

        Bei ner nichtgemeldeten Münze wird sicher keiner nen Strick draus drehen - bei z.B. ner zweiten Himmelsscheibe wird man aber wohl auf "allg. Rechts- und Tagesgeschehenskenntnis" pochen ...


        Kalt und nüchtern steht halt im Gesetz, daß Du melden mußt.
        ... wie man etwas erkennt leider nicht.

        Von Problemen hab ich da in der Vergangenheit allerdings immer nur bei Bauvorhaben gehört. Wenn es um größere Sachen ging. Nem "Kleinfinder" hat da noch niemand was ...

        Gruß
        Jörg
        Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
        zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

        (Heiner Geißler)

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        • Andi08/15
          Heerführer

          • 26.06.2003
          • 2048
          • Lkr. RT/Baden-Württemberg
          • Garret ACE250

          #5
          Tach,

          wie schon gesacht, auf eigenem Grund ists problemlos oder mit Erlaubnis (!)des Besitzers auf fremden. aber wenn was kulturhistorisches auftaucht, dann besteht auch immer definitiv Meldepflicht, also nicht bei ner Patronenhülse und auch nicht bei nem verlorenen 10-Pfennig-Stück, aber es geht ja hier um bedeutende Funde. Und immer schön das jeweilige Landesdenkmalschutzgesetz beachten, dann pieselt dich auch keiner an.

          MFG Andi!
          § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
          (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

          ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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          • Thunder73
            Lehnsmann

            • 04.04.2003
            • 29
            • Brandenburg
            • ex.MSG-75, MD3009

            #6
            Besten Dank...

            ..für Eure Statements !

            Kurze Zusammenfassung:

            Sondeln + Suchen (Graben) auf eigenem Grund ohne Probleme- bei Fund eines ev. archäolog. wertvollen "Dingens" Meldung bei zuständiger Behörde.

            - So weit korrekt ??? -

            Dank + Gruß
            THUNDER73

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            • Saxnot
              Bürger


              • 06.03.2005
              • 193
              • Nienburg
              • GTI 2500 Power Master mit 25 cm -Deep Imaging-Sonde

              #7
              ... so sehe ich das ... bei Kampfmitteln die zst. Behörde ...

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              • zirpl
                Heerführer

                • 15.09.2002
                • 1729
                • Bei den 7 Zwergen
                • Tesoro Cortez

                #8
                Bei..

                Schatzregalen wie in NRW kann sich ein gemeldeter Fund schon auszahlen.
                In anderen Bundesländern...... na ich wills nicht aussprechen!

                Zirpl

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                • Saxnot
                  Bürger


                  • 06.03.2005
                  • 193
                  • Nienburg
                  • GTI 2500 Power Master mit 25 cm -Deep Imaging-Sonde

                  #9
                  Sachsen - Anahlt hat auch ein Schatzregal ...

                  Kommentar

                  • Thunder73
                    Lehnsmann

                    • 04.04.2003
                    • 29
                    • Brandenburg
                    • ex.MSG-75, MD3009

                    #10
                    Hhmmmm............

                    ........what the hell is an "Schatzregal" ???

                    (Prozentuale) Beteiligung des Finders an seinem Fund ???

                    Grüße
                    THUNDER73

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                    • zirpl
                      Heerführer

                      • 15.09.2002
                      • 1729
                      • Bei den 7 Zwergen
                      • Tesoro Cortez

                      #11
                      Benutz..

                      mal die !!!! Und siehe auch Denkmalschutzgesetze der Bundesländer!!

                      Gruß Zirpl

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                      • Eifelgeist
                        Ehren-Moderator
                        Heerführer

                        • 13.03.2001
                        • 2593
                        • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

                        #12
                        Begriffserklärung „Schatzregal“

                        Nein, ein Schatzregal ist kein Gestell mit Fächern zum Aufbewahren seiner (gefundenen) Schätze ... Non, ebenfalls kein Teil einer Orgel.

                        Ein „Regal“ ist ein Hoheitsrecht zur ausschließlichen (auch wirtschaftlichen) Verwertung durch den Staat! Der daraus abgeleitete Anspruch ist die Regalität.

                        Weitere Regalien sind z. B. Zoll-, Münz- und Postrechte.

                        Gruß
                        Eifelgeist
                        Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

                        Wer hier vorüber geht, verweile!
                        Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
                        Deutschland zerfällt in viele Teile.
                        Das Substantivum heißt: Zerfall.

                        Was wir hier stehn gelassen haben,
                        das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
                        Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
                        auf den ein Volk gekommen ist.


                        Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

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