Grabungsschutzgebiete - Bauaushub

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  • Harry

    #1

    Grabungsschutzgebiete - Bauaushub

    Da ersichtlich Informationsbedarf besteht, hier zwei als Beispiel bez. Grabungsschutzgebiete:

    Bayrisches Denkmalsch. Ges.:

    "...Bodendenkmäler sind bewegliche und unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden und in der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen..."

    "...Die Bezirke können durch Verordnung bestimmte Grundstücke, in oder auf denen Bodendenkmäler zu vermuten sind, zu Grabungsschutzgebieten erklären. In einem Grabungsschutzgebiet bedürfen alle Arbeiten. die Bodendenkmäler gefährden können, der Erlaubnis. Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 gelten entsprechend. Grabungsschutzgebiete sind im Flächennutzungsplan kenntlich zu machen..."

    Für Hessen sieht das so aus:

    ") Die oberste Denkmalschutzbehörde kann durch Rechtsverordnung bestimmte abgegrenzte Gebiete befristet oder auf unbefristete Zeit zu Grabungsschutzgebieten erklären, wenn eine begründete Vermutung besteht, daß sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher oder geschichtlicher Bedeutung bergen.

    (2)... In Grabungsschutzgebieten bedürfen Arbeiten, die Bodendenkmäler aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit gefährden können, der Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde. Die bisherige land- und forstwirtschaftliche Nutzung bleibt im bisherigen Ausmaß unberührt..."

    ----------------

    Stellen sich zwei Fragen:
    A: Kann ich in einem Gebiet auf dem Acker suchen, welches Grabungsschutzgebiet ist?
    DAS können letztlich wohl nur Juristen beantworten und bewerten. Mir fällt dazu lediglich ein:

    A: Wenn Forst- und Landwirtschaft gestattet ist (und beide beeinträchtigen die heiligen Schichten ja in weit erheblicheren Maße als wir) spricht meines Erachtens nichts dagegen in diesen gestörten Schichten (vorzugsweise Acker) zu suchen, insofern die Funde gemeldet werden könnten, u.a. da die Gefährdung letztlich bereits durch Pflug oder Unimog vorgenommen wurde und wir lediglich die Funde bergen, also vor weiterer Zerstörung retten.

    B: Wenn in einem Grabungsschutzgebiet bereits gebaut wird, hat der Bauherr diese Genehmigung bereits eingeholt. Eine Suche in Bauaushub kann die geforderte "Gefährdung" nicht darstellen. Die einzige Gefährdung wäre der endgültige Abtransport auf Deponien, eine vorherige Bergung nicht. Meines Verständnisses nach bedarf eine Suche auf Bauaushub in Grabungsschutzgebieten also lediglich allenfalls der Genehmigung des Bauherrn. Liegt der Aushub auf Deponien lediglich die der Deponie.


    Wer sich weiter informieren möchte gibt in einer Suchmaschine wie http://www.fireball.de einfach den Begriff "Grabungsschutzgebiet" ein und surft ein bischen.
  • Banned
    • 31.01.2001
    • 2168
    • Hessen
    • C-Scope

    #2
    Hallo Harry!

    Vielen Dank für die aufschlußreiche Info! Wirklich interessant!

    Gruß

    Peter (Mc..)
    Glück auf zu Hauf!

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    • Bacchus

      #3
      Okay, ich bin/habe rumgesurft und für Bayern Folgendes (auf http://www.denkmalpflege-online.de/L...y_gesetz.html) gefunden:

      "Die Baudenkmäler und die Bodendenkmäler sollen nachrichtlich in ein Verzeichnis (Denkmalliste) aufgenommen werden. Die Eintragung erfolgt durch das Landesamt für Denkmalpflege von Amts wegen im Benehmen mit der Gemeinde.

      Der Berechtigte und der zuständige Heimatpfleger können die Eintragung anregen. Die Eintragung ist im Bebauungsplan kenntlich zu machen. Die Liste kann von jedermann eingesehen werden."


      Soviel dazu.
      Doch jetzt kommt für mich der Megahammer: Ich habe das Landesamt für Denkmalpflege in Würzburg angerufen und ein äusserst interessantes Gespräch führen dürfen. Den Worten des zuständigen Beamten nach

      - muss eine Grabungserlaubnis eingefordert werden, EGAL, ob es sich um ein Grabungsschutzgebiet handelt oder nicht !

      Bsp. Acker, Genehmigung des Grundstückeigentümers liegt vor:
      Ich muss zuerst bei meinem Landesamt für Denkmalpflege eine Grabungserlaubnis beantragen. Innerhalb von "schon" ein oder zwei Wochen wird das Ergebnis feststehen, bei positivem Ausgang (der auch gewisse Auflagen an die Durchführung der Grabung beinhalten kann), wird die Erlaubnis vom Landratsamt ausgestellt.

      So sieht die Sache den Worten des Beamten nach in Bayern aus, auch wenn einzelne Regierungsbezirke die Sache anscheinend individuell auslegen und handhaben.

      Ich kann jedoch mit der Sonde selbst über ein Grabungsschutzgebiet laufen, ist gesetzlich okay, nur graben darf ich nicht.

      Ich muss zugeben, dass die Regelung mit der Erlaubnis für mich neu ist. Vielleicht habe ich die vorherigen Ausführungen Harrys und Anderer nicht richtig gelesen (?!), aber...

      Ein ziemlich platter
      Bacchus

      Kommentar

      • Harry

        #4
        Frag mal nach für WAS du eine "Egalgenehmigung" brauchst bzw. zu WAS sie dich berechtigt.

        Auszug:

        "Bodendenkmäler sind bewegliche und unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden und in der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen".

        "Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis"

        Wenn man beim Denkmalamt anruft dann wird dieses logischerweise erst mal annehmen, das man nach Bodendenkmälern sucht. Ruf nochmal an, und sag du suchst aber nach WK II oder verlorenem Neuzeitschmuck. Mal sehn was sie dann sagen.

        Also:

        SUCHEN (ohne buddeln) darf man meines Wissens nach ÜBERALL

        NUR zur Suche nach Bodendenkmälern benötigt man Genehmigungen


        Kommentar

        • Bacchus

          #5
          Habe es gerade nochmal versucht, doch es nimmt keiner mehr ab - wohl Feierabend...

          Morgen, bzw. am Mittwoch werde ich nochmal nachfragen, poste dann die "neuen Erkenntnisse", bis denne
          Bacchus



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          • TOTTI

            #6
            hallo sondies

            die liste wovon `bacchus sprach (denkmalliste) gibt es die

            online irgentwo einzusehen wenn nicht wäre es doch super

            wenn man so eine liste ins leben rufen würde

            GGF TOTTI

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              • 24.01.2001
              • 6219
              • Bernau bei Berlin
              • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

              #7
              bis jetzt hab ich mir die ganzen Diskusionen über dieses Thema nur Kopfschüttelnd angeschaut. Nun muss ich aber doch mal meinen Senf dazugeben.
              Hier wird nach dem Motto argumentiert "was nicht verboten ist, ist erlaubt".
              Es gibt aber noch die Variante "Genehmigungspflichtig"

              Das genau ist es nämlich was uns betrifft, die gezielte Suche nach Bodenschätzen bedarf einer Genehmigung!
              Egal WO diese Suche stattfindet!

              Die nächste Diskusion wird nun wohl lauten "was ist ein Bodenschatz" aber da halt ich mich nun wirklich raus, geht doch einfach mal zu eurer zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde und lasst Euch da eine Broschüre in die Hand drücken, die gibt es kostenlos, da steht ALLES Wissenswerte drin!

              Ich melde mich hier zu Wort, weil ich im wahrsten Sinne des Wortes ein Betroffener bin. Einerseits suche ich gezielt nach "vergessenen" Verstecken aus dem WK II ( und nur nach solchen!) andererseits bin ich ja, wie ihr wisst im Unterwasserarchäologieverein und was wir da manchmal (auch unter Wasser) zu Gesicht bekommen, spottet jeglicher Beschreibung!
              Ist euch eigentlich bewusst, dass es nicht wichtig ist einen Fund einfach nur abzugeben, mit einer mehr oder weniger genauen Fundortbeschreibung?
              Für Archäologen ist der FUNDZUSAMMENHANG meist wichtiger!!!
              Es spielt nun mal eine wesentliche Rolle, ob das Metallstückchen unter, neben oder auf dem Leder- oder Stoffstück gelegen hat!

              Sorry, wenn ich hier wie der Schulmeister klinge, aber die ganze Diskusion geht mir langsam auf den Geist!

              claus
              Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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              • Harry

                #8
                Die Diskussionen um den Fundzusammenhang dürften jeden Rahmen sprengen... in "unserem" Hobby unter Hinblick auf die normale Suchtiefe von handelsüblichen Detektoren ist er eher nebensächlich. Zumal wie jeder hier nachlesen kann immer die Suche auf eh bereits gestörten Flächen angeraten wird (und selbst im Wald werden oft die obersten 20 oder 30 cm vor einer Grabung abgeschoben).

                Somit ist bei einer Fund-Bergung aus gestörtem Boden lediglich noch primär der Fundort von Interesse. Ansonsten würden alle Scherbenleser antiarch. handeln, weil sie auch nichts andres tun.

                Mit Bodenschatz meinst du sicher Bodendenkmal. Und das ist je nach Bundesland ganz verschieden geregelt. In Hessen gilt die Regel das Funde ab ca. 1600 KEINE BDs mehr sind. Das heisst, ich kann eh schon über 400 Jahre "als mein Suchziel abdecken, OHNE das irgendeine Genehmigung nötig wäre, ohne das Denkmalschutz berührt ist, jedenfalls soweit es die Suche und Bergung angeht.

                Auf der anderen Seite steht das INTERESSE der Archäologie.

                Was die traurige Tatsache von verwüsteten Plana, umgebaggerten Ringwällen oder ausgeplünderten U-Wasserfundgebieten betrifft:

                Das machen nur ganz wenige. Die Mehrheit will einfach Spass an der Suche haben und was möglichst schönes (und eben nicht wie es immer behauptet wird was möglichst antikes) finden, mehr nicht.

                Das Thema Grabungsschutzgebiet ist eigentlich auch keines. Es ist nur aufgekeimt, weil es um den Aushub aus Baugruben ging. Das DIESER nun AUCH Grabungsgeschützt sein soll, geht meines Erachtens nach deutlich zu weit. Das man in solchen Gebieten nicht suchen soll (auch wenn es, solange im Acker, nicht schadet) dürfte klar sein.

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                • Bacchus

                  #9
                  Harry, Du hast vollkommen Recht, was Suchen und Buddeln angeht. Ich habe jetzt nochmal beim Landesamt für Denkmalpflege angerufen und Folgendes bestätigt bekommen:

                  - Suchen darf man überall
                  - Graben nach Bodendenkmälern nur mit Genehmigung (LfD, Landratsamt), gleich ob es sich um Grabungsschutzgebiet handelt, oder nicht
                  - gezieltes Graben nach z.B. Objekten aus dem II. WK erlaubt, sobald es sich (logischerweise) nicht um ein Grabungsschutzgebiet handelt

                  In diesem Sinne fröhliches Buddeln, nachdem das Wetter auch langsam mitzuspielen anfängt

                  Bacchus

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                  • Bürger

                    • 03.02.2001
                    • 186
                    • Bad Liebenstein
                    • Pulse Star II

                    #10
                    Ich denke auch das die Nutzer der jeweiligen Fläche ein Wörtchen bei einer, auch behördlicherseits genehmigten, Grabung mitreden werden.Ein Bauer auf dessen Acker Frucht steht,laäßt keinen kreuz und quer über das Feld laufen und gar nicht jemanden graben.Anders wird es bei forstwirtschaftlich genutzten Flächen auch nicht sein.Bis später
                    Alles kann - nichts muß

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