Bankschließfach aufgebrochen…

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  • Columbo
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    • 12.07.2020
    • 1352
    • Bayern

    #1

    Bankschließfach aufgebrochen…

    …was dann?

    Weil es gerade (wieder) aktuell ist .

    Wie kann ich den Inhalt meines Bankschließfachs rechtssicher nachweisen, wenn es zu Diebstahl oder Verlust kommt?

    Dieser Beitrag erläutert die rechtliche Ausgangslage, typische Beweisprobleme und zeigt auf, wie Betroffene durch eine sorgfältig geführte Inventarliste ihre Rechtsposition deutlich verbessern können.



    Urteile zu diesem Thema:

    Das Kammergericht Berlin urteilte, dass die Bank ihre Obhuts- und Aufklärungspflichten verletzt hatte. Der Kunde eines Schließfachs erwartet, dass die Bank gewisse Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Tresore trifft. Das war hier allerdings nicht der Fall. So hätte beispielsweise die Echtheit der Ausweispapiere überprüft und die Sporttasche kontrolliert werden können. Auch wäre die Installation einer Alarmanlage, die auf Erschütterungen reagiert, oder der Einsatz einer Überwachungskamera möglich gewesen. Jedenfalls aber hätte die Bank ihren Kunden mitteilen müssen, dass keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Denn das würden Bankkunden regelmäßig erwarten. Die Klage war also erfolgreich.
    Quelle: KG Berlin, Urt. v. 02.03.2016 - 26 U 18/15



    Das Landgericht Hamburg hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 330 O 348/22) entschieden, dass eine Bank für Schäden haftbar gemacht werden kann, die durch einen Einbruch in Kundenschließfächer entstehen, wenn die Sicherheitsvorkehrungen der Bank als unzureichend eingestuft werden. In dem vorliegenden Fall wurde einer Klage auf Schadensersatz in Höhe von 100.000 Euro stattgegeben, da das Gericht Mängel in den Sicherheitsmaßnahmen der betroffenen Bankfiliale feststellte.​

  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
    • 26186
    • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

    #2
    ... er liest meine Beiträge noch immer nicht
    Deshalb habe ich diesen mal aus dem Schließfach-Forum hier hinter kopiert.
    Gehört ja irgendwie eher zusammen

    Jörg
    04.01. - 20:30



    mal zurück zum praktischen Teil - was, wenn MIR das passiert??
    Versicherung? Nachweis? ...

    So weisen Sie im Schadensfall nach, was im Schließfach lag

    Hier liegt das größte Problem für viele Betroffene. Da Banken den Inhalt der Schließfächer
    nicht kennen, liegt die Beweislast komplett beim Kunden. Ohne ordentliche Dokumentation
    wird es schwierig, Versicherungsansprüche geltend zu machen.

    Diese Nachweise sind entscheidend:
    • Erstellen Sie eine detaillierte Inventarliste aller eingelagerten Gegenstände mit
      Beschreibung und Wertangabe. Fertigen Sie hochauflösende Fotos von jedem
      Gegenstand an. Besonders wichtig bei Schmuck, Uhren oder Kunstgegenständen.
    • Bewahren Sie Kaufbelege, Rechnungen, Expertisen und Zertifikate auf.
      Aber niemals im Schließfach selbst, sondern getrennt. Etwa in einer Cloud oder
      einem anderen Tresor. Bei Bargeld sollten Sie die Seriennummern der Geldscheine
      fotografisch dokumentieren.
      Für Edelmetalle sind Barren- oder Siegelnummern als Nachweis geeignet.
    • Versicherungsexperten empfehlen, diese Liste von einer Vertrauensperson
      gegenzeichnen zu lassen und regelmäßig zu aktualisieren. Die Dokumentation sollte
      an einem sicheren Ort außerhalb des Schließfachs aufbewahrt werden.
      Idealerweise digital in der Cloud und zusätzlich als Ausdruck zu Hause.
    Wichtig zu wissen:
    Versicherungen ersetzen im Schadensfall nur den Wiederbeschaffungswert, nicht den
    emotionalen oder Liebhaberwert von Erinnerungsstücken.
    Ohne Nachweise wird die Schadensregulierung schwierig oder unmöglich.
    Zitat aus: => Focus.de - Nachrichtenticker

    Das Thema hatten wir auch schon.

    Punkt 1:
    Dokumentation? Aber natürlich! Sollte jeder haben. Ab und an lohnt auch für den Hausbereich
    die Auflistung des Inventars. Ich hab das mal raumweise gemacht, als Basis für die Hausrat-
    Versicherung. Die Annahme des Wertes nach m2 ist ja nett - aber wie viel steckt wirklich drin??
    Ne vollgepfropfte 80 m2 Bude kann u.U. weit mehr Werte enthalten, wie ne großzügige Hütte
    mit 220 m2, wo man mal eben den Raum "wirken" läßt ... - soll es schon gegeben haben ...
    Und man erschrickt sich, wenn man das via Excel-Tabelle mal aufbaut, ne Spalte für den
    Neupreis anlegt, Gebraucht, Erbstücke, Eigenbau und sonstwas. Da kommt was zusammen ...

    Punkt 2:
    ... na, da fängt´s doch an. Belege?? Über teilw. Jahrzehnte?? Schwierig ...
    Expertisen ... - na ja, was da drin steht ...
    Zertifikate?? Von Güde und Reppa?? ... sind sicher weniger gemeint
    Nummern von Goldbarren? Mag noch angehen - kann aber auch Arbeit werden ...
    Münzen? Schon schwieriger.
    Aber die Seriennummern von Geldscheinen dokumentieren??? Etwas weltfremd, würde
    ich sagen ... Bei Durchlaufposten extremst schwer. Selbst bei "auf ewig eingekocht".
    Wer tut sich das an? Selbst die angenommenen 10.000 € in Hundertern. 100 Bilder ...
    Und dann mal bei "richtig" Geld, und kleinen Scheinen ... - das tut sich doch keiner an ...

    Punkt 3:
    Selbst wenn beim Notar hinterlegt und beglaubigt - es ist nur eine Liste. Eine Liste mit
    Inhalt zu einem bestimmten Zeitpunkt. Im Fall des Falles wird man auf jeden Fall gefragt,
    ob das denn wirklich noch alles da war. Vor allem, wenn die Liste "schon" 3 Wochen alt ist ...
    Und immer schön von Dritten beglaubigen lassen. Damit es noch mehr Leute wissen ...
    Ich denke das wird nur was, wenn ich mir bei jedem Besuch am Schließfach vom
    Bankbeamten bestätigen lasse, was nach meinem Weggang noch drinnen liegt ...
    Also eher unmöglich.

    Was da künftig noch abgeht, werden wir wohl in den Medien lesen ...


    ... aber ne eigene Liste ist schon nicht schlecht.
    Dann hat man hinterher eben die genaue Aufstellung über die Dinge, denen man
    dann die nächsten Jahre nachtrauern kann ...


    Jörg
    Zuletzt geändert von Sorgnix; 04.01.2026, 20:30.
    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)

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