Sondeln in der Nähe einer alten Burg (Bayern)

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  • druuna
    Einwanderer


    • 24.05.2005
    • 9
    • München

    #1

    Sondeln in der Nähe einer alten Burg (Bayern)

    Hallo zusammen,

    als neues Mitgleid in dieser Gemeinde möchte ich mich erst mal schlau machen was Wir so in Zukunft alles benötige wenn ich sondeln gehe und worauf ich achten muss.

    Ich gedenke in ein paar Wochen wenn das Wetter so richtig schön warm ist mit einem Freund der auch neu noch nie gesondelt hat in der Nähe einer alten Burg sondeln gehen. Die Burg besteht nur noch als Ruine udn ich denke es wird einen Höllen Spass werden. Sie steht auf Privatgrundstück und die Erlaubnis vom Eigentümer haben wir.
    Nun haben wir aber ein paar Fragen die mir mit Sicherheit einige von euch beantworten können.


    -Welche weiteren Genehmigungen brauchen wir (Wir denken da an Denkmalschutz und ähnliches)
    -Was ist mit eventuellen Fundstücken. (Auch wenn wir nicht dranglauben das es etwas teures ist was wir finden würden wir doch gerne vorab wissen wem es gehört)
    -Bei welchen Fundstücken besteht eine Meldepflicht ( Waffen / Munition / WW2 Fundstücke / Hakenkreutze etc)
    -Mit welchen Fundstücken geht man am besten in ein Museum und bei welchen ist unwichtig

    Fragen über Fragen und wir haben beide keine Ahnung
    Unser Ziel ist Spass mit Zelten und bischen Bier und nicht reich zu werden aber über ne Alte Münze würde wir uns schon freuen.

    Vorab allen die uns helfen und eventuell Tipps geben können

    Viel Dank

    druuna
  • Dirk.R.
    Heerführer


    • 25.12.2004
    • 6906
    • Dorf

    #2
    suchfunktion....

    ....,auch wenn die Burg(Reste) auf Privat-Grund steht gelten die Gesetze(Boden-Denkmale,etc.)!!!

    erstmal ruhig bleiben und sich einlesen!!!!

    Kommentar

    • druuna
      Einwanderer


      • 24.05.2005
      • 9
      • München

      #3
      Davon sind wir auch ausgegangen deshalb wollten wir uns erst mal schlau machen. Es soll ja kein Tiefbau werden sondern wir wollen in der Umgebung sondeln.

      druuna

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      • seal
        Landesfürst


        • 02.12.2004
        • 747
        • Frankfurt am Main
        • Tesoro Tejon

        #4
        Das kannste

        dann dem Richter erzählen.
        Wieviele Meter im Umkreis um Bodendenkmäler nicht gegraben oder gesondelt werden darf, erfährst Du bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde.
        Alles andere ist Spekulation und für eure Geldbeutel echt gefährlich.
        Gruß
        Tom
        Lieber ein stabiler Bunker als ein wackeliges Fertighaus

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        • druuna
          Einwanderer


          • 24.05.2005
          • 9
          • München

          #5
          Das sind genau die Informationen die wir suchen. Vorher fangen wir eh nicht an. Aber viele Dank über den Tipp mit der Denkmalschutzbehörde da werden wir uns gleich mal schlau machen

          Danke

          druuna

          Gibt es noch weiteres was wir beachten müssen ?
          Zuletzt geändert von druuna; 25.05.2005, 21:17.

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          • seal
            Landesfürst


            • 02.12.2004
            • 747
            • Frankfurt am Main
            • Tesoro Tejon

            #6
            Na wie wäre es denn

            mit einem Blick auf die Startseite?
            Unter

            gibt es die passenden Gesetzestexte.
            Tom
            Zuletzt geändert von seal; 25.05.2005, 21:27.
            Lieber ein stabiler Bunker als ein wackeliges Fertighaus

            Kommentar

            • druuna
              Einwanderer


              • 24.05.2005
              • 9
              • München

              #7
              Boah wie peinlich da komme ich gestern auf die Seite und habe mich gleich nur aufs Forum gestürzt als ich eben gesehen habe das ich freigeschaltet war. Tja wer lesen kann ist klar im Vorteil. Da werde ich mich morgen dann gleich mal reinschmökern. Wir wollen ja nicht mit dem Gesetz anecken oder Kulturgut zerstören.

              druuna

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              • ODAS
                Heerführer

                • 19.07.2003
                • 2350
                • Niedersachsen
                • Minelab XT70

                #8
                Zitat von druuna
                -Bei welchen Fundstücken besteht eine Meldepflicht ( Waffen / Munition / WW2 Fundstücke / Hakenkreutze etc)
                Waffen: ja; Munition: ja; WW2 alles außer Waffen und Muni: nein; Hakenkreutze: immer am besten der Bild Zeitung, die haben momentan sowieso einen Besen an dem und den irren Sammlern gefressen aber im ernst: nein nicht das ich wüsste.

                Das Waffen und Munition Meldepflichtig sind, erklärt sich eigentlich von alleine... bei den anderen Sachen(Orden, etc.) ist eigentlich der Eigentümer zu benachrichtigen, bei kulturhistorischen Gegenständen die nächste Archi-Stelle!!

                Das man nicht auf BD oder in deren Nähe sondelt sollte eigentlich klar sein... ist nicht gesund für den eigenen Geldbeutel und dem allgemeinen Bild von Sondengängern...

                Gruß,
                ODAS

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                • BOBO
                  Heerführer


                  • 04.07.2001
                  • 4422
                  • Coburg
                  • Nokta SimpleX+

                  #9
                  Der Berechtigte und der zuständige Heimatpfleger können die Eintragung anregen. Die Eintragung ist im Bebauungsplan kenntlich zu machen. Die Liste kann von jedermann eingesehen werden.
                  Demnach kann ich dort einsehen, ab wo ich dann sondeln darf - wenn ich das richtig verstanden habe!?
                  MfG BOBO

                  Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

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