Rechtlichkeit in Sachsen Anhalt???

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  • DerPate51
    - Gesperrt -
    • 21.07.2005
    • 330
    • Derben

    #1

    Rechtlichkeit in Sachsen Anhalt???

    Hallo


    ich hatte vor 3 Jahren einen Fall von dem ich euch erzählen möchte.
    Ich hatte einem guten bekannten meinen Detektor ausgeborgt. Der Dorfbulle von hier sah das und konveszierte das gute Stück da er angeblich gezielt nach Munition gesucht hatte.
    Ich bekam von der Staatsanwaltschaft einige Wochen später einen Brief in dem stand wenn ich mit der Einziehung des Gerätes einverstanden währe würde das Verfahren gegen mich eingestellt. Natürlich willigte ich ertsmal ein.Leider habe ich keine Briefe etc. mehr davon weiß also auch nicht auf welcher Grundlage dies geschehen ist. Ich muss zugeben es kam früher vor das wir 5-6 mal im Monat den Kampfmittel.... anrufen mussten da wir Munition gefunden hatten. Und jedesmal wenn die Polizei kam wurde von ihrer Seite nichts gesagt. Kann man uns deswegen einen Schuh daraus binden? Zumal wir absolut keine Munition mitgenommen haben bzw. unfug damit getrieben haben.
    Ich habe jetzt erst wieder mit den Sondeln angefangen und möchte nicht nochmal in diese Lage kommen deshalb währe ich euch für Ratschläge sowie Auskünfte sehr dankbar.

    Beste Grüße
    Gott gebe mir die Gelassenheit dinge hinzunehmen die ich nicht ändern kann, den Mut dinge zu ändern die ich ändern kann und die Weißheit das eine vom anderen zu unterscheiden.
  • IG Phoenix
    Heerführer

    • 17.05.2002
    • 1106
    • Uplengen
    • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

    #2
    Wie bitte?????

    Dir wurde der Detektor beschlagnahmt, weil ein anderer damit illegal gesucht hat. Die sind lüstig diese Sachsen-Anhaltiner.

    ...und was war das bitte für ein Verfahren gegen Dich, das da eingestellt wurde????

    In ST gibt es seit einiger Zeit Nachforschungsgenehmigungen und es gibt eine Sonderermittlungsgruppe beim LKA, die gegen illegale Sondengänger ermittelt. Was heißt, dass Du mit oder gegen die Archäologen arbeiten kannst.
    Außerdem wurde das DSchG geändert, damit es möglich ist, dass legale Sondengänger Funde behalten können oder wenn die Funde denn von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung sind, entsprechend entschädigt werden.

    Als legaler Sucher hast Du Dich mit jeder Menge Bürokratie rumzuschlagen, aber Du kannst Dich beruhigt auf Deine historischen Forschungen konzentrieren. Als illegaler Sucher beginnt die Bürokratie erst dann wenn Du irgendwo ohne Nachforschungsgenehmigung angetroffen wirst und Dein Anwalt nicht hinreichend belegen kann, dass Du nur nach Ziehlaschen gesucht hast. Spätestens dann brauchst Du wieder einen neuen Detektor.

    Viele Grüße

    Walter

    Kommentar

    • erwin210360
      Ritter


      • 27.05.2005
      • 555
      • Schwäbisch Hall, BW

      #3
      Hi, ich denke der Dorfkasper hat sich nur wichtig machen wollen...........

      Erwin
      Gruss Erwin

      In jeder Minute, die du mit Ärger verbringst, verschwendest du 60 glückliche Sekunden deines Lebens.

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      • DerPate51
        - Gesperrt -
        • 21.07.2005
        • 330
        • Derben

        #4
        re

        Du der Typ ist sowie so Marke für sich. Mir geht es ja nun um die Rechtliche Seite da ja wie gesagt vorher niemand was gesagt hatte und es ja nicht verkehrt ist den Kampfmittel........ zu rufen. Auf welcher Grundlage das Verfahren bassierte kann ich heute leider nicht mehr sagen ist wie gesagt schon paar Jahre her jedenfalls wurde uns unterstellt wir würden Munition suchen.
        Für weitere Rechtliche Auskünfte währe ich dankbar.


        Beste Grüße
        Gott gebe mir die Gelassenheit dinge hinzunehmen die ich nicht ändern kann, den Mut dinge zu ändern die ich ändern kann und die Weißheit das eine vom anderen zu unterscheiden.

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