Rechtliche Sache: Waldwege & Förster – Zusammenarbeit usw.

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  • Taunuswichte
    Lehnsmann


    • 11.09.2005
    • 39
    • Hochtaunuskreis
    • XP Gmaxx

    #1

    Rechtliche Sache: Waldwege & Förster – Zusammenarbeit usw.

    Hallo werte Geselschaft,

    ich bin noch recht neu beim Sondeln,und hab natürlich noch so mansche offene Frage.

    1). Wie sieht das mit dem Gesetz auf unseren schönen Waldwegen aus
    ( Hessen),was da heißen soll wenn ich dort nach verlorennen Sachen suche,und ein Vertreter unserer Beamten auftaucht( Förster,Polizei,ect...).


    2).Hat schon mal einer versucht eine Zusammenarbeit mit dem zuständigen Revierförster zu machen,welche da lauten könnte. Ich darf Suchen,und als Gegenleistung räume ich dir den Müll von den Wegen. Eigentlich würde ich als Förster darauf gerne eingehen.Kost nix ist nützlich.

    Gruß Marco
    Zuletzt geändert von Taunuswichte; 19.10.2005, 17:13.
  • Immelmann
    Heerführer


    • 23.12.2004
    • 5638
    • Hessen

    #2
    Hi Marco,
    Hertzlich wilkommen im Forum erstmal.
    Dieselbe frage hatte ich auch schon gestellt, guckst du hier

    Hoffe es hilft etwas

    Zitat von Taunuswichte
    2).Hat schon mal einer versucht eine Zusammenarbeit mit dem zuständigen Revierförster zu machen,welche da lauten könnte. Ich darf Suchen,und als Gegenleistung räume ich dir den Müll von den Wegen. Eigentlich würde ich als Förster darauf gerne eingehen.Kost nix ist nützlich.
    Gruß Marco
    Das ist eigentlich eine gute idee,
    gruß nico
    Zuletzt geändert von Immelmann; 19.10.2005, 17:39.
    Meine Rechtschreibfehler sind mein Eigentum, unanfechtbar, natürlich immer gewollt, und einfach knorke
    "Semper Fi - you rat, you fry!"

    Kommentar

    • Taunuswichte
      Lehnsmann


      • 11.09.2005
      • 39
      • Hochtaunuskreis
      • XP Gmaxx

      #3
      Das was ich dort jetzt gelesen habe stellt mir aber immer noch offene Fragen in den Weg.

      Nehmen wir mal an,das es erlaubt ist nach Sachen nach 1648 zu suchen,es aber doch heißt,das man sich eine Erlaubniss vom Eigentümer einhohlen sollte,
      wer darf mir diese geben.Wir nehmen jetzt mal an,das wir alles richtig machen wollen
      .
      ZB: Waldwege : Muß ich doch den Eigentümer um Erlaubniss fragen.In den meisten fällen wäre das doch die Gemeinde.Welche die Pacht wiederum an einen Förster weitergegeben hat. Oder fallen Waldwege nicht darunter ?

      Jemand schon mal so etwas versucht ?

      Gruß Marco

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      • Ralf2209
        Geselle


        • 09.07.2005
        • 79
        • Augsburg, By.
        • MD-3009

        #4
        Also meiner Meinung nach darf man im Wald überhaupt nicht graben. Das einzige was evtl. funktionieren wird ist die mündliche Erlaubnis vom Förster zu bekommen, wenn man wirklich nur auf Wegen vielleicht so ca. 10 cm tief gräbt. Dabei wird es ganz bestimmt auf die Laune und seine bisherigen Erfahrungen desselbigen ankommen. Das mit dem Müll entsorgen ist natürlich eine ganz nette Idee. Ich würde es einfach mal versuchen! Am besten ganz unten, d.h. beim Förster, anfangen. Übrigens: Hast Du Dir die Waldwege schon einmal genauer angesehen? Bei uns sind sie meistens so festgefahren, daß schon fast ein Presslufthammer benötigt wird.

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        • Ollimat
          Bürger


          • 01.04.2005
          • 186
          • NRW / Dortmund
          • White´s MXT

          #5
          Hallö,
          die Idee an sich ist natürlich gut. Und Waldwege, die mit einem "Presslufthammer" bearbeitet werden müssen sind Ideal, die Funde sind schön konserviert
          LG, Olli

          Zur Zeit nur selten hier....

          Kommentar

          • zirpl
            Heerführer

            • 15.09.2002
            • 1729
            • Bei den 7 Zwergen
            • Tesoro Cortez

            #6
            ......

            ....bei Grabungen in Staatsforsten benötigt man eine Suchgenehmigung und eine Grabungserlaubnis. Erstere bekommt man von der unteren Denkmalbehörde des Kreises/Land. Bei der zweiten bin ich mir nicht sicher. Eine Anfrage bei der Denkmalschutzbehörde wird auf jeden Fall Licht ins dunkle bringen.
            Bei Privatgrundstücken reicht die Erlaubnis des Eigentümers, sofern sich auf dem Grundstück keine Bodendenkmäler befinden oder vermuten lassen.


            Gruß Zirpl

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